Blaulicht
Ablaufende Eier im „Dorfautomaten“ mit 4 Wochen längeren MHD überklebt

RHEIN-LAHN Das ist eklig und möglicherweise gesundheitsgefährdend. Kennen Sie die Dorfautomaten von der Firma Frühstücksbringer Automatenservice? Mittlerweile stehen diese in zahlreichen Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis. Darin befinden sich lokale Grillspezialitäten, Getränke und auch Eier. Und genau um diese geht es. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) beträgt gekühlt in der Regel vier Wochen. Genau so wurden die Eier auch von den landwirtschaftlichen Betrieben etikettiert verkauft. Somit haben die Erzeuger alles richtig gemacht.
Mindesthaltbarkeitsdatum der Erzeuger soll durch die Firma Neidhöfer überklebt worden sein – Ergebnis: 4 Wochen verlängertes MHD auf ablaufende Eier
Am vergangenen Samstag soll eine Kundin aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis stutzig geworden sein. Sie kaufte Eier aus einem Dorfautomaten und ihr fiel auf, dass das ursprüngliche Etikett überklebt worden sein soll mit einem vier Wochen längeren Haltbarkeitsdatum! Sie meldete dieses dem landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieb Geflügelhof Böhmer in Boppard und dieser reagierte umgehend und schaltete die zuständigen Stellen ein. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Simmern (Rhein-Hunsrück-Kreis) handelte schnell.
Es ist verboten, Eier nach Ablauf des 21. Tages nach dem Legen an Verbraucher abzugeben (§22 Tier-LMHV Abs. 2.3)

Abgelaufene Eier im Dorfautomaten mit 4 Wochen längeren MHD überklebt (Bild: Überkleber der Firma Frühstücksbringer Automatenservice – das ursprüngliche Etikett ist nicht mehr sichtbar)

Unter dem Etikett kommt das richtige Mindesthaltbarkeitsdatum zu Vorschein: 15.05 und nicht 14.06
Erzeuger Pfeifer´s Landei und Geflügelhof Böhmer sind entsetzt und haben die Zusammenarbeit mit der Firma Frühstücksbringer (Dorfautomaten.de) beendet
Zwischenzeitlich meldete sich ein weiterer Erzeugerbetrieb. Diesmal aus Schweighausen im Rhein-Lahn-Kreis. Auch die Eier vom Betrieb Pfeifer´s Landei waren in den Dorfautomaten von Steffen Neidhöfers Firma Frühstücksbringer Automatenservice umetikettiert worden. Das ursprünglich erstellte Mindesthaltbarkeitsdatum war überklebt. Ergebnis: Angeblich vier Wochen länger genießbar. Möchten sie acht Wochen alte Eier essen? Wahrscheinlich nicht. Der Hinweis auf dem Etikett fällt kaum auf. Man geht zunächst von einem regulären MHD aus. Auf dem neuen Etikett steht jedoch: Unsere Freilandeier lagern unter den besten Bedingungen bei 3 Grad Celsius. Daher haben wir die Haltbarkeit der Realität angepasst……
Kunden fragten: Betrifft das überklebte MHD nur die Eier oder auch alle anderen Waren in den Dorfautomaten?
Die landwirtschaftlichen Betriebe aus Boppard und Schweighausen haben die Zusammenarbeit mit der Firma Neidhöfer Frühstücksbringer Automatenservice aufgekündigt. Beide Unternehmen teilten auf telefonische Anfrage mit, dass sie entsetzt und fassungslos waren, dass ihre Eier von der Firma Frühstücksbringer Automatenservice umetikettiert worden sind.

In solchen Dorfautomaten lagern auch die Eier (hier Obernhof)
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat zwischenzeitlich reagiert. Auf eine schriftliche Presseanfrage bestätigte sie, dass nach Kenntniserlangung umgehend alle erforderlichen behördlichen Maßnahmen eingeleitet wurden. Welche dieses im Einzelnen sind, wurde auf Nachfrage nicht mitgeteilt.
Spekuliert wird, dass die Gründe in einem möglicherweise schleppenden Abverkauf der Eier liegen könnte. Diese kosten im Dorfautomaten rund 5,00 EUR. Beim Erzeuger Pfeifer´s Landei sind diese frisch für 3,90 EUR erhältlich.
Stellungnahme Betrieb Frühstücksbringer Automatenservice
Wir sind davon ausgegangen, dass das MHD von Eiern genau wie jedes andere MHD behandelt wird. Mindesthaltbarkeit bedeutet ja, dass die Lebensmittel unter den schlechtesten Lagerbedingungen bis mindestens zu diesem Datum haltbar sind. Nach diesem Datum sieht das Gesetz einen Haftungswechsel vor. Das bedeutet, dass auch ein Supermarkt z.B. berechtig ist, Ware nach erreichen des MHD weiterhin zu verkaufen, sofern er stichprobenartig die Ware testet. Als berühmtes Beispiel könnte man das Salz nennen. Tausende Jahre alt, und sobald es in der Verpackung ist, plötzlich nur noch 6 Monate haltbar. Hierbei geht es nicht um gesundheitliche Aspekte, sondern um die Rieselfähigkeit des Produktes. Diverse Seiten im Internet, klären immer wieder darüber auf, dass die MHD-Daten der Hersteller bewusst zu kurz gewählt sind, weil die Produktionskapazitäten nach den Daten ausgerichtet werden um einen gleichbleibenden Absatz beim Hersteller zu gewährleisten.
Wir testen unsere Produkte alle auf die echte Haltbarkeit und sind uns ganz sicher, dass alle Waren im Dorfautomaten auch nochmal mindestens eine Woche länger haltbar sind als wir das darauf schreiben. Schließlich lagern wir in den Automaten die Ware über Wochen mit 2 Grad Celsius! Wie wir aber letzte Woche gelernt haben, gilt für die Eier aber ein Verbrauchsdatum, obwohl ein MHD-Datum draufgedruckt werden darf. Verwirrend. Es gelten somit Gesetze wie bei allen anderen Lebensmitteln mit Verbrauchsdatum (zum Beispiel Frischfleisch). Das wird selbstverständlich nicht über das gesetzliche Verbrauchsdatum hinaus angeboten. Eier jetzt auch nicht mehr, das haben wir bereits mit den Behörden besprochen. Unser Ziel war es nicht, hier eine bewusste Täuschung herzustellen, deshalb haben wir das auch klar klar kenntlich gemacht, dass wir das entschieden haben.
Unsere damalige Entscheidung hatte zwei Faktoren:
1. Die Eier waren nicht lieferbar (laut Erzeuger)
2. Wir wollen verhindern, dass optimale Lebensmittel nicht einfach so in den Müll geworfen werden. Nachhaltigkeit ist von Anfang an ein großer Punkt in unserer Kommunikation gewesen!
Wie gesagt, dass es diese Ausnahme bei Eiern gibt, wussten wir nicht und nach insgesamt weniger als 7 Tagen sind alle entsprechenden Kartons auch spätestens bis morgen aus allen Dorfautomaten verschwunden. In Zukunft werden wir unsere Qualität nochmal steigern, in dem wir ausschließlich BIO-Freilandeier anbieten werden. Mit den original-Etiketten. Versprochen!
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Ebling: Kriminalität in Rheinland-Pfalz auf historischem Tiefststand

MAINZ|RHEIN-LAHN Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2024 für Rheinland-Pfalz zeigt eine positive Entwicklung: Die Zahl der registrierten Straftaten ist rückläufig, während die Aufklärungsquote auf einem hohen Niveau bleibt. Innenminister Michael Ebling hat die Polizeiliche Kriminalstatistik gemeinsam mit dem Präsidenten des Landeskriminalamtes, Mario Germano, vorgestellt.
„Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass sich in Rheinland-Pfalz der langfristige Trend eines sicheren Bundeslandes fortsetzt. Die konsequente Polizeiarbeit, umfassende präventive Maßnahmen und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden haben dazu beigetragen, dass im Jahr 2024 so wenige Straftaten verübt wurden, wie in den vergangenen 30 Jahren nicht mehr“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auszuklammern seien hierbei die Jahre während der Coronapandemie mit ihren besonderen Bedingungen, so der Minister.
Im Jahr 2024 hat die Polizei insgesamt 239.388 Straftaten registriert. 2023 waren es noch 255.972 Straftaten. Dies entspricht einem Rückgang um 16.584 Fälle (-6,5 Prozent). Ohne ausländerrechtliche Verstöße umfasst die PKS 2024 insgesamt 228.452 Straftaten. Dies entspricht einem deutlichen Rückgang von 14.189 Fällen und damit 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Die rückläufigen Zahlen erstrecken sich auf nahezu alle Straftatenobergruppen – mit Ausnahme der sogenannten Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie der Straftaten gegen das Leben. Dies ist eine insgesamt positive Entwicklung, die zeigt, dass unsere Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung Wirkung zeigen“, so Ebling. Der Rückgang habe unterschiedliche Ursachen und sei nicht allein auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückzuführen.
Ebenfalls positiv ist in diesem Jahr abermals die Aufklärungsquote von 64,3 Prozent. Sie liegt nur 0,2 Prozent unter dem Wert der letzten beiden Jahre und kann damit auf hohem Niveau konsolidiert werden. Auch die Häufigkeitszahl, also die Anzahl der erfassten Fälle gerechnet auf 100.000 Einwohner, liegt bei 5.803 und ging damit um 351 (5,7 Prozent) zurück. „Die Häufigkeitszahl ist ein wichtiger Gradmesser für das Sicherheitsgefühl der Menschen. Mit Ausnahme der Pandemiejahre weist die diesjährige PKS die niedrigste Zahl seit mehr als 30 Jahren aus“, so Minister Ebling.
Erstmals seit Jahren leicht rückläufig ist auch die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 2024 wurden 6.232 Fälle registriert, 1,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit stiegen hingegen um 2,5 Prozent auf 47.218 Fälle, insbesondere durch eine Zunahme von Bedrohungsfällen. Die darin enthaltene Zahl der Körperverletzungsdelikte blieb hingegen nahezu stabil bei 29.660 Fällen.
Bei Fällen der häuslichen Gewalt ist ein Zuwachs um 4,2 Prozent auf 13.497 Fälle zu verzeichnen. „Die Steigerung der Anzahl an erfassten Straftaten im Bereich der Häuslichen Gewalt ist vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass es eine leichte Aufhellung des Dunkelfeldes in Folge der Bereitschaft zur Anzeigenerstattung gibt, das Hilfesystem ausgebaut wurde und das Thema mehr und mehr enttabuisiert wurde“, so Ebling.
Positiv hervorzuheben ist der Rückgang bei Diebstahlsdelikten um 2,1 Prozent. Besonders der Wohnungseinbruchdiebstahl erreichte, ungeachtet der Jahre 2021 und 2022, mit 2.626 Fällen den niedrigsten Stand seit über 50 Jahren. Knapp die Hälfte dieser Taten blieb im Versuchsstadium. Damit verbleibt der Wohnungseinbruchdiebstahl weiterhin in einem Langzeittief. Im Jahr 2018 waren es noch mehr als 4.000 solcher Taten.
Auch die Zahl der Geldautomatensprengungen ging signifikant zurück. „In der PKS sind hierzu keine expliziten Fallzahlen aufgeführt. Vielmehr wertet das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz die Delikte in einem eigenen Lagebild aus. Aus diesem Lagebild geht hervor, dass nach kontinuierlichen Anstiegen in den vergangenen Jahren, ein merklicher Rückgang von 50 Taten im Jahr 2023, auf nunmehr 23 Taten in 2024 registriert wurde“, sagte LKA-Präsident Mario Germano. Dabei seien 15 Tatverdächtige ermittelt worden.
„Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet eine verlässliche Grundlage, um die Kriminalitätslage sachlich und über längere Zeiträume hinweg einzuordnen. Sie macht Entwicklungen transparent und ermöglicht gezielte Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung“, so Ebling. Dabei werde sie kontinuierlich in Abstimmung mit Bund und Ländern weiterentwickelt. So sei es seit 2020 beispielsweise möglich, Messerangriffe gesondert zu erfassen. „Gleichzeitig erfordert die PKS eine sachgerechte Interpretation, da die Daten auch sehr selektiv genutzt werden können, um bestimmte Narrative zu stützen“, betonte der Minister. Deshalb sei es entscheidend, Fall-, Opfer- und Tatverdächtigenzahlen im richtigen Verhältnis und in einem objektiven Kontext darzustellen. Als sogenannte Ausgangsstatistik erfasst die PKS nur Fälle, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden.
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Markus Becker erneut zum stellvertretenden Wehrführer der Einheit Charlottenberg gewählt

CHARLOTTENBERG Am 20. Februar 2025 fand die Wahl zum stellvertretenden Wehrführer der Feuerwehr Charlottenberg statt. Die Wahl war notwendig geworden, da die Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers abgelaufen war.
Der bisherige stellvertretende Wehrführer, Herr Markus Becker, stellte sich zur Wiederwahl. Im ersten Wahlgang wurde Herr Becker einstimmig wiedergewählt und hat somit das Vertrauen der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr erneut erhalten.
Nach der Wahl wurde Herr Becker von der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Diez sofort auf die Dauer von weiteren zehn Jahren ernannt. Die Bürgermeisterin bedankte sich herzlich bei Herrn Becker für sein bisheriges Engagement und wünschte ihm auch für die kommenden Jahre viel Erfolg in seiner verantwortungsvollen Position.
„Die Entscheidung der Kameraden spricht für die gute Arbeit, die Herr Becker in den vergangenen Jahren als stellvertretender Wehrführer geleistet hat. Wir freuen uns, dass er sich erneut der Herausforderung stellt und die Einheit auch weiterhin tatkräftig unterstützen wird“, so die Bürgermeisterin Maren Busch.
Die Verbandsgemeinde Diez gratuliert Herrn Becker herzlich zur Wiederwahl und wünscht ihm viel Erfolg und Gesundheit für die kommende Amtszeit.
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Absolutes Halteverbot: Neues Gerätehaus der Feuerwehreinheit Birlenbach-Fachingen

DIEZ Die Feuerwehreinheit Birlenbach-Fachingen bezieht in diesen Tagen ihr neues Gerätehaus in der Diezer Straße 2, in unmittelbarer Nähe der zentralen Sportanlage der Verbandsgemeinde Diez.
Um im Einsatzfall ein sicheres und schnelles Ausrücken der Feuerwehrkräfte zu gewährleisten, wurde entlang der Zufahrt von der K 31 in Richtung Gerätehaus und Sportanlage beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet. Auch die direkte Zufahrt zum Gerätehaus ist ab sofort für parkende Fahrzeuge gesperrt.
Die Einhaltung dieser Verkehrsregelung wird künftig verstärkt kontrolliert. Besonders bei Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass das Parkverbot nicht missachtet wird. Verstöße werden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 € geahndet, in schwerwiegenden Fällen kann das Abschleppen unzulässig abgestellter Fahrzeuge angeordnet werden.
Sollten die Parkkapazitäten auf dem regulären Parkplatz erschöpft sein, kann außerhalb der Unterrichtszeiten der Parkplatz am Schulzentrum genutzt werden. Von dort ist die Sportanlage fußläufig in nur fünf Minuten erreichbar.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung dieser Regelung, um die Sicherheit und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu gewährleisten
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