Blaulicht
Arbeiten hinter Gittern: Lebenslang Vollzugsbeamter in der JVA Diez

DIEZ Die Arbeitszeiten sind nicht unbedingt familienfreundlich und dennoch lieben die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt ihren Beruf und gehen den mit viel Herzblut an. “Es ist mehr eine Berufung”, teilt uns ein Justizbeamter mit. »Am Ende des Tages wissen wir, dass wir das Richtige getan haben und wir bekommen auch viel zurück. Immer wenn wir sehen, dass es ein Gefangener geschafft hat, ohne Rückfall in der Gesellschaft anzukommen, haben wir alles richtig gemacht.«
»Klick, Klack« Immer hört man irgendwo, dass ein Schlüssel im Schloss umgedreht wird. Elektronisch öffnen sich nur vereinzelte Zwischentüren in den Häusern. »Guten morgen« und wieder »Klick, Klack«. Lebend-Kontrolle: “Morgens öffnen wir die Türen und wir schauen, ob es den Gefangenen gut geht. Das ist immer unser erster Gang. Danach wird das Frühstück ausgegeben und die arbeitenden Inhaftierten werden zu ihren Betrieben gebracht« So war es schon immer und so wird es auch immer sein. Routine.
Nicht alle Gefangenen haben das Privileg, einer Arbeit nachgehen zu dürfen. Es gibt Firmen, die ihre Arbeiten in der Haftanstalt ausführen lassen, andererseits sind es die Küche, eine Schreinerei oder auch eine Druckerei, die den Verurteilten eine sinnvolle Beschäftigung geben. Dabei ist es nicht nur die Abwechslung, sondern in erster Linie auch das erwirtschafte Geld, dass den besonderen Anreiz ausmacht. In Rheinland-Pfalz sind die Gefangenen nicht zur Arbeit verpflichtet, aber es möchten deutlich mehr arbeiten als Beschäftigungsstellen vorhanden sind. Zudem ist auch nicht jeder Gefangene geeignet für eine Arbeitsstelle.
Für die Arbeit erhalten Inhaftierte je nach Qualifikation zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro je Stunde. Davon können sie sich bei einem Kaufmann Nahrungsmittel kaufen, Tabakprodukte, Kaffee oder auch eine Playstationkonsole sowie Musik CDs. Radiorecorder können ebenfalls erworben werden. Vieles ist erlaubt und genauso viel verboten. Alkoholische Getränke sind genauso wenig gestattet wie Handys oder Computer mit Internetnutzung.
Den Kontakt zur Außenwelt halten die Verurteilten über ein Telefon auf dem Stationsgang aufrecht oder per herkömmlicher Post. Wer in der Justizvollzugsanstalt Diez keiner Arbeit nachgeht, muss darauf hoffen, dass die eigene Familie einen finanziell unterstützt oder kann ein geringes Taschengeld beantragen. Wenn der Inhaftierte dann noch das gebührenpflichtige Fernsehen bezahlt hat, bleibt nicht mehr viel übrig.
Eine Ausbildung können die Inhaftierten nicht in Diez absolvieren. Dafür müssen sie in die Haftanstalt in Zweibrücken verlegt werden. Arbeit spielt im Wege der Resozialisierung und einer festen Struktur eine wichtige Rolle. Wer die nicht hat, dem bleibt vielfach nur Tristesse auf dem Haftraum.
In Diez sind keine kleinen Fische, sondern meist die großen kriminellen Brocken. Normalerweise beginnt die Aufnahme eines Gefangenen nach einer ausgesprochenen Freiheitsstrafe von acht Jahren. Zwischenzeitlich gibt es aber auch Ausnahmen von der Regel.
Die Justizvollzugsanstalt um den empathischen Anstaltsleiter Dr. Volker Fleck ist um die Gefangenen bemüht. »Wir sind nicht dafür da, um zu strafen”, führt der Anstaltsleiter aus. »Unser Auftrag ist es, die Täter zu resozialisieren und da müssen wir uns jeden Gefangenen einzeln genau ansehen und mit ihm arbeiten.« Keine leichte Aufgabe, denn auch in der Anstalt in Diez ist das Personal knapp. Händeringen wird nach neuen Kollegen geworben, wobei es einige Hürden zu überwinden gibt und dazu gehört auch ein Sporttest, der den Anforderungen der Polizei ähnelt.
In der Justizvollzugsanstalt (JVA) sind auch die ganz schweren Jungs vertreten. Einige müssen nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung, da von einer erheblichen weiteren Gefahr ausgegangen wird. Die Sicherungsverwahrten haben einige Freiheiten mehr, denn sie haben ihre Strafe abgesessen. Sie haben einen deutlich größeren Wohnraum mit warmer Dusche zur Verfügung und dürfen diesen auch nach eigenen Wünschen ausstatten, sofern keine Sicherheitsbedenken dem gegenüberstehen. Alle neun Monate muss per Sachverständigengutachten beurteilt werden, ob weiterhin eine Gefahr von dem Sicherheitsverwahrten ausgeht. Dann entscheidet ein Richter über den weiteren Verlauf.
Einige dort werden in der Justizvollzugsanstalt sterben und nie mehr in Freiheit kommen. Andere nutzen den Weg als Chance und unterziehen sich intensiven Therapien und setzen sich mit ihrer Vergangenheit auseinander. Gezwungen werden zu einer Therapie können die Inhaftierten nicht, aber im Einzelfall verbessert das deutlich ihre Chancen auf eine Haftentlassung oder Verlegung in den offenen Vollzug außerhalb der geschlossenen Anstalt.
Die Gefangenen leben in einem separierten Mikrokosmos mit strukturierten Tagesablauf und vielen Kontrollen. Wer sich dort an die Regeln hält, kann sich an verschiedenen Gruppenaktivitäten und umfangreichen Sportprogrammen beteiligen. So entgehen die Verurteilten zeitweise der Langeweile und der Gefangenschaft in den eigenen Gedanken. Gerade zum Beginn der Haft ist die Selbstmordgefahr nicht zu unterschätzen. »Die Suizidrate während der Haftzeit ist siebenmal höher als in Freiheit« teilt die Psychologin Claudia Weber mit. Mit Einzelgesprächen und viel Zuhören begegnet sie den ersten Schwierigkeiten der Gefangenen.
Der nebulöse Mythos der starken Jungs ist nicht immer haltbar. So mancher harter Kerl wird in Haft sehr weich und wenn auch nur einmal für kurzer Zeit. Gewalt spielt in der beengten Atmosphäre und er ausweglosen Situation manchmal eine Rolle. Übergriffe auf Beamte kommen selten vor, aber sie gibt es. Damit die Situationen nicht eskalieren, bereitet der Einsatztrainer Konstantinos Togrouzidis seine Kollegen auf den Erstfall vor. »Wir sind für solche Ausnahmefälle natürlich gerüstet und vorbereitet. Im Notfall haben wir unsere Notfallgeräte. Sobald die losgehen, kommen direkt alle verfügbaren Kollegen zur Unterstützung. Und bei Verlegungen von gewaltbereiten Häftlingen, haben wir noch unsere Sondertruppe, die binnen weniger Minuten vor Ort ist« führt der Einsatzleiter aus. Dabei betont Togrouzidis, dass das nicht die stärkste Waffe ist. »Reden und Zuhören ist viel wertvoller. Meist reicht nur eine klare ruhige Ansprache und der Gefangene beruhigt sich.«
Der Einsatzleiter genießt den Respekt der Inhaftierten. Sie nennen ihn nur den Griechen und wissen, dass er auch bei Sorgen zuhört. Viele der Justizvollzugsbeamten sehen die Inhaftierten über Jahre hinweg fast genauso viel wie ihre eigenen Familien. Trotz eines professionellen emotionalen Abstandes ist der Umgang durchaus freundlich.
Trotz modernster Technik, gab es schon immer Drogen in einer Justizvollzugsanstalt und sind auch heute nicht gänzlich auszuschließen. Die Gefangenen sind da erfinderisch. Bis vor kurzem kam es häufig vor, dass auf Briefen Drogen getropft wurden. Für die Beamten gab es zeitweilig kaum eine Möglichkeit, das zu erkennen. Heute gibt es in der Justizvollzugsanstalt Diez einen modernen Drogenscanner, der die geträufelten Substanzen erkennt.
Am Ende des Tages verlassen die Bediensteten die Anstalt und lassen die Gitter hinter sich und kehren zu ihren Familien heim. Dazu gehört es auch, all die Gedanken an den Tag dort lassen zu können. Ein Balanceakt der über Jahre antrainiert wurde. Und so endet und beginnt ein neuer Tag in der Justizvollzugsanstalt Diez.
Blaulicht
Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.
Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.
Zwei Tatverdächtiger in Haft
Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.
Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.
„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.
Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Blaulicht
Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.
Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.
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Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.
Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.
Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.
Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
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