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VG Bad Ems-Nassau

Kreis präsentiert Zahlen zur insolventen Lebenshilfe: Enttäuschte Zuhörer bekommen keine Antworten auf ihre Fragen!

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Kreis präsentiert Zahlen zur insolventen Lebenshilfe: Enttäuschte Zuhörer bekommen keine Antworten auf ihre Fragen!

BAD EMS Mit großer Spannung wurde der Tagespunkt 6 in der öffentlichen Kreistagssitzung im großen Saal erwartet. Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde der Themenkomplex der Lebenshilfe mit auf die Tagesordnung in den öffentlichen Teil aufgenommen. Zusätzlich gab es eine gemeinsame Anfrage rund um die Vorgänge der Lebenshilfe Rhein-Lahn von den Kreistagsfraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWG, FDP und Freie Wähler. Normalerweise sind die Besucherstühle bei Kreistagssitzungen nur selten ausgefüllt, doch diesmal war das anders. Noch immer ist das Thema in den Köpfen der Menschen präsent. Der Stachel der Enttäuschung und Wut sitzt tief und die Bürger erhofften sich Antworten auf ihre zahlreichen Fragen. Ob diese beantwortet wurden? Nein, denn darum ging es an diesem Tag nicht. Die Fragen der Zuschauer waren andere als die zu erwartenden Antworten an diesem Abend.

Noch vor der Eröffnung der Kreistagsfraktion rieben sich am Eingang so manche Besucher verwundert die Augen: Vor dem Eingang standen zwei Polizisten und das hatte einen guten Grund. Im Vorfeld soll es Drohungen von ehemaligen Betroffenen im Komplex der Lebenshilfe gegeben haben, dass man die Sitzung mit Waffen besuchen wollte. Die Wut oder Enttäuschung mag nachvollziehbar sein, aber eine solche Ankündigung ist schlichtweg nur dumm und wenig hilfreich. Eine aufgeheizte Stimmung unter den Zuschauern war nicht zu erkennen. Klar wurde jedoch bereits zu Beginn der Ausführungen des Landrats Jörg Denninghoff, dass alles an diesem Abend gesagt werden würde, was der Kreis in einer öffentlichen Sitzung sagen durfte, aber nichts von dem, was die Betroffenen tatsächlich berührte und das wiederum dürfte auf allen Seiten frustrierend gewesen sein. Doch was wurde jetzt eigentlich gesagt?

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Der Kreis darf sich nicht öffentlich zu Personenfragen äußern

Die Lebenshilfe Rhein-Lahn e.V. betrieb bis zur Insolvenz 2021 den integrativen Kindergarten in Singhofen. Seit Januar 2023 ist die Trägerschaft auf die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau übergegangen. Abgeschlossen ist das Insolvenzverfahren bis heute nicht und könnte noch bis zu drei Jahre dauern. Für den Regelkindergartenbereich erhielt die Lebenshilfe für die Jahre 2018 bis 2021 Personalkostenzuschüsse vom Kreis. Einen Teil der Kosten, konnte sich der Kreis wiederum vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesamt) erstatten lassen.

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Über einen Verwendungsnachweis musste der Träger (Lebenshilfe) die tatsächlichen Personalkosten nach Ablauf eines Jahres darstellen. Jedoch gegenüber dem Landesamt musste ein Gesamtverwendungsnachweis vom Kreis erstellt werden. Dieses umfasst alle einzelnen Verwendungsnachweise der Regelkindergärten im Rhein-Lahn-Kreis. Ohne diese einzelnen Verwendungsnachweise gibt es keinen Gesamtverwendungsnachweis. Genau diese fehlten aber zum Teil bzw. wurden nicht zeitnah von dem damaligen Träger erstellt. Somit konnte für das Jahr 2018 erst im Sommer 2021 ein Gesamtverwendungsnachweis dem Landesamt vorgelegt werden.

Für 2019 bis 2021 gibt es noch keine Gesamtverwendungsnachweise, da nicht alle Trägerverwendungsnachweise vorliegen bzw. die Prüfung durch die Verwaltung nicht abgeschlossen ist. Kompliziert? Machen wir es einfach. Ohne Nachweise, kein Geld für den Kreis. Im Februar 2022 teilte das Landesamt erstmalig mit, dass Zweifel an der bestimmungsgemäßen Verwendung der Personalkostenzuschüsse durch die Lebenshilfe bestehen würden. Im Sommer 2022 wurde ein Anhörungsverfahren zum Verwendungsnachweis für das Jahr 2018 gegenüber dem Kreis eingeleitet und mitgeteilt, dass man die Landeszuwendung für die Kita der Lebenshilfe nicht auszahlen werde.

Noch kein Termin zur Verhandlung des seinerzeitigen Geschäftsführers der Lebenshilfe Rhein-Lahn vor einem Strafgericht bekanntgegeben

Mit Bescheid vom 15.03.2023 lehnte das Landesamt den Zuschuss für die Personalkosten der Kita für das Jahr 2018 vollständig ab. Der Kreis hat Widerspruch eingelegt. Im Hinblick der Auffassung des Landesamtes, hat der Kreis mittlerweile die Bewilligungsbescheide der Personalkostenerstattung für die Jahre 2018 bis 2021 widerrufen und die Forderung in Höhe von 880.797 EUR zur Insolvenztabelle angemeldet.  Demgegenüber hat der Insolvenzverwalter gegen die Rückforderungsbescheide Widerspruch eingelegt. Zusätzlich wurden rund 1,3 Millionen Euro aus möglicherweise überzahlten Leistungen der Eingliederungshilfe bei der Insolvenztabelle angemeldet. Dieses betrifft die gGmbH der Lebenshilfe. Über die Rechtsanwälte Martin, Mogg & Vogt in Koblenz, will der Kreise seine Ansprüche gerichtlich geltend machen.

Zuhörer erwarteten Antworten zur Verantwortung des Kreises und zu Personen im Themenkomplex Lebenshilfe – Die gab es nicht!

Alles so weit verstanden? Gar nicht so einfach. Landesamt erkennt Verwendungsnachweise der Lebenshilfe nicht an und stellt Zahlungen an den Kreis ein, Kreis sieht den Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Personalkosten für das Jahr 201 erbracht und klagt auf Kostenerstattung gegen das Landesamt, auch im Hinblick auf die Jahre 2019 bis 2021.

Spannend? Vielleicht. Auf der Kreistagssitzung wurden die Zahlen transparent erklärt. Nun ist klar, dass auch der Kreis finanziell, mindestens vorübergehend, durch die Insolvenz der Lebenshilfe bluten musste. Die Menschen im Zuhörerbereich interessierte das nur am Rande. Eine wirkliche Neuigkeit war das nicht. Dabei war es nicht einfach den Ausführungen zu folgen, da schlichtweg die Fragen zu den präsentierten Zahlen fehlten. Diese sind im Ratsinformationssystem vor der Sitzung nicht veröffentlicht worden und so konnte man zwar der Vorlesung der präsentierten Zahlen folgen ohne wirklich verstehen zu können, um was es tatsächlich ging.

Fragen waren nicht zugelassen, da es lediglich eine Mitteilung war. Wer im öffentlichen Teil der Sitzung die Aufarbeitung der Lebenshilfeinsolvenz erwartete, konnte nur enttäuscht werden, da es sich dabei aus Sicht der Betroffenen um Akteure des Kreises oder der Lebenshilfe handeln sollte. Diese Aufarbeitung kann nur in einem nicht-öffentlichen Teil einer Kreistagssitzung stattfinden, denn immerhin gilt nicht ohne Grund eine Unschuldsvermutung und dort geht es möglicherweise um konkrete Personenfragen.

Unbefriedigend für die Zuschauer? Absolut! Abschließen können und werden die seinerzeit vielfältig Betroffenen erst dann, wenn es auf ihre Fragen in Transparenz Antworten geben wird und davon ist derzeit nicht auszugehen. Der Kreis darf sich nicht öffentlich zu Personenfragen äußern und eine Terminierung zur Verhandlung des seinerzeitigen Geschäftsführers der Lebenshilfe vor einem Strafgericht gibt es noch immer nicht.

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  1. Ingeborg Stöckl

    5. Juli 2023 at 20:21

    Er hat ja auch bei den kriminellen Machenschaft > rechtswidrige Bebauung festgestellt durch von uns beauftragtes Vermessungsbüro, da das Bauamt keine Fertigstellungs-Bescheinigung verlangt hat! Hier hat Puchtler bei einem Gespräch mit uns im Kreishaus gesDas Bauamt spielt mitagt, daß wir keine Rechte hätten u. das so hinnehmen müßten! Das Bauamt spielt mit einer korrupten 5-er Bande mit, schon seit der Anzeige 1995 an die Bauaufsichtsbehörde, da der damalige Landrat Schmidt mit seinem Vetter als Architekt diesen Schwarzbau “organisiert” hat und mit falschen Aussagen unsere Dienstaufsichtsbeschwerde sogar die Justiz getäuscht hat, hier sollte die Staatsanwaltschaft ermitteln, denn auch hier sind Akten verschwunden > könnnen wir alles schriftlich vorlegen!!! Der Bauantrag ist auch an die Verbandsgemeinde BEN, Ortsgemeinde Dausenau u. Kreisrechtsausschuß vorbei gebaut worden > man kann es ja erkennen, ob ein Einfamilienhaus oder Dreifamilienhaus gebaut wurde, selbst davon überzeugt sich das VG, OVG ud Staatsanwaltschaft nicht und glauben der korrupten Bande des Bauamtes, es haben sogar Absprachen mit Richter Klein stattgefunden, der unsere Klage abgewiesen hat und auch hier sind keine Akten mehr auffindbar!!! Für unser Recht kämpfen wir jetzt schon 28 Jahre und haben jetzt schon 17 Rechtsanwälte beauftragt, die nacheinander von den kriminellen Mitarbeitern des Bauamtes “umgestimmt” wurden!!!

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Gesundheit

Landrat Denninghoff und Stadtbürgermeister Ludwig wenden sich an Minister Hoch

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BAD EMS/NASTÄTTEN Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister der Stadt Nastätten Marco Ludwig haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Minister Clemens Hoch bezüglich der Thematik rund um das Krankenhaus Nastätten gewandt. Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, sollen die Standorte Nastätten und Boppard geschlossen werden. Diese Vorgehensweise erschließt sich Landrat und Stadtbürgermeister nicht.

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Bei einem Liquiditätsdefizit des Gemeinschaftsklinikums von 26 Mio. Euro spielt das Krankenhaus Nastätten mit einem Defizit von rund 2,5 Mio. Euro eher eine untergeordnete Rolle. Des Weiteren hat das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein den Versorgungsauftrag und kann einen Standort, der laut Minister Hoch bedarfsnotwendig ist, nicht einfach aus dem Verbund des Klinikums lösen.

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Deshalb bitten Landrat und Stadtbürgermeister Minister Hoch um die Moderation der zukünftigen Gespräche, damit die weitere Vorgehensweise kompetent strukturiert wird. Landrat Jörg Denninghoff und Stadtbürgermeister Marco Ludwig sind sich einig: „Der Standort Nastätten ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung im Rhein-Lahn-Kreis. Deshalb muss der Standort Nastätten erhalten bleiben. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um eine gute Lösung herbeizuführen. Dafür sind wir jederzeit für konstruktive Gespräche bereit.“

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Gesundheit

Schließung der Krankenhäuser Nastätten und Boppard? Nicht mit Landrat Denninghoff und Boch!

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NASTÄTTEN Eine Schließung der Krankenhausstandorte Nastätten und Boppard? Nach Vorlage eines Sanierungsgutachtens von Roland Berger sowie eines Gutachtens der Geschäftsführung des GKM soll genau das vorgesehen sein. Das ergeht aus einem Schreiben der Paulinenstiftung hervor, die das auf keinen Fall akzeptieren wollen. Und damit stehen sie nicht alleine da. Durch die kommunalen Gesellschafter des GKM, deren Rechtsanwälte sowie Mandatsträger vom Kreistag Mayen und dem Stadtrat Koblenz soll die Forderung laut geworden sein, dass die Stiftungen sich aus der Gesellschaft zurückziehen sollen, um den Weg für eine kommunale Lösung freizumachen. 

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Doch genau das inszenierte Ausstiegsszenario der Stiftungen beinhaltete keine Garantien für die Standorte in Nastätten und Boppard. Im Gegenteil. Für den Mayener Landrat Dr. Saftig und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung soll der Rückzug der Stiftungen aus dem GKM den Weg frei machen für die Schließung der Krankenhäuser in Nastätten und Boppard. Die Beteiligung der Stiftungen am GKM ist gering und die Einflussmöglichkeiten eingeschränkt. Demgegenüber halten die kommunalen Gesellschafter  knapp 90% der Stimmrechte.

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Nun haben die Stiftungen gezwungenermaßen den Weg frei gemacht für eine mögliche kommunale Lösung mit dem Austritt aus dem Gesellschaftervertrag. Die vorgesehene Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre und in der Zeit haben die Stiftungen natürlich die Möglichkeit sich weiter für die Standorte Nastätten und Boppard einzusetzen und genau das ist vorgesehen. Für den Gesundheitsminister Clemens Hoch ist das Krankenhaus in Nastätten unverzichtbar für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis. Somit dürften die Mehrheitsgesellschafter des GKM in der Verantwortung sein, die Versorgung in der Region sicherzustellen.

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Wie es nun weitergehen wird? Unklar. Erst vor wenigen Tagen bemängelten der Landrat des Rhein Lahn-Kreises Jörg Denninghoff und der Landrat Volker Boch im Rhein-Hunsrück-Kreis eine mangelnde Transparenz im Verfahren um die beiden Klinikstandorte. In einem offenen Brief forderten sie den Landrat Saftig im Kreis Mayen Koblenz und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung auf, umfangreiche Fragen zum Sachstand zu beantworten. Dieser antwortete nun mit der Aufforderung und Bestätigung, dass in Form eines Letters of Intents die Sichtung der Informationen erfolgt.

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Ein solches Verfahren bedeutet, dass es eine Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung zum Abschluss eines Vertrages geben soll, am liebsten mit der Verpflichtung zum Verlustausgleich der Standorte Boppard und Nastätten. Erst dann wolle man der Gesellschafterversammlung vorschlagen, sie Geschäftsführung des GKM zu beauftragen, standortbezogene Informationen herauszugeben, die natürlich eine Verschwiegenheit unter den Beteiligten beinhaltet. Das Vorgehen dürfte für die Landräte Jörg Denninghoff und Volker Boch kaum annehmbar sein und zeugt wenig von transparenten und vertrauensvollem Umgang im Vorfeld untereinander.

Kommentar (red): Die Verhandlungen des GKM mit der Sana Group sind gescheitert. Hauptsächliche Gründe waren die millionenschweren hausinternen Rentenansprüche, die von der Sana übernommen werden sollten. Dankend lehnten sie ab. Die Zeche sollen jetzt die Standorte Nastätten und Boppard mit ihren jeweiligen Kreisen zahlen. Das Ganze am besten im Vorfeld nur dann, wenn man sich bereit erklärt Vertragsverhandlungen in genau die Richtung für einen kostenintensiven Abschluss zu führen. Dann dürfte man auch einmal in die Unterlagen hineinschauen. Das GKM versuchte seinerzeit bereits die Rentenansprüche auf die Sana abzuwälzen, was nicht funktionierte. Nun wird erneut nach einer Lösung gesucht, die einseitig das GKM entlastet. Frei nach dem Motto: Wir fahren die Gesundheitsversorgung vor die Wand, aber zahlen sollen bitte die anderen oder schließt die Standorte. Nastätten ist für die Gesundheitsversorgung des Rhein-Lahn-Kreises unverzichtbar und die Kündigung des Vertrages mit den Stiftungen ist mit fünf Jahren noch weit hin. Verhandlungen müssen auf Augenhöhe erfolgen und können nicht diktiert werden, denn so würde es am Ende nur Verlierer geben und genau deswegen reagieren die Verantwortlichen im Rhein-Lahn-Kreis und dem Rhein-Hunsrück-Kreis richtig und fordern einen offenen Dialog und ehrliche Transparenz auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.

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Schulen

Kontrolle ist gut: Freiherr-vom-Stein Schule in Bad Ems verschärft Smartphone-Regelungen

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Foto: Envato

BAD EMS Die Grundschule Freiherr-vom-Stein in Bad Ems hat eine neue Smartphone-Ordnung eingeführt, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Smartgeräten im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen regelt.

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Gemäß der Präambel zielt die Ordnung darauf ab, einen sinnvollen Einsatz von Smartgeräten zu ermöglichen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihre digitalen Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet und außer Sichtweite im Schulranzen sicher aufbewahren. Lehrkräfte sind berechtigt, die Einhaltung dieser Regelung stichprobenhaft zu kontrollieren.

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Es gibt Ausnahmen für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Ausflüge, bei denen abweichende Regeln gelten können. In diesen Fällen dürfen die Schülerinnen und Schüler jedoch keine persönlichen Daten verarbeiten und müssen sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte dürfen weder geladen, versendet noch verbreitet werden. Bei Verstößen kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden, wobei wiederholte Verstöße zu verschärften Maßnahmen führen können.

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Im Falle eines konkreten Verdachts auf rechtswidrige Inhalte kann die Lehrkraft das Gerät einziehen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten, einschließlich der Informierung der Eltern, der Polizei und anderer Behörden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Smartphones nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Sie darf ohne Einwilligung nicht in die Inhalte des Gerätes Einsichtnehmen, kann jedoch bei konkretem Verdacht entsprechende Schritte einleiten. Die Eltern werden aufgefordert, die Smartphone-Ordnung zu lesen und zu akzeptieren.

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Kommentar (red):

Während es sicherlich wichtig ist, klare Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im schulischen Umfeld festzulegen, ist es ebenso entscheidend, den Schülern einen umfassenden und pädagogischen Zugang zur Digitalisierung zu ermöglichen. Die heutige Gesellschaft ist stark von digitalen Technologien geprägt, und Kinder sollten frühzeitig lernen, wie sie diese Technologien verantwortungsbewusst und effektiv nutzen können. Dies erfordert mehr als nur das Aufstellen von Verboten und Sanktionen; vielmehr sollten Schulen Programme entwickeln, die den Schülern helfen, ein fundiertes Verständnis für die digitale Welt zu entwickeln.

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Eine ganzheitliche Herangehensweise an die Digitalisierungserziehung könnte verschiedene Aspekte umfassen, wie z. B. die Förderung von Medienkompetenz, die Vermittlung von Online-Sicherheit, die Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre sowie die Entwicklung kritischen Denkens im Umgang mit digitalen Informationen.Indem Kinder nicht nur die technische Nutzung von Smartphones und anderen Geräten lernen, sondern auch die sozialen, ethischen und kulturellen Dimensionen der Digitalisierung verstehen, werden sie besser in der Lage sein, die Herausforderungen und Möglichkeiten der modernen Welt zu bewältigen.

Somit ist es nicht nur wichtig, Regeln für die Nutzung digitaler Geräte aufzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass diese Regeln in einen breiteren pädagogischen Kontext eingebettet sind, der den Schülern hilft, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und sie verantwortungsvoll zu gestalten.

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