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Koblenz

Startschuss für den Neubau der Pfaffendorfer Brücke gefallen: Koblenzer Jahrhundertbauprojekt mit Spatenstich eingeleitet

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Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (rechts) und der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner (2. von rechts) konnten zahlreiche Gäste aus der Verwaltung, Politik und der beteiligten Firmen zum Spatenstich der Pfaffendorfer Brücke begrüßen. Foto: Stadt Koblenz/Ditscher

KOBLENZ Es wird eines der größten Bauprojekte in der jüngeren Geschichte der Stadt Koblenz: Der Neubau der Pfaffendorfer Brücke. Mit dem Spatenstich fiel nunmehr auch der offizielle Startschuss für diesen häufig als „Jahrhundertbauprojekt“ bezeichneten Brückenneubau über den Rhein. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Behörden und den beteiligen Unternehmen gaben nun unter anderem der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner und die rheinland-pfälzische Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Daniela Schmitt, den symbolischen Start für das Neubauprojekt.

Langner nutzte die Gelegenheit, um sich unter anderem bei der Ministerin nochmals für die finanzielle Unterstützung vonseiten des Landes zu bedanken, ohne die eine Durchführung eines solch wichtigen Infrastrukturprojektes für die Stadt Koblenz nahezu unmöglich wäre. „Von daher sind wir der Landesregierung sehr dankbar, dass sie das Projekt bisher mit rund 80,7 Millionen Euro unterstützt“, erklärte der Koblenzer Oberbürgermeister. Langner hob auch die Bedeutung der Rheinquerung für die Stadt am Deutschen Eck hervor, die täglich von rund 40.000 Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Fußgängerinnen und Fußgängern passiert wird. „Von daher ist es dringend notwendig, dass wir mit dem Neubau der Pfaffendorfer Brücke wieder eine Rheinbrücke schaffen, die den in den vergangenen Jahrzehnten gestiegenen Nutzerzahlen auch in den nächsten Jahrzehnten Stand hält. Bei der alten Brücke wäre das aufgrund ihres maroden Zustandes definitiv nicht mehr der Fall“, so Langner. 

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Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (rechts) und der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner (2. von rechts) konnten zahlreiche Gäste aus der Verwaltung, Politik und der beteiligten Firmen zum Spatenstich der Pfaffendorfer Brücke begrüßen. Foto: Stadt Koblenz/Ditscher

Rund 181,3 Millionen Euro beträgt das finanzielle Gesamtvolumen für den Neubau der Pfaffendorfer Brücke, dessen Bauherr das Tiefbaumt der Stadt Koblenz ist. Damit gehört der Neubau der 311 Meter langen Strombrücke zu den aktuell größten Infrastrukturprojekten in Rheinland-Pfalz.  Erneuert wird hierbei nicht nur die Brücke an sich, sondern mitsamt Stützwänden, anliegenden Straßen, Auffahrten und einer Aufzugsanlage gehören insgesamt 17 Bauwerke zur Gesamtbaumaßnahme. „Eine zuverlässige und stabile Infrastruktur ist für unsere Kommunen und unser Land von sehr großer Bedeutung. Als Landesregierung ist es für uns daher wichtig, dass wir unsere Kommunen finanziell unterstützen, um solche Großprojekte schultern zu können“, sagte Verkehrsministerin Schmitt. „Die Pfaffendorfer Brücke ist eine zentrale Verkehrsachse mitten in Koblenz und im nördlichen Rheinland-Pfalz. Für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß ist die Verbindung zur Innenstadt nicht mehr wegzudenken.“ 

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Zudem sei die Brücke eine der wichtigsten Verkehrsadern für den öffentlichen Personennahverkehr, etliche Buslinien queren hier den Rhein. „Wir stärken damit auch die Innenstadt von Koblenz, halten sie erreichbar und sorgen für eine weiterhin belebte Koblenzer City, die sich in den vergangenen Jahren schon vorbildlich entwickelt hat“, sagte Schmitt mit Blick auf den Regierungsschwerpunkt „Innenstädte der Zukunft“, bei dem auch die verkehrliche Anbindung sowie Fragen der Mobilität in den Fokus genommen werden.

Der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner warb nochmals um Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern für das Bauprojekt. „Die Bauzeit der Pfaffendorfer Brücke ist derzeit mit rund fünf Jahren angesetzt. Um die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten, haben wir aber auch erheblich investiert und uns beispielsweise für den Bau in der Parallellage entschieden. Einschränkungen werden sich aber, wie bei der Sperrung der Rheinanlagen im Baubereich nicht ganz vermeiden lassen. Daher bitte ich schon jetzt vielmals um Geduld und das notwendige Verständnis“, sagte Langner. In diesem Zusammenhang wies der Oberbürgermeister nochmals auf das umfangreiche Informationsmaterial hin, was rund um den Neubau der Pfaffendorfer Brücke vonseiten der Stadt zur Verfügung gestellt wird.

So gibt es neben einem kompakten Infoflyer, der an diversen Stellen im Stadtgebiet ausliegt, unter anderem unter www.koblenz-baut.de/pb eine Projektwebsite mit umfangreichen Informationen, Videos und Co. Unter der E-Mailadresse info-pfaffendorferbruecke@stadt.koblenz.de sowie werktags unter der Telefonnummer 0261/129 3663 können Bürgerinnen und Bürger auch Fragen, Anregungen oder Beschwerden rund um das Bauprojekt an die Bauverantwortlichen richten.

Nachdem in den vergangenen Wochen und Monaten bereits umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt wurde, werden in den kommenden Wochen unter anderem Kampfmittelsondierungen rund um den Baubereich durchgeführt und das eigentliche Baufeld freigemacht, ehe im Rhein und am Ufer nach und rund sechs Monaten die eigentlichen Bautätigkeiten zu sehen sein werden.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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