VG Aar-Einrich
Bürgerbegehren „Funkmast Schönborn“ ist unzulässig
SCHÖNBORN Das Bürgerbegehren „Funkmast Schönborn“, das sich gegen die Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks zur Errichtung eines Mobilfunkmastes richtet, ist unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Klage des Bürgerbegehrens ab.
Im Rahmen des Ausbaus des sogenannten 5-G-Netzes beschloss der Ortsgemeinderat Schönborn am 29. Mai 2020 einstimmig die Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks zur Errichtung eines Mobilfunkmastes.
Nur wenig später, am 19. Juni 2020, unterzeichnete der Ortsbürgermeister dementsprechend einen auf 15 Jahre befristeten Pachtvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen. Nachdem es unter den Bürgern der Gemeinde bereits zuvor zu einer Kontroverse hinsichtlich dieses Themas gekommen war, übergaben die Vertreter des Bürgerbegehrens der Verwaltung Unterschriftslisten und beantragten die Durchführung eines Bürgerentscheids zu der Frage, ob die Ortsgemeinde alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen solle, damit der geplante Mobilfunkmast nur mit einem Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Wohnbebauung errichtet und daher der Beschluss des Ortsgemeinderates vom 29. Mai 2020 aufgehoben werde. Nachdem der Ortsgemeinderat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hatte, erhob dieses Klage.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Bürgerbegehren, so das Gericht, sei nach Vollzug des Ratsbeschlusses vom 29. Mai 2020 unzulässig. Der durch den Ortsbürgermeister abgeschlossene Pachtvertrag sei wirksam zustande gekommen und könne vor Ablauf seiner Vertragslaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sei das Bürgerbegehren auch noch nicht eingereicht oder konkret angekündigt gewesen. Eine allgemeine Verpflichtung, mit der Umsetzung von Beschlüssen eine Frist von vier Monaten abzuwarten, binnen derer ein Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss grundsätzlich möglich sei, bestehe nicht.
Weil sich der angegriffene Ratsbeschluss damit erledigt habe, bleibe für einen auf seine Aufhebung gerichteten Bürgerentscheid kein Raum. Nichts anderes gelte für die im Bürgerbegehren gestellte Frage, ob alle Maßnahmen zu ergreifen seien, damit ein Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen dem zu errichtenden Funkmast und der Wohnbebauung eingehalten werde. Denn insoweit bestehe – schon nach der sprachlichen Fassung des Bürgerbegehrens – ein untrennbarer Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Ratsbeschluss.
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 12. April 2021, 3 K 1049/20.KO)
VG Aar-Einrich
Weiherwiese als Konfliktzone: Jugendliche stellen Anwohner in Katzenelnbogen vor Herausforderungen
KATZENELNBOGEN Die Weiherwiese in Katzenelnbogen hat sich in den Abendstunden zu einem Brennpunkt entwickelt, der Anwohner und Stadtverwaltung gleichermaßen beschäftigt. Jugendliche und junge Erwachsene nutzen den Parkplatz als Treffpunkt, doch immer wieder gibt es Beschwerden über Lärm, Müll und Pöbeleien. Berichte über Alkoholexzesse, Driftrennen und eine eingeschlagene Autoscheibe sorgen für zusätzliche Besorgnis. Besonders Eltern mit kleinen Kindern meiden die Weiherwiese am Abend.
Trotz einiger positiver Gespräche mit den Jugendlichen fühlen sich viele Anwohner bei Beschwerden bedroht. Gleichzeitig weisen die jungen Leute darauf hin, dass es in Katzenelnbogen kaum Alternativen für einen Treffpunkt gibt.
Die Stadtverwaltung hat die Situation erkannt und reagiert bereits. Stadtbürgermeisterin Petra Popp hat gemeinsam mit der Polizei und dem Jugendamt erste Gespräche vor Ort geführt. Nun plant die Stadt, in einem runden Tisch mit Anwohnern, Behörden und Jugendlichen langfristige Lösungen zu erarbeiten.
Ein zentraler Ansatz ist eine verstärkte Polizeipräsenz, um die Situation vor Ort zu beruhigen. Auch verkehrsberuhigende Maßnahmen werden geprüft. „Wir denken über die Einführung von Krefelder Tellern nach, um den Bereich sicherer zu machen“, erklärt Eva Carpenter, die 2. Stadtbeigeordnete. Zudem sind erneute Geschwindigkeitsmessungen geplant, um weitere Daten zur Verkehrsbelastung zu erheben.
Die Stadt zeigt sich zudem offen für kreative Lösungen. Bürgermeisterin Popp betont: „Wir wollen nicht nur die Symptome bekämpfen, sondern auch Perspektiven schaffen. Ob alternative Treffpunkte für die Jugendlichen oder die Einbindung eines kriminalpräventiven Rats – alles kommt auf den Tisch. Unser Ziel ist eine nachhaltige Lösung, die alle einbindet.“
Die Anwohner hoffen, dass diese Maßnahmen Wirkung zeigen und die Weiherwiese bald wieder ein Ort wird, an dem sich jeder sicher und wohlfühlen kann – zu jeder Tageszeit.
VG Aar-Einrich
Unsere Egge geht auf große Reise: Exponat des Katzenelnbogener Einrichmuseum geht zur Ausstellung nach Bonn
KATZENELNBOGEN Am 8. November ging ein Exponat des Einrichmuseums, eine Egge aus dem Ausstellungsbereich „Landwirtschaft“, auf die Reise nach Bonn. Sie wird in der Bundeskunsthalle im Rahmen der Ausstellung „Save Land. Unitet for Land“ vom 6. Dezember2024 – 9.Juni 2025 einem internationalen Publikum präsentiert werden.
Die Ausstellung wird von der UN Organisation UNCCD (Unitet Nations Convention to Combat Desertification) veranstaltet und widmet sich dem Thema „Land als Grundlage für das Leben auf unserem Planeten“.
Zitat aus der Leihanfrage: „Im 3. Ausstellungskapitel zur Landwirtschaft möchten wir gerne mit verschiedenen Objekten verdeutlichen, wie sehr unsere Siedlungsgebiete von weitaus größeren Landflächen und Ressourcen abhängig sind, um eine Versorgung der Bevölkerung zu garantieren. Die große Egge wäre hierzu ein sehr schönes und anschauliches Objekt, das direkten Bezug zur Erde hat.“
Die Organisatoren der Ausstellung sind über die Internetplattform Museum.digital.de auf unser Ausstellungsstück aufmerksam geworden. In dieser Datenbank, die jedem Internetnutzer zugänglich ist, sind die Objekte aus unserem Einrichmuseum und vielen Anderen mit Bild und Beschreibung katalogisiert (pm Einrichmuseum).
VG Aar-Einrich
Barfuss Vernissage im Dojo Katzenelnbogen
KATZENELNBOGEN Am Samstag den 20. Oktober lud Jürgen Fischer zur Vernissage im Dojo Katzenelnbogen ein. Da das Karate und Tai Chi Dojo komplett mit Matten ausgelegt ist, wurden die Besucher gebeten auf Socken durch die Ausstellung zu gehen.
Ca. 60 Interessierte kamen um sich die kunstvollen Arbeiten in Öi, Acryl, und Aquarell anzuschauen. Schnitzarbeiten von phantasievollen Figuren und Spazierstöcken konnte man bewundern. Bei einem Glas Sekt konnte Herr Fischer auch die Ortsbürgermeisterinnen Frau Popp, Frau Hofmann, sowie Ortsbürgermeister Herrn Refke und den Verbandsbürgermeister Herrn Denninghof begrüßen.
Vielen Dank an alle Helfer, die die Veranstaltung zu einem gelungenen Event gemacht haben. Fazit von Jürgen Fischer: „Das war eine sehr schöne Ausstellung mit vielen interessanten Diskussionen und Gesprächen.“ (pm | Jürgen Fischer)
-
Allgemeinvor 3 Jahren
Rhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 3 Jahren
VG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Koblenzvor 3 Jahren
Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Schulenvor 3 Jahren
VG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
VG Nastättenvor 5 Monaten
Landwirt hat Tiere nicht im Griff: Kühe brechen immer wieder auf den Segelflugplatz Nastätten aus
-
Gesundheitvor 2 Jahren
Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!
-
Rechtvor 10 Monaten
Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!
-
Gesundheitvor 10 Monaten
190 Mitarbeiter werden ab morgen im Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein entlassen: Hospital wird zur Psychiatrie!