Koblenz
“Dann kam die Hamas! Dann kam der Tod!”: Solidaritätskundgebung für Israel in Koblenz

KOBLENZ Die schrecklichen Nachrichten aus Israel veranlassten die Koblenzer Parteien von FREIE WÄHLER, CDU, SPD, Grüne und FDP gemeinsam zu einer Solidaritätskundgebung für Israel aufzurufen. In Trauer und Verbundenheit mit Israel gedachten die Koblenzer auch ihrer Freunde in der Partnerstadt Israel.
Klare Bekenntnisse hörten die Teilnehmer von den Rednern. Die Initiative ergriff und die Organisation übernahm das Koblenzer Ratsmitglied Christian Altmaier (FREIE WÄHLER), der auch in 17 klaren Aussage erläuterte, warum sich die Menschen versammelt haben: „Wir stehen hier, weil letzten Samstag mehr Juden ermordet worden sind, als keinem anderen Tag nach der Shoa.“ Er betonte die Bedeutung der gemeinsame Werte, auch aus dem Grundgesetz, dass diese auch Verpflichtung seien. Jedermann dürfe demonstrieren, aber niemals wieder dürfe Judenhass salonfähig werden. Altmaier betonte auch, dass gerade Menschen die in den letzten Jahren hier in Deutschland Schutz gesucht hätten, sich bedingungslos diesen Werten anzuschließen hätten.
Breites Parteienbündnis rief zur Solidaritätskundgebung für Israel auf – Friedlich kamen über 250 Koblenzer auf dem Münzplatz zusammen
Für die Landesregierung Rheinland-Pfalz sprach Monika Fuhr. Die Landesbeauftragte für jüdisches Leben sagte: „Das verbrecherische Massaker ist durch nichts zu rechtfertigender Terror und ein Kriegsverbrechen.“ Oberbürgermeister David Langner dankte den Teilnehmer und Organisatoren für ein starkes Zeichen: „Wir sagen Nein. Wir werden diesem Terror nicht nachgeben.“ Koblenz zeige auch mit dem Neubau der Synagoge auch, dass in dieser Stadt Hass keinen Platz habe. Auf die besondere Verantwortung der Bundesrepublik gegenüber dem Staat Israel hob auch der Koblenzer CDU-Vorsitzende Josef Oster, MdB ab: „Antisemitismus hat keinen Platz in Deutschland.“

Foto: Christian Altmaier
FREIE WÄHLER-Landeschef Stephan Wefelscheid, MdL traf vor wenigen Wochen noch den Botschafter von Israel, Ron Prosor, im Landtag Rheinland-Pfalz und im Gespräch zeigten sich beide verhalten optimistisch, dass ein Frieden der Menschen durch partnerschaftlichen Austausch möglich sei: „Ich dachte tatsächlich wir sind auf einem guten Weg. Dann kam die Hamas! Dann kam der Tod!“
Für SPD-Landesvorsitzenden Roger Lewentz, MdL sprach für die Koblenzer SPD Anna Köbberling. Die Landtagsabgeordnete zeigte sich erschüttert: „Wir fühlen mit den Verletzten, den Verschleppten, den Angehörigen der Toten.“ Sie forderte ein Ende des Terrors wie ihre Vorredner und das Verbot der Hamas. Mit dem hebräischen Gruß für Frieden endete sie ihre Rede: „Shalom!“ Der grüne Landtagsageordnete Josef Winkler unterstrich die Verantwortung Deutschland für das jüdische Volk, betonte aber auch „in dieser Zeit, wenn es ernst wird, kommt die echte Prüfung.“
Einen besonderen Dank richtete für die Veranstalter Christian Altmaier an die Polizei und das Ordnungsamt mit der Stadtpolizei vom „kommunalen Vollzugsdienst“, die für den Schutz der Versammlung sorgte. Mit der Nationalhymne Israels endete die Kundgebung friedlich. Bis in die Abendstunden hinein erstrahlte zudem das Haus Metternich noch in starkem Blau und einen projizierten Davidstern – als Sinnbild für den Staat Israel und seine Nationalflagge.
Blaulicht
Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.
Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.
Zwei Tatverdächtiger in Haft
Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.
Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.
„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.
Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Blaulicht
Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.
Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.
Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.
Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
Koblenz
Bauarbeiten in Lahnstein früher fertig: Einfahrtsverbot in die Emser Straße wird ab Mittwoch angepasst

LAHNSTEIN Seit Montag, 20. November, läuft in Lahnstein die Sanierung des Kreisverkehrs an der Kölner Straße. In diesem Zuge hatte die Stadtverwaltung Koblenz nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Lahnstein das Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ausgeweitet, um so erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtteil Horchheim zu vermeiden.
Ursprünglich war der erste Bauabschnitt der Kreiselsanierung für zwei Wochen angesetzt. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse konnten am Montag die Asphaltdeckenarbeiten am Kreisverkehr in der Kölner Straße in Lahnstein durchgeführt werden. Damit kann am Mittwoch, 29. November, der erste Bauabschnitt abgeschlossen werden und es stehen ab diesem Zeitpunkt wieder drei von vier Ausfahrten des Kreisverkehrs, darunter die Zufahrt zur Bundesstraße 42 in Fahrtrichtung Koblenz, zur Verfügung.
Mit dem Umbau der Verkehrsführung im Kreisverkehr Kölner Straße für den zweiten Bauabschnitt rechnen die beteiligten Behörden damit, dass es zu einer deutlichen Entspannung der Verkehrssituation kommt. Aus diesem Grund wird, wie bereits vor Beginn der Kreiselsanierung angekündigt, das aktuelle Einfahrtsverbot (Montag bis Samstag, 6.30 bis 18 Uhr) in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ab Mittwoch, 29. November, vonseiten der Stadtverwaltung Koblenz wieder auf die ursprüngliche, gewohnte Regelung angepasst. Das bedeutet, dass ab Mittwoch wieder von 6.30 bis 8 Uhr von montags bis samstags ein Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Süden gilt. Die Wechselverkehrszeichenanlage und der Blitzer werden entsprechend umprogrammiert. Für den Schwerlastverkehr gilt weiterhin ein dauerhaftes Einfahrtsverbot. Der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr sind wie bisher von der Regelung ausgenommen.
-
Allgemeinvor 2 Jahren
Rhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 2 Jahren
VG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Koblenzvor 2 Jahren
Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Schulenvor 2 Jahren
VG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
Gesundheitvor 1 Jahr
Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!
-
Lahnsteinvor 10 Monaten
Sorge vor Vollsperrung der B42 hält an
-
Rhein-Lahn-Kreisvor 8 Monaten
Beamtinnen auf Lebenszeit ernannt
-
Gesundheitvor 7 Monaten
Und der Gewinner bei der Schließung der Paracelsus-Klinik in Bad Ems ist: Die Porterhouse-Group!