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Gesundheit

Protest in Lahnstein: Ärzte, Mitarbeiter und KV fordern ein Ende der Budgetierung von Ärzten

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Protest in Lahnstein: Ärzte, Mitarbeiter und KV fordern ein Ende der Budgetierung von Ärzten

LAHNSTEIN Für die Ärzte und deren Mitarbeiter sowie die kassenärztliche Vereinigung ist das Maß endgültig voll. Sie verlangen ein sofortiges Ende der Budgetierung von Arztleistungen und das nicht ohne guten Grund. 1993 wurde in Lahnstein unter der CDU geführten Kohl-Regierung mit Billigung der SPD-Opposition das Gesundheitsstrukturgesetz (GS) erlassen. Damit sollten die Ausgaben unter anderem für ärztliche Behandlungen sowie Arznei- und Heilmittel gedeckelt werden, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu stabilisieren. Das Ergebnis war verheerend: Ärzte und Psychotherapeuten erhalten bis heute keine volle Vergütung für erbrachte Leistungen.

In Rheinland-Pfalz sind im vergangenen Jahr rund 10 Millionen Behandlungen bei Fachärzten durchgeführt worden. 10% ihrer Leistungen wurden nicht bezahlt. Das bedeutet, dass rund 1 Million Behandlungen unbezahlt blieben oder das 270 Fachärzte umsonst arbeiten. Um es noch drastischer darzustellen: Mit den Zahlen werden in Rheinland-Pfalz jährlich etwa 350.000 Patienten umsonst behandelt. Im Schnitt müssen Fachärzte damit jährlich etwa 5 Wochen kostenlos arbeiten. Gerecht?

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Täglich bedeutet es 183.000 EUR an nicht bezahlter Leistungen oder 978.624.248,65 EUR bis Ende Dezember 2023. Eine knappe Milliarde Euro. Wahnsinn. Doch genau diesen Verzicht verlangt der Staat bis heute. Können sie sich vorstellen, als Arbeitgeber fünf Wochen umsonst zu arbeiten und trotzdem ihre Mitarbeiter zu bezahlen? Jetzt gingen mehrere Hundert Ärzte und deren Mitarbeiter zurück an den Ort zum Protest, wo das Gesetz beschlossen wurde: nach Lahnstein.

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Doch wie kommt es zu der kuriosen Regelung? Hier die komplette schwierige Regelung: Eine Praxis niedergelassener Vertragsärzte finanziert sich vor allem aus zwei Einnahmequellen: aus der Vergütung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und aus der Gebührenordnung für Ärzte, die die Abrechnung außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung regelt. Darunter fallen die Selbstzahler, die privat versichert sind sowie Patienten, die individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen wollen.  Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten einen bestimmten Betrag je Quartal zur Verfügung, die sogenannte Gesamtvergütung.

Die Höhe steht zum größten Teil schon zu Beginn eines Jahres fest. Das Geld geht nicht direkt von den Krankenkassen an die Praxen, sondern an die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV).

Einheitlicher Bewertungsmaßstab als Grundlage

Zunächst reicht der Arzt quartalsweise für alle im jeweiligen Quartal behandelten Patienten eine Abrechnung bei der zuständigen KV ein. Die Grundlage für die Abrechnung bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Er ist eine Art Katalog und umfasst einen Großteil der Leistungen, die niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten mit den gesetzlichen Krankenkassen bundesweit abrechnen können. Daneben gibt es noch in geringem Umfang regionale Vereinbarungen wie zum Beispiel die Schutzimpfungen.

Die Leistungen de EBM haben keine feste Vergütung in Euro, sondern sind in Punkten bewertet. Die Bewertung der Leistungen in Punkten legt ein Bewertungsausschuss für das gesamte Bundesgebiet fest. Die Bewertung liegen die Praxiskosten je Leistung sowie der Zeitaufwand des Arztes zugrunde. Viele Leistungen sind in der Häufigkeit begrenzt, zum Beispiel hausärztliche Gespräche. Zudem sind viele Leistungen im EBM über eine Quartalspauschale abgegolten, unabhängig davon, wie oft ein Patient in die Praxis kommt.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Arzt sich in Zukunft vielleicht zweimal überlegen muss, ob er einen Patienten aufnimmt, der häufig in die Praxis kommt oder nicht. Desto beratungsintensiver oder mit bereits abgegoltenen Quartalspauschalen, kann das finanziell für den behandelnden Arzt ein Bumerang werden. Anders ist es bei Privatpatienten. Dort hat der behandelnde Arzt die Gewissheit, dass er seinen Leistungen nach entlohnt wird. Damit fördert der Staat eine Zweiklassengesellschaft.

Seit 2009 steht hinter jeder Leistung nicht nur eine Punktzahl, sondern ein fester Euro-Wert. Dieser Euro-Wert kommt zustande, indem die den Einzelleistungen zugeordneten Punkte mit einem jährlich auf Bundesebene weiterentwickelten Orientierungswert multipliziert werden. Der Orientierungswert ist der hierbei zugrunde gelegte Umrechnungsfaktor der Punktzahl in den Euro-Betrag.

Großteil der Leistungen gedeckelt

Ein Großteil der ambulanten Leistungen wird aus den morbiditätsbedingen Gesamtvergütung (MGV) honoriert. Diese ist für das jeweilige Quartal gedeckelt. Je mehr Leistungen die abrechnen, desto geringer ist die Vergütung der einzelnen Leistungen. Dies bildet sich über einen geringeren Punktwert ab. Hat der einzelne Vertragsarzt oder Psychotherapeut eine bestimmte Leistungsmenge im Quartal überschritten, so wird der bereits quotierte Punktwert für die Leistungen über dem Budget nochmals abgesenkt. Dadurch werden die Leistungen mit einem geringeren Umrechnungsfaktor als dem Orientierungswert vergütet. Das bedeutet, es können nicht alle abgerechneten Leistungen zu den Preisen vergütet werden, die im EBM stehen.

Zwar richtet sich die Gesamtvergütung in der ambulanten Versorgung nach dem Orientierungspunktwert, der nach Morbiditäts- und Demografie-Entwicklung sowie unter Anwendung des Zeitscheibenmodells fortentwickelt wird. Der Budgetdeckel besteht aber weiterhin. Die durch die Budgetierung nur unvollständige Vergütung der ohnehin durch die Gebührenordnung begrenzten EBM-Leistungen bedeutet, dass nur ein Teil der für den reinen Betrieb und die Leistungserbringung anfallenden Kosten der Praxis erstattet wird und die Ärzte keine adäquate Vergütung für ihre persönlich erbrachten Leistungen erhalten. Die Praxen erfahren erst mehrere Monate später, welche Vergütung sie für ihre erbrachten Leistungen bekommen. Eine planbare Praxisführung ist somit kaum möglich, die Aufnahme neuer Patienten wird nicht adäquat honoriert.

Ein Teil der erbrachten, aber seitens der gesetzlichen Krankenkassen nicht vergüteten Leistungen bleibt schlichtweg unterfinanziert und muss von den Praxen aus der eigenen Tasche oder durch andere Leistungen wie zum Beispiel Privatpatient quersubventioniert werden.

Und somit darf man sich kaum noch wundern, wenn Praxen weniger Patienten aufnehmen und schon gar keine, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben oder nur noch Privatpatienten. Damals gab es viele Ärzte und das Gesetz mag für die damalige Zeit ihre Berechtigung gehabt haben, doch heute ist die Situation anders. Immer weniger Ärzte solle immer mehr Patienten behandeln, doch unter den Bedingungen kaum lukrativ. So vergrault man sich die Ärzte.

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Gesundheit

Landrat Jörg Denninghoff: Eine Schließung des Krankenhauses in Nastätten wird es mit mir nicht geben!

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Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Die Allgemeinmedizinerin Elke Wagner hat zu einer Versammlung für den Erhalt des Krankenhauses in Nastätten aufgerufen. Das Paulinenstift ist aktuell noch im Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) integriert. Die Verhandlungen mit der Sana Gruppe sind gescheitert. Nun wurden Rufe laut, die Krankenhausstandorte Boppard und Nastätten zu schließen.

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Das Paulinenstift soll aktuell etwa rund 2,5 Millionen Euro Verluste im Jahr verzeichnen. Für den Mayener CDU Landrat Dr. Alexander Saftig und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung des GKM ist eine Liquidierung der beiden betroffenen Standorte nicht ausgeschlossen. Andererseits werden Forderungen laut, dass sich der Rhein-Lahn-Kreis und auch der Rhein-Hunsrück-Kreis an den Kosten der beiden Kliniken beteiligt, wenn diese aufrechterhalten werden sollen. Doch von welchen Zahlen reden wir eigentlich? Mittlerweile sollen durch das GKM Gutachten erstellt worden sein, die eine Schließung der beiden Standorte nahelegen. Davon erfahren durften die Landräte Jörg Denninghoff und Volker Boch aus den Medien.

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Beide werfen den Verantwortlichen mangelnde Transparenz  im Verfahren vor und fordern Antworten und Einsicht in die Unterlagen, um Entscheidungsgrundlagen herbeiführen zu können. Da vorherige Anfragen unbeantwortet blieben, formulierten beide Landräte einen offenen Brief mit zahlreichen Fragen an den Mayener CDU Landrat Dr. Alexander Saftig. Dieser beantworte das Schreiben mit der Aufforderung, einen Letter of Intent zu unterzeichnen. Das ist eine Absichtserklärung, dass die beiden betroffenen Kreise sich zukünftig an den Kosten der Krankenhäuser beteiligen werden. Erst dann wolle man Einsicht in die Unterlagen gewähren.

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Landrat Jörg Denninghoff: Wir haben an das GKM klare Fragen gestellt, jetzt möchten wir klare Antworten!

Von Transparenz kann da kaum die Rede sein. Der Landrat Jörg Denninghoff erklärte, dass man sich durchaus beteiligen würde, wenn man denn überhaupt einmal wüsste, um was für Zahlen es tatsächlich gehen würde und wie man sich konzeptionell neu aufstellen kann. Sicher ist, dass von einer Schließung des Klinikstandortes Nastätten überhaupt keine Rede sein kann. Das verdeutlichte der Landrat Jörg Denninghoff im Gespräch. Bereits der Gesundheitsminister Clemens Hoch sprach sich in aller Deutlichkeit für das Paulinenstift in Nastätten aus.

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Doch welche Wege das Krankenhaus in Zukunft gehen wird und unter welchen Träger, ist noch unklar. Auch die Möglichkeit, das Krankenhaus mithilfe des Kreises alleine weiterzubetreiben steht im Raum. Der Vorsitzende der Paulinenstiftung Kristian Brinkmann führte aus, dass trotz der Kündigung des Vertrages mit dem GKM, man sich durchaus vorstellen kann, das Krankenhaus in Nastätten weiter zu unterstützen. Für den Nastätter Bürgermeister Marco Ludwig ist die Vorgehensweise des GKM kaum nachvollziehbar. Er sieht darin ein politisches Spiel der Verantwortlichen.

Für den Verbandsbürgermeister Jens Güllering steht der überparteiliche Zusammenhalt im Kreis im Vordergrund, damit gemeinsame Lösungen für das Paulinenstift erarbeitet werden können.

Kommentar: Am Ende wurde eines sehr deutlich: Die Entscheidungsträger im GKM sind alleine verantwortlich für die verfahrene Situation und die Schwierigkeiten im Klinikverbund. Am Ende sollen die schwächsten Partner nun den Tribut zollen für das eigene Versagen. Befeuert wird es bisher durch intransparentes Verhalten den betroffenen Landkreisen gegenüber. Hätten nicht die Landkreise Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück massiv interveniert, wäre ein fragwürdiges Gutachten für eine schnelle Schließung der Standorte in Boppard und Nastätten ausreichend gewesen. Für den Krankenhausstandort im Blauen Ländchen kristallisieren sich langsam Perspektiven heraus und von einer Schließung kann keine Rede mehr sein, dank der Beharrlichkeit der Verantwortlichen im Rhein-Lahn-Kreis.

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Gesundheit

Landrat Denninghoff und Stadtbürgermeister Ludwig wenden sich an Minister Hoch

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Foto: BEN Kurier

BAD EMS/NASTÄTTEN Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister der Stadt Nastätten Marco Ludwig haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Minister Clemens Hoch bezüglich der Thematik rund um das Krankenhaus Nastätten gewandt. Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, sollen die Standorte Nastätten und Boppard geschlossen werden. Diese Vorgehensweise erschließt sich Landrat und Stadtbürgermeister nicht.

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Bei einem Liquiditätsdefizit des Gemeinschaftsklinikums von 26 Mio. Euro spielt das Krankenhaus Nastätten mit einem Defizit von rund 2,5 Mio. Euro eher eine untergeordnete Rolle. Des Weiteren hat das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein den Versorgungsauftrag und kann einen Standort, der laut Minister Hoch bedarfsnotwendig ist, nicht einfach aus dem Verbund des Klinikums lösen.

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Deshalb bitten Landrat und Stadtbürgermeister Minister Hoch um die Moderation der zukünftigen Gespräche, damit die weitere Vorgehensweise kompetent strukturiert wird. Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister Marco Ludwig sind sich einig: „Der Standort Nastätten ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung im Rhein-Lahn-Kreis. Deshalb muss der Standort Nastätten erhalten bleiben. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um eine gute Lösung herbeizuführen. Dafür sind wir jederzeit für konstruktive Gespräche bereit.“

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Gesundheit

Schließung der Krankenhäuser Nastätten und Boppard? Nicht mit Landrat Denninghoff und Boch!

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NASTÄTTEN Eine Schließung der Krankenhausstandorte Nastätten und Boppard? Nach Vorlage eines Sanierungsgutachtens von Roland Berger sowie eines Gutachtens der Geschäftsführung des GKM soll genau das vorgesehen sein. Das ergeht aus einem Schreiben der Paulinenstiftung hervor, die das auf keinen Fall akzeptieren wollen. Und damit stehen sie nicht alleine da. Durch die kommunalen Gesellschafter des GKM, deren Rechtsanwälte sowie Mandatsträger vom Kreistag Mayen und dem Stadtrat Koblenz soll die Forderung laut geworden sein, dass die Stiftungen sich aus der Gesellschaft zurückziehen sollen, um den Weg für eine kommunale Lösung freizumachen. 

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Doch genau das inszenierte Ausstiegsszenario der Stiftungen beinhaltete keine Garantien für die Standorte in Nastätten und Boppard. Im Gegenteil. Für den Mayener Landrat Dr. Saftig und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung soll der Rückzug der Stiftungen aus dem GKM den Weg frei machen für die Schließung der Krankenhäuser in Nastätten und Boppard. Die Beteiligung der Stiftungen am GKM ist gering und die Einflussmöglichkeiten eingeschränkt. Demgegenüber halten die kommunalen Gesellschafter  knapp 90% der Stimmrechte.

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Nun haben die Stiftungen gezwungenermaßen den Weg frei gemacht für eine mögliche kommunale Lösung mit dem Austritt aus dem Gesellschaftervertrag. Die vorgesehene Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre und in der Zeit haben die Stiftungen natürlich die Möglichkeit sich weiter für die Standorte Nastätten und Boppard einzusetzen und genau das ist vorgesehen. Für den Gesundheitsminister Clemens Hoch ist das Krankenhaus in Nastätten unverzichtbar für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis. Somit dürften die Mehrheitsgesellschafter des GKM in der Verantwortung sein, die Versorgung in der Region sicherzustellen.

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Wie es nun weitergehen wird? Unklar. Erst vor wenigen Tagen bemängelten der Landrat des Rhein Lahn-Kreises Jörg Denninghoff und der Landrat Volker Boch im Rhein-Hunsrück-Kreis eine mangelnde Transparenz im Verfahren um die beiden Klinikstandorte. In einem offenen Brief forderten sie den Landrat Saftig im Kreis Mayen Koblenz und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung auf, umfangreiche Fragen zum Sachstand zu beantworten. Dieser antwortete nun mit der Aufforderung und Bestätigung, dass in Form eines Letters of Intents die Sichtung der Informationen erfolgt.

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Ein solches Verfahren bedeutet, dass es eine Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung zum Abschluss eines Vertrages geben soll, am liebsten mit der Verpflichtung zum Verlustausgleich der Standorte Boppard und Nastätten. Erst dann wolle man der Gesellschafterversammlung vorschlagen, sie Geschäftsführung des GKM zu beauftragen, standortbezogene Informationen herauszugeben, die natürlich eine Verschwiegenheit unter den Beteiligten beinhaltet. Das Vorgehen dürfte für die Landräte Jörg Denninghoff und Volker Boch kaum annehmbar sein und zeugt wenig von transparenten und vertrauensvollem Umgang im Vorfeld untereinander.

Kommentar (red): Die Verhandlungen des GKM mit der Sana Group sind gescheitert. Hauptsächliche Gründe waren die millionenschweren hausinternen Rentenansprüche, die von der Sana übernommen werden sollten. Dankend lehnten sie ab. Die Zeche sollen jetzt die Standorte Nastätten und Boppard mit ihren jeweiligen Kreisen zahlen. Das Ganze am besten im Vorfeld nur dann, wenn man sich bereit erklärt Vertragsverhandlungen in genau die Richtung für einen kostenintensiven Abschluss zu führen. Dann dürfte man auch einmal in die Unterlagen hineinschauen. Das GKM versuchte seinerzeit bereits die Rentenansprüche auf die Sana abzuwälzen, was nicht funktionierte. Nun wird erneut nach einer Lösung gesucht, die einseitig das GKM entlastet. Frei nach dem Motto: Wir fahren die Gesundheitsversorgung vor die Wand, aber zahlen sollen bitte die anderen oder schließt die Standorte. Nastätten ist für die Gesundheitsversorgung des Rhein-Lahn-Kreises unverzichtbar und die Kündigung des Vertrages mit den Stiftungen ist mit fünf Jahren noch weit hin. Verhandlungen müssen auf Augenhöhe erfolgen und können nicht diktiert werden, denn so würde es am Ende nur Verlierer geben und genau deswegen reagieren die Verantwortlichen im Rhein-Lahn-Kreis und dem Rhein-Hunsrück-Kreis richtig und fordern einen offenen Dialog und ehrliche Transparenz auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.

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