Koblenz
Ausgeliehenes Pferd von Freundin wirft Reiterin ab – Wer haftet für den Schaden?

KOBLENZ Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Der Sachverhalt: Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die bei ihr versicherte Geschädigte sei im Winter 2017 von der Beklagten gebeten worden, das Pferd gelegentlich zu reiten, weil sie selbst das wegen einer Schwangerschaft momentan nicht könne.
Am 04.12.2017 habe die Geschädigte einen Ausritt mit dem Pferd der Beklagten unternommen, bei dem das Tier plötzlich gebuckelt und sie abgeworfen habe. Die Geschädigte habe sich dabei den Arm gebrochen, wodurch Behandlungskosten in Höhe von 5.175,29 € entstanden seien, die von ihr – der Klägerin – übernommen worden seien. Diesen Betrag, so verlangte die Versicherung, müsse ihr die Beklagte als Halterin des Pferdes ersetzen.
Die Beklagte verweigerte dies mit dem Argument, sie habe ihr Pferd nicht der Geschädigten, sondern nur deren Tochter anvertraut. Davon, dass auch die Geschädigte das Pferd reiten würde, habe sie keine Kenntnis gehabt. Die Geschädigte habe sich also eigenverantwortlich gefährdet und den Reitunfall selbst verschuldet; daher sei auch kein Schadensersatz zu zahlen.
Die Entscheidung
Das Gericht verurteilte die Beklagte, der Klägerin die für die Behandlung der Geschädigten entstandenen Kosten zu erstatten. Nach einer Vernehmung der gestürzten Reiterin und ihrer Tochter zeigte sich die Richterin überzeugt, dass der Beklagten durchaus bekannt war, dass auch die Geschädigte sich um das Tier kümmerte. Außerdem sei nachgewiesen, dass die Reiterin tatsächlich abgeworfen worden war, als die Stute plötzlich den Kopf zwischen die Beine nahm und mehrfach buckelte. Als Tierhalterin hafte die Beklagte für die Schäden, die ihr Pferd dadurch verursacht habe. Denn auch in diesem Fall habe sich eine typische „Tiergefahr“ verwirklicht.
Ein Pferdehalter sei für die Folgen eines Reitunfalls nämlich immer dann verantwortlich, wenn sich das Tier „selbstgesteuert“ verhalte und es dadurch zum Unfall komme. Nur dann, wenn es zum Sturz komme, obwohl das Pferd dem Willen des Reiters gefolgt sei, fehle es an dieser Tiergefahr und der Pferdehalter hafte nicht. Die Beklagte könne sich auch nicht – so das Gericht weiter – darauf berufen, dass sie der Geschädigten eine Gefälligkeit erwiesen habe. Denn ein Verzicht der Reiterin auf etwaige Schadensersatzansprüche sei nicht anzunehmen. Man könne nicht unterstellen, dass die Geschädigte der Beklagten einen solchen Gefallen habe tun wollen, der letztlich nur der hinter der Beklagten stehenden Versicherung zugutekomme.
Urteil vom 25.05.2022, Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig)
Das Gericht urteilte weiter, der Schadensersatzanspruch sei auch nicht wegen eines eigenen Verschuldens der Geschädigten zu kürzen. Diese habe sich lediglich einer „normalen Tiergefahr“ ausgesetzt. Nur demjenigen aber könne ein eigenes Verschulden vorgeworfen werden, der beim Umgang mit einem Tier bewusst Risiken übernehme, die über die gewöhnlich zu erwartenden Gefahren hinausgehen. Das sei hier aber nicht der Fall. Der seit 40 Jahren reiterfahrenen Geschädigten sei das Pferd der Beklagten bereits von vergangenen Ausritten her bekannt gewesen. Sie habe keinen Anlass gehabt, einen Ausritt am 04.12.2017 als besonders gefährlich einzuschätzen, und sei daher kein ungewöhnliches Risiko eingegangen.
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 Haftung des Tierhalters: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Koblenz
MdB Rudolph: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus hilft dabei, unsere Demokratie zu schützen

KOBLENZ Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz unterstützt alle, die mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus konfrontiert sind. Seit kurzem ist die Beratungsstelle beim Weiterbildungsträger Arbeit und Leben gGmbH angesiedelt. Zuvor war der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) der Träger. Für den SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph ist die Arbeit gegen Rechtsextremismus überaus wichtig. Daher informierte er sich bei den Mitarbeitenden der Koblenzer Beratungsstelle – eine von vier im Land – über die aktuelle Situation.
An die Beratungsstelle wenden können sich unter anderem Schulen und andere Bildungsstätten, Initiativen, Kommunen, Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen, Religionsgemeinschaften, aber auch Einzelpersonen, die mit Rechtsextremismus konfrontiert sind. Etwa dann, wenn rechtsextreme Flugblätter verteilt werden, wenn sich Kinder, Jugendliche oder Erwachsene rechtsextremistisch äußern oder wenn Stimmung gegen Flüchtlinge oder Muslime gemacht wird.
„Es gibt Möglichkeiten, sich gegen Rechtsextremismus zur Wehr zu setzen. Und die Mitarbeitenden der Beratungsstelle wissen bestens über diese Bescheid“, sagte Rudolph nach dem Gespräch. Im Gespräch betonten die Mitarbeitenden der Beratungsstelle, dass man es in den vergangenen Jahren häufig mit Mischszenen zu tun gehabt hätte – etwa aus Querdenkern, Reichsbürgern und Neonazis. Rechtsextreme würden zudem gezielt versuchen, gesellschaftliche Gruppen zu unterwandern, was sich zum Beispiel bei den sogenannten „Corona-Spaziergängen“ gezeigt hätte.
Zudem sei auch eine terroristische Radikalisierung in Teilen der rechten Szene zu beobachten gewesen. In der täglichen Arbeit ist die Beratungsstelle oft in Schulen aktiv. So versuchen die Mitarbeitenden die Lehrerinnen und Lehrer durch Gespräche und Informationsmaterial handlungsfähiger zu machen und ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie menschenfeindlichen Überzeugungen und Äußerungen begegnen können.
MdB Rudolph: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus hilft dabei, unsere Demokratie zu schützen
Zudem veröffentlicht die Beratungsstelle auch eigenes Informationsmaterial. Thorsten Rudolph dankte für die Informationen. In dem Gespräch ging es unter anderem auch um das geplante Demokratiefördergesetz, mit dem der Bund die Grundlage dafür schaffen will, dass Projekte zur Demokratieförderung, politischen Bildung und Prävention verstärkt ergriffen und längerfristig finanziert werden können. „Eine der größten Gefahren für die Demokratie kommt von rechts. Durch das neue Gesetz halten wir dagegen, indem wir die Planungssicherheit für demokratiefördernde Projekte wie eben die Mobile Beratung stärken“, sagt Rudolph.
„Das Gesetz muss aber letztlich so ausgestaltet sein, dass es für die einzelnen Stellen auch eine Verbesserung bringt. Daher bin ich froh für einen engen Austausch mit den Mitarbeitenden, damit ich mögliche Anliegen auch mit nach Berlin nehmen und die Informationen dort in den Beratungsprozess einspeisen kann.“
Die Beratungsstelle der Mobilen Arbeit gegen Rechtsextremismus ist wie folgt zu erreichen: Telefon 0261/973 58 15, per E-Mail an regionalstelle-nord@mbr-rlp.de oder im Internet unter www.mbr-rlp-nord.de
Koblenz
Über 2.000 Euro für Frauenhäuser gesammelt: Spendenlauf rückt Gewalt gegen Frauen ins Bewusstsein

KOBLENZ/MAYEN Mehr als 200 Teilnehmer haben 2.323 Euro für Frauenhäuser der Region erlaufen. Der virtuelle Spendenlauf „Laufend gegen Gewalt“ vom 14. Februar bis zum 8. März war eine gemeinsame Aktion der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Rhein-Lahn, Westerwald, Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz. Der Spendenscheck wurde jüngst an den Förderverein des Frauenhauses Koblenz übergeben. Die Vorsitzende Nora Salvadori wird den Betrag auf die drei Frauenhäuser der Region verteilen.
„Wir freuen uns, dass mit dem Spendenlauf die Frauenhäuser unterstützt werden, aber auch, dass das Thema Gewalt gegen Frauen ins Bewusstsein gerückt wird. Denn es geht hier nicht um Einzelschicksale“, sagten die Gleichstellungsbeauftragten. Statistisch gesehen wird jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt durch ihren (Ehe-)Partner oder Freund. Jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch häusliche Gewalt. Die vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote reichen bei Weitem nicht aus und sind schlecht finanziert. Frauenhäuser sind Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen mit und ohne Kinder.
„Ein großes Dankeschön gilt allen, die mitgelaufen sind und ihre Solidarität mit den betroffenen Frauen gezeigt haben“, dankten die Gleichstellungsbeauftragten den Teilnehmenden. Die organisatorische Betreuung des Spendenlaufes übernahm Katja Dasbach (www.katjas-laufzeit.de). Im letzten Jahr wurden die Spendengelder für das Ferienprogramm des Frauenhauses Mayen-Koblenz, die Durchführung der Projekte „Gegen die Angst“ und „Wilde Kinder – Zufluchtsort Natur“ des Frauenhauses Westerwald sowie für die Anschaffung eines Bällebades und die Realisierung mehrerer Freizeitausflüge im Frauenhaus Koblenz verwendet.
In Rheinland-Pfalz tragen 18 Frauenhäuser, zwölf Frauennotrufe, 18 Interventionsstellen, zwei Mädchenunterstützungseinrichtungen und vier Beratungsstellen mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration dazu bei, betroffene Frauen zu schützen und zu unterstützen. Von Gewalt betroffene Frauen können sich telefonisch unter 08000/116-016 Hilfe holen.
Koblenz
Meilenstein für den Koblenzer Radverkehr: Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof eröffnet

KOBLENZ Es ist ein Projekt, welches langfristig die Fahrradinfrastruktur in Koblenz stärken soll – das neue Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof. Nach rund sechs Monaten Bauzeit konnten Oberbürgermeister David Langner, Baudezernent Bert Flöck und das Radverkehrsteam der Stadt Koblenz rund um den Radverkehrsbeauftragten Tobias Weiß-Bollin nunmehr das Projekt der Öffentlichkeit übergeben.
Am Bahnhofsplatz, zwischen der Landesbibliothek und dem Haupteingang des Hauptbahnhofs, können Fahrradbegeisterte ab sofort ihre Räder sicher abstellen. Insgesamt stehen 150 Stellplätze im Doppelstocksystem, 52 Einzelstellplätze und 18 Stellplätze für Sonderfahrräder zur Verfügung. Für kleinere Reparaturen steht außerdem eine Station mit Werkzeug bereit. In naher Zukunft soll das Parkhaus auch mit E-Ladefunktionen ausgestattet werden, sodass E-Bikes auch vor Ort aufgeladen werden können. Zudem soll in den Schließfächern auch die Lademöglichkeit ergänzt werden. Für Oberbürgermeister David Langner bietet die neue Einrichtung am Hauptbahnhof einen Mehrwert für alle Radbegeisterten: „Das Fahrradparkhaus ist eine tolle Errungenschaft, da es eine sichere Abstellmöglichkeit für die Fahrräder bietet und die Attraktivität des Themas Fahrrad in Koblenz weiter steigert.“

Der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner (links) und Baudezernent Bert Flöck (rechts) freuten sich, dass das neue Fahrradparkhaus am Koblenzer Hauptbahnhof ab sofort von der Öffentlichkeit genutzt werden kann. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf
Ende September 2022 startete der Umbau der ehemaligen Postbankfiliale, in den insgesamt rund 630.000 Euro vonseiten der Stadt Koblenz investiert wurden. Dabei konnte die Rhein-Mosel-Stadt auf Fördermittel des Bundes aus dem „Sonderprogramm Stadt und Land“ in Höhe von 430.000 Euro zurückgreifen. Baudezernent Bert Flöck sagte bei der Eröffnung: „Wir setzten mit der Eröffnung des Fahrradparkhauses einen weiteren Schritt in die richtige Richtung und unterstützen den Radverkehr in Koblenz. Schließlich zählt der Bau laut Verkehrsentwicklungsplan zu einer der wichtigsten Fördermaßnahmen des städtischen Radverkehrs.“

Weit über 200 sichere Abstellmöglichkeiten bietet das neue Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof für Nutzerinnen und Nutzer. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf
Der städtische Radverkehrsbeauftragte Tobias Weiß-Bollin nutzte die Gelegenheit, um sich bei den beteiligten Ämtern und Firmen für die schnelle und sehr gute Arbeit zu bedanken. Gleichzeitig hoffte er, dass die Kombination aus sicheren Abstellmöglichkeiten, Schließfächern und einer attraktiven Preisgestaltung von den Radbegeisterten angenommen wird.
Wer nun zukünftig sein Fahrrad im dafür vorgesehenen Parkhaus rund um die Uhr abstellen möchte, kann sich online einen Platz unter www.koblenz.de/fahrradparkhaus reservieren. Interessierte können sich hier zwischen einem Tages-, Monats- oder Jahresticket entscheiden. Um in das Fahrradparkhaus zu gelangen, erhalten sie im Anschluss einen Zugangscode, der den Zugang zum videogesicherten Fahrradparkhaus ermöglicht.

Auch eine Fahrradreparaturstation, die hier von Ralph Emmerich vom Radverkehrsteam der Stadt Koblenz genutzt wird, gehört zur Einrichtung des neuen Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf
„Mit dem neuen Fahrradparkhaus verdeutlichen wir, dass unsere Nominierung beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club beim Fahrradklima-Test 2022 in der Kategorie ,Aufholer‘ gerechtfertigt ist. Wir dürfen uns allerdings auf dieser Nominierung nicht ausruhen und müssen unsere Bemühungen rund um das Thema Radverkehr weiter vorantreiben“, erklärte Oberbürgermeister David Langner bei der Vorstellung des neuen Fahrradparkhauses.
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