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Koblenz

Ausgeliehenes Pferd von Freundin wirft Reiterin ab – Wer haftet für den Schaden?

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Ausgeliehenes Pferd von Freundin wirft Reiterin ab - Wer haftet für den Schaden?

KOBLENZ Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Der Sachverhalt:  Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die bei ihr versicherte Geschädigte sei im Winter 2017 von der Beklagten gebeten worden, das Pferd gelegentlich zu reiten, weil sie selbst das wegen einer Schwangerschaft momentan nicht könne.

Am 04.12.2017 habe die Geschädigte einen Ausritt mit dem Pferd der Beklagten unternommen, bei dem das Tier plötzlich gebuckelt und sie abgeworfen habe. Die Geschädigte habe sich dabei den Arm gebrochen, wodurch Behandlungskosten in Höhe von 5.175,29 € entstanden seien, die von ihr – der Klägerin – übernommen worden seien. Diesen Betrag, so verlangte die Versicherung, müsse ihr die Beklagte als Halterin des Pferdes ersetzen.

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Die Beklagte verweigerte dies mit dem Argument, sie habe ihr Pferd nicht der Geschädigten, sondern nur deren Tochter anvertraut. Davon, dass auch die Geschädigte das Pferd reiten würde, habe sie keine Kenntnis gehabt. Die Geschädigte habe sich also eigenverantwortlich gefährdet und den Reitunfall selbst verschuldet; daher sei auch kein Schadensersatz zu zahlen.

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Die Entscheidung

Das Gericht verurteilte die Beklagte, der Klägerin die für die Behandlung der Geschädigten entstandenen Kosten zu erstatten. Nach einer Vernehmung der gestürzten Reiterin und ihrer Tochter zeigte sich die Richterin überzeugt, dass der Beklagten durchaus bekannt war, dass auch die Geschädigte sich um das Tier kümmerte. Außerdem sei nachgewiesen, dass die Reiterin tatsächlich abgeworfen worden war, als die Stute plötzlich den Kopf zwischen die Beine nahm und mehrfach buckelte. Als Tierhalterin hafte die Beklagte für die Schäden, die ihr Pferd dadurch verursacht habe. Denn auch in diesem Fall habe sich eine typische „Tiergefahr“ verwirklicht.

Ein Pferdehalter sei für die Folgen eines Reitunfalls nämlich immer dann verantwortlich, wenn sich das Tier „selbstgesteuert“ verhalte und es dadurch zum Unfall komme. Nur dann, wenn es zum Sturz komme, obwohl das Pferd dem Willen des Reiters gefolgt sei, fehle es an dieser Tiergefahr und der Pferdehalter hafte nicht. Die Beklagte könne sich auch nicht – so das Gericht weiter – darauf berufen, dass sie der Geschädigten eine Gefälligkeit erwiesen habe. Denn ein Verzicht der Reiterin auf etwaige Schadensersatzansprüche sei nicht anzunehmen. Man könne nicht unterstellen, dass die Geschädigte der Beklagten einen solchen Gefallen habe tun wollen, der letztlich nur der hinter der Beklagten stehenden Versicherung zugutekomme.

Urteil vom 25.05.2022, Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig)

Das Gericht urteilte weiter, der Schadensersatzanspruch sei auch nicht wegen eines eigenen Verschuldens der Geschädigten zu kürzen. Diese habe sich lediglich einer „normalen Tiergefahr“ ausgesetzt. Nur demjenigen aber könne ein eigenes Verschulden vorgeworfen werden, der beim Umgang mit einem Tier bewusst Risiken übernehme, die über die gewöhnlich zu erwartenden Gefahren hinausgehen. Das sei hier aber nicht der Fall. Der seit 40 Jahren reiterfahrenen Geschädigten sei das Pferd der Beklagten bereits von vergangenen Ausritten her bekannt gewesen. Sie habe keinen Anlass gehabt, einen Ausritt am 04.12.2017 als besonders gefährlich einzuschätzen, und sei daher kein ungewöhnliches Risiko eingegangen.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 Haftung des Tierhalters:  Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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Koblenz

Dritte Auflage der AustauschBar im Spökes: Fair feiern in Koblenz

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Foto: Neumann Fotografie

KOBLENZ Bei der ersten AustauschBar im Jahr 2024 wurde das Thema #FAIRFEIERN in den Fokus gestellt. Das Format, welches vom Kultur- und Schulverwaltungsamt 2023 ins Leben gerufen wurde und an wechselnden Orten der Koblenzer Nachtkultur stattfindet, ging somit bereits in die dritte Runde. Interessierte waren dieses Mal in die Kneipe „Spökes“ in der Weißer Gasse zu einem Austausch in lockerer Atmosphäre eingeladen.

Rebekka Jachmig, Leiterin der Kulturabteilung der Stadt Koblenz, und Co-Moderatorin Kim Chi Le, Mitglied des Vereins dasKREATOP e.V., führten durch den Abend und regten eine Diskussion zum Thema faires Feiern in Koblenz an. Betreiber der Kneipe „Spökes“ Markus Rodemerk schilderte seine Erfahrungen als Akteur der Nachtkultur, während Natalie Bleser, Geschäftsführerin der Initiative „Sicherheit in unserer Stadt“, die städtische Kampagne ‚Koblenz feiert fair‘ vorstellte.

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Ziel der Kampagne ist es, durch einprägsame Slogans auf Postern und Bierdeckeln ein Bewusstsein für Rücksichtnahme und faires Feiern zu schaffen, um feiernde Gäste zu sensibilisieren. Einig waren sich die Gäste darüber, dass faires Feiern nur im Zusammenspiel zwischen allen beteiligten Akteur:innen, wie Feiernden, Anwohner:innen, Gastronom:innen und zuständigen Behörden gelingen kann. Markus Rodemerk verdeutlichte, dass dies vor allem durch einen direkten Austausch realisiert werden könne, der an verschiedenen Stellen auch bereits stattfinde. Eine weitere Schnittstelle zur Unterstützung stellt die Nachtkulturbeauftragte Adissa Ibrahim dar, die als Vermittlerin zwischen den Akteur:innen agieren kann.

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Bei einer anschließenden Diskussion zwischen den Gesprächsgästen und dem Publikum wurden weitere Ideen und Wünsche formuliert und Optimierungspotenzial für faires Feiern in Koblenz identifiziert. Von Seiten des Publikums wurde beispielsweise angeregt, dass Bars und Kneipen eigenständig Kriterien für einen fairen Umgang beim Feiern festlegen und diese mit einem Label, wie zum Beispiel ‚Safe space‘, in ihrer Bar kommunizieren könnten.

Zum Veranstaltungsformat:

Die AustauschBar ist ein lockeres Vernetzungsformat unter dem Dach des Netzwerks Kulturhaus Koblenz+. Mit der AustauschBar möchte das Kultur- und Schulverwaltungsamt Raum für kreative Impulse und entspanntes Miteinander bieten. Die erste Ausgabe am 01. Juni 2023 in der Atlas-Bar hatte sich dem Thema #Nachtkultur gewidmet und die zweite Ausgabe am 23. November 2023 im Mephisto dem Thema #Unistadt. Mit der Verzahnung der Veranstaltung und der Plattform Kulturhaus Koblenz+ möchte das Kultur- und Schulverwaltungsamt zudem deutlich machen, dass es um die längerfristige Entwicklung eines hybriden Kulturraums geht, in dem sich analoge Formate und digitale Möglichkeiten ideal ergänzen.

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Blaulicht

Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet

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Foto: BEN Kurier

MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden. 

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Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).

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Koblenz

„Versteckte Engel“ der Tafel Koblenz e.V. freuen sich über erneute Spende

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Foto: HKB

KOBLENZ Bereits im vergangenen Jahr konnte sich die Tafel Koblenz e.V. über eine Spende der HKB GmbH aus Koblenz für ihre Plattform „Versteckte Engel“ freuen. Auch dieses Jahr hilft man Kindern und Jugendlichen aus der Region wieder mit einem finanziellen Beitrag.

Jährlich unterstützen die HKB GmbH Beratungsgesellschaft für Pflegeeinrichtung und die HKB GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Rechtsanwaltsgesellschaft aus Koblenz eine regionale Organisation. Zum zweiten Mal fiel die Wahl durch die Mitarbeiterbefragung auf „Versteckte Engel“ der Tafel Koblenz e.V., um Kindern in Notlagen zu helfen. Gerade Kinder trifft Armut oftmals hart und unvermittelt. Es fehlt durchaus an elementaren Dingen, wie Nahrung, Bekleidung, Hygieneartikeln oder dem Geld für die Klassenfahrt. Durch den direkten Kontakt der Tafel Koblenz zu Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen weiß man hier sehr genau, wo Hilfe dringend benötigt wird.

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Einige HKB-Mitarbeiter übergaben Dieter Weiler von der Tafel Koblenz einen Scheck in Höhe von 2.000 Euro. So bekommen Kinder aus der Region gezielt die Unterstützung, die sie für eine kindgerechte Entwicklung brauchen. Darüber freuen sich nicht nur die Kinder und die Tafel Koblenz, sondern auch die Mitarbeiter der HKB GmbH. Etwas Gutes tun, etwas bewegen und sich für ein regionales Projekt engagieren – das ist die Idee der jährlichen Spendenaktion.

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Darüber hinaus wurde eine Patenschaft für zwei Kinder von PLAN International als Dauerprojekt von den Mitarbeitern gewählt. Somit wird bereits seit zwei Jahren einem Kind in Kenia und einem in Guinea beispielsweise eine Schulbildung ermöglicht.

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