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Koblenz

Staatsanwaltliches Gutachten zur Flutnacht in Ahrweiler: Durchgehende Überlastung der Einsatzleitung

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Foto: Altenahr Hochwasser - Fotograf: Martin Seifert unter Creative Commons Lizenz 1.0
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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anfang Juni ein katastrophenschutztechnisches Gutachten zur Einsatzführung in Auftrag gegeben. Der Sachverständige hat nunmehr sein Gutachten vorgelegt. Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war. Der Landkreis habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten. So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können. Die Technische Einsatzleitung (TEL) sei am 14.07.2021 organisatorisch nicht ausreichend gereift gewesen.

So sei weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept vorzufinden gewesen. Gleiches gelte für formalisierte, systematische Abläufe und prozessuale Regelungen. Einen Verwaltungsstab habe es nicht gegeben. Der Stabsraum sei nicht optimal gewesen, das Informationsmanagementsystem stelle sich als defizitär dar. Das Modulare Warnsystem MoWaS sei als Verteiler nicht genutzt worden. Die TEL sei personell nicht ausreichend ausgestattet gewesen, die Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals erscheine nicht ausreichend, um den Anforderungen in den Erstphasen eines Maximalereignisses gerecht werden zu können. Insgesamt sei das Führungssystem im Landkreis Ahrweiler in Bezug auf Maximalereignisse nur unvollständig entwickelt gewesen. Dies habe dazu geführt, dass man dem hochkomplexen Maximalereignis am 14.07.2021 habe nicht angemessen begegnen können.

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Dies habe in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt, dass die TEL kein systematisches und passendes Lagebewusstsein habe entwickeln können und nur eingeschränkt leistungsfähig gewesen sei. Ein vorausschauendes, aktives Agieren sei der TEL aufgrund der ungünstigen organisatorischen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich gewesen. Die aufgezeigten Defizite hätten dazu geführt, dass die TEL nicht die Vorstellungkraft habe aufbringen können, um die katastrophale Lage in ihren extremen Dimensionen überhaupt erfassen zu können. Es habe eine permanente Überlastung in der TEL geherrscht.

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Die Ursache für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der TEL sieht der Sachverständige nicht im persönlichen Bereich der Mitglieder, sondern im aufbau- und ablauforganisatorischen Bereich. Die Mitglieder der TEL hätten aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen und des unzureichenden Einsatzführungssystems im Landkreis in der Flutnacht faktisch nicht mehr leisten können, als sie geleistet haben.  „Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu.“, so der Sachverständige.

Das Gutachten kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass ein regional-risikospezifiziertes, leistungsfähiges, vollständig entwickeltes Einsatzführungssystem die Chancen, Personenschäden zu vermeiden, verbessert hätte.

Der Sachverständige weist aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität, der Unsicherheiten und der Unwägbarkeiten des Ereignisses und des Einsatzes, keine Aussage getroffen werden könne, welche konkreten Erfolgsaussichten im Falle einer optimierten Einsatzführung und verbesserter Rahmenbedingungen konkret bestanden hätten. Eine ausreichend belastbare Aussage dazu, in welchem Umfang der Ereignisverlauf selbst unter Idealbedingungen hinsichtlich der Abwendung von Personenschäden durch die TEL und den Landrat hätte tatsächlich beeinflusst werden können, sei nicht möglich.

Das Gutachten legt das Dilemma des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens offen. Einerseits scheint im Landkreis nur ein unzureichendes Einsatzführungssystem vorgehalten worden zu sein, das die Leistungsfähigkeit der Technischen Einsatzleitung maßgeblich gemindert hat. Andererseits ist nach Einschätzung des Sachverständigen eine Aussage darüber, welche Maßnahmen im Falle eines besseren Einsatzführungssystems mit welchem Erfolg tatsächlich hätten umgesetzt werden können und welche konkreten Schäden – insbesondere Personenschäden –  hätten abgewendet werden können, nicht möglich. Dies gilt es nun juristisch zu bewerten.“ teilte Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler hierzu mit.

Zunächst wird den Verteidigern und den Nebenklagevertreterinnen und -vertretern Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis des Gutachtens gegeben.

Die Staatsanwaltschaft wird sodann in die abschließende Prüfung eintreten, ob die Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden können und – wenn ja – mit welchem Ergebnis. Diese Bewertung wird aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Ermittlungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin wird die Staatsanwaltschaft keine weitere Einschätzung zur Sache abgeben, auch keine vorläufige.

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Koblenz

100-jährige Buche im Weindorf muss gefällt werden

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Foto: Stadt Koblenz | Verena Groß
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KOBLENZ Eine weitere große Veränderung steht für das Weindorf an: Ein holzzersetzender Pilz hat die 100-jährige Rotbuche befallen, die den Innenhof des Weindorfes beschattet. Der Baum ist bereits stark geschädigt und abgängig. Die Stand- und Bruchsicherheit ist deshalb nicht mehr gewährleistet. Schweren Herzens haben die Baumexperten der Stadtgärtner entschieden, dass der stattliche Baum in den nächsten Wochen gefällt werden muss. Bis Oktober, wenn das Weindorf ohnehin für eine Sanierung geschlossen wird, wollen die Baumexperten aus Sicherheitsgründen nicht warten.

Das Weindorf wurde anlässlich der Feiern zur „1000-jährigen Zugehörigkeit des Rheinlands zu Deutschland“ im Jahre 1925 für die „Reichsausstellung Deutscher Wein“ errichtet. Das Ensemble aus vier Fachwerkhäusern, die sich um einen Innenhof gruppieren, ist ein geschütztes Kulturdenkmal. Etwa 1925 wurde auch die Rotbuche gepflanzt, die mit etwa 17 Metern Höhe die Dächer der Fachwerkhäuser deutlich überragt. Fehlt ihr Schatten, ist der Innenhof um eine Attraktion ärmer. „Wir werden uns mit dem Zentralen Gebäudemanagement über den besten Zeitpunkt absprechen, dort einen neuen, Ortsprägenden Baum zu pflanzen“, kündigt Stadtbaummanager Stephan Dally an.

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Der Lackporling (wissenschaftlicher Name: Ganoderma applanatum) ist ein Schwächeparasit und verursacht eine Weißfäule zumeist auf Laubbäumen, wie Buche und Eiche. Man kann die einjährigen Fruchtkörper vom Sommer bis in den Spätherbst an bereits geschwächten Bäumen finden. An der Rotbuche im Weindorf ist der Pilz deutlich unten am Stamm zu erkennen.

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Koblenz

Storchen-Küken in den Thürer Wiesen beringt

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Fotos: Stiftung für Natur und Umwelt MYK | Hilgers
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MAYEN Der diesjährige Weißstorch-Nachwuchs in den Thürer Wiesen hat seine Herkunftsmarkierung erhalten. Um den Küken die Ringe anzulegen, ließ sich Storchenexpertin Martina Kohls mithilfe eines Hubsteigers vorsichtig an die Plattform herauffahren. Auf ihr thronen in 10 Metern Höhe das Storchen-Nest und die darin vor rund fünf Wochen geschlüpften drei Küken. Mit den auf den Ringen befindlichen Codes können die Tiere überall auf der Welt ihrem Heimatort zugeordnet werden. „Wir hoffen natürlich, dass wir unsere Eifler Störche irgendwann wiedersehen und sie an ihren Geburtsort zurückkehren“, erklärt Tanja Stromberg von der Stiftung für Natur und Umwelt im Landkreis Mayen-Koblenz.

In den Thürer Wiesen setzt die kreiseigene Stiftung für Natur und Umwelt seit vielen Jahren Naturschutzmaßnahmen um. Ihr Ziel ist es, die besondere Artenvielfalt des Feuchtgebiets zu schützen und weiterzuentwickeln. Ein besonderer Erfolg waren schon die im Vorjahr hier geschlüpften und großgewordenen drei Weißstorch-Küken – es waren die ersten bekannten Eifler Störche überhaupt.

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Weißstorch profitiert von idealen Bedingungen im Feuchtgebiet

Neben den Thürer Wiesen waren in diesem Frühjahr erstmals zwei weitere Plattformen im Kreis mit Störchen besetzt. „Der diesjährige Bruterfolg ist ein Meilenstein für den Naturschutz im Kreis“, freut sich Pascal Badziong, Erster Kreisbeigeordneter und Vorstandsvorsitzender der Stiftung für Natur und Umwelt. „Wir haben durch die ökologische Aufwertung der Flächen ideale Bedingungen geschaffen. Die intakten, artenreichen Feuchtbiotope mit viel offenem Grünland bieten dem Weißstorch ein vielfältiges Nahrungsangebot aus Fröschen, Mäusen, Regenwürmern und anderen Kleintieren.“

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Während die Storcheneltern zur Futtersuche unterwegs waren, unterzog Martina Kohls den Nachwuchs einem kurzen Gesundheits-Check. Anschließend befestigte sie die Carbon-Ringe mit geübten Handgriffen schnell und vorsichtig an den drei Storchenbeinen. „Dieses Jahr ist ein ungerades Jahr, deshalb werden die Störche am linken Bein beringt.“ Die Storchenexpertin ist ehrenamtlich für die Vogelwarte Radolfzell tätig und markiert im nördlichen Rheinland-Pfalz jährlich über 30 Jungstörche. „Die Tiere fühlen sich durch die Beringung nicht beeinträchtigt“, erklärt sie. Um die Ringe anzulegen, wird der in diesem Alter noch vorhandenen Totstellreflex der Tiere ausgenutzt. Auch die Eltern lassen sich später von etwaigen Fremdgerüchen nicht in der weiteren Aufzucht stören.

Über dieses bei Wildvögeln gängige Verfahren erhofft sich die Stiftung für Natur und Umwelt im Landkreis MYK nähere Erkenntnisse über die noch junge Storchen-Population in den Thürer Wiesen. Um die Tiere künftig zu identifizieren, müssen sie regelmäßig gesichtet und gemeldet werden. Die Beringung kann bei den Tieren bis zu einem Alter von sieben Wochen vorgenommen werden und fügt den Tieren keinen Schaden zu.

Die Codes auf den Storchen-Ringen lassen sich mit dem Fernglas auch aus der Entfernung gut erkennen. Storchen-Sichtungen sollten per E-Mail an ring@orn.mpg.de unter Angabe von Datum, Ort und der näheren Umstände gemeldet werden.

Das Storchen-Projekt wird seit 2019 von der Sparkasse Koblenz gefördert. Der Beringungs-Einsatz erfolgte mit Unterstützung der Firma SHK Arbeitsbühnen aus Polch.

Fotos: Stiftung für Natur und Umwelt MYK | Hilgers

Storchenberingung

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Koblenz

Weitere Samstagsarbeiten an der Pfaffendorfer Brücke in den Sommermonaten

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf
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KOBLENZ An der Pfaffendorfer Brücke ist der Einhub der ersten Stahlbauteile der neuen Brücke auf der Schlossseite erfolgreich abgeschlossen. Nun folgen hier weitere statisch notwendige Schweißarbeiten zum Verbinden der einzelnen Elemente.

Gleichzeitig beginnen die Vorbereitungen für die im Herbst geplanten Einhub-Arbeiten auf der Pfaffendorfer Seite. Um hier die aktuell optimalen Wetter- und Rhein-Bedingungen zu nutzen und einen späteren Stillstand der Baustelle beispielsweise aufgrund von Niedrigwasser im Hochsommer zu vermeiden, sind Arbeiten an Samstagen notwendig. 

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So wird ab sofort während der Sommermonate an Samstagen zwischen 7 und 17 Uhr auf der Baustelle der Pfaffendorfer Brücke gearbeitet. Das Tiefbauamt der Stadt Koblenz bittet um Verständnis für die notwendigen Samstagsarbeiten. Weitere Informationen zum Neubau der Pfaffendorfer Brücke finden sich jederzeit unter www.koblenz-baut.de/pb

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