Blaulicht
Oberverwaltungsgericht erklärt Gästebeitrag der Stadt Lahnstein für unwirksam
LAHNSTEIN Der in Lahnstein in 2019 mit Satzung neu eingeführte Gästebeitrag, dessen Erhebung derzeit ausgesetzt ist, wurde aufgrund eines Antrages von Lahnsteiner Beherbergungsbetrieben durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz überprüft.
Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass einige Ausnahmetatbestände der Lahnsteiner Satzung so nicht geregelt werden können.
Ausnahmeregelungen nicht umsetzbar – Gästebeitrag aber grundsätzlich rechtens
So können insbesondere Zweitwohnungsinhaber nicht von der Gästebeitragspflicht befreit werden, in Krankenhäusern stationär aufgenommene Kranke können nicht pauschal ausgenommen werden und auch berufsbedingte Übernachtungen müssen berücksichtigt werden.
Der jeweilige Gast kann aber im Einzelfall nachweisen, dass er die Angebote der Stadt während seines Aufenthalts nicht habe nutzen können. Dennoch ist die von der Verwaltung erarbeitete und im Stadtrat am 09. April 2019 verabschiedete Gästebeitragssatzung in großen Teilen umsetzbar. Die Kalkulation des Beitragssatzes ist weitgehend unbeanstandet geblieben.
Oberverwaltungsgericht Koblenz erklärt Gästebeitrag der Stadt Lahnstein für unwirksam
Die Richter kamen weiterhin zu dem Schluss, dass es den Beherbergungsbetrieben zumutbar ist, an dem Erhebungsverfahren des Gästebeitrags mitzuwirken. Sie folgten damit nicht dem Vortrag der Beherbergungsbetriebe, welche beklagten, die Erhebung des Gästebeitrags würde ihnen unzumutbar viel Aufwand auferlegen.
Auch dürfen Pauschalen für automatisierte Wohnmobilstellplätze oder Dauercamper eingesetzt werden.
Ebenso muss der Beitragssatz nicht in einen Sommer- und einen Winterbeitrag gesplittet werden, da die Vorteile, welche die Stadt Lahnstein den Gästen bietet – beispielsweise die Bäder oder die Städtische Bühne – überwiegend ganzjährig angeboten wird.
Da die Erhebung des Gästebeitrags zurzeit ohnehin pandemiebedingt ausgesetzt ist, kann das Urteil nun in der Stadtverwaltung und in den Gremien sorgfältig analysiert und verarbeitet werden. Der Stadtrat hätte dann die Möglichkeit des Erlasses einer geänderten Gästebeitragssatzung unter Berücksichtigung der vom Gericht vorgegebenen Aspekte.
Blaulicht
Waldbrandübung am Wochenende
WEISEL Mit dem Waldbrandlöschzug wurde neben dem kreisweit agierenden Gefahrstoffzug und der Kreisbereitschaft ein weiteres kreisweit und überregional einsetzbares schlagkräftiges Gefahrenabwehrmodul im vergangenen Jahr generiert (wir berichteten). In Abstimmung mit den Wehrleitern konnten die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz des Kreises den Waldbrandlöschzug aufstellen.
Um die Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern, wird es am kommenden Samstag, 11. Mai, eine Waldbrandübung in Weisel (Verbandsgemeinde Loreley) von ca. 10 bis 15 Uhr geben. Beteiligt sind um die 200 Einsatzkräfte von Feuerwehr, der Schnellen Einsatzgruppe (Mitglieder Deutsches Rotes Kreuz und Malteser Hilfsdienst) und THW, unter Mitwirken des Forstamtes Nastätten und der Polizei.
Blaulicht
Olaf Jobst aus Rettershain wurde zum Hauptbrandmeister befördert
RETTERSHAIN Olaf Jobst ist Feuerwehrmann mit Leib und Seele. Früher war er hauptberuflicher Feuerwehrmann, seit vielen Jahren engagiert er sich ehrenamtlich in der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nastätten in Rettershain. Kurz bevor Olaf Jobst wegen Erreichens der Altersgrenze in den „Feuerwehr-Ruhestand“ eintritt, konnte Bürgermeister Jens Güllering ihn nun noch zum Hauptbrandmeister befördern. Diese Beförderung wurde im Rahmen des Maifeuers im Kreise der Öffentlichkeit und der Feuerwehrkameraden aus Rettershain unter Beteiligung der Wehrleitung der Verbandsgemeinde durchgeführt.
Grundlage hierfür war die Anerkennung der in Hessen absolvierten Lehrgänge durch die rheinland-pfälzische Behörde. Bürgermeister, Wehrleitung und Wehrführung freuen sich gemeinsam Olaf Jobst, dass diese Beförderung nach langer Wartezeit nun noch erfolgen konnte.
Die Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr orientieren sich immer an den absolvierten Lehrgängen und den Voraussetzungen der Feuerwehrverordnung. Ehrungen und Beförderungen finden im Blauen Ländchen in der Regel zentral am Verbandsgemeinde-Feuerwehrtag statt. In diesem Jahr ist dieser am 15. September in Bogel. Da Olaf Jobst bis dahin bereits aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sein wird, erfolgte die Beförderung vorgezogen vor Ort in seiner Heimateinheit.
Blaulicht
In der Lahn versunkenes Boot erfolgreich geborgen!
DIEZ Infolge von Hochwasser auf der Lahn war Anfang Januar ein Boot von seiner Anlegestelle zunächst auf den Lahnradweg geschwemmt worden und dort liegengeblieben – kurz darauf jedoch war es infolge von sturmbedingtem Wind und Wellengang wieder in die Lahn zurück gespült worden und ist dort schließlich versunken.
Am 23. April gelang dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Bergung. Das Boot war zwar nicht mehr zu sehen, aber es war an einem dicken Tau befestigt und ist während der zurückliegenden Wochen glücklicherweise an Ort und Stelle geblieben.
Zunächst kamen Taucher zum Einsatz, um zu prüfen, in welcher genauen Position sich das Boot befindet. Mit luftgefüllten Hebesäcken wurde dem Boot dann der nötige Auftrieb verschafft und es gelang schließlich mit Unterstützung durch den Schwimmgreifer „Greif“ vom Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz, es wieder an die Wasseroberfläche zu bringen. Ganz offensichtlich ist der Rumpf unbeschädigt geblieben und das Boot war zumindest noch soweit schwimmfähig, dass es vom Schwimmgreifer bis in den Diezer Hafen gezogen werden konnte. Der Leiter der Außenstelle des WSA in Diez, Bernd Lambertus, war mit dem Verlauf der Bergungsarbeiten sehr zufrieden, auch wenn die Aktion deutlich mehr Zeit in Anspruch nahm als vorgesehen.
Ob das Boot noch aus eigener Kraft fahren kann, ist unklar – der Motor dürfte nach so langer Zeit unter Wasser defekt sein. Die Kosten für die Bergung hat eigentlich der Bootseigentümer zu tragen. Dieser ist zwar bekannt, aber derzeit nicht ausfindig zu machen.
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