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Glückwunsch: Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes

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Glückwunsch: Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes
Foto: Oliver Brandt
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BAD EMS Im Rahmen der jüngsten Wehrleiterdienstversammlung des Rhein-Lahn-Kreises, bei der Führungskräfte aller beteiligten Feuerwehren und Hilfsorganisationen des Brand- und Katastrophenschutzes eingeladen waren, wurden auf Antrag des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs Guido Erler durch den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Michael Dexheimer Ordensspangen verliehen. Der Kreisfeuerwehrverband ehrt nicht nur Feuerwehrangehörige, sondern auch Personen, die sich um den Brand- und Katastrophenschutz verdient gemacht haben.

Im Einzelnen wurden ausgezeichnet:

Ordensspange in Bronze: Markus Saueressig und Sascha Kaufmann für ihre Tätigkeit als Organisatorische Leiter im Rhein-Lahn-Kreis seit 2008 und als Unterstützer der Technische Einsatzleitung als Fachberater Gesundheit.

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Ordensspange in Silber: Klaus Jaeger für mehr als 20-jährige Tätigkeit als Fachberater des THW Ortsverein Lahnstein in der Technischen Einsatzleitung des Landkreises

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Ordensspange in Silber:Thomas Sturmes von der Feuerwehr Lahnstein für über 20-jährige Tätigkeit als Verantwortlicher für die IT und EDV für den Einsatzleitwagen und den Gerätewagen Messtechnik des Landkreises, als Ersteller der Alarm- und Einsatzpläne für Betriebe, die der Störfallverordnung unterliegen und als Kreisausbilder

Ordensspange in Gold: Dipl.- Mediziner Frank Abraham für seine Tätigkeit als Leitender Notarzt im Rhein-Lahn-Kreis seit 1995 und als Unterstützer der Technischen Einsatzleitung als Fachberater Gesundheit. Darüber hinaus ist Frank Abraham für den Rhein-Lahn-Kreis als Medizinalrat im öffentlichen Gesundheitsdienst aktiv. Weiterhin engagiert er sich als SEG- Arzt für den DRK-Kreisverband. Für den öffentlichen Rettungsdienst stellt er seit vielen Jahren die Notarztversorgung im Rhein-Lahn-Kreis sicher. Bei der Bekämpfung der Coronapandemie unterstütze er vielseitig die Impfaktionen des DRK-Kreisverbandes.

Ordensspange in Gold: Dr. Hans Jaeger für seine Tätigkeit als Leitender Notarzt im Rhein-Lahn-Kreis seit 1993 und auch als Sprecher der Gruppe. Weiterhin unterstützt er auch die Technische Einsatzleitung als Fachberater Gesundheit. Darüber hinaus ist Hans Jaeger für den Rhein-Lahn-Kreis als Medizinalrat im öffentlichen Gesundheitsdienst aktiv. Auf Ebene der Verbandsgemeinde nimmt er die Funktion als Feuerwehrarzt wahr. Weiterhin engagiert er sich als Vorsitzender des DRK Ortsvereins Singhofen und ist der stellvertretende Präsident des DRK Kreisverbandes Rhein-Lahn. Für den öffentlichen Rettungsdienst stellt er seit vielen Jahren die Notarztversorgung im Rhein-Lahn-Kreis sicher und ist Oberfeldarzt der Reserve. Bei der Bekämpfung der Coronapandemie betrieb er eine Coronapraxis in Gemmerich.

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Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ Das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit 7 Beschuldigte aus dem Raum Koblenz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um 5 Deutsche, 1 Polen und 1 Kosovaren im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit September 2023 im Raum Koblenz banden- und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in nicht geringen Mengen Handel zu treiben.

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Seit den frühen Morgenstunden finden umfangreiche Durchsuchungen in insgesamt 17 Objekten in Koblenz, vornehmlich in Privatwohnungen im Stadtteil Neuendorf, sowie in 1 weiteren Objekt im Kreis Meschede in Nordrhein-Westfalen statt.  Das federführende Zollfahndungsamt Frankfurt/Main wird hierbei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialeinsatzkräfte unterstützt.

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Aufgrund von zuvor durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassener Haftbefehle wurden ein 27-jähriger und ein 46-jähriger Beschuldigter – beide deutsche Staatsangehörige –  festgenommen. Sie wurden heute Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Kaution im fünftstelligen Bereich außer Vollzug gesetzt.  Der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen wurde unverändert aufrecht erhalten. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden vielfältiger Beweismittel. Das abschließende Ergebnis der großangelegten Aktion liegt noch nicht vor. Bereits jetzt kann aber mitgeteilt werden, dass u.a. ca. 1 Kilogramm Kokain, ca. 8 Kilogramm Cannabis, ca. 1 Kilogramm MDMA, ca. 550 Gramm Amphetamin, ca. 900 Gramm Ketamin, ca. 20 Gramm Heroin, 3 Kilogramm Streckmittel, ca. 31.000 Euro Bargeld, Goldunzen und Silbermünzen, 3 Luxusuhren, diverser Goldschmuck, Waffen und gefährliche Gegenstände (2 Schreckschusspistolen mit Munition, 1 zerlegte Schusswaffe, 1 Faustmesser, 5 Schlagringe) sichergestellt werden konnten.

Die Ermittlungen dauern an.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 29a BtmG). Das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht (§ 30a BtmG).

Ketamin ist ein Narkosemittel mit antidepressiver Wirkung und halluzinogenen Nebenwirkungen, das häufig als Droge missbraucht wird und dem NpSG unterfällt. MDMA ist eine Amphetaminart, die häufig in Ecstasy-Pillen enthalten ist.

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Polizei kontrolliert in Fahrradstraße: Zahlreiche Verstöße in der Koblenzer Innenstadt

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Foto: Polizei Koblenz
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KOBLENZ Zum Start in die Fahrradsaison hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 am vergangenen Donnerstag gezielte Verkehrskontrollen in der Casinostraße, einer reinen Fahrradstraße in der Koblenzer Innenstadt, durchgeführt. Zwischen 12 und 16 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten ausschließlich diesen Bereich – mit deutlichem Ergebnis.

Mehr als 20 Radfahrende wurden wegen Rotlichtverstößen gestoppt und verwarnt. Darüber hinaus hielten sich auch mehrere Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot: Sie befuhren die Fahrradstraße ohne jede Berechtigung und wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt. Zusätzlich stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In einem weiteren Fall wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war.

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Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme war die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Kontrolliert wurden dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung. Die Polizei kündigte an, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Kontrollen in der Casinostraße zu rechnen ist – mit dem Ziel, die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.

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Blaulicht

Übung des Waldbrandzuges

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KAMP-BORNHOFEN Am Samstag,10. Mai 2025, findet in der Zeit von 9 bis ca. 14 Uhr eine Übung vom Waldbrandzug des Rhein-Lahn-Kreises in der Verbandsgemeinde Loreley statt. Übungsgebiet ist das Gebiet „Am Stierkopf“ in der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen, sowie auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lykershausen.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Für etwaige Einschränkungen im Straßenverkehr bittet die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz um Verständnis.

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