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Lahnstein

Gemeinsam gegen Ratten in der Stadt

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Futterplätze für Wildvögel können Ratten anziehen. (Foto: gemeinfrei)

LAHNSTEIN Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten finden. Ihre Ausscheidungen können zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung führen. Sollte ein Rattenbefall festgestellt werden, gilt es Folgendes zu beachten:

Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet.  Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung der Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch schon im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich. Eine Rattenbekämpfung ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte, der auf seinem Grundstück Ratten festgestellt hat oder vermutet, sich ihr anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift.

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Es bleibt jedem Eigentümer überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er sich gegen Entgelt eines Schädlingsbekämpfers bedient oder die Bekämpfung mit den in Apotheken, Samenhandlungen und Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführt. Geeignete Fachfirmen sind unter der Rubrik „Schädlingsbekämpfung“ des Branchenbuches ersichtlich. Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden. Vor allem bei der Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Ratten sind (Schlag-)Fallen grundsätzlich dem Gifteinsatz vorzuziehen (beispielsweise in Privathaushalten oder in kleinen Gewerberäumen).

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Das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Rhein Lahn und der Stadt Lahnstein informieren über Maßnahmen zur Rattenbekämpfung

Darüber hinaus sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen Rattenbefall nach sich. Gelbe Säcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.

Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle gehören nicht auf den Kompost. Häufig ist eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mit verantwortlich. Hierzu zählt auch die Fütterung von Vögeln auf dem Grundstück oder Balkon. Auch die Tierhaltung im Freien oder in Stallungen (Hühner, Kaninchen, Pferde etc.) zieht zwangsläufig Rattenbefall nach sich, soweit ein ständiges Futterangebot besteht. Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig sehr hilfreich, einer Einnistung von Ratten vorzubeugen.

Wege zur Verringerung der Ratten im Stadtgebiet und dem damit verbundenen Rattenbefall:

Abfallbehälter immer fest verschlossen halten und defekte Behälter direkt reparieren oder austauschen.

Müll ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgen – niemals daneben.

Gelbe Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich aufbewahren.

•  Speisereste in der Biotonne entsorgen, nicht auf dem offenen Kompost oder in der Toilette.

•  Für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquellen nicht unkontrolliert offenstehen lassen.

•  Im Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit achten.

Offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern verschließen, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.

Keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen füttern, da die stets zurückbleibenden Reste für Ratten ein gefundenes Fressen darstellen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer beziehungsweise den Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer. Die Bekämpfung der Ratten ist in diesem Fall stets durch einen von der Industrie- und Handelskammer geprüften Schädlingsbekämpfer, welcher über ein entsprechendes Zertifikat zum Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz verfügt, unter Anwendung von durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin amtlich zugelassenen chemischen Mitteln durchzuführen.

Die Köder sind verdeckt und gezielt gegen Ratten auszulegen. Ein Verschleppen durch die Ratten muss ausgeschlossen sein. Die Köder sind außerhalb von Gebäuden nur in abschließbaren Behältnissen auszulegen. Tote Ratten sind so zu beseitigen, dass diese keine Gefahrenquelle für Menschen und Tiere darstellen können. Um die Übertragung von Flöhen zu vermeiden, sollten bei der Beseitigung Handschuhe getragen werden.

Soweit kein Fraß der Ratten mehr festgestellt wird, ist das Auslegen der Köder einzustellen. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Kreisverwaltung Rhein Lahn und der Stadt Lahnstein zur Verfügung:  Kreisverwaltung Rhein Lahn: Tel. 02603 972438 oder per Email an referat32@rhein-lahn.rlp.de  Stadt Lahnstein: Tel. 02621 914211 oder per Email an ordnung@lahnstein.de

 

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Lahnstein

Neueröffnung der Bäckerei Kugel: Ein Familienunternehmen kehrt zurück nach Lahnstein

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Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein

LAHNSTEIN Seit März gibt es wieder ein vertrautes Schild in Lahnstein: Die Bäckerei Kugel hat in der Bahnhofstraße ihre Türen geöffnet. Früher schon einmal hier ansässig, kehren Laura und Klaus Kugel nun mit ihren traditionell handwerklich hergestellten Backwaren zurück. Und hier wird nicht nur auf Qualität und Geschmack geachtet, sondern auch auf den Ursprung der Zutaten. Das Getreide stammt aus regionalem Anbau in Heimbach-Weis, ist Bioland zertifiziert und wird in der dortigen Stammfiliale selbst vermahlen.

Ein Teil ihrer Philosophie ist es, einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten. Daher werden überschüssige Backwaren regelmäßig gespendet. Zur Neueröffnung der Bäckerei Kugel überreichte Oberbürgermeister Lennart Siefert einen Blumenstrauß. Im Gespräch mit Siefert erzählte das Paar, wie herzlich es in Lahnstein wieder aufgenommen wurde, was die Rückkehr zu den Wurzeln noch schöner mache. Auch sind viele ihrer früheren Mitarbeiter nun erneut bei ihnen angestellt.

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Ich freue mich, dass es wieder eine Bäckerei Kugel in Lahnstein gibt“, so OB Siefert. „Hier gehen Tradition und Innovation Hand in Hand!“

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Neueröffnung der Bäckerei Kugel: Ein Familienunternehmen kehrt zurück nach Lahnstein | Foto: Eva Dreiser | Stadtverwaltung Lahnstein
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Lahnstein

Lahnsteiner Schüler ist spitze in Mathe und Chemie

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Foto: Johannes-Gymnasium Lahnstein

LAHNSTEIN Thorben Weinhold besucht die 9. Klasse des Privaten Johannes-Gymnasiums in Lahnstein und steht kurz vor dem „Triple“ in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wettbewerben in Rheinland-Pfalz. Thorben errang am 13.03.2024 bei der Landesrunde Rheinland-Pfalz/Saarland des Schülerwettbewerbs „Chemie-die stimmt!“ den 1. Platz in der Klassenstufe 9. Durch seine hervorragenden Leistungen in den ersten beiden Runden hat er sich nun für die 3. Runde der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes qualifiziert und nimmt vom 04.06. bis 07.06.2024 an einem dreitätigen Auswahlseminar in Münster teil.

Am 12. April wurde Thorben dann beim Landeswettbewerb Mathematik zum Landessieger gekürt. Er hat die Jury mit seinen mathematischen Leistungen sehr beeindruckt und konnte diese im Rahmen eines 3-tägigen Workshops an der Universität Kaiserlautern unter Beweis stellen. Am 25. und 26.04.2024 nimmt nun Thorben Weinhold zusammen mit seinen Mitschülern Enjo Westphal und Gero Hanrath am Landesfinale Schüler experimentieren mit ihrer Forschungsarbeit zur Balkonaufzuchtstation in der Sparte Biologie teil. „Wir drücken den drei Jungs die Daumen für das Landesfinale – die Leistungen von Thorben Weinhold sind schon mit den beiden Erstplatzierungen mehr als außergewöhnlich“ – so der stolze Schulleiter Rudolf Loch – „ein Landessieg bei Schüler experimentieren wäre dann tatsächlich das Triple“.

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Lahnstein

Niemals vergessen: Grüne Lahnstein besuchen die Gedenkstätte Hadamar!

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Foto: Bündnis 90/ die Grünen Lahnstein

HADAMAR An der Gedenkfahrt am Sonntag, den 07.04, nahmen auch interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Zur Teilnahme an der Fahrt war öffentlich eingeladen worden.  Die Idee für den Besuch kam im Zuge der jüngsten Entwicklungen rund um das Erstarken rechten Gedankengutes in der Gesellschaft auf. Ziel war es, allen Opfern der nationalsozialistischen Verbrechen und insbesondere denen der „Euthanasie“ zu gedenken. Zudem sollte die Teilnahme an dem Besuch dazu anregen, sich mit dem nationalsozialistischen Unrecht auseinanderzusetzen.

Die Gedenkstätte Hadamar hat eine besondere Bedeutung als Ort des Gedenkens und der Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“. In den Jahren 1941 bis 1945 wurden hier fast 15.000 Menschen ermordet. Zu den Opfern gehörten psychisch Erkrankte und Menschen mit Behinderung. Die Gedenkstätte hat auch den Zweck, über die damaligen Geschehnisse aufzuklären. Von Januar bis August 1941 wurden im Keller der Anstalt über 10.000 Kinder, Frauen und Männer mit Kohlenmonoxid in einer als Duschraum getarnten Gaskammer ermordet. Der Abbruch der Gasmorde 1941 bedeutete nicht das Ende der NS-„Euthanasie“-Verbrechen. Ab August 1942 wurde das Morden fortgesetzt, diesmal bspw. durch überdosierte Medikamente und Hungerkost. Während dieser Zeit kamen noch einmal 4.500 Menschen ums Leben.

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Das grausame Vorgehen dauerte bis zum Kriegsende im März 1945 an. Unter den Opfern der zweiten Mordphase befanden sich Anstaltspatienten und -patientinnen, durch den Bombenkrieg verwundete Menschen, Kinder, Tuberkulosekranke, Zwangsarbeiter sowie psychisch Kranke. Die Taten zeigen das Ausmaß der Grausamkeit, das im Namen der Ideologie des Nationalsozialismus begangen wurde. Die Exkursion beinhaltete neben der Führung auch einen Workshop mit Biografiearbeit.

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Die Anwesenden zeigen sich betroffen von dem erfahrungsreichen Tag, aber auch dankbar für die Arbeit der Gedenkstätte. Durch das Engagement haben alle die Möglichkeit, sich ein Bild von den Verbrechen, welche unter dem Vorzeichen der nationalsozialistischen Ideologie geschahen, zu machen und dadurch die Sensibilität für die Wahrung der Menschenwürde und der daraus folgenden Rechte zu stärken. Das Fazit der Gruppe ist, dass nur Erinnerung und Aufklärung sicherstellen können, dass sich solche Verbrechen nie wiederholen und eine entsprechende Ideologie nicht mehr Staatsdoktrin werden kann. „Nie wieder“, wie es in den letzten Monaten häufig heißt, bedeutet daher nicht nur, sich gegen den Anstieg rechtsextremer Ideologien und Rassismus einzusetzen, sondern auch die Aufarbeitung der Vergangenheit zu fördern und die Menschenwürde und die Menschenrechte in der Gesellschaft zu schützen. Die Gedenkstätte Hadamar ist ein Ort, an dem dieser Einsatz gelebt wird und an dem gegen das Vergessen angekämpft wird. Insbesondere wollen die Grünen der Workshopleiterin und Gedenkstättenmitarbeiterin Frau Kabs danken.

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