Koblenz
Staatsanwaltliches Gutachten zur Flutnacht in Ahrweiler: Durchgehende Überlastung der Einsatzleitung

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anfang Juni ein katastrophenschutztechnisches Gutachten zur Einsatzführung in Auftrag gegeben. Der Sachverständige hat nunmehr sein Gutachten vorgelegt. Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war. Der Landkreis habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten. So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können. Die Technische Einsatzleitung (TEL) sei am 14.07.2021 organisatorisch nicht ausreichend gereift gewesen.
So sei weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept vorzufinden gewesen. Gleiches gelte für formalisierte, systematische Abläufe und prozessuale Regelungen. Einen Verwaltungsstab habe es nicht gegeben. Der Stabsraum sei nicht optimal gewesen, das Informationsmanagementsystem stelle sich als defizitär dar. Das Modulare Warnsystem MoWaS sei als Verteiler nicht genutzt worden. Die TEL sei personell nicht ausreichend ausgestattet gewesen, die Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals erscheine nicht ausreichend, um den Anforderungen in den Erstphasen eines Maximalereignisses gerecht werden zu können. Insgesamt sei das Führungssystem im Landkreis Ahrweiler in Bezug auf Maximalereignisse nur unvollständig entwickelt gewesen. Dies habe dazu geführt, dass man dem hochkomplexen Maximalereignis am 14.07.2021 habe nicht angemessen begegnen können.
Dies habe in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt, dass die TEL kein systematisches und passendes Lagebewusstsein habe entwickeln können und nur eingeschränkt leistungsfähig gewesen sei. Ein vorausschauendes, aktives Agieren sei der TEL aufgrund der ungünstigen organisatorischen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich gewesen. Die aufgezeigten Defizite hätten dazu geführt, dass die TEL nicht die Vorstellungkraft habe aufbringen können, um die katastrophale Lage in ihren extremen Dimensionen überhaupt erfassen zu können. Es habe eine permanente Überlastung in der TEL geherrscht.
Die Ursache für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der TEL sieht der Sachverständige nicht im persönlichen Bereich der Mitglieder, sondern im aufbau- und ablauforganisatorischen Bereich. Die Mitglieder der TEL hätten aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen und des unzureichenden Einsatzführungssystems im Landkreis in der Flutnacht faktisch nicht mehr leisten können, als sie geleistet haben. „Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu.“, so der Sachverständige.
Das Gutachten kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass ein regional-risikospezifiziertes, leistungsfähiges, vollständig entwickeltes Einsatzführungssystem die Chancen, Personenschäden zu vermeiden, verbessert hätte.
Der Sachverständige weist aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität, der Unsicherheiten und der Unwägbarkeiten des Ereignisses und des Einsatzes, keine Aussage getroffen werden könne, welche konkreten Erfolgsaussichten im Falle einer optimierten Einsatzführung und verbesserter Rahmenbedingungen konkret bestanden hätten. Eine ausreichend belastbare Aussage dazu, in welchem Umfang der Ereignisverlauf selbst unter Idealbedingungen hinsichtlich der Abwendung von Personenschäden durch die TEL und den Landrat hätte tatsächlich beeinflusst werden können, sei nicht möglich.
„Das Gutachten legt das Dilemma des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens offen. Einerseits scheint im Landkreis nur ein unzureichendes Einsatzführungssystem vorgehalten worden zu sein, das die Leistungsfähigkeit der Technischen Einsatzleitung maßgeblich gemindert hat. Andererseits ist nach Einschätzung des Sachverständigen eine Aussage darüber, welche Maßnahmen im Falle eines besseren Einsatzführungssystems mit welchem Erfolg tatsächlich hätten umgesetzt werden können und welche konkreten Schäden – insbesondere Personenschäden – hätten abgewendet werden können, nicht möglich. Dies gilt es nun juristisch zu bewerten.“ teilte Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler hierzu mit.
Zunächst wird den Verteidigern und den Nebenklagevertreterinnen und -vertretern Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis des Gutachtens gegeben.
Die Staatsanwaltschaft wird sodann in die abschließende Prüfung eintreten, ob die Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden können und – wenn ja – mit welchem Ergebnis. Diese Bewertung wird aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Ermittlungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin wird die Staatsanwaltschaft keine weitere Einschätzung zur Sache abgeben, auch keine vorläufige.
Blaulicht
Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.
Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.
Zwei Tatverdächtiger in Haft
Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.
Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.
„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.
Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Blaulicht
Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.
Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.
Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.
Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
Koblenz
Bauarbeiten in Lahnstein früher fertig: Einfahrtsverbot in die Emser Straße wird ab Mittwoch angepasst

LAHNSTEIN Seit Montag, 20. November, läuft in Lahnstein die Sanierung des Kreisverkehrs an der Kölner Straße. In diesem Zuge hatte die Stadtverwaltung Koblenz nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Lahnstein das Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ausgeweitet, um so erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtteil Horchheim zu vermeiden.
Ursprünglich war der erste Bauabschnitt der Kreiselsanierung für zwei Wochen angesetzt. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse konnten am Montag die Asphaltdeckenarbeiten am Kreisverkehr in der Kölner Straße in Lahnstein durchgeführt werden. Damit kann am Mittwoch, 29. November, der erste Bauabschnitt abgeschlossen werden und es stehen ab diesem Zeitpunkt wieder drei von vier Ausfahrten des Kreisverkehrs, darunter die Zufahrt zur Bundesstraße 42 in Fahrtrichtung Koblenz, zur Verfügung.
Mit dem Umbau der Verkehrsführung im Kreisverkehr Kölner Straße für den zweiten Bauabschnitt rechnen die beteiligten Behörden damit, dass es zu einer deutlichen Entspannung der Verkehrssituation kommt. Aus diesem Grund wird, wie bereits vor Beginn der Kreiselsanierung angekündigt, das aktuelle Einfahrtsverbot (Montag bis Samstag, 6.30 bis 18 Uhr) in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ab Mittwoch, 29. November, vonseiten der Stadtverwaltung Koblenz wieder auf die ursprüngliche, gewohnte Regelung angepasst. Das bedeutet, dass ab Mittwoch wieder von 6.30 bis 8 Uhr von montags bis samstags ein Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Süden gilt. Die Wechselverkehrszeichenanlage und der Blitzer werden entsprechend umprogrammiert. Für den Schwerlastverkehr gilt weiterhin ein dauerhaftes Einfahrtsverbot. Der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr sind wie bisher von der Regelung ausgenommen.
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