Blaulicht
Hammerangriff auf dem Nastätter Oktobermarkt ging glimpflich aus

NASTÄTTEN Es hätte alles so friedlich sein können auf dem Nastätter Oktobermarkt, doch das sahen offenbar ein paar gewaltbereite Heranwachsende anders. Auf Anfrage des BEN Kurier teilte die Polizeiinspektion St. Goarshausen mit, dass es am vergangenen Samstag gegen etwa 21 Uhr zu einem Übergriff mehrerer Täter auf jugendliche Besucher gekommen war. Als Tatwerkzeug wurde ein mitgeführter Hammer benutzt.
Glücklicherweise konnte die unmittelbar herbeigeeilte Security des Oktobermarktes dazwischengehen und die Gruppe löste sich auf. Die Täter flüchteten zunächst über das Parkgelände. Die Geschädigten konnten im Anschluss direkt von Sanitätern erstversorgt werden. Glücklicherweise waren die Verletzungen nicht schwerwiegend. Zwei leichte Wunden an der Schläfe und auf dem Kopf wurden behandelt, bevor die Geschädigten unter Betreuung des Deutschen Roten Kreuzes in ein umliegendes Krankenhaus zur Untersuchung gebracht wurden. Bereits kurze Zeit später konnte einer wieder auf den Nastätter Oktobermarkt zurückkehren. Der anderer Geschädigte konnte ebenfalls kurze zeit später das Krankenhaus verlassen.
In der Zwischenzeit suchte das Ordnungsamt nach der Tatwaffe die Mühlbach ab. Mittlerweile konnte die Polizei die heranwachsenden mutmaßlichen Täter feststellen, Zeugenaussagen aufnehmen und die vermeintliche Tatwaffe bei einem der Personen zu Hause sicherstellen.
In den sozialen Medien gab es einen Aufruf nach möglichen Zeugen, obwohl die Täter von der Polizei schnell gefasst wurden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Blaulicht
Polizei kontrolliert in Fahrradstraße: Zahlreiche Verstöße in der Koblenzer Innenstadt

KOBLENZ Zum Start in die Fahrradsaison hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 am vergangenen Donnerstag gezielte Verkehrskontrollen in der Casinostraße, einer reinen Fahrradstraße in der Koblenzer Innenstadt, durchgeführt. Zwischen 12 und 16 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten ausschließlich diesen Bereich – mit deutlichem Ergebnis.
Mehr als 20 Radfahrende wurden wegen Rotlichtverstößen gestoppt und verwarnt. Darüber hinaus hielten sich auch mehrere Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot: Sie befuhren die Fahrradstraße ohne jede Berechtigung und wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt. Zusätzlich stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In einem weiteren Fall wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war.
Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme war die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Kontrolliert wurden dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung. Die Polizei kündigte an, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Kontrollen in der Casinostraße zu rechnen ist – mit dem Ziel, die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.
Blaulicht
Übung des Waldbrandzuges

KAMP-BORNHOFEN Am Samstag,10. Mai 2025, findet in der Zeit von 9 bis ca. 14 Uhr eine Übung vom Waldbrandzug des Rhein-Lahn-Kreises in der Verbandsgemeinde Loreley statt. Übungsgebiet ist das Gebiet „Am Stierkopf“ in der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen, sowie auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lykershausen.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Für etwaige Einschränkungen im Straßenverkehr bittet die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz um Verständnis.
Blaulicht
30-jähriger Nastätter steht in Frankfurt wegen Mordes vor Gericht: Wollte er ins Gefängnis?

NASTÄTTEN Es ist ein Fall, wie ihn selbst das erfahrene Frankfurter Landgericht nicht alltäglich erlebt. Vor der Justiz steht ein 30-jähriger Mann aus Nastätten wegen eines besonders tragischen und rätselhaften Verbrechens vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, einen obdachlosen Rollstuhlfahrer in der Frankfurter Innenstadt mit mehreren Messerstichen in den Rücken tödlich verletzt zu haben.
Der Vorfall, der sich im vergangenen Jahr ereignete, gibt sowohl der Staatsanwaltschaft als auch den Verteidigern Rätsel auf. Während die Tat selbst unstrittig ist, steht das Motiv des Angeklagten im Mittelpunkt des Prozesses – und dieses wirft ein düsteres Licht auf die soziale Realität des Beschuldigten.
Wie die Staatsanwaltschaft vorträgt, soll der Angeklagte bewusst eine Inhaftierung angestrebt haben. Unmittelbar vor der Tat hatte er laut Ermittlungen im Internet nach dem Begriff „letzte Chance Gefängnis“ gesucht – ein Indiz für die These, dass die Tat nicht aus spontaner Aggression, sondern mit kalkuliertem Ziel begangen wurde.
Nach Ansicht der Anklagebehörde war der Mann in einer wirtschaftlich und psychisch extrem belastenden Lebenslage. Erst kurz zuvor hatte er seine Arbeitsstelle verloren, seine Wohnung war nahezu leer, es fehlten selbst grundlegende Möbelstücke. In dieser Perspektivlosigkeit habe der Angeklagte im Gefängnis offenbar einen letzten Ausweg gesehen – eine Unterkunft, regelmäßige Mahlzeiten, medizinische Versorgung. Eine tragische Ironie, dass ein Gefängnisaufenthalt für ihn eine Verbesserung der Lebensumstände darstellen sollte.
Die Verteidigung indes zeichnet ein anderes Bild: Sie spricht von einem Totschlag, begangen in einer schweren psychischen Ausnahmesituation. Ihr Mandant habe sich in einem Zustand völliger Überforderung befunden, von innerer Verzweiflung getrieben, nicht aber mit dem Vorsatz eines kaltblütigen Mordes gehandelt.
Am kommenden Freitag wird das Urteil erwartet. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht der Argumentation der Anklage folgt und von einem Mordmotiv ausgeht – oder ob die psychische Ausnahmelage des Angeklagten strafmildernd berücksichtigt wird.
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