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Bundesweiter Katastrophenschutz-Warntag am 14. September: Warnmix wird getestet

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Die 26 Sirenen, die bisher im Koblenzer Stadtgebiet errichtet wurden, wurden im Rahmen des bundesweiten Warntages in Koblenz getestet. Im Bild die Sirene auf der Talstation des Festungsaufzugs in Ehrenbreitstein. Foto (Stadt Koblenz / Andreas Egenolf): Sirene auf der Talstation des Festungsaufzugs in Ehrenbreitstein Foto (Stadt Koblenz / Andreas Egenolf):

KOBLENZ  Die Funktionalität der Warnmittel betrifft uns alle – und daher findet auch in diesem Jahr wieder der bundesweite Katastrophenschutz-Warntag zur Erprobung aller Warnsysteme in Deutschland statt.

Am Donnerstag, 14. September, wird gegen 11.00 Uhr in ganz Deutschland ein Mix aus verschiedenen Warnmitteln ausgelöst, um so auf verschiedenen Wegen die Bevölkerung mit einer Warnmeldung zu erreichen. Zu den Warnmitteln gehören neben den Sirenen auch Warn-Apps, welche man sich auf sein Handy laden muss (z.B. NINA, KATWARN), sowie das System Cell Broadcast, bei dem jedes moderne Handy in Form einer SMS angesprochen wird. Dazu muss man nicht selbst aktiv tätig werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt auf seiner Webseite Informationen zu Cell Broadcast und u.a. eine Übersicht zu empfangsfähigen Handys (bit.ly/cellbroadcastko). Ein regelmäßiges Updaten des eigenen Mobiltelefons wird zudem empfohlen.

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Zum Warnmix gehören natürlich auch Rundfunk und Fernsehen, wo für Warnmeldungen die laufenden Programme unterbrochen werden bzw. die Warnung als Laufschrift eingeblendet wird.

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Um das Warnsystem nachhaltig zu stärken, ist es notwendig regelmäßige „Stresstests“ durchzuführen. Einen solchen Stresstest stellt der 2020 eingeführte bundesweite Warntag dar, der in jedem Jahr am zweiten Donnerstag im September durchgeführt wird.

Der Warntag ist eine Übung unter besonderen Bedingungen, damit das Warnsystem in Deutschland nachhaltig gestärkt werden kann. Die auslösende Software, genannt Modulares Warnsystem (kurz: MoWas) funktioniert bisher zuverlässig, für die Stärkung und Weiterentwicklung des Warnsystems sind dennoch regelmäßige Testläufe nötig.

In Koblenz löst die Integrierte Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr Koblenz gegen 11.00 Uhr das Warn- und Informationsnetz – kurz Sirenennetz – mit einem Probealarm aus. Gegen 11.45 Uhr erfolgt dann die Entwarnung. Zurzeit umfasst das Koblenzer Sirenennetz 46 Sirenen und deckt damit nahezu flächendeckend das Stadtgebiet ab.

Wichtig zu wissen im Alarmfall ist, dass man nach dem Wahrnehmen des Sirenentons das Fenster öffnet, um die anschließende Alarmdurchsage der Sirene zu hören. In Koblenz wird im Anschluss zum Sirenenton immer auch der Auslösegrund per Sprachdurchsage ausgegeben, ggfs. ergänzt durch Handlungsanweisungen.

In der Vergangenheit wurden in Koblenz Informationsflyer verteilt, welche über das Verhalten bei einem Sirenenalarm informieren. Der Flyer kann über die Webseite der Stadt Koblenz unter koblenz.de/sirenen heruntergeladen werden. Erhältlich ist der Flyer auch bei der Feuerwache in der Schlachthofstraße.

Der bundesweite Warntag hat somit auch zum Ziel, Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Er soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.

Um weitere Verbesserungen am Warnmittelmix vornehmen zu können, bittet die Feuerwehr Koblenz die Bürgerinnen und Bürger, im Nachgang zum diesjährigen Warntag eine Rückmeldung zu geben, z.B. zu den Fragen: Waren die Sirenensignale hörbar? War die Sprachdurchsage verständlich? Hat man eine Cell Broadcast-Warnung empfangen? Hilfreich für die Auswertung ist es, wenn in den Rückmeldungen eine Ortsangabe enthalten ist.

Die Rückmeldungen zur Warnauslösung können per Mail an katastrophenschutz@feuerwehr.koblenz.de gesendet werden.

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Ebling: Verbot der rechtsextremen Artgemeinschaft dokumentiert Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats

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Auch in Rheinland-Pfalz wird das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Die Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ (kurz: „Artgemeinschaft“) und ihrer Teilorganisationen seit den frühen Morgenstunden vollzogen.

Rund zehn Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums Mainz haben das Wohnanwesen eines Ehepaares im Landkreis Alzey-Worms durchsucht. Bei den Personen handelt es sich um langjährige Mitglieder der 1951 gegründeten Organisation. Das Ehepaar beteiligte sich in den vergangenen Jahren aktiv an Veranstaltungen der „Artgemeinschaft“. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat als zuständige Vollzugsbehörde den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss beim Verwaltungsgericht Mainz erwirkt. Die Polizei stellte unter anderem Kommunikations- und IT-Geräte sowie schriftliche Unterlagen als Beweismittel sicher.

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Nach dem Verbot der ‚Hammerskins Deutschland‘ in der vergangenen Woche zeigt unser Rechtsstaat mit den Maßnahmen einmal mehr, dass er wehrhaft ist und rechtsextremistischer Gesinnung entschieden begegnet“, sagte Innenminister Michael Ebling. Der Rechtsextremismus stelle nach wie vor die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Wie ernst der Staat diese Bedrohung nehme, dokumentiere das entschlossene Vorgehen der Sicherheitsbehörden.

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Insgesamt wird der „Artgemeinschaft“ in Rheinland-Pfalz eine Personenzahl im mittleren einstelligen Bereich zugerechnet. Gefestigte Strukturen und Trefförtlichkeiten im Land gibt es nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nicht.

Die neoheidnische „Artgemeinschaft“, deren Vereinssitz sich in Berlin befindet, ist eine große deutsche neonazistische Vereinigung mit völkischer, rassistischer, antisemitischer sowie antichristlicher Ausprägung. Sie verbreitete unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein rassistisches Weltbild. Ihr zentrales Ziel war die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, welche mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen ist. Neben der Ideologie der Rassenlehre weisen Symbolik, Narrative und Aktivitäten des Vereins weitere Parallelen zum Nationalsozialismus auf. So gab der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“, um das nach ihrer Lesart „richtige“ Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft wurden herabgewürdigt.

Zweck der nun verbotenen Vereinigung war es, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Dies erfolgte insbesondere durch die Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen mittels einschlägiger, zum Teil aus der NS-Zeit stammender und nur minimal abgewandelter Literatur. Hinzu kam eine umfängliche Gemeinschaftspflege, zum Beispiel bei in der rechtsextremistischen Szene beliebten Sonnenwendfeiern.

Der „Artgemeinschaft“ werden bundesweit rund 150 Mitglieder und eine Vernetzung mit vielen rechtsextremen und neurechten Gruppierungen zugerechnet. Der Verein erfüllte eine Scharnierfunktion zwischen den verschiedenen Strömungen der extremen Rechten. Von 1989 bis zu seinem Tod 2009 wurde die Gruppe von dem bekannten Neonazi und Rechtsanwalt Jürgen Rieger geleitet.

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Bahnschranke in Nievern demoliert

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NIEVERN Am Freitag vergangener Woche wurde die untere Bahnschranke an unserem Bahnübergang in Mitleidenschaft gezogen bzw. stark beschädigt. Der Schaden wurde zwischenzeitlich der DB-Netz gemeldet, allerdings sind die näheren Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, weiterhin unbekannt. Wer hierzu nähere Angaben machen kann, kann/sollte sich mit mir unter 13271 in Verbindung setzen (Pressemitteilung: Lutz Zaun, Ortsbürgermeister in Nievern).

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Öffentlichkeitsfahndung nach Familie Stolz: Zuletzt in Nassau gesehen!

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NASSAU/MONTABAUR Die Kriminalpolizei Montabaur fahndet derzeit nach dem vermissten Ehepaar Emma und Norbert STOLZ aus St. Ingbert (Saarland). Die beiden sind 88 bzw. 90 Jahre alt, zumindest Herr Stolz ist auf Medikamente angewiesen. Ein medizinischer Notfall ist nicht auszuschließen. Die beiden sind mit einem PKW Mercedes B-Klasse (silbergrau) mit dem amtlichen Kennzeichen IGB-NE 13 unterwegs. Sie befanden sich in einem Hotel in Nassau, könnten sich aber zuletzt am 20.09.2023 auf dem Friedhof in Elz (bei Limburg) am Grab eines Angehörigen aufgehalten haben.

Eine nähere Beschreibung (Kleidung etc.) liegt nicht vor. Die Polizei Montabaur bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 02602-92260

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Bundesweiter Katastrophenschutz-Warntag am 14. September: Warnmix wird getestet

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Die 26 Sirenen, die bisher im Koblenzer Stadtgebiet errichtet wurden, wurden im Rahmen des bundesweiten Warntages in Koblenz getestet. Im Bild die Sirene auf der Talstation des Festungsaufzugs in Ehrenbreitstein. Foto (Stadt Koblenz / Andreas Egenolf): Sirene auf der Talstation des Festungsaufzugs in Ehrenbreitstein Foto (Stadt Koblenz / Andreas Egenolf):

KOBLENZ  Die Funktionalität der Warnmittel betrifft uns alle – und daher findet auch in diesem Jahr wieder der bundesweite Katastrophenschutz-Warntag zur Erprobung aller Warnsysteme in Deutschland statt.

Am Donnerstag, 14. September, wird gegen 11.00 Uhr in ganz Deutschland ein Mix aus verschiedenen Warnmitteln ausgelöst, um so auf verschiedenen Wegen die Bevölkerung mit einer Warnmeldung zu erreichen. Zu den Warnmitteln gehören neben den Sirenen auch Warn-Apps, welche man sich auf sein Handy laden muss (z.B. NINA, KATWARN), sowie das System Cell Broadcast, bei dem jedes moderne Handy in Form einer SMS angesprochen wird. Dazu muss man nicht selbst aktiv tätig werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt auf seiner Webseite Informationen zu Cell Broadcast und u.a. eine Übersicht zu empfangsfähigen Handys (bit.ly/cellbroadcastko). Ein regelmäßiges Updaten des eigenen Mobiltelefons wird zudem empfohlen.

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Zum Warnmix gehören natürlich auch Rundfunk und Fernsehen, wo für Warnmeldungen die laufenden Programme unterbrochen werden bzw. die Warnung als Laufschrift eingeblendet wird.

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Um das Warnsystem nachhaltig zu stärken, ist es notwendig regelmäßige „Stresstests“ durchzuführen. Einen solchen Stresstest stellt der 2020 eingeführte bundesweite Warntag dar, der in jedem Jahr am zweiten Donnerstag im September durchgeführt wird.

Der Warntag ist eine Übung unter besonderen Bedingungen, damit das Warnsystem in Deutschland nachhaltig gestärkt werden kann. Die auslösende Software, genannt Modulares Warnsystem (kurz: MoWas) funktioniert bisher zuverlässig, für die Stärkung und Weiterentwicklung des Warnsystems sind dennoch regelmäßige Testläufe nötig.

In Koblenz löst die Integrierte Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr Koblenz gegen 11.00 Uhr das Warn- und Informationsnetz – kurz Sirenennetz – mit einem Probealarm aus. Gegen 11.45 Uhr erfolgt dann die Entwarnung. Zurzeit umfasst das Koblenzer Sirenennetz 46 Sirenen und deckt damit nahezu flächendeckend das Stadtgebiet ab.

Wichtig zu wissen im Alarmfall ist, dass man nach dem Wahrnehmen des Sirenentons das Fenster öffnet, um die anschließende Alarmdurchsage der Sirene zu hören. In Koblenz wird im Anschluss zum Sirenenton immer auch der Auslösegrund per Sprachdurchsage ausgegeben, ggfs. ergänzt durch Handlungsanweisungen.

In der Vergangenheit wurden in Koblenz Informationsflyer verteilt, welche über das Verhalten bei einem Sirenenalarm informieren. Der Flyer kann über die Webseite der Stadt Koblenz unter koblenz.de/sirenen heruntergeladen werden. Erhältlich ist der Flyer auch bei der Feuerwache in der Schlachthofstraße.

Der bundesweite Warntag hat somit auch zum Ziel, Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Er soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.

Um weitere Verbesserungen am Warnmittelmix vornehmen zu können, bittet die Feuerwehr Koblenz die Bürgerinnen und Bürger, im Nachgang zum diesjährigen Warntag eine Rückmeldung zu geben, z.B. zu den Fragen: Waren die Sirenensignale hörbar? War die Sprachdurchsage verständlich? Hat man eine Cell Broadcast-Warnung empfangen? Hilfreich für die Auswertung ist es, wenn in den Rückmeldungen eine Ortsangabe enthalten ist.

Die Rückmeldungen zur Warnauslösung können per Mail an katastrophenschutz@feuerwehr.koblenz.de gesendet werden.

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Ebling: Verbot der rechtsextremen Artgemeinschaft dokumentiert Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats

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Auch in Rheinland-Pfalz wird das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Die Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ (kurz: „Artgemeinschaft“) und ihrer Teilorganisationen seit den frühen Morgenstunden vollzogen.

Rund zehn Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums Mainz haben das Wohnanwesen eines Ehepaares im Landkreis Alzey-Worms durchsucht. Bei den Personen handelt es sich um langjährige Mitglieder der 1951 gegründeten Organisation. Das Ehepaar beteiligte sich in den vergangenen Jahren aktiv an Veranstaltungen der „Artgemeinschaft“. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat als zuständige Vollzugsbehörde den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss beim Verwaltungsgericht Mainz erwirkt. Die Polizei stellte unter anderem Kommunikations- und IT-Geräte sowie schriftliche Unterlagen als Beweismittel sicher.

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Nach dem Verbot der ‚Hammerskins Deutschland‘ in der vergangenen Woche zeigt unser Rechtsstaat mit den Maßnahmen einmal mehr, dass er wehrhaft ist und rechtsextremistischer Gesinnung entschieden begegnet“, sagte Innenminister Michael Ebling. Der Rechtsextremismus stelle nach wie vor die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Wie ernst der Staat diese Bedrohung nehme, dokumentiere das entschlossene Vorgehen der Sicherheitsbehörden.

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Insgesamt wird der „Artgemeinschaft“ in Rheinland-Pfalz eine Personenzahl im mittleren einstelligen Bereich zugerechnet. Gefestigte Strukturen und Trefförtlichkeiten im Land gibt es nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nicht.

Die neoheidnische „Artgemeinschaft“, deren Vereinssitz sich in Berlin befindet, ist eine große deutsche neonazistische Vereinigung mit völkischer, rassistischer, antisemitischer sowie antichristlicher Ausprägung. Sie verbreitete unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein rassistisches Weltbild. Ihr zentrales Ziel war die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, welche mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen ist. Neben der Ideologie der Rassenlehre weisen Symbolik, Narrative und Aktivitäten des Vereins weitere Parallelen zum Nationalsozialismus auf. So gab der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“, um das nach ihrer Lesart „richtige“ Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft wurden herabgewürdigt.

Zweck der nun verbotenen Vereinigung war es, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Dies erfolgte insbesondere durch die Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen mittels einschlägiger, zum Teil aus der NS-Zeit stammender und nur minimal abgewandelter Literatur. Hinzu kam eine umfängliche Gemeinschaftspflege, zum Beispiel bei in der rechtsextremistischen Szene beliebten Sonnenwendfeiern.

Der „Artgemeinschaft“ werden bundesweit rund 150 Mitglieder und eine Vernetzung mit vielen rechtsextremen und neurechten Gruppierungen zugerechnet. Der Verein erfüllte eine Scharnierfunktion zwischen den verschiedenen Strömungen der extremen Rechten. Von 1989 bis zu seinem Tod 2009 wurde die Gruppe von dem bekannten Neonazi und Rechtsanwalt Jürgen Rieger geleitet.

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Bahnschranke in Nievern demoliert

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NIEVERN Am Freitag vergangener Woche wurde die untere Bahnschranke an unserem Bahnübergang in Mitleidenschaft gezogen bzw. stark beschädigt. Der Schaden wurde zwischenzeitlich der DB-Netz gemeldet, allerdings sind die näheren Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, weiterhin unbekannt. Wer hierzu nähere Angaben machen kann, kann/sollte sich mit mir unter 13271 in Verbindung setzen (Pressemitteilung: Lutz Zaun, Ortsbürgermeister in Nievern).

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Öffentlichkeitsfahndung nach Familie Stolz: Zuletzt in Nassau gesehen!

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NASSAU/MONTABAUR Die Kriminalpolizei Montabaur fahndet derzeit nach dem vermissten Ehepaar Emma und Norbert STOLZ aus St. Ingbert (Saarland). Die beiden sind 88 bzw. 90 Jahre alt, zumindest Herr Stolz ist auf Medikamente angewiesen. Ein medizinischer Notfall ist nicht auszuschließen. Die beiden sind mit einem PKW Mercedes B-Klasse (silbergrau) mit dem amtlichen Kennzeichen IGB-NE 13 unterwegs. Sie befanden sich in einem Hotel in Nassau, könnten sich aber zuletzt am 20.09.2023 auf dem Friedhof in Elz (bei Limburg) am Grab eines Angehörigen aufgehalten haben.

Eine nähere Beschreibung (Kleidung etc.) liegt nicht vor. Die Polizei Montabaur bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 02602-92260

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