Blaulicht
Rettung von oben: Wo jeder Fehler das Leben kosten kann

KOBLENZ Abgestürzt auf dem Rheinsteig, eingeklemmt im Aufzug, hilflos auf dem Hausdach – es gibt viele Situationen, bei denen die neue Einheit Höhenrettung der Berufsfeuerwehr Koblenz zum Einsatz kommen kann. Letztgenannte erlebten Hunderte Menschen im Juli 2021 im Ahrtal. Die Flutkatastrophe ist ein Grund dafür, warum die Facheinheit in der Feuerwache 2 in Koblenz eingerichtet wurde. Wie viel Arbeit und hartes Training dahintersteckt, das erlebte der CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Oster jetzt bei einem Besuch des Teams auf dem Niederberg.
Übungstag in der Wache 2: Der sechsköpfige Trupp sieht auf den ersten Blick gar nicht nach Feuerwehr aus: rote Overalls, Kopfhörer und schnittige Helme sind nicht nur das „Markenzeichen“ der Höhenrettung, sondern vor allem hochfunktional. Die Anzüge und Helme sind leichter, müssen weniger vor Funken und Flammen schützen, sondern vor allem Bewegung erlauben. Das „Mickey Mouse“-Headset ermöglicht einfache und unaufgeregte Kommunikation zwischen allen Teammitgliedern. „So ein Einsatz erfordert größte Konzentration jedes einzelnen“, erklärt Meik Maxeiner, Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz. Bei Rettung in Höhe oder Tiefe muss jeder Knoten, jeder Handgriff sitzen, sonst wird es für Opfer und Retter sehr schnell sehr gefährlich. Die richtigen Anschlagpunkte für die Seile finden und doppelte Sicherungen sind da genauso essenziell wie 100-prozentige Verlässlichkeit. So ein Übungstag schult nicht nur den Umgang mit Technik und Material, sondern auch das gegenseitige Vertrauen.
Heute geht’s nicht in die Höhe, sondern in die Tiefe. Ein hilfloser Patient liegt in einem steckengebliebenen Aufzug – am Übungsturm in Niederberg ist das ein Modell aus Holz. Das ist übrigens gar kein abwegiges Szenario. „Im Schnitt wird die Feuerwehr pro Jahr zu etwa 50 steckengebliebenen Aufzügen gerufen“, berichtet Meik Maxeiner.
Eine spannende Übungseinheit erlebte der CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Oster (links) in der Feuerwache 2 in Koblenz Niederberg mit
(von links): Janosch Seyl, Übungsleiter Florian Zerfas, Wachhabender Andreas Griebel, Felix Schunck, Holger Hübinger, Philipp Berens,
Ordnungsamt-Azubi Tim Schönhals und Amtsleiter Meik Maxeiner. Foto: Philip Rünz
Das Opfer spielt heute ein Azubi des Ordnungsamtes, der ein zweiwöchiges Praktikum in der Wache absolviert. Sein erster Tag auf dem Niederberg verlangt ihm Vertrauen und Geduld ab. Die Proberettung dauert mehr als eine Stunde – eine Stunde, in der Anschlagpunkte gefunden und Seile gespannt werden, in der das Opfer auf einer Trage gesichert und durch eine kleine Öffnung bugsiert wird, in der sich der Retter Flaschenzüge baut, um den Patienten und sich selbst aus dem Schacht zu hieven. Nicht alles läuft reibungslos – dafür wird schließlich geübt. Den Überblick behält Einsatzleiter Florian Zerfas, der den interessierten Bundestagsabgeordneten über jeden Schritt auf dem Laufenden hält.
29 Höhenretter stehen mittlerweile parat, 24 Stunden am Tag ist solch ein sechsköpfiger Trupp einsatzbereit, um nicht nur in Koblenz, sondern im ganzen nördlichen Rheinland-Pfalz Menschen zu bergen. Das Land hat zwei Windenhubschrauber bestellt, die im Lauf des nächsten Jahres auf dem Flugplatz in Winningen bei der Polizeihubschrauberstaffel stationiert werden. Ob es schwierig war, willige Feuerwehrleute für die Spezialeinheit in luftiger Höhe zu finden, will Josef Oster wissen. „Nein“, sagt Zerfas entschieden und spricht nicht nur für sich selbst. Jeder Koblenzer Berufsretter muss sich in einem bestimmten Gebiet spezialisieren. Mindestens 80 Ausbildungsstunden müssen jedes Jahr nachgewiesen werden, sonst verfällt die Qualifikation. Dazu Gesundheits- und Belastbarkeitschecks.
Krafttraining und Teambuilding gehören ebenfalls zum Alltag in der Feuerwache 2. Ein Streifzug durch das Gebäude mit Fuhrpark, Büros, Versammlungsräumen, Küche, Schlafzimmern und Aufenthaltsbereichen vermittelten dem Bundestagsabgeordneten einen guten Überblick, wie eine 24-Stunden-Schicht hier abläuft. 90 Schichten schiebt jeder Retter im Jahr. Für die Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft samt Back-Ups im Krankheitsfall braucht’s eine 48-Stunden-Woche, die ohne Murren hingenommen wird.
Josef Oster, der auch wegen seiner 16-jährigen Erfahrung als Verbandsgemeinde-Bürgermeister eine besondere Nähe zur Feuerwehr hat, zeigte sich beeindruckt von der Arbeit und dem Teamgeist in der Feuerwache 2 und dankte für die lehrreiche Demonstration. „Es ist ein wirklich gutes Gefühl, eine solche Mannschaft im Rücken zu haben“, sagt er. Keine Frage, dass er als Wahlkreisabgeordneter die Koblenzer Truppe stets im Blick behält und seine Erfahrung und Erkenntnisse aus der Heimat in Berlin einbringt.
Blaulicht
Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.
Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.
Zwei Tatverdächtiger in Haft
Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.
Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.
„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.
Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Blaulicht
Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.
Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.
Blaulicht
Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.
Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.
Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.
Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
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