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In Holzappel ist nun ein Waldbrand-Löschfahrzeug stationiert

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ruppenbild mit (v.l.n.r.) Pfr Oliver Sigle, Bürgermeisterin Maren Busch, BKI Guido Erler, Landrat Jörg Denninghoff, MdL Manurel Liguori, MdL Matthias Lammert, stv. CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzender Günter Groß, VG-Wehrleiter Marcus Grün und der Holzappeler Wehrführer Alexander Ott

HOLZAPPEL Ein ganz besonderes Feuerwehrfahrzeug wurde am Sonntag, dem 7. Oktober, der Stützpunkt-Feuerwehr Holzappel übergeben und offiziell in Dienst gestellt: ein Tanklöschfahrzeug mit 3000 Litern Wasser an Bord, das speziell für Brände in Vegetation und Wald ausgerüstet ist. Die Indienststellung erfolgte im Rahmen einer kleinen Feierstunde, die durch den Feuerwehr Sachbearbeiter in der Kreisverwaltung, Oliver Brandt, moderiert wurde.

Das neue W-TLF3000 ist eines von zwei Fahrzeugen dieser Art im Kreis, insgesamt besteht der Waldbrandlöschzug aus zehn Fahrzeugen mit einer Gesamtlöschwasserkapazität von 14.000 Liter Wasser und einer Gesamtmannschaftsstärke von 40 Einsatzkräften. „Zahlen, die sich sehen lassen können!“, so Landrat Jörg Denninghoff. Die Konzeptionierung und Beauftragung der Fahrzeuge geht auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung“ zurück, die zusammen mit den Aufgabenträgern gegründet wurde.

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Jörg Denninghoff dankte dem Holzappeler Wehrführer Alexander Ott und dem VG-Wehrleiter Marcus Grün für deren umfassende Mitarbeit bei der Planung des Fahrzeugs sowie der Weiterbildung der Holzappeler Feuerwehrleute für die speziellen Waldbrand-Löscheinrichtungen. Beiden sowie auch für die gesamte Einheit übrereichte er jeweils ein kleines Präsent. Die Beschaffungskosten des neuen W-TLF beliefen sich auf rund 345.000 €, das Land Rheinland-Pfalz beteiligte sich mit einer Förderung in Höhe von 83.000 €. Fahrgestell und der Aufbau erfolgten bei der Firma Iveco-Magirus.

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Für die Beladung erhielt die Firma Ziegler den Zuschlag. Zur effektiven Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden ist das neue Waldbrandtanklöschfahrzeug mit spezieller Löschtechnik ausgestattet – es vereint alles, was für eine sichere und effiziente Waldbrandbekämpfung erforderlich ist: Neueste Technologien, modernste Sicherheitseinrichtungen und größtmögliche Geländegängigkeit.

Die Segnung des neuen Fahrzeugs geschah durch Pfarrer Oliver Sigle, der die besondere Bedeutung der Feuerwehr über ihren „heilvollen Dienst“ durch Löschen, Retten, Bergen und Schützen hinaus unterstrich: „Wo die Feuerwehr funktioniert, da funktioniert auch immer das Gemeindeleben.“

Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler beschrieb in seinem Wortbeitrag den Beschaffungsprozess, der mit einer Dauer von zwei Jahren von der Planung bis zur Auslieferung gleichwohl relativ zügig abgelaufen sei. Neben einer speziellen Reifen- und einer Bodensprühanlage verfügt das neue Fahrzeug außerdem über eine autonome Atemluftversorgung im Fahrerhaus und eine Schnellangriffseinrichtung, letztere gleich in doppelter Ausführung – einmal so, wie das Land sie fordere und einmal in anderer, modernerer Bauweise, wie die Feuerwehr sie für sinnvoll halte.

Erler machte insofern seine Kritik an den Vorgaben des Landes deutlich: „Wir müssen uns für moderne Technik öffnen!“ Mittlerweile, so Erler weiter, sei auch die personelle Führung des neuen Waldbrandlöschzuges geklärt und er dankte dem künftigen stellvertretenden Zugführer bestellten Yannic Wagner aus der Einheit Holzappel für dessen Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen.

Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Diez Maren Busch zeigte sich fasziniert von den speziellen Schutzeinrichtungen, die in dem neuen Fahrzeug verwirklicht wurden. In ihrem Grußwort stellte sie heraus, dass Wald- und Vegetationsbrände angesichts zunehmender Trockenperioden immer mehr zu einem wichtigen Thema werden: „Der Klimawandel ist und bleibt eine der größten Herausforderungen, allen voran für unsere Feuerwehren, welche die Auswirkungen der sich ändernden Gefahren in jedem Einsatz direkt zu spüren bekommen. Ob Rhodos oder Hawaii: wir haben allein in diesem Jahr an den Fernsehbildschirmen erleben müssen, wie schnell solche Feuer höchst bedrohliche Ausmaße annehmen und zur völligen Zerstörung einer ganzen Region führen können.“

Die Beschaffung von speziellen Waldbrandtanklöschfahrzeugen sei ein essentieller und dringend notwendiger Schritt zur Abwehr solcher Gefahren. Maren Busch weiter: „Nicht müde werden dürfen wir, über das richtige Verhalten im Wald aufzuklären, denn der größte Risikofaktor für solche Feuer ist und bleibt der Mensch.“ Der Einheit Holzappel wünschte Busch, dass das neue Fahrzeug „immer ein sicherer und wertvoller Begleiter an jedem Einsatzort“ sei und dass den „Menschen, die in Not sind, die notwendige fachkundige Hilfe zukommt, die durch das neue WTLF auf ganz besondere Weise unterstützt wird.“

Der Holzappeler Wehrführer Alexander Ott dankte allen an der Beschaffung Beteiligten, besonders dankte er dem Rhein-Lahn-Kreis für das der Holzappeler Einheit eingeräumte Mitspracherecht bei der Festlegung der Fahrzeug-Spezifikationen: „Das neue Fahrzeug ist eine große Bereicherung für uns, die Einheit ist sehr froh darüber und fühlt sich zugleich geehrt, dass es in Holzappel stationiert wird.“ Im Anschluss lud Ott die Anwesenden – darunter MdL Matthias Lammert, MdL Manuel Liguori und der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag Günter Groß – zu einem Imbiss und zum weiteren Verweilen im Feuerwehrstützpunkt Holzappel ein.

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Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

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Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

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Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

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MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.

Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.

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Blaulicht

Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

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KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

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Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

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Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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