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Recht

Rhein-Lahn-Kreis hat keinen Anspruch auf finanzielle Förderung für den Ausbau der K 31

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Rhein-Lahn-Kreis hat keinen Anspruch auf finanzielle Förderung für den Ausbau der K 31 zwischen Fachingen und Diez

RHEIN-LAHN-KREIS Der Rhein-Lahn-Kreis hat gegen das beklagte Land Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung für den beabsichtigten Ausbau der K 31 im Bereich der Ortsdurchfahrt Fachingen und der freien Strecke von Fachingen bis Diez. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Rhein-Lahn-Kreis beantragte für den geplanten Ausbau der Straße im Jahr 2018 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 662.300 €. Dies lehnte der Landesbetrieb Mobilität im Verwaltungs- und auch im anschließenden Widerspruchsverfahren im Wesentlichen mit der Begründung ab, der K 31 fehle es an der für die Förderung erforderlichen Voraussetzung ihrer Funktion als Kreisstraße.

Mit seiner dagegen beim Verwaltungsgericht Koblenz erhobenen Klage hatte der Rhein-Lahn-Kreis keinen Erfolg. Denn ein Ausbau der K 31, so die Koblenzer Richter, könne nicht gemäß den Regeln betreffend die Förderung von Kreisstraßen erfolgen. Der K 31 fehle es mangels einer überörtlichen Netzfunktion trotz ihrer Widmung an den Merkmalen einer Kreisstraße. Hierfür reiche es nicht aus, ein ansässiges Unternehmen für den Schwerlastverkehr an das überörtliche Verkehrsnetz anzuschließen. Vielmehr
müsse darüber hinaus auf der Straße zunächst ein Durchgangsverkehr innerhalb des Landkreises stattfinden.

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Die Notwendigkeit der Einstufung als Kreisstraße ergebe sich auch nicht daraus, dass der westlich des Bahndamms gelegene Bereich von Fachingen nur über die K 31 an den überörtlichen Verkehr angebunden werden könne. Eine entsprechende Anbindung dieses Bereichs zusammen mit der Hauptgemeinde Birlenbach sei nämlich bereits hinreichend durch andere Straßen gewährleistet. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 2022, 1 K 48/22.KO)

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Recht

Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!

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Foto: Christian Meinecke

HARSCHEID Seit über 15 Jahren betreibt die 67-jährige Liane Olert den Gnadenhof Eifel in Harscheid. 56 schwerbehinderte, kranke, demente, alte und geistig behinderte Hunde haben auf einer 3ooqm Indoorfläche mit 9000qm Außengelände eine neue Heimat gefunden. Bisher galt die privat betriebene Auffangstation als Vorzeigeprojekt. SAT1 und der SWR berichteten begeistert über das Engagement der resoluten Dame. Noch vor einem Jahr besuchte das Veterinäramt des Kreises Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne jedwede Beanstandungen das Gehöft, doch nun ist alles anders.

Seit rund sechs Monaten kämpft Liane Olert für den Erhalt ihres Gnadenhofes. Etwa zu der Zeit begannen die ersten Widerstände gegen das Projekt. Urplötzlich soll es Missstände auf dem Hof gegeben haben. So lauteten die Vorwürfe in den sozialen Medien. Tierschützer gegen Tierschützer und die Rufe gegen den Gnadenhof wurden in vereinzelten Gruppen immer lauter. Angeblich würden die Hunde vernachlässigt werden, es würde an Hygiene in den Räumlichkeiten fehlen und Arztbesuche sowie Pflege gäbe es so gut wie gar nicht mehr.

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Die Situation spitzte sich zu, indem das Veterinäramt zu Kontrollen angehalten wurde. Mehrfach verweigerte Liane Olert begründet den Zutritt. Schlussendlich gipfelte es in einen Polizeieinsatz mit den Amtstierärzten. Vor Ort soll ein Hund vor Aufregung einen Herzinfarkt erlitten haben. Ein weiterer habe vor Stress sich eingekotet. Wegmachen durfte es Liane Olert nicht. Während es ein Jahr vorher, für das Veterinäramt keine Beanstandungen gab, soll jetzt alles anders gewesen sein. Die Situation eskalierte in einem Verwaltungsgerichtsbeschluss, der Liane Olert untersagte, mehr als fünf Hunde zu behalten. Dagegen ist sie in Widerspruch gegangen. Laut dem Verwaltungsgericht Koblenz soll es erhebliche Mängel auf dem Hof gegeben haben. Es spricht von vernachlässigten Hunden und nicht hygienischen Bedingungen. Das Gericht stützt sich dabei explizit auf die Aussagen des Veterinäramtes bei der nicht angekündigten Kontrolle im Oktober 2023.  Die Rede ist von verfilztem Fell, angetrockneten Fäkalien im Ruhebereich und versteckten Hunden.

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Über 50.000 Menschen setzen sich mit Petition für den Erhalt des Gnadenhof Eifel ein

Genau die Vorwürfe weist Liane Olert weit von sich. »Täglich reinigen wir vier Stunden den Innenbereich. Gerade die Hygiene ist mir sehr wichtig. Richtig ist, dass beim Besuch des Veterinäramtes einzelne Hunde längere Krallen hatten, da der regelmäßige Besuch der Pflegerin erst in den kommenden Tagen gewesen wäre. Schade ist, dass keiner vom Gericht sich die Situation vor Ort ansah und man sich einzig auf die Aussagen des Veterinäramtes verlassen hatte«, führt Liane Olert aus.

In den sozialen Medien sind die Fronten verhärtet.  Auf eine der Seiten in den sozialen Medien weist ein vermeintlicher Tierschützer in seiner Gruppe darauf hin, dass er alle Kommentare löschen wird, die sich positiv zum Gnadenhof äußern würden und genau das tat er auch. Damit wird bewusst einseitig versucht, die Menschen zu beeinflussen und für die eigene Sache zu gewinnen. Auf einer anderen Seite hat sich die Meinung mittlerweile zu Gunsten des Gnadenhof Eifel gewandelt.

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern. Eine sehr aktive Gruppe findet man hier. Die Kommentare sind teilweise unerträglich und sehr einseitig. Die Betreiberin des Gnadenhof Eifel macht dafür ehemalige frustrierte ehrenamtliche Mitarbeiter verantwortlich, die vom Gehöft verwiesen wurden. Doch damit ist noch lange nicht genug. Der Gnadenhof Eifel wurde bei einer Abstimmung für den guten Zweck von der Krombacher Brauerei auf Platz zwei gewählt. Der Preis war mit 2500 Euro dotiert. Nun erreichte die Krombacher ein ominöses Schreiben, aus dem hervorging, dass man auf das Preisgeld verzichten und man sich aus dem Wettbewerb zurückziehen wolle. Nur kam dieses Schreiben nicht von der möglichen Preisträgerin Liane Olert, sondern von einer dritten Person, die in der Haterszene vermutet wird.

In anderen Gruppen wird durchaus sachlich diskutiert und die Meinungen sind geteilt. Tierschützer mit und gegen Tierschützer. Jeder ereifert sich darüber es besser zu können und proklamiert für sich das Recht vorzugeben, wie die Hunde bestmöglich geschützt werden können. Und wer darf jetzt für sich die größte Tiergüte und Weisheit in Anspruch nehmen? Sicherlich nicht die Hater, denn dort fehlte jede Sachlichkeit oder auch nur im Ansatz eine offene Diskussion, aber vielleicht die anderen Gruppen, denen es tatsächlich um die Hunde oder auch das Lebenswerk von Liane Olert geht.

Wir können nicht bestätigen, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind

Unser Reporter Christan Meinicke wollte sich ein eigenes Bild machen und fuhr unvoreingenommen zum Gnadenhof Eifel in Harscheid. Was ihn dort erwartete, war anders, als gedacht. Irgendwo hatte man natürlich eine gewisse Vorstellung, die jedoch nicht befriedigt wurde. Meinecke durfte sich alle Räumlichkeiten ansehen. Zu keinem der Tiere wurde ihm der Zutritt verweigert. Unhygienische Zustände? Davon konnte nicht die Rede sein. Im Gegenteil. Bei 56 Hunden würde man vielleicht sogar erwarten, dass man mit drei Personen das nicht stemmen kann, aber das stimmte nicht. Der Boden, blitzeblank. Natürlich war unser Besuch angekündigt und es könnte alles darauf ausgerichtet gewesen sein, doch viel interessanter war es zu sehen, was passierte, wenn eine der inkontinenten Hunde nicht einhalten konnte. Sofort war Liane Olert da und wischte das Malheur auf. »Das ist unsere tägliche Arbeit. Ich kann nicht verhindern, dass so etwas einmal bei einem inkontinenten Hund passiert, aber das ist ja schnell erledigt«, teilt Liane Olert mit.

In dem großen Haus wirkt alles aufgeräumt. Es riecht leicht nach Hund, aber alles andere wäre verwunderlich bei 56 Tieren. In jedem Tierheim nimmt man den Geruch deutlicher wahr.  Damit nichts Ungewöhnliches. Die zahlreichen Hunde wirkten keineswegs ungepflegt oder unglücklich. Im Gegenteil. Für viele scheint es eine letzte Chance zu sein und sie wirkten befreit.

Ende gut, alles gut? Nein. So einfach ist es sicherlich nicht. Wir haben überhaupt nichts Negatives feststellen können und wir sind nicht bereit einen Lebenstraum und das Heim der Tiere zu zerstören. Die Medien haben eine Verantwortung und die heißt nicht dem Mainstream entsprechend für Klickzahlen zu schreiben. Gestern gab es nichts zu bemängeln. Alles wirkte durchaus gut konzipiert und strukturiert. Wir wissen nicht, ob tatsächlich alles richtig gelaufen ist und so manche Male liegt die Wahrheit in einer Mitte, die nicht ausreichen darf, die Lebenschance der Hunde und der Gnadenhofbesitzerin zu zerstören.

Unser Reporter sah glückliche Hunde, die teilweise schwerstbehindert waren und sicherlich nicht das Gehöft verlassen möchten. Dazu eine resolute Dame, die liebe- und aufopferungsvoll mit den Tieren umging. Und vielleicht schaut sich ein verantwortungsbewusster Verwaltungsrichter nun den Gnadenhof persönlich an, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen, damit er sich nicht nur auf die einseitige Aussage eines Veterinäramtes verlassen muss. Der Tierschutz muss immer oberste Priorität haben, das bedeutet aber auch, die Tiere vor Hatern oder einseitiger Stellungnahme zu schützen, denn da war doch was: genau. Die Wahrheit liegt oftmals in der Mitte…..

Für so manchen Hater, und die sich davon mit hereinziehen ließen, könnte es demnächst rechtlich schon sehr eng werden. Möglicherweise sind da bereits in den Gruppen einige Straftatbestände erfüllt. Die üble Nachrede ist ein Antragsdelikt. Dazu äußerte sich die Polizei NRW in einem Artikel sehr deutlich: »Wer hetzt, macht sich strafbar. Auch im Netz. Hasspostings auf den Social-Media-Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen«. Gut so.

Wir können nicht bestätigen mit unserer Vor-Ort-Reportage, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind, aber auch nicht das Gegenteil.  Und da wären wir wieder bei der möglichen Mitte der Wahrheit…..

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Gesundheit

Entlassene Mitarbeiter des Elisabeth-Krankenhauses in Lahnstein wehren sich gegen Kündigung!

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LAHNSTEIN 190 Mitarbeiter des Elisabeth-Krankenhauses in Lahnstein wurden von heute auf morgen auf die Straße gesetzt. Während sie über Monate hinweg mit Durchhalteparolen während der Insolvenzphase motiviert wurden, nicht zu kündigen und ihnen ein Zukunftskonzept seitens des Elisabeth St. Vinzenz Verbundes präsentiert wurde mit Einschnitten, aber weitestgehenden Erhalt der Krankenhausstrukturen, erhielten sie Ende Februar die Freistellung zum 01. März mit Kündigung zum Ende Mai.

Das Perfide ist, dass sie noch nicht einmal mehr Lohn erhalten während der Kündigungsfrist. Die Kassen wären leer. Da bereits drei Monate Insolvenzgeld gezahlt wurde, könnte nicht erneut die Leistung in Anspruch genommen werden. Den entlassenen Mitarbeitern blieb vielfach nur die Möglichkeit, den Gang zum Arbeitsamt. All das wirft sehr viele Fragen auf.

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In einer vom BEN Kurier organisierten Infoveranstaltung für die gekündigten Mitarbeiter in dem Veranstaltungsraum des Restaurants Adria in Bad Ems klärte der renommierte Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth aus Montabaur die zahlreichen ehemaligen Beschäftigten aus Sicht des Arbeitsrechts auf.

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Rechtsanwalt Robert Schneider: “Es ist Zeit, um zu sagen, auch mögliche Ansprüche gegen die BBT Gruppe zu prüfen”

Sicher ist, dass nun eine Klagewelle gegen den ehemaligen Arbeitgeber droht, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern. Ob sich die Klagen nur alleine gegen die GmbH des Krankenhauses in Lahnstein richtet oder möglicherweise auch gegen die BBT-Gruppe, ließ der Anwalt offen. »Es ist noch zu früh, um zu sagen, ob nicht möglicherweise auch Ansprüche gegen die BBT Gruppe bestehen. Das gilt es jetzt zu prüfen«, teilte Robert Schneider mit. »Sicher ist, dass die Haftungsfrage nicht nur auf die EVV beschränkt sein muss. Jedem entlassenen Mitarbeiter kann nur angeraten werden, eine Kündigungsschutzklage einzureichen um Ansprüche und Rechte zu sichern.«

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Schon seit Jahren war das Hospital in Lahnstein in finanzielle Schieflage geraten. Von 2022 an gab es intensive Gespräche zwischen der EVV und der BBT Gruppe. Nunmehr wurde ein Konzept umgesetzt, was bereits in der Zeit im Gespräch war und das lässt aufhorchen. Wenn ein Unternehmen seit Jahren kaum schwarze Zahlen geschrieben haben soll, wer hat die ausgeglichen? Hinter dem Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein stand das der Elisabeth St. Vinzenz Verbund. Ein Unternehmen, das laut eigenen Angaben etwa 950 Millionen Euro Umsatz im Jahr macht. 2023 wurde der Interims-Geschäftsführer Claudius David Walker an den Standort in Lahnstein berufen. Wusste man zu diesem Zeitpunkt nicht, wie es finanziell um das Krankenhaus steht?

Unbestritten dürfte es sein, dass es bei einer lang geplanten Umstrukturierung zu einer reinen Psychiatrie ohne Insolvenz im Schutzschirmverfahren mit Massenentlassungen nur mit hohen finanziellen Aufwand gegangen wäre, denn viele langjährige Mitarbeiter hätten auch langfristige Kündigungsfristen gehabt, die mit dem Insolvenzverfahren ausgehebelt wurden.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens war Dr. Christoph Niering vom Amtsgericht Koblenz als Sachverwalter eingesetzt worden. Generalbevollmächtigter war Dr. Moritz Handrup von der Frankfurter Wirtschaftskanzlei Advant Beiten. Geplant war ein Sanierungskonzept mit Fortführungsperspektive, das zunächst auch präsentiert wurde. Eine Gerontopsychiatrie sollte entstehen, die HNO sollte erhalten bleiben, während große teile der Chirurgie und Intensivmedizin geschlossen werden sollten. Am Ende blieb davon nichts mehr übrig.

Mangelnde Wertschätzung und fehlende Transparenz

Schon im Sommer 2023 stellte die kommunale Politik Anfragen zum Stand des Krankenhauses an den Interimsgeschäftsführer Walker. Eingeweiht wurde sie nicht, sondern es wurde darauf verwiesen, dass noch nicht alle Informationen vorliegen würden. Auch im späteren Verlauf gab es keine transparente Kommunikation. Genau das Gleiche zog sich auch während dem Insolvenzverfahren durch. Während einerseits die Belegschaft dringlich darauf hingewiesen wurde, dass sie auf keinen Fall kündigen sollen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und es gute Chancen für die Zukunft geben würde, erhielten die Mitarbeiter drei Monate lang Insolvenzgeld.

Ab Februar sollte das Krankenhaus wieder in Eigenregie die Löhne zahlen können. Demonstrationen bleiben aus, denn die Mitarbeiter glaubten den Worten der Geschäftsleitung. Am Ende wurde sie für ihre Treue mit den Kündigungen seitens des christlichen Trägers belohnt. Und das war es? Wahrscheinlich nicht. Möglicherweise ist das jetzt erst der Beginn. Während die Kassen leer sein sollen, beginnen nun die rechtlichen Fragen. Zu welchem Preis wurde das Gebäude und das Inventar verkauft?

Ein zu niedriger Preis würde die Gläubiger benachteiligen. Warum wusste man nicht um die finanzielle Lage des Lahnsteiner Krankenhauses und wie wurde es vorher gestützt? Auch die Frage einer möglichen Insolvenzverschleppung soll nunmehr rechtlich geprüft werden. Für die entlassenen Mitarbeiter sitzt der Schock tief. Hier geht es um mangelnde Wertschätzung und fehlende Offenheit. Langjährige Mitarbeiter fühlen sich um ihren Abschied beraubt. Sie alle kannten sich in der Klinik seit Jahren oder Jahrzehnten und spürten in der Insolvenzphase die Ohnmacht und kaum Rückhalt.

Die Mitarbeitervertretung wurde in die Prozesse kaum eingebunden und erhielten die Hiobsbotschaften zu Zeitpunkten, wo sie nicht mehr reagieren konnten. Die Gewerkschaft Verdi sagte in dem Zusammenhang, dass eine solche Art und Weise der Abwicklung und Umgang mit Beschäftigten sowie Patienten in Rheinland-Pfalz einmalig gewesen sein dürfte. Jetzt werden sich demnächst die Arbeitsgerichte mit dem Vorfall beschäftigen dürfen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Verantwortlichen für den Untergang des Krankenhauses in Lahnstein selber dort erklären werden. Dafür gibt es die vertretenden Rechtsanwälte.

Karma kann etwas richtig Tolles sein, wenn man etwas Geduld hat.

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Koblenz

Verdeckter Ermittler sagt im Koblenzer Reichsbürger-Prozess aus: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen!

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KOBLENZ In dem hochkarätigen Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz wurden gestern wichtige Entwicklungen enthüllt, als ein verdeckter Ermittler unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde.

Der Fall dreht sich um die mutmaßliche Terrorgruppe “Vereinte Patrioten”, der vorgeworfen wird, einen beispiellosen Aktionsplan entwickelt zu haben, der die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Manipulation des nationalen Stromnetzes beinhaltete.

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Der verdeckte Ermittler, dessen Identität aus Sicherheitsgründen streng geheim gehalten wird, war nicht persönlich im Gerichtssaal anwesend, sondern wurde per gesicherter Videoschalte befragt. Der drastische Schritt, die Öffentlichkeit auszuschließen, wurde als notwendige Vorsichtsmaßnahme erachtet, um die Sicherheit des Ermittlers zu gewährleisten.

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Informationen deuten darauf hin, dass die “Vereinten Patrioten” offenbar einen dreistufigen Plan skizziert hatten, der neben der Entführung des Gesundheitsministers auch die Untergrabung der bestehenden Regierung und die Installation einer neuen Führungsperson beinhaltete.

Die Anwesenheit von drei verdeckten Ermittlern, die die Gruppe infiltriert hatten, verdeutlicht die Ernsthaftigkeit des Falls.

Unter den Angeklagten befinden sich der 55-jährige Sven B. (55), die 75-jährige Elisabeth R. (75), Thomas O. (56), Thomas K. (51) und der 44-jährige Michael H. (44), die alle dem bedenklichen “Reichsbürger”-Milieu zugeordnet werden.

Der Prozess bleibt von weitreichender Bedeutung, da er tiefe Einblicke in die Struktur und Aktivitäten extremistischer Gruppen bietet, die die Stabilität des Staates gefährden könnten.

Die Gerichtsverhandlung soll auch in den kommenden Tagen fortgesetzt werden, wobei erwartet wird, dass weitere Beweise und Zeugenaussagen eine Klarheit darüber schaffen, wie weitreichend die Pläne dieser verdächtigen Gruppe tatsächlich waren.

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