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Koblenz

Ausgeliehenes Pferd von Freundin wirft Reiterin ab – Wer haftet für den Schaden?

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Ausgeliehenes Pferd von Freundin wirft Reiterin ab - Wer haftet für den Schaden?

KOBLENZ Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Der Sachverhalt:  Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die bei ihr versicherte Geschädigte sei im Winter 2017 von der Beklagten gebeten worden, das Pferd gelegentlich zu reiten, weil sie selbst das wegen einer Schwangerschaft momentan nicht könne.

Am 04.12.2017 habe die Geschädigte einen Ausritt mit dem Pferd der Beklagten unternommen, bei dem das Tier plötzlich gebuckelt und sie abgeworfen habe. Die Geschädigte habe sich dabei den Arm gebrochen, wodurch Behandlungskosten in Höhe von 5.175,29 € entstanden seien, die von ihr – der Klägerin – übernommen worden seien. Diesen Betrag, so verlangte die Versicherung, müsse ihr die Beklagte als Halterin des Pferdes ersetzen.

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Die Beklagte verweigerte dies mit dem Argument, sie habe ihr Pferd nicht der Geschädigten, sondern nur deren Tochter anvertraut. Davon, dass auch die Geschädigte das Pferd reiten würde, habe sie keine Kenntnis gehabt. Die Geschädigte habe sich also eigenverantwortlich gefährdet und den Reitunfall selbst verschuldet; daher sei auch kein Schadensersatz zu zahlen.

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Die Entscheidung

Das Gericht verurteilte die Beklagte, der Klägerin die für die Behandlung der Geschädigten entstandenen Kosten zu erstatten. Nach einer Vernehmung der gestürzten Reiterin und ihrer Tochter zeigte sich die Richterin überzeugt, dass der Beklagten durchaus bekannt war, dass auch die Geschädigte sich um das Tier kümmerte. Außerdem sei nachgewiesen, dass die Reiterin tatsächlich abgeworfen worden war, als die Stute plötzlich den Kopf zwischen die Beine nahm und mehrfach buckelte. Als Tierhalterin hafte die Beklagte für die Schäden, die ihr Pferd dadurch verursacht habe. Denn auch in diesem Fall habe sich eine typische „Tiergefahr“ verwirklicht.

Ein Pferdehalter sei für die Folgen eines Reitunfalls nämlich immer dann verantwortlich, wenn sich das Tier „selbstgesteuert“ verhalte und es dadurch zum Unfall komme. Nur dann, wenn es zum Sturz komme, obwohl das Pferd dem Willen des Reiters gefolgt sei, fehle es an dieser Tiergefahr und der Pferdehalter hafte nicht. Die Beklagte könne sich auch nicht – so das Gericht weiter – darauf berufen, dass sie der Geschädigten eine Gefälligkeit erwiesen habe. Denn ein Verzicht der Reiterin auf etwaige Schadensersatzansprüche sei nicht anzunehmen. Man könne nicht unterstellen, dass die Geschädigte der Beklagten einen solchen Gefallen habe tun wollen, der letztlich nur der hinter der Beklagten stehenden Versicherung zugutekomme.

Urteil vom 25.05.2022, Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig)

Das Gericht urteilte weiter, der Schadensersatzanspruch sei auch nicht wegen eines eigenen Verschuldens der Geschädigten zu kürzen. Diese habe sich lediglich einer „normalen Tiergefahr“ ausgesetzt. Nur demjenigen aber könne ein eigenes Verschulden vorgeworfen werden, der beim Umgang mit einem Tier bewusst Risiken übernehme, die über die gewöhnlich zu erwartenden Gefahren hinausgehen. Das sei hier aber nicht der Fall. Der seit 40 Jahren reiterfahrenen Geschädigten sei das Pferd der Beklagten bereits von vergangenen Ausritten her bekannt gewesen. Sie habe keinen Anlass gehabt, einen Ausritt am 04.12.2017 als besonders gefährlich einzuschätzen, und sei daher kein ungewöhnliches Risiko eingegangen.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 Haftung des Tierhalters:  Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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Gesundheit

Til kämpft sich ins Leben zurück: Ehemaliger Koblenzer Patient trifft nach 22 Jahren seine Retter

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Foto: GK-Mittelrhein | Kerstin Macher

KOBLENZEr ist ein Kämpfer!“ Damit meint Frank Simonis seinen Sohn Til, den er liebevoll anschaut, als er mit ihm, Ehefrau Astrid und Tochter Lea im Kemperhof, dort wo Til zur Welt kam, zu Besuch ist. Gemeinsam sind die vier einen beeindruckenden Weg gegangen.

Til kommt am 4. Mai 2002 in der 28. Schwangerschaftswoche als Frühchen zur Welt. Diese Kinder hatten bereits vor 22 Jahren gute Überlebenschancen. Doch Til entwickelte plötzlich unter intensivierter Beatmung einen beidseitigen Lungenriss mit Herz-Kreislaufversagen“, erklärt Dr. med. Thomas Hoppen, der die Familie 2024 zum Wiedersehen im Kemperhof trifft.

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Als meine Frau mich anrief und sagte, was passiert ist, war für mich klar: Til schafft das, der ist ein Kämper“, erinnert sich Vater Frank. Doch so sicher war das keinesfalls. „Ohne ein eingespieltes Team, das schnell und effizient reagiert, hätte die Geschichte ganz anders ausgehen können“, weiß Hoppen. Wichtig war, dass gleich mehrere Behandlungen nahezu parallel verliefen: die sofortige kontinuierliche Wiederbelebung mit Überdruckbeatmung und Herzdruckmassage, die Notfallmedikamentengabe und die Versorgung beider Lungen mit Schläuchen durch die Haut bis in den Lungenspalt, damit sich beide Lungen wieder entfalten konnten.

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Das Besondere: „Die Lungen sind bei so kleinen Kindern winzig, aber definitiv lebenswichtig für den Atemgasaustausch – also vor allen Dingen für die Versorgung mit lebenswichtigem Sauerstoff. Da gilt es, dran zu bleiben und nicht nach zehn Minuten zu sagen ,wir schaffen das nicht‘ “, erläutert der Facharzt für Pädiatrische Intensivmedizin.

Als Til dieses Jahr die Geschichte noch einmal hört und neben ihm Hebamme Christine und Arzt Thomas zur Seite stehen, ist er überwältigt. „Das ist einfach Wahnsinn“, sagt er. „Ich freue mich so unglaublich, dass ich das Team jetzt kennenlernen darf.“

Das Team hat Til nach der Reanimation noch weitere rund zehn Wochen begleitet. „Wir waren damals sehr erleichtert und überglücklich, dass es unser Til geschafft hat. Und gleichzeitig war es eine sehr aufwühlende und kräftezehrende Zeit“, erinnert sich Mutter Astrid. „Da hätten wir uns damals auch gewünscht, wenn andere Familien von ihren Erlebnissen erzählt hätten. Das bewegt uns, auch heute noch nach so langer Zeit, anderen Mut zu machen“, sagt die Familie.

Geschichten wie diese sind kein Alltag, aber in einem Perinatalzentrum Level 1, wie es der Kemperhof ist, kommen jährlich eine Reihe von Frühgeborenen zur Welt. „In unserem Zentrum sind Fachärzte mit spezieller Zusatzweiterbildung für Geburtshilfe und Perinatalmedizin sowie für Neonatologie rund um die Uhr erreichbar. Auf der neonatologischen Intensivstation haben wir mindestens sechs Intensivpflegeplätze und entsprechend ausgebildetes Personal, sodass eine optimale Versorgung gesichert ist“, betont Chefarzt Privatdozent Dr. med. Thomas Nüßlein.

Er und das gesamte Team haben sich sehr gefreut, dass Til zu Gast war. „Es war auch für mich sehr bewegend. Tils Geschichte zeigt auch, wie enorm wichtig es ist, dass möglichst viele für den Notfall geschult sind – nicht nur im Krankenhaus“, betont Hoppen. Deshalb bietet er auch seit Jahren im Kemperhof regelmäßig Notfalltrainings mit Kinder-Simulationspuppen an. „Jeder sollte an seinem Können arbeiten und regelmäßig an einem solchen Kurs teilnehmen.“

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Koblenz

Koblenzer Höhenretter üben auf Baustellenkran an der Pfaffendorfer Brücke

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Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf

KOBLENZ Die Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr Koblenz ist seit 2023 im Dienst und wird für die spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen ausgebildet. Um mögliche Einsatzszenarien so realistisch wie möglich zu üben, ergreifen die Einsatzkräfte immer wieder bestehende Möglichkeiten im Koblenzer Stadtgebiet.

An drei Freitagen, 26. Juli, 2. und 9. August, nutzen die Höhenretter der Koblenzer Berufsfeuerwehr dieses Mal die Gelegenheit, um auf der Brückenbaustelle an der Pfaffendorfer Brücke verschiedene Szenarien rund um den roten Baukran auf der Seite des Kurfürstlichen Schlosses zu üben. 

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Koblenz

Hinterm Horizont ging´s weiter: Tolles Musik-Festival auf der Festung Ehrenbreitstein begeisterte tausende Zuschauer

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ Das dreitägige Horizonte Musikfestival vom Café Hahn in Koblenz ist vielmehr wie nur ein übliches Aufeinandertreffen großartiger Künstler, sondern eine kulturelle Begegnung, die zum Nachdenken, Mitfeiern und Tanzen anregt.  Bei einer ausgelassenen Stimmung schafft die Musik in einer gespaltenen Gesellschaft die unpolitische Verbindung der zahlreichen Besucher. Dabei gibt es durchaus den mahnenden und warnenden Zeigefinger so mancher Liedermacher. Wer es wollte und konnte, sinnierte über die Textzeilen uns suchte das Gespräch mit den Nachbarn.

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Genau das ist eine der Intentionen des Fördervereins vom Café Hahn, teilte die erste Vorsitzende Saskia Scherhag-König mit. Dabei bot das Horizonte-Festival noch weit mehr als die Liedermacher. Auf mehreren Bühnen präsentierten Bands aus aller Herren Länder das Beste vom Besten aus ihrer Region. Von Folk über Afrorock, Gypsy, Klassik, Reggae, Gospel, Indie-Pop bis hin zu Jazz, Weltmusik, Country, Balkan-Rock und Blues war alles vertreten, was man sich nur wünschen konnte.

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Natürlich durfte auch der Lokalmatador Lulo Reinhardt nicht fehlen, der mit dem großen Ensemble von Absinto Orkestra die Sparkassenbühne zum Beben brachte. Auf der Casino-Bühne war es die Liedermacherin Cynthia Nickschas, die mit ihrer rauchigen Stimme die Menschen begeisterte. Das Horizonte-Festival ist längst zu einer Kultveranstaltung für die ganze Familie geworden. Und so darf man bereits jetzt gespannt sein, was die Verantwortlichen des Fördervereins vom Cafe´Hanhn im kommenden Jahr für tolle Bands aus dem Hut zaubern werden. Und nach dem Horizonte ist vor dem 33. Gaukler-Fest, das kommendes Wochenende auf der Festung Ehrenbreitstein stattfinden wird. Eröffnet wird die Veranstaltung am kommenden Freitag um 20 Uhr. Mehr Informationen gibt es hier (https://www.cafehahn.de/p~gauklerfestung-33.-gaukler-und-kleinkunstfestival~343475).

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