Koblenz
Rund 6 Millionen Euro für Stadtentwicklung
KOBLENZ Innenminister Roger Lewentz überbrachte die frohe Botschaft an Oberbürgermeister David Langner.
KOBLENZ Die Stadt Koblenz erhält aus mehreren Teilprogrammen der Städtebauförderung insgesamt rund sechs Millionen Euro für die weitere städtebauliche Entwicklung, wie Innenminister Roger Lewentz bei der Übergabe der Bescheide an Oberbürgermeister David Langner mitgeteilt hat.
Bei vier der fünf Maßnahmen erfolgt die Förderung im Rahmen der Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren. Innenminister Lewentz hatte 2018 im Rahmen dieser Landesinitiative seine Bereitschaft erklärt, der Stadt Koblenz in der Förderperiode 2018 bis 2021 für die von der Stadt genannten Fördergebiete Städtebauförderungsmittel mit dem Höchstfördersatz von 90 Prozent zur Verfügung zu stellen.
Für die Entwicklung des Gebietes „Stadtgrün Koblenz Lützel“ wurden 1,5 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ bewilligt. Land und Bund unterstützen seit 2017 die Entwicklung des Fördergebiets und haben seither rund drei Millionen Euro bereitgestellt. „Die Stadt will die Mittel hauptsächlich für das Projekt- und Quartiersmanagement sowie die Neuordnung und Gestaltung der Freiflächen und Freizeitgärten im Bereich ‘Schartwiesen’ einsetzen. Zudem soll der Volkspark besser vernetzt werden“, so Lewentz.
Für die Entwicklung des Gebietes „Aktive Innenstadt Koblenz“ wurden 500.000 Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ bewilligt. Land und Bund unterstützen seit 2009 die Entwicklung des Fördergebiets und haben seither rund 2,6 Millionen Euro bereitgestellt. Mit den Fördermitteln soll die Neugestaltung der Südallee weiter umgesetzt werden.
Für die Entwicklung des Gebietes „Koblenz Neuendorf“ wurden 2,3 Millionen Euro aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ bewilligt. Land und Bund unterstützen seit 2014 die Entwicklung des Fördergebiets und haben seither rund neun Millionen Euro
bereitgestellt. „Koblenz plant, die Mittel hauptsächlich für diverse Ordnungsmaßnahmen einzusetzen. Zudem soll ein Neubau für einen ‘Jugendtreff plus’ am Standort ‘Im Kreutzchen 72/74’ realisiert werden und ein neuer Kinderhort am ‘Pfarrer Friesenhahn-Platz 1’ entstehen“, sagte der Minister.
Aus dem „Strukturprogramm“ des Landes erhält die Stadt Koblenz 133.600 Euro Städtebauförderungsmittel für den Ausbau der Freifläche „Im Teichert“ im Stadtteil Koblenz-Ehrenbreitstein. Die Stadt Koblenz kann damit den Ausbau der Freifläche „Im Teichert“ realisieren. „Die geplante Neuordnung und der Ausbau der Grünfläche wird zu einem repräsentativen Eingangstor für den Ortsteil Koblenz-Ehrenbreitstein werden“, so Minister Lewentz.
Darüber hinaus erhält die Stadt Koblenz aus dem Bund-Länder-Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 1.530.000 Euro Städtebaufördermittel für die Sanierung der Bezirkssportanlage Schmitzers Wiese. Koblenz kann mit den Fördergeldern des Bundes und des Landes die Modernisierung und Instandsetzung der zweitgrößten Sportanlage in Koblenz finanzieren. Geplant ist die Umwandlung des Tennensportplatzes mit Rundlaufbahn in einen Kunstrasenplatz mit Kunststofflaufbahn.
Auch sollen die vorhandenen leichtathletischen Anlagen erneuert und eine Zuschauertribüne errichtet werden. „Durch die Modernisierung erfährt die Bezirkssportanlage, die auch für den Schulsport genutzt wird, eine nachhaltige Entwicklung“, so Minister Lewentz.
Das Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ wurde erstmals 2020 auferlegt und wies in Rheinland-Pfalz ein Fördervolumen von rund 8,4 Millionen Euro auf. Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt Städte und Gemeinden bei einer nachhaltigen und modernen Entwicklung. Sportstätten spielen als Teil der sozialen Infrastruktur vor Ort eine besonders wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung.
Die Städtebauförderung umfasst differenzierte Förderprogramme für unterschiedliche städtebauliche Herausforderungen. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um Innenstädte aufzuwerten und sie als Quartiere zum Wohnen und Arbeiten attraktiv zu gestalten“, sagte Lewentz. Das Land stehe den Städten und Gemeinden als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Seite.
Koblenz
Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben
KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.
In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.
Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.
So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.
Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.
Koblenz
Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen
KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“
Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.
Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft
Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“
Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben
Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.
Koblenz
Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!
KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.
62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.
In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.
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