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Koblenz

Lotto Rheinland-Pfalz auch 2022 mit erfolgreicher Bilanz

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Foto von links: Clemens Buch (Pressesprecher Lotto RLP), Dr. Stephan Weinberg (Aufsichtsratsvorsitzender Lotto RLP) Jürgen Häfner (Geschäftsführer Lotto RLP)

KOBLENZ Mit einem Umsatz von 412,5 Millionen Euro und einem Jahresüberschuss von über rund 701.000 EUR hat das Koblenzer Glücksspielunternehmen LOTTO Rheinland-Pfalz das Jahr 2022 abgeschlossen. Der Bilanzgewinn aus Jahresüberschuss und Gewinnvortrag beträgt insgesamt rund 1,28 Millionen Euro. Das hat das Unternehmen im Rahmen einer Bilanz-Pressekonferenz mitgeteilt.

“Krisenfest und verlässlich – das waren die Attribute, die uns in den beiden Corona-Jahren 2020 und 2021 ausgezeichnet haben. Das können wir nun auch mit Blick auf das Geschäftsjahr 2022 konstatieren«, blickt der rheinland-pfälzische Lotto-Geschäftsführer Jürgen Häfner zufrieden zurück: “Trotz der nicht einfachen gesellschaftspolitischen Umstände mit Energiekrise und hoher Inflation hatten wir eins stabiles Jahr.«

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Durch die Einführung einer zweiten Ziehung bei der Lotterie Eurojackpot und einigen Phasen mit hohen Jackpots konnte das Unternehmen den Umsatz im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,7 Prozent auf 412,5 Millionen Euro steigern.

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Spiel teilnehmende und das Gemeinwohl gewinnen: 9 Millionäre aus Rheinland-Pfalz

“Was das Jahr 2022 betrifft, freuen wir uns besonders, dass wir wieder nein Menschen zu Millionären machen konnten”, berichtete Häfner. Den höchsten Geldbetrag gewann ein Spielteilnehmer aus der Südwestpfalz, der im November 4,8 Millionen Euro in der Lotterie Eurojackpot gewann.

Insgesamt durften sich 58 Spielteilnehmer über einen Gewinn von 100.000 EUR und mehr freuen. »Die Gesamtgewinnausschüttung an unsere treuen Kunden lag bei 196,7 Millionen Euro”, fasst der Geschäftsführer zusammen und ergänzt: “Wir haben rund 39 Millionen Spielaufträge erhalten und verarbeitet.«

In seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender hob Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, hervor: »Lotto Rheinland-Pfalz engagiert sich seit seiner Gründung vor 75 Jahren für Vorhaben, die einen positiven Unterschied in unserer Gesellschaft machen. Aus Steuern und Einnahmen aus der Veranstaltung der staatlichen Lotterien flossen rund 141,5 Millionen Euro in den Landeshaushalt. Rechnet man die 5 Millionen Euro Ausschüttungen an die Destinatäre der GlücksSpirale mit dazu, unterstützt Lotto das Gemeinwohl in Rheinland-Pfalz täglich mit über 401.000 EUR.«

Plus und Minus halten sich die Waage

Der Dauerbrenner Lotto 6aus49 musste mit einem Minus von rund sechs Prozent auf rund 190 Millionen Euro zwar der angespannten Wirtschaftslage etwas Tribut zollen. »In Zeiten, in denen die Kosten für die Energie und Lebenshaltung signifikant gestiegen sind, sparen unsere treuen Kunden sich auch das eine oder andere Lottokästchen«, erklärt Geschäftsführer Jürgen Häfner den moderaten Rückgang.

Diese Rückgänge konnten aber durch die Lotterie Eurojackpot mit einem Plus von knapp 26 Prozent auf einen Gesamtumsatz von über 93 Millionen im Wesentlichen kompensiert werden. Die Gründe dafür liegen zum einen in der Einführung einer zweiten Ziehung am Dienstagabend, zum anderen in einigen Jackpotphasen mit dem erhöhten Spitzengewinn von 120 Millionen Euro.

Ein Minus von über 5 Prozent gab es 2022 zwar bei der Soziallotterie GlücksSpirale (rund 13,5 Millionen Euro Umsatz), die Sieger-Chance (2,4 Millionen Euro) sowie die Umweltlotterie Bingo! (über 2,6 Millionen Euro) erzielten aber einen Betrag von über 5 Millionen Euro, der direkt an die Mittelempfänger, die sogenannten Destinatäre, abgeführt wurde. Deshalb waren auch hier nicht nur die Spielteilnehmer die Gewinner, sondern auch die vielen Organisationen des Gemeinwohls in Rheinland-Pfalz.

Vertrieb in den Annahmestellen und im Internet

“Die größte Säule mit rund 76 Prozent des Gesamtumsatzes sind und bleiben die rund 890 Lotto-Annahmestellen”, betont der Geschäftsführer. »Damit unsere Annahmestellen zukunftssicher und für unsere Kunden attraktiv bleibt, haben wir insbesondere die Digitalisierung vor Ort weiter vorangetrieben und sorgen mit elektronischen Kundenkommunikationssystemen für einen noch besseren Service.« Der aufsteigende Trend im Internetangebot wurde im Jahr 2022 bei Lotto Rheinland-Pfalz erneut fortgesetzt. Über 40 Millionen Euro wurden über die Internetseite www.lotto-rlp.de generiert, ein Plus von mehr als elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Mehr als 120.000 Kunden haben sich inzwischen bei Lotto Rheinland-Pfalz für das Spielen im Internet registriert.

Blick nach vorne

Der Blick nach vorne bleibt zuversichtlich. »Wir wissen, dass die allgemeinen Rahmenbedingungen schwierig bleiben. Daher haben wir für das Geschäftsjahr 2023 zurückhalten geplant«, erklärt Häfner. Grundsätzlich sind die Zahlen im laufenden Jahr aber weitgehend stabil geblieben. Ab November 2023 wird eine Spielplanänderung beim Lotto 6aus49 geben, was unter anderem dazu führen wird, dass der Jackpot bis auf 50 Millionen Euro steigen kann.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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