Connect with us

Koblenz

Eingeschränkter Zugverkehr entlang des Rheins und der Lahn während der B42-Sperrung!

Veröffentlicht

am

Eingeschränkter Zugverkehr entlang des Rheins und der Lahn während der B42-Sperrung! Foto: Wikimedia . Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en Fotograf: Christian Liebscher

LORELEY/KOBLENZ Im Jahr 2024 werden gleichzeitige Bauarbeiten bei Straße und Schiene in Lahnstein zu Einschränkungen im Schienen­nahverkehr führen. So ist für Sanierungsarbeiten eine ganzjährige Sperrung der Lahnhochbrücke der B 42 geplant, die infolge der Umleitung des Straßenverkehrs durch Lahnstein voraussichtlich verkehrliche Engpässe zur Folge haben wird.

Da auch der Verkehrsträger Schiene Baumaßnahmen zur Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der südlichen rechten Rheinstrecke zwischen Lahnstein und Kaub geplant hat, kommt es während der Baustellenphasen der Deutschen Bahn AG vom

Anzeige
  • 05.01.-22.03.2024
  • 14.06.-19.07.2024 und
  • 02.11.-13.12.2024

auf der Rheingau-Linie RB 10 zwischen Kaub und Koblenz bzw. Neuwied zu Einschränkungen im Fahrplan. Ab dem 05.01.2024 beginnt die erste Bauphase zunächst mit nächtlichen Sperrungen der Strecke, dementsprechend sind die Auswirkungen auf den Zugverkehr eher gering. Die DB Netz AG ist aufgefordert, während den Zeiträumen immer das Rheingleis für den Zugverkehr frei zu halten, so dass es in den Nacht­stunden hoffentlich zu keinen Zugausfällen kommen wird, sondern nur zu Verspätungen.

Anzeige

Ab dem 10.02.2024 bis vsl. zum 22.03.2024 kann die RB 10 dann aufgrund von Eingleisigkeit tagsüber nur im Stundentakt verkehren. Damit entfallen in den Bauzeiträumen die Zwischentakte. Aufgrund des katastrophalen Ausbauzustands der Rechten Rheinstrecke trotz elektronischem Stellwerk hat DB Netz es für notwendig erachtet, die Züge zwischen Kaub, Koblenz und Neuwied mit geänderten Fahrtzeiten verkehren zu lassen. Das dort verkehrende EVU prüft gerade die Vorgaben der DB Netz AG und wird gesondert über genauen Fahrplan­anpassungen informieren. Der SPNV-Nord hofft übrigens sehr, dass durch die anstehende Generalsanierung der Rechten Rheinstrecke in 2026 diese zahlreichen gravierenden technischen Mängel behoben werden. Im Vorfeld zu dieser Maßnahme wurde die DB Netz AG mehrfach aufgefordert „Bauweichen“ zu installieren, damit der eingleisige Abschnitt deutlich verkürzt werden kann und die Auswirkungen auf den Zugverkehr minimiert werden bzw. die Bauarbeiten außerhalb des Zeitraums des SPNV zu legen. DB Netz hat all dies nicht umsetzen können.

Der SPNV-Nord ist sehr verärgert, dass die abgestimmte und im sogenannten Netzfahrplan vereinbarte Verlängerung der RB 81 nach Oberlahnstein nun durch den Baufahrplan einkassiert wurde. Da weiß bei DB Netz der eine Bereich nicht, was der andere abgestimmt hat. Die Leidtragenden sind mal wieder die Fahrgäste. So muss die ab dem 10.02.2024 bereits bestellte und zugesagte Verlängerung der aus Trier kommenden Linie RB 81 über Koblenz hinaus bis nach Oberlahnstein auch bis zum 22.03.2024 entfallen.

Was immer sich man bei DB Netz gedacht haben mag, die Krone wird dem ganzen Chaos aufgesetzt, indem kurzfristig auch die Linien aus dem Lahntal ab dem 10.02.24 bis zum 22.03.2024 in einen Teilausfall gehen sollen (RE 25 Koblenz-Limburg, RB 23 Koblenz-Bad Ems). In den Zeiträumen außerhalb der genannten Schienen-Baustellenphasen wird auf der südlichen rechten Rheinstrecke der reguläre Fahrplan inklusive der Verstärkerfahrten in den Hauptverkehrszeiten im Halbstundentakt angeboten.

Ob bei den beiden anderen mehrwöchigen Schienen-Sperrungen in 2024 die DB Netz Ihre Zusage einhalten kann, ist noch offen.

Da die DB Netz die Fahrgäste nicht über das angestellte Chaos informiert, übernimmt der SPNV-Nord die Information an die Fahrgäste zu den anstehenden Änderungen auf der südlichen rechten Rheinstrecke. Die genauen abweichenden Fahrpläne während der Bauphasen sind noch in Bearbeitung und sollen im Verlauf des Januars vor Baubeginn veröffentlicht werden. Die Fahrgäste werden gebeten, die digitalen Auskunftssysteme zu nutzen und sich vor ihrer Fahrt über ihre Verbindung zu informieren.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

Anzeige

In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

Anzeige

Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

Anzeige

So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

Anzeige

Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

Anzeige

Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier

KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

Anzeige

In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

Anzeige
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier