Gesundheit
Kostensteigerungen angemessen berücksichtigen: Kassen sparen auf dem Rücken der Patienten

LAHNSTEIN Hohe Teuerungsraten, massiv gestiegene Energiepreise und der umkämpfte Arbeitsmarkt stellen die ambulante Versorgung zusehends vor existenzielle Probleme. Schon seit Jahren verzeichnet der für die vertragsärztliche Vergütung ausschlaggebende Orientierungswert (OW) nur marginale Zuwächse jeweils unterhalb der Inflationsrate. Diese reichen nicht einmal mehr, die laufenden Betriebs- und Personalkosten in den Praxen zu decken. Um den drohenden Praxenkollaps zu verhindern, muss der OW für 2024 um 10,2 Prozent steigen, um einen vollen Inflationsausgleich zu gewährleisten und das Gehalt der Praxismitarbeitenden auf ein auskömmliches Maß anheben zu können.
Mit dieser Forderung war die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 9. August in die Finanzierungsverhandlungen gestartet. Doch es zeichnet sich kein Entgegenkommen seitens der gesetzlichen Krankenkassen ab. Diese bieten bislang einen Anstieg des OW um lediglich 2,1 Prozent an. Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), Dr. Peter Heinz, äußert mit Blick auf den am Mittwoch stattfindenden dritten Verhandlungstag sein Unverständnis für die Reaktion der Krankenkassen. Er kritisiert diese als an der Wirklichkeit vorbei und fordert von der anderen Seite mehr Weitblick: „Vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung, insbesondere in den vergangenen zwei Jahren, ist das Angebot der Krankenkassen völlig unverhältnismäßig. Was es jetzt braucht, ist eine angemessene Berücksichtigung der Kostensteigerungen, um die ambulante Versorgung zu sichern.“ Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Praxen gingen am Ende zwangsläufig auch zulasten der Patientinnen und Patienten, warnte Dr. Heinz.
Hohe Diskrepanz zwischen Kliniken und Praxen
Laut Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung fehlen dem ambulanten Bereich allein in diesem Jahr 2,8 Milliarden Euro. Während die Krankenhäuser fortwährend mit immer weiteren Subventionierungen bedacht werden, verzeichnet jede Praxis damit durchschnittlich einen Umsatzverlust von jährlich rund 28.000 Euro. Zusätzliche Belastungen sind die anhaltend hohe Inflation und die weiter steigenden Personalkosten: So vermeldet das Statistische Bundesamt für das erste Quartal 2023 eine allgemeine Lohnentwicklung von 5,6 Prozent und einen allgemeinen Kostenanstieg von 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Der herrschenden Unterfinanzierung und Benachteiligung der Praxen gegenüber den Krankenhäusern muss ein Ende gemacht werden!“, mahnte Dr. Heinz mit Blick auf den Tarifabschluss der Krankenhausärztinnen und -ärzte mit den kommunalen Kliniken. Dort erhöhen sich die Entgelte insgesamt um 11 Prozent gegenüber 2022.
Wie weit die Schere inzwischen auseinanderklafft, verdeutlicht die Entwicklung des finanziellen Spielraums der Praxen im Vergleich zum stationären Bereich. Berücksichtigt man Personalnebenkosten und Arbeitszeiten, verdienen Selbstständige in eigener Praxis heute rund 20 Prozent weniger als eine Oberärztin oder ein Oberarzt in der Klinik – eine Diskrepanz, die umso schwerer wiegt, als das Gehalt einer Oberärztin bzw. eines Oberarztes ursprünglich eine wichtige Orientierungsmarke bei der Bewertung von Leistungen im ambulanten Bereich darstellte.
Für die KV RLP ist dies ein eindeutiges Zeichen dafür, dass das jetzige Verhandlungsprozedere nicht mehr funktioniert. Der unzureichende Vorstoß offenbare darüber hinaus einen falschen Fokus, bemängelt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP. Dieser befeuere, neben weiteren Fehlentscheidungen, die ohnehin schwindende Attraktivität einer Tätigkeit im ambulanten Bereich weiter. Er warnt: „Der Wert ärztlicher und psychotherapeutischer Arbeit darf nicht von der Finanzlage der Krankenkassen abhängig gemacht werden.“
Bundesweite Aktion der Kassenärztlichen Vereinigungen
Die KV RLP veröffentlicht diese Pressemitteilung im Rahmen der bundesweiten Aktion aller Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unter dem Titel „PraxenKollaps – Praxis weg, Gesundheit weg!“. Bereits in den vergangenen Wochen haben alle KVen themengleiche Pressemitteilungen in ihren Bundesländern herausgegeben, um auf die akut gefährdete Situation der ambulanten Versorgung aufmerksam zu machen.
Protestaktion in Lahnstein am 13. September vom 10 bis 13 Uhr am Hotel Wyndham Garden
LAHNSTEIN92 – Schluss mit Budgetierung und Bedarfsplanung!“ Die KV RLP veranstaltet am 13. September 2023 in Lahnstein bei Koblenz die Protestaktion „LAHNSTEIN92 – Schluss mit Budgetierung und Bedarfsplanung!“. Sie ist Teil der Kampagne „WIR SEHEN SCHWARZ – FÜR DIE ZUKUNFT UNSERER PRAXEN.“ Aktuelle Informationen unter: www.kv-rlp.de/protestaktion
Gesundheit
BGM Netzwerk Rhein-Lahn: Eine starke Gemeinschaft und Stimme für die Gesundheit von Arbeitnehmern

BAD EMS Seit einigen Jahren ist das BGM Netzwerk im Rhein-Lahn-Kreis aktiv. Mittlerweile haben sich zahlreiche namhafte Unternehmen und auch Verbandsgemeinden dem regionalen Gesundheitsmanagement angeschlossen. Daraus erwuchs eine starke Gemeinschaft und Stimme, wenn es um die Belange der Unternehmen, Kliniken und Gemeinden geht. Kosten entstehen den Mitgliedern nicht, aber eine Mitarbeit im Netzwerk ist Voraussetzung. Quartalsweise im Jahr treffen sich die BGMler und tauschen sich zu verschiedenen Themen aus.
»Nur gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen gerne zur Arbeit und können ihre Aufgaben erfüllen. Auch deshalb ist ein betriebliches Gesundheitsmanagement schon lange keine unnötige Last mehr, sondern eine wichtige Aufgabe als Arbeitgeber. Die Verbandsgemeinde Nastätten arbeitet gerne im Netzwerk Betriebliches Gesundheitsmanagement mit, um eigene Erfahrungen zu teilen und Erfahrungen der anderen Netzwerkpartner für unsere eigenen Aktivitäten im Sinne unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen. Treffen wie am Montag in Bad Ems dienen diesem wichtigen Austausch und lassen das Netzwerk zu einem Mehrwert für alle werden«, teilte der Nastätter Verbandsbürgermeister Jens Güllering mit.
Kliniken, Unternehmen und Gemeinden vereinen sich im BGM Netzwerk Rhein-Lahn
In Vordergrund steht immer die Gesundheit der jeweiligen Unternehmensmitarbeiter und dennoch geht das Netzwerk viel weiter. Nach den offiziellen Gesprächen geht es in den Dialog innerhalb der Firmen. Einerseits wird ein wenig gefachsimpelt und abgestimmt, wenn es einheitliche Vorgehensweisen erfordern. Damit ist das BGM Netzwerk deutlich mehr als nur das Gesundheitsmanagement. Es ist die Vernetzung großer Unternehmen und auch Verbandsgemeinden. Eine starke und selbstbewusste Stimme im Rhein-Lahn-Kreis.

Nachfragen erwünscht: Beim Vortrag wurden die Zuhörer in den Beitrag eingebunden. Foto: BGM-Netzwerk Rhein-Lahn
Geleitet wird das BGM Netzwerk von Anja Schrock. Für die Gesundheitsmanagerin bei Finzler, Schrock & Kimmel in Bad Ems eine Herzensangelegenheit. Sie führte nach und nach die Unternehmen in das BGM Netzwerk und achtete auf eine homogene Zusammensetzung. Heute stimmen die Mitglieder untereinander ab, ob und welche Unternehmen neu im BGM Netzwerk aufgenommen werden. Gesundheit ist wichtig, doch die Aktivitäten des BGM Netzwerks Rhein-Lahn gehen viel weiter. Am vergangenen Montag trafen sich die Mitglieder im Häckers Grand Hotel in Bad Ems mit geladenen Gästen und lauschten einem Führungskräftevortrag vom renommierten Eichenberginstitut zum Thema Resilienz, Wirkfaktor psychischer Widerstandskraft in Unternehmen.
BGM Netzwerk Rhein-Lahn: Eine starke Gemeinschaft und Stimme
“Es ist gerade in der heutigen Zeit wichtig, dass Unternehmer sich austauschen und vernetzen. Betriebliches Gesundheitsmanagement ist ein großes Thema, auch um Fachkräfte an das eigene Unternehmen zu binden. Der Vortrag hierzu war sehr informativ“, zeigte sich der Bad Ems-Nassauer Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser begeistert.
Am 31. Oktober besuchen die BGMler Rhein-Lahn den Landtagsvizepräsidenten Matthias Lammert im Landtag Mainz. Mit dem BGM Netzwerk Rhein-Lahn ist etwas sehr Großes für die Region entstanden. Im Vordergrund steht die Gesundheit der Mitarbeiter in den einzelnen Unternehmen, doch auch weitergehende soziale Aspekte spielen für das BGM Netzwerk Rhein-Lahn eine große Rolle. Vor wenigen Wochen konnte durch einen vom Netzwerk organisierten Spendenlauf ein schöner Ertrag an die Rettungshundestaffel Rhein-Lahn-Tauns übergeben werden, um deren wichtige Arbeit zu unterstützen. Und so wurde aus einer reinen Gesundheitsverbindung am Ende viel mehr: Ein starkes Netzwerk im Rhein-Lahn-Kreis!
Gesundheit
Applaus an den Förderverein: Gelungener Nassauer Charity-Run zu Gunsten des Hospizes!

NASSAU Was der Förderverein für das Nassauer Hospiz leistet, ist unglaublich: Moderiert von Frank Ackermann wurde zum fünften Mal der Charity-Run im Freiherr-vom-Stein-Park ausgerichtet. Alle Spenden und Einnahmen sind erneut zugunsten für das Hospiz. Am Ende einer langen Reise gehört auch das Sterben zum Leben hinzu. In Würde gehen zu dürfen, ist nicht jedem vergönnt. Für den Palliativmediziner Dr. Martin Schencking ist das neue Hospiz in Nassau eine Herzensangelegenheit.

Er erlebt tagtäglich, wie schwierig und traurig der Sterbeprozess verlaufen kann und das möchten nun alle ändern. Auch wenn das Ende immer der Tod sein wird, so können die Zeit bis dahin noch sehr wertvoll in einem Hospiz gestaltet werden. Umsorgt von liebevollen Fachkräften in einer wohlfühlenden Atmosphäre. Schmerzfrei soll der Weg gestaltet werden können, mit viel Platz für die Angehörigen. Das Hospiz im Rhein-Lahn-Kreis ist überfällig, der richtige Weg und wir das erste und einzige Hospiz im Rhein-Lahn-Kreis sein. Für den Stadtbürgermeister Manuel Liguori und dem Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser ein ganz wichtiger Schritt für die Region. Sie unterstützten das Vorhaben von Beginn an und freuen sich darüber, dass jetzt endlich die Arbeiten an dem Gebäudekomplex begonnen haben.
Noch fehlen Gelder, um das Hospiz so auszugestalten, wie es sich die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer im Förderverein wünschen, doch mit so tollen Aktionen wie dem Nassauer Charity-Run kommen sie Schritt um Schritt ihrem Ziel ein Stück näher. Dafür waren dieses Jahr über 200 aktive Sportler mit am Start. Auch die Stiftung Scheuern beteiligte sich mit zahlreichen Athleten. Am Ende gab es nicht nur sportliche Sieger, sondern in allererster Linie viele Gönner, die mit ihrem Startgeld und so mancher Spende den Verein unterstützten. Schon im kommenden Jahr soll das Hospiz in Nassau fertiggestellt werden! Applaus an den Förderverein und eine mutige Stadt.
Gesundheit
Protest in Lahnstein: Ärzte, Mitarbeiter und KV fordern ein Ende der Budgetierung von Ärzten

LAHNSTEIN Für die Ärzte und deren Mitarbeiter sowie die kassenärztliche Vereinigung ist das Maß endgültig voll. Sie verlangen ein sofortiges Ende der Budgetierung von Arztleistungen und das nicht ohne guten Grund. 1993 wurde in Lahnstein unter der CDU geführten Kohl-Regierung mit Billigung der SPD-Opposition das Gesundheitsstrukturgesetz (GS) erlassen. Damit sollten die Ausgaben unter anderem für ärztliche Behandlungen sowie Arznei- und Heilmittel gedeckelt werden, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu stabilisieren. Das Ergebnis war verheerend: Ärzte und Psychotherapeuten erhalten bis heute keine volle Vergütung für erbrachte Leistungen.
In Rheinland-Pfalz sind im vergangenen Jahr rund 10 Millionen Behandlungen bei Fachärzten durchgeführt worden. 10% ihrer Leistungen wurden nicht bezahlt. Das bedeutet, dass rund 1 Million Behandlungen unbezahlt blieben oder das 270 Fachärzte umsonst arbeiten. Um es noch drastischer darzustellen: Mit den Zahlen werden in Rheinland-Pfalz jährlich etwa 350.000 Patienten umsonst behandelt. Im Schnitt müssen Fachärzte damit jährlich etwa 5 Wochen kostenlos arbeiten. Gerecht?

Täglich bedeutet es 183.000 EUR an nicht bezahlter Leistungen oder 978.624.248,65 EUR bis Ende Dezember 2023. Eine knappe Milliarde Euro. Wahnsinn. Doch genau diesen Verzicht verlangt der Staat bis heute. Können sie sich vorstellen, als Arbeitgeber fünf Wochen umsonst zu arbeiten und trotzdem ihre Mitarbeiter zu bezahlen? Jetzt gingen mehrere Hundert Ärzte und deren Mitarbeiter zurück an den Ort zum Protest, wo das Gesetz beschlossen wurde: nach Lahnstein.
Doch wie kommt es zu der kuriosen Regelung? Hier die komplette schwierige Regelung: Eine Praxis niedergelassener Vertragsärzte finanziert sich vor allem aus zwei Einnahmequellen: aus der Vergütung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und aus der Gebührenordnung für Ärzte, die die Abrechnung außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung regelt. Darunter fallen die Selbstzahler, die privat versichert sind sowie Patienten, die individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen wollen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten einen bestimmten Betrag je Quartal zur Verfügung, die sogenannte Gesamtvergütung.
Die Höhe steht zum größten Teil schon zu Beginn eines Jahres fest. Das Geld geht nicht direkt von den Krankenkassen an die Praxen, sondern an die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV).
Einheitlicher Bewertungsmaßstab als Grundlage
Zunächst reicht der Arzt quartalsweise für alle im jeweiligen Quartal behandelten Patienten eine Abrechnung bei der zuständigen KV ein. Die Grundlage für die Abrechnung bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Er ist eine Art Katalog und umfasst einen Großteil der Leistungen, die niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten mit den gesetzlichen Krankenkassen bundesweit abrechnen können. Daneben gibt es noch in geringem Umfang regionale Vereinbarungen wie zum Beispiel die Schutzimpfungen.
Die Leistungen de EBM haben keine feste Vergütung in Euro, sondern sind in Punkten bewertet. Die Bewertung der Leistungen in Punkten legt ein Bewertungsausschuss für das gesamte Bundesgebiet fest. Die Bewertung liegen die Praxiskosten je Leistung sowie der Zeitaufwand des Arztes zugrunde. Viele Leistungen sind in der Häufigkeit begrenzt, zum Beispiel hausärztliche Gespräche. Zudem sind viele Leistungen im EBM über eine Quartalspauschale abgegolten, unabhängig davon, wie oft ein Patient in die Praxis kommt.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Arzt sich in Zukunft vielleicht zweimal überlegen muss, ob er einen Patienten aufnimmt, der häufig in die Praxis kommt oder nicht. Desto beratungsintensiver oder mit bereits abgegoltenen Quartalspauschalen, kann das finanziell für den behandelnden Arzt ein Bumerang werden. Anders ist es bei Privatpatienten. Dort hat der behandelnde Arzt die Gewissheit, dass er seinen Leistungen nach entlohnt wird. Damit fördert der Staat eine Zweiklassengesellschaft.
Seit 2009 steht hinter jeder Leistung nicht nur eine Punktzahl, sondern ein fester Euro-Wert. Dieser Euro-Wert kommt zustande, indem die den Einzelleistungen zugeordneten Punkte mit einem jährlich auf Bundesebene weiterentwickelten Orientierungswert multipliziert werden. Der Orientierungswert ist der hierbei zugrunde gelegte Umrechnungsfaktor der Punktzahl in den Euro-Betrag.
Großteil der Leistungen gedeckelt
Ein Großteil der ambulanten Leistungen wird aus den morbiditätsbedingen Gesamtvergütung (MGV) honoriert. Diese ist für das jeweilige Quartal gedeckelt. Je mehr Leistungen die abrechnen, desto geringer ist die Vergütung der einzelnen Leistungen. Dies bildet sich über einen geringeren Punktwert ab. Hat der einzelne Vertragsarzt oder Psychotherapeut eine bestimmte Leistungsmenge im Quartal überschritten, so wird der bereits quotierte Punktwert für die Leistungen über dem Budget nochmals abgesenkt. Dadurch werden die Leistungen mit einem geringeren Umrechnungsfaktor als dem Orientierungswert vergütet. Das bedeutet, es können nicht alle abgerechneten Leistungen zu den Preisen vergütet werden, die im EBM stehen.
Zwar richtet sich die Gesamtvergütung in der ambulanten Versorgung nach dem Orientierungspunktwert, der nach Morbiditäts- und Demografie-Entwicklung sowie unter Anwendung des Zeitscheibenmodells fortentwickelt wird. Der Budgetdeckel besteht aber weiterhin. Die durch die Budgetierung nur unvollständige Vergütung der ohnehin durch die Gebührenordnung begrenzten EBM-Leistungen bedeutet, dass nur ein Teil der für den reinen Betrieb und die Leistungserbringung anfallenden Kosten der Praxis erstattet wird und die Ärzte keine adäquate Vergütung für ihre persönlich erbrachten Leistungen erhalten. Die Praxen erfahren erst mehrere Monate später, welche Vergütung sie für ihre erbrachten Leistungen bekommen. Eine planbare Praxisführung ist somit kaum möglich, die Aufnahme neuer Patienten wird nicht adäquat honoriert.
Ein Teil der erbrachten, aber seitens der gesetzlichen Krankenkassen nicht vergüteten Leistungen bleibt schlichtweg unterfinanziert und muss von den Praxen aus der eigenen Tasche oder durch andere Leistungen wie zum Beispiel Privatpatient quersubventioniert werden.
Und somit darf man sich kaum noch wundern, wenn Praxen weniger Patienten aufnehmen und schon gar keine, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben oder nur noch Privatpatienten. Damals gab es viele Ärzte und das Gesetz mag für die damalige Zeit ihre Berechtigung gehabt haben, doch heute ist die Situation anders. Immer weniger Ärzte solle immer mehr Patienten behandeln, doch unter den Bedingungen kaum lukrativ. So vergrault man sich die Ärzte.
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