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Arbeiten hinter Gittern: Lebenslang Vollzugsbeamter in der JVA Diez

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Arbeiten hinter Gittern: Lebenslang Vollzugbeamter in der JVA Diez
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DIEZ Die Arbeitszeiten sind nicht unbedingt familienfreundlich und dennoch lieben die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt ihren Beruf und gehen den mit viel Herzblut an. „Es ist mehr eine Berufung“, teilt uns ein Justizbeamter mit. »Am Ende des Tages wissen wir, dass wir das Richtige getan haben und wir bekommen auch viel zurück. Immer wenn wir sehen, dass es ein Gefangener geschafft hat, ohne Rückfall in der Gesellschaft anzukommen, haben wir alles richtig gemacht.«

»Klick, Klack« Immer hört man irgendwo, dass ein Schlüssel im Schloss umgedreht wird. Elektronisch öffnen sich nur vereinzelte Zwischentüren in den Häusern. »Guten morgen« und wieder »Klick, Klack«. Lebend-Kontrolle: „Morgens öffnen wir die Türen und wir schauen, ob es den Gefangenen gut geht. Das ist immer unser erster Gang. Danach wird das Frühstück ausgegeben und die arbeitenden Inhaftierten werden zu ihren Betrieben gebracht« So war es schon immer und so wird es auch immer sein. Routine.

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Nicht alle Gefangenen haben das Privileg, einer Arbeit nachgehen zu dürfen. Es gibt Firmen, die ihre Arbeiten in der Haftanstalt ausführen lassen, andererseits sind es die Küche, eine Schreinerei oder auch eine Druckerei, die den Verurteilten eine sinnvolle Beschäftigung geben. Dabei ist es nicht nur die Abwechslung, sondern in erster Linie auch das erwirtschafte Geld, dass den besonderen Anreiz ausmacht. In Rheinland-Pfalz sind die Gefangenen nicht zur Arbeit verpflichtet, aber es möchten deutlich mehr arbeiten als Beschäftigungsstellen vorhanden sind. Zudem ist auch nicht jeder Gefangene geeignet für eine Arbeitsstelle.

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Für die Arbeit erhalten Inhaftierte je nach Qualifikation zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro je Stunde. Davon können sie sich bei einem Kaufmann Nahrungsmittel kaufen, Tabakprodukte, Kaffee oder auch eine Playstationkonsole sowie Musik CDs.  Radiorecorder können ebenfalls erworben werden. Vieles ist erlaubt und genauso viel verboten. Alkoholische Getränke sind genauso wenig gestattet wie Handys oder Computer mit Internetnutzung.

Den Kontakt zur Außenwelt halten die Verurteilten über ein Telefon auf dem Stationsgang aufrecht oder per herkömmlicher Post. Wer in der Justizvollzugsanstalt Diez keiner Arbeit nachgeht, muss darauf hoffen, dass die eigene Familie einen finanziell unterstützt oder kann ein geringes Taschengeld beantragen. Wenn der Inhaftierte dann noch das gebührenpflichtige Fernsehen bezahlt hat, bleibt nicht mehr viel übrig.

Eine Ausbildung können die Inhaftierten nicht in Diez absolvieren. Dafür müssen sie in die Haftanstalt in Zweibrücken verlegt werden. Arbeit spielt im Wege der Resozialisierung und einer festen Struktur eine wichtige Rolle. Wer die nicht hat, dem bleibt vielfach nur Tristesse auf dem Haftraum.

In Diez sind keine kleinen Fische, sondern meist die großen kriminellen Brocken. Normalerweise beginnt die Aufnahme eines Gefangenen nach einer ausgesprochenen Freiheitsstrafe von acht Jahren. Zwischenzeitlich gibt es aber auch Ausnahmen von der Regel.

Die Justizvollzugsanstalt um den empathischen Anstaltsleiter Dr. Volker Fleck ist um die Gefangenen bemüht. »Wir sind nicht dafür da, um zu strafen“, führt der Anstaltsleiter aus. »Unser Auftrag ist es, die Täter zu resozialisieren und da müssen wir uns jeden Gefangenen einzeln genau ansehen und mit ihm arbeiten.« Keine leichte Aufgabe, denn auch in der Anstalt in Diez ist das Personal knapp. Händeringen wird nach neuen Kollegen geworben, wobei es einige Hürden zu überwinden gibt und dazu gehört auch ein Sporttest, der den Anforderungen der Polizei ähnelt.

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) sind auch die ganz schweren Jungs vertreten. Einige müssen nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung, da von einer erheblichen weiteren Gefahr ausgegangen wird. Die Sicherungsverwahrten haben einige Freiheiten mehr, denn sie haben ihre Strafe abgesessen. Sie haben einen deutlich größeren Wohnraum mit warmer Dusche zur Verfügung und dürfen diesen auch nach eigenen Wünschen ausstatten, sofern keine Sicherheitsbedenken dem gegenüberstehen. Alle neun Monate muss per Sachverständigengutachten beurteilt werden, ob weiterhin eine Gefahr von dem Sicherheitsverwahrten ausgeht. Dann entscheidet ein Richter über den weiteren Verlauf.

Einige dort werden in der Justizvollzugsanstalt sterben und nie mehr in Freiheit kommen. Andere nutzen den Weg als Chance und unterziehen sich intensiven Therapien und setzen sich mit ihrer Vergangenheit auseinander. Gezwungen werden zu einer Therapie können die Inhaftierten nicht, aber im Einzelfall verbessert das deutlich ihre Chancen auf eine Haftentlassung oder Verlegung in den offenen Vollzug außerhalb der geschlossenen Anstalt.

Die Gefangenen leben in einem separierten Mikrokosmos mit strukturierten Tagesablauf und vielen Kontrollen.  Wer sich dort an die Regeln hält, kann sich an verschiedenen Gruppenaktivitäten und umfangreichen Sportprogrammen beteiligen. So entgehen die Verurteilten zeitweise der Langeweile und der Gefangenschaft in den eigenen Gedanken. Gerade zum Beginn der Haft ist die Selbstmordgefahr nicht zu unterschätzen. »Die Suizidrate während der Haftzeit ist siebenmal höher als in Freiheit« teilt die Psychologin Claudia Weber mit. Mit Einzelgesprächen und viel Zuhören begegnet sie den ersten Schwierigkeiten der Gefangenen.

Der nebulöse Mythos der starken Jungs ist nicht immer haltbar. So mancher harter Kerl wird in Haft sehr weich und wenn auch nur einmal für kurzer Zeit. Gewalt spielt in der beengten Atmosphäre und er ausweglosen Situation manchmal eine Rolle. Übergriffe auf Beamte kommen selten vor, aber sie gibt es. Damit die Situationen nicht eskalieren, bereitet der Einsatztrainer Konstantinos Togrouzidis seine Kollegen auf den Erstfall vor. »Wir sind für solche Ausnahmefälle natürlich gerüstet und vorbereitet. Im Notfall haben wir unsere Notfallgeräte. Sobald die losgehen, kommen direkt alle verfügbaren Kollegen zur Unterstützung. Und bei Verlegungen von gewaltbereiten Häftlingen, haben wir noch unsere Sondertruppe, die binnen weniger Minuten vor Ort ist« führt der Einsatzleiter aus. Dabei betont Togrouzidis, dass das nicht die stärkste Waffe ist. »Reden und Zuhören ist viel wertvoller. Meist reicht nur eine klare ruhige Ansprache und der Gefangene beruhigt sich.«

Der Einsatzleiter genießt den Respekt der Inhaftierten. Sie nennen ihn nur den Griechen und wissen, dass er auch bei Sorgen zuhört. Viele der Justizvollzugsbeamten sehen die Inhaftierten über Jahre hinweg fast genauso viel wie ihre eigenen Familien. Trotz eines professionellen emotionalen Abstandes ist der Umgang durchaus freundlich.

Trotz modernster Technik, gab es schon immer Drogen in einer Justizvollzugsanstalt und sind auch heute nicht gänzlich auszuschließen. Die Gefangenen sind da erfinderisch. Bis vor kurzem kam es häufig vor, dass auf Briefen Drogen getropft wurden. Für die Beamten gab es zeitweilig kaum eine Möglichkeit, das zu erkennen. Heute gibt es in der Justizvollzugsanstalt Diez einen modernen Drogenscanner, der die geträufelten Substanzen erkennt.

Am Ende des Tages verlassen die Bediensteten die Anstalt und lassen die Gitter hinter sich und kehren zu ihren Familien heim. Dazu gehört es auch, all die Gedanken an den Tag dort lassen zu können. Ein Balanceakt der über Jahre antrainiert wurde. Und so endet und beginnt ein neuer Tag in der Justizvollzugsanstalt Diez.

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Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ Das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit 7 Beschuldigte aus dem Raum Koblenz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um 5 Deutsche, 1 Polen und 1 Kosovaren im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit September 2023 im Raum Koblenz banden- und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in nicht geringen Mengen Handel zu treiben.

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Seit den frühen Morgenstunden finden umfangreiche Durchsuchungen in insgesamt 17 Objekten in Koblenz, vornehmlich in Privatwohnungen im Stadtteil Neuendorf, sowie in 1 weiteren Objekt im Kreis Meschede in Nordrhein-Westfalen statt.  Das federführende Zollfahndungsamt Frankfurt/Main wird hierbei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialeinsatzkräfte unterstützt.

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Aufgrund von zuvor durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassener Haftbefehle wurden ein 27-jähriger und ein 46-jähriger Beschuldigter – beide deutsche Staatsangehörige –  festgenommen. Sie wurden heute Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Kaution im fünftstelligen Bereich außer Vollzug gesetzt.  Der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen wurde unverändert aufrecht erhalten. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden vielfältiger Beweismittel. Das abschließende Ergebnis der großangelegten Aktion liegt noch nicht vor. Bereits jetzt kann aber mitgeteilt werden, dass u.a. ca. 1 Kilogramm Kokain, ca. 8 Kilogramm Cannabis, ca. 1 Kilogramm MDMA, ca. 550 Gramm Amphetamin, ca. 900 Gramm Ketamin, ca. 20 Gramm Heroin, 3 Kilogramm Streckmittel, ca. 31.000 Euro Bargeld, Goldunzen und Silbermünzen, 3 Luxusuhren, diverser Goldschmuck, Waffen und gefährliche Gegenstände (2 Schreckschusspistolen mit Munition, 1 zerlegte Schusswaffe, 1 Faustmesser, 5 Schlagringe) sichergestellt werden konnten.

Die Ermittlungen dauern an.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 29a BtmG). Das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht (§ 30a BtmG).

Ketamin ist ein Narkosemittel mit antidepressiver Wirkung und halluzinogenen Nebenwirkungen, das häufig als Droge missbraucht wird und dem NpSG unterfällt. MDMA ist eine Amphetaminart, die häufig in Ecstasy-Pillen enthalten ist.

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Polizei kontrolliert in Fahrradstraße: Zahlreiche Verstöße in der Koblenzer Innenstadt

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Foto: Polizei Koblenz
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KOBLENZ Zum Start in die Fahrradsaison hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 am vergangenen Donnerstag gezielte Verkehrskontrollen in der Casinostraße, einer reinen Fahrradstraße in der Koblenzer Innenstadt, durchgeführt. Zwischen 12 und 16 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten ausschließlich diesen Bereich – mit deutlichem Ergebnis.

Mehr als 20 Radfahrende wurden wegen Rotlichtverstößen gestoppt und verwarnt. Darüber hinaus hielten sich auch mehrere Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot: Sie befuhren die Fahrradstraße ohne jede Berechtigung und wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt. Zusätzlich stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In einem weiteren Fall wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war.

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Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme war die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Kontrolliert wurden dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung. Die Polizei kündigte an, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Kontrollen in der Casinostraße zu rechnen ist – mit dem Ziel, die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.

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Übung des Waldbrandzuges

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KAMP-BORNHOFEN Am Samstag,10. Mai 2025, findet in der Zeit von 9 bis ca. 14 Uhr eine Übung vom Waldbrandzug des Rhein-Lahn-Kreises in der Verbandsgemeinde Loreley statt. Übungsgebiet ist das Gebiet „Am Stierkopf“ in der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen, sowie auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lykershausen.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Für etwaige Einschränkungen im Straßenverkehr bittet die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz um Verständnis.

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