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Politik

Enttäuschende Antwort der Bahn: Kein Lärmschutz für das Mittelrheintal

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BRAUBACH Wie kürzlich berichtet, hatte Christian Maxeiner, bahnpolitischer Sprecher der FWG/FBL in der VG-Loreley, sich an die Deutsche Bahn gewandt. Es wurde um Informationen gebeten, wie die Bahn beim geplanten Hochleistungskorridor die geltenden Lärm- und Erschütterungsgrenzwerte einhalten möchte, die bei wesentlichen Änderungen von Eisenbahnstrecken vorgeschrieben sind. Nun liegt die Antwort vor.

Im Gegensatz zu unserer Auffassung, dass es sich beim Ausbau zu einem Hochleistungskorridor um eine wesentliche Änderung handelt, sieht die Bahn das nicht so. Es handele sich lediglich um eine „Sanierungsmaßnahme mit Qualitätsverbesserungen“. Somit seien auch keine Lärmsanierungsmaßnahmen geplant, die über die bereits umgesetzten oder in Umsetzung befindlichen freiwilligen Lärmschutzwände hinaus gehen. Auf das Thema Erschütterungsschutz, der bisher im Mittelrheintal überhaupt keine Beachtung findet, wurde nicht eingegangen.

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Kein Lärm- und Erschütterungsschutz durch Hochleistungskorridorausbau

„Auf die zahlreichen Hangrutsche und Risse an Gebäuden aus den letzten Jahren wird hier keinerlei Bezug genommen. Die Kommunen müssen hier nun mit Nachdruck aktuelle unabhängige geologische Gutachten zum Schutze ihrer BürgerInnen einfordern“, so der Kommentar von Heinz Scholl, dem Fraktionssprecher der Freien Bürger Liste im Rat der Stadt Braubach.

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Gleichzeitig wird im Hochleistungskorridor Emmerich-Oberhausen, der 2025 ausgebaut wird, Lärmschutz und Erschütterungsschutz nach den Regelungen einer Neubaustrecke ausgebaut. Neben Lärmschutzwänden kommen so auch Unterschottermatten gegen Erschütterungen zum Einsatz. Begründet wird das dort durch den Ausbau eines dritten Gleises, was einer wesentlichen Änderung entspreche.

Mittelrheintal einziger rechtsloser Abschnitt auf Güterkorridor

Somit wird letztlich Lärmschutz nach rechtlichen Standards verpflichtend ausgebaut in den Abschnitten Emmerich-Oberhausen, Duisburg-Köln, Troisdorf-Bonn, auf der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim, Mannheim-Karlsruhe und Karlsruhe-Basel. Lediglich das Mittelrheintal verbleibt als einziger deutscher Abschnitt auf dem Güterkorridor Rotterdam-Genua ohne jeglichen Schutzanspruch gegen den ansteigenden Bahnlärm und die einhergehenden Erschütterungen und Vibrationen. Gerade letzteres wäre wirksam mit technischen Mitteln wie Unterschottermatten bekämpfbar, ist aber bei keiner freiwilligen Maßnahme vorgesehen.

„Erhebliche bauliche Eingriffe, die zu einer Erhöhung des Bahnlärms führen. Das sind die Voraussetzungen für Lärm- und Erschütterungsschutzanspruch. Das sehen wir bei einem Hochleistungskorridorausbau erfüllt.“ So das Fazit von (v. r.) Holger Puttkammer, Christian Maxeiner und Heinz Scholl nach intensiver Auswertung des Antwortschreibens der Bahn – unter Heranziehung von Bahndokumenten aus Bayern (s. Grafik). Foto: Holger Puttkammer

Wir sind überzeugt, dass mit Nachdruck und juristischen Mitteln dagegen vorgegangen werden muss, bevor 2026 einfach Tatsachen geschaffen werden. Die gemeinsame Resolution aller Fraktionen im Rat der Verbandsgemeinde Loreley zur juristischen Überprüfung der angekündigten sogenannten Sanierungsarbeiten war und ist daher ein wichtiger Schritt zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität unserer BürgerInnen“, so das Fazit von Holger Puttkammer, dem FWG/FBL Vorsitzenden.

 

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Politik

Erhebliche Entlastung für den Rhein-Lahn-Kreis: Voraussichtlich 8,4 Millionen Euro vom Land

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RHEIN-LAHN Die Landesregierung hat zusätzliche 267 Millionen Euro für die Fluchtaufnahme und Integration in den Kommunen angekündigt. Nach Informationen der Landesregierung erhält der Rhein-Lahn-Kreis aus diesem Topf voraussichtlich 8.444.792,66 Millionen Euro. Dazu erklärt Josef Winkler, regionaler Landtagsabgeordneter von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:

Die zusätzlichen Mittel bedeuten für den Rhein-Lahn-Kreis eine wichtige Entlastung. Das Land nimmt die Sorgen der Kommunen ernst und unterstützt sie tatkräftig bei der Fluchtaufnahme und der Integration. 

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Gemeinsam hatten Land und Kommunen bereits eine stärkere Unterstützung durch den Bund erwirkt. Die vereinbarten 67,2 Millionen Euro aus diesem Topf gibt das Land an die Kommunen weiter. Bei den weiteren 200 Millionen Euro handelt es sich um eine einmalige Zahlung aus Sondermitteln des Landes. Durch den weiteren Ausbau seiner Erstaufnahmekapazitäten entlastet das Land alle Kommunen in unserem Bundesland zusätzlich – so auch uns vor Ort.

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Integrationsministerin Katharina Binz hat darüber hinaus angekündigt, gemeinsam mit den Kommunen das Integrationskonzept des Landes weiterzuentwickeln. In diesen wichtigen Prozess sollte sich auch der Rhein-Lahn-Kreis aktiv mit Vorschlägen einbringen.“

Hintergrund: 

Die genannte Summe hat den Zusatz „voraussichtlich“, da die genaue Summe anhand der zum entsprechenden Stichtag vorliegenden Basisdaten errechnet wird und daher noch variieren kann. Rechtliche Grundlage dafür ist eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes, die zügig im Landtag beschlossen werden soll. 

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Politik

Innovation für das Blaue Ländchen: SPD beantragt Amt-O-Mat für Nastätten

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NASTÄTTEN Die SPD in Nastätten hat einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde initiiert. Mit ihrem Vorstoß bei der Verbandsgemeinde hat sie die Einführung eines innovativen Amt-O-Mat erwirkt, der darauf abzielt, die Verwaltungsprozesse zu optimieren und den Zugang zu Dienstleistungen zu erleichtern.

Der Amt-O-Mat soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben eigenständig und unabhängig zu erledigen. Von der Antragsstellung bis zur Gebührenzahlung bieten dieser automatisierte Servicepunkt eine breite Palette von Dienstleistungen, die zugänglich werden sollen. Dies trägt dazu bei, Wartezeiten zu reduzieren und die Effizienz der Verwaltung deutlich zu steigern. Gefördert werden solche Projekte vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Modellprojektes Smart Cities. Dabei geht es um gesamtheitliche Entwicklungskonzepte, die darauf abzielen, Städte und Gemeinden lebenswerter, effizienter, technologisch fortschrittlicher´, ökologischer und sozial inklusiver zu gestalten. Doch was könnte das für die Bürger in der Praxis bedeuten? Onlineanträge wie die Hundesteuer können am Automaten gestellt werden. Das Einscannen von Dokumenten ist möglich, Bescheinigungen könnten ausgedruckt und Gebühren bezahlt werden. Dabei kann man es sich etwa vorstellen, wie eine Ausgabe- und Abholstation. Über das Ausgabeterminal kann man Unterlagen und Dokumente abholen, wie zum Beispiel einen neuen Personalausweis oder auch Sachen abgeben, die dann von einem Mitarbeiter der Verwaltung entnommen werden.

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Alles reine Fiktion? Nein, schon lange nicht mehr. Die Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltungsabläufe über Amt-O-Maten ist längst keine Zukunftsmusik mehr. In einigen Pilotprojekten wurde das Modell erfolgreich getestet. Für die Nutzer heißt es dann: 24 Stunden Service, wenn man das möchte und bereit ist den Weg zum Amt-O-Mat zu gehen. Wer das nicht möchte und lieber das persönliche Gespräch sucht, für den ändert sich rein gar nichts. Im Augenblick ist es etwas mehr als nur eine Idee.  Der Antrag der SPD an die Verbandsgemeinde Nastätten ist gestellt. Bis zu einer möglichen Umsetzung dürfte es noch etwas dauern. Doch warum nur in Großstädten solche Projekte verwirklichen? Besonders auf dem Ländchen sind Innovationen gefragt und ein solcher Amt-O-Mat könnte durchaus Wartezeiten und Bürokratiehindernisse abbauen. Ob es dazu kommen wird muss jetzt in der Verbandsgemeinde entschieden werden.

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Politik

Silvester ohne Feuerwerk? Die Grünen wollen Böllerverbot in der Stadt Bad Ems durchsetzen

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BAD EMS Im Januar 2023 stellte die Fraktion der Grünen im Stadtrat Bad Ems den Antrag auf Erlass eines Böllerverbotes im Stadtgebiet. Für die Partei geht es um die machbare Umsetzung, denn immerhin wäre Bad Ems jetzt eine Welterbestadt mit enormer Bedeutung. Primär plädieren Die Grünen dafür, dass es auch keine Ausnahmen an Örtlichkeiten in der Stadt geben soll, um die Böller abzubrennen. Sie möchten, dass das ganze Stadtgebiet von dem Verbot erfasst wird.

Begründet wird es mit dem Klima-, Tier und Brandschutz. Außerdem gäbe es inzwischen eine negative Grundhaltung zu Feuerwerken und Böllern. Zur Untermauerung wurden Überlegungen der Veranstalter von Rhein in Flammen und der Kirmes in Nastätten genannt. Dabei haben sowohl die Stadt Koblenz als auch Nastätten in diesem Jahr bei ihren Veranstaltungen große Feuerwerke veranstaltet. Der Stadtbürgermeister Marco Ludwig bestätigte, dass die Aussage schlichtweg falsch sei. Auch in Zukunft wird es in Nastätten ein Feuerwerk zur Kirmes geben und es gab auch keine Überlegungen das wegfallen zu lassen.

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Dabei ist sicherlich richtig, dass es durchaus ablehnende Haltungen bei Böllern oder Feuerwerken gibt. Für Tiere ist das immer eine gewaltige Stresssituation und auch der Klimaschutz ist durchaus ein Thema. Andererseits gibt es wahrscheinlich genauso viele Befürworter für das jährliche Spektakel. Dazu gehört die Tradition und die Freude an dem Himmelsschauspiel beim Feuerwerk als auch beim Böllern. Da wird wahrscheinlich jeder eine eigene Meinung zu haben.

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Bisher war das Böllern und das Zünden von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich befristet für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Ob sich das in der Stadt Bad Ems ändern wird, ist unklar. Dazu äußerte sich das Ordnungsamt für die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. »Voraussetzung für den Erlass einer Verordnung ist das Vorliegen einer abstrakten Gefahr. Nicht alle Feuerwerkskörper begründen eine Gesundheitsgefahr, sondern lediglich eine Belästigung. Belästigungen stellen aber grundsätzlich keine abstrakte Gefahr dar, die den Erlass einer allgemeinen Anordnung über das Abbrennverbot von Silvesterböllern im gesamten Stadtgebiet von Bad Ems rechtfertigen würden.«

Eingeschränkt wurde es auf die unmittelbare Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude. Auch die Erforderlichkeit für die Aussprache eines solchen Verbotes müsste geprüft werden. Dabei befragte die Verbandsgemeinde explizit die Feuerwehreinheit in Bad Ems. Wieweit kann eine von der Partei die Grünen geschilderte Brandgefahr angenommen werden? Laut der Feuerwehreinheit Bad Ems gab es bis auf vereinzelte kleine Mülleimerbrände im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren zu Silvester keine Anhaltspunkte explizit ein Verbot des Abbrennens in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen usw. auszusprechen.

Dazu müsste weiter bedacht werden, dass ein per Allgemeinverordnung ausgesprochenes Feuerwerksverbot überwacht werden müsste und das wäre aus personellen Gründen nicht leistbar. Besonders zu Silvester, wo genau um 0:00 Uhr in verschiedenen Standorten der Stadt gleichzeitig Feuerwerkskörper gezündet werden, ist eine flächendeckende Überwachung unmöglich. Und es gäbe da auch eine weitere Unwägbarkeit, denn schließlich wären von so einem Verbot auch touristische Veranstaltungen zunächst betroffen. Eine Spießer-Martini-Kirmes müsste möglicherweise ohne die touristische Attraktion auskommen, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

Damit wurde seitens der Verbandsgemeinde ein Beschlussvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, nichts zu ändern. Die bestehenden Regelungen werden als ausreichend betrachtet. Eine weitere Anordnung von Abbrennverboten in einzelnen Stadtbereichen wird nicht in Erwägung gezogen. Mit diesem Vorschlag wird sich nun der Bad Emser Stadtrat beschäftigen müssen um zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen.

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