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Koblenz

Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden

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Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden (Symbolbild)

KOBLENZ Wer eine Angelteichanlage betreibt, indem er fangreife Fische aus Hälternetzen in den See setzt, um sie unmittelbar danach an Angler freizugeben, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gilt als unzuverlässig zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Ihm kann der Betrieb der Anlage untersagt werden. Dies entschied das
Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage des Betreibers einer Angelteichanlage ab.

Der Kläger beantragte im Jahr 2019 bei dem Beklagten zum Zwecke des Betriebs einer Angelteichanlage an dem von ihm gepachteten Stausee eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Das von ihm hierzu eingereichte Betriebskonzept sah vor, dass Fische (vorwiegend Forellen) angekauft, für eine angemessene Schonzeit unter Zugabe einer Erhaltungsfütterung in Netzgehegen in dem Stausee gehalten und im Anschluss zum Zwecke des Herausangelns kontaktlos in den Stausee gelassen werden.

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Auf Grundlage dieses Betriebskonzepts erteilte der Beklagte dem Kläger die beantragte Erlaubnis mit mehreren Nebenbestimmungen. Insbesondere legte er die beim Besatz des Angelteichs mit zugekauften Speisefischen einzuhaltende Schonzeit auf acht Wochen fest. Nachdem in der Folge mehrere Tierschutzanzeigen bei dem Beklagten eingegangen waren, denen zufolge der Kläger während des Angelbetriebs Fische mit dem Kescher aus den Netzgehegen in den See eingesetzt haben soll, widerrief der Beklagte die dem Kläger erteilte Erlaubnis und untersagte ihm das gewerbsmäßige Handeln mit lebenden Fischen sowie jeglichen Angelbetrieb.

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Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Kläger hiergegen Klage, mit der er vorbrachte, die Schonzeit von acht Wochen sei zu lang bemessen; in anderen Bundesländern gälten deutlich kürzere Fristen. Er habe die Fische stets kontaktlos in das Wasser entlassen, indem er die Netzgehege in das Wasser herabgedrückt habe. Lediglich gelegentlich sei er gezwungen gewesen, Fische mit dem Kescher umzusetzen, wenn diese aufgrund der angeordneten langen Hälterung in den Netzgehegen zu verenden gedroht hätten.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Widerruf der dem Kläger erteilten Erlaubnis zum gewerbemäßigen Handel mit lebenden Fischen sei rechtlich nicht zu beanstanden, da der Kläger sich diesbezüglich als unzuverlässig erwiesen habe, so die Koblenzer Richter. Nach den Aussagen der von der Kammer vernommenen Zeugen stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger Fische regelmäßig mit einem Kescher aus den Gehegen herausgehoben und vor den anwesenden Anglern in den See eingesetzt habe. Damit habe er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Zwar sei die waidgerechte Fischerei – trotz der damit verbundenen Leiden der Fische – zur Gewinnung von Nahrung zulässig.

Nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei jedoch, wenn fangreife Fische, die sich bereits in der Hand des Menschen befänden, ausschließlich in einen Angelteich eingesetzt würden, um den anwesenden Anglern – wie hier – unmittelbar darauf das Vergnügen des Herausangelns zu bieten. Aufgrund der Schwere der tierschutzrechtlichen Verstöße sei der Widerruf der Erlaubnis auch – trotz der damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Klägers – verhältnismäßig.

Infolge des Widerrufs der Erlaubnis habe der Beklagte dem Kläger auch zu Recht den gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen sowie angesichts der festgestellten Verstöße jeglichen Angelbetrieb untersagt. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. März 2022, 3 K 848/21.KO – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).

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Gesundheit

Til kämpft sich ins Leben zurück: Ehemaliger Koblenzer Patient trifft nach 22 Jahren seine Retter

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Foto: GK-Mittelrhein | Kerstin Macher

KOBLENZEr ist ein Kämpfer!“ Damit meint Frank Simonis seinen Sohn Til, den er liebevoll anschaut, als er mit ihm, Ehefrau Astrid und Tochter Lea im Kemperhof, dort wo Til zur Welt kam, zu Besuch ist. Gemeinsam sind die vier einen beeindruckenden Weg gegangen.

Til kommt am 4. Mai 2002 in der 28. Schwangerschaftswoche als Frühchen zur Welt. Diese Kinder hatten bereits vor 22 Jahren gute Überlebenschancen. Doch Til entwickelte plötzlich unter intensivierter Beatmung einen beidseitigen Lungenriss mit Herz-Kreislaufversagen“, erklärt Dr. med. Thomas Hoppen, der die Familie 2024 zum Wiedersehen im Kemperhof trifft.

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Als meine Frau mich anrief und sagte, was passiert ist, war für mich klar: Til schafft das, der ist ein Kämper“, erinnert sich Vater Frank. Doch so sicher war das keinesfalls. „Ohne ein eingespieltes Team, das schnell und effizient reagiert, hätte die Geschichte ganz anders ausgehen können“, weiß Hoppen. Wichtig war, dass gleich mehrere Behandlungen nahezu parallel verliefen: die sofortige kontinuierliche Wiederbelebung mit Überdruckbeatmung und Herzdruckmassage, die Notfallmedikamentengabe und die Versorgung beider Lungen mit Schläuchen durch die Haut bis in den Lungenspalt, damit sich beide Lungen wieder entfalten konnten.

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Das Besondere: „Die Lungen sind bei so kleinen Kindern winzig, aber definitiv lebenswichtig für den Atemgasaustausch – also vor allen Dingen für die Versorgung mit lebenswichtigem Sauerstoff. Da gilt es, dran zu bleiben und nicht nach zehn Minuten zu sagen ,wir schaffen das nicht‘ “, erläutert der Facharzt für Pädiatrische Intensivmedizin.

Als Til dieses Jahr die Geschichte noch einmal hört und neben ihm Hebamme Christine und Arzt Thomas zur Seite stehen, ist er überwältigt. „Das ist einfach Wahnsinn“, sagt er. „Ich freue mich so unglaublich, dass ich das Team jetzt kennenlernen darf.“

Das Team hat Til nach der Reanimation noch weitere rund zehn Wochen begleitet. „Wir waren damals sehr erleichtert und überglücklich, dass es unser Til geschafft hat. Und gleichzeitig war es eine sehr aufwühlende und kräftezehrende Zeit“, erinnert sich Mutter Astrid. „Da hätten wir uns damals auch gewünscht, wenn andere Familien von ihren Erlebnissen erzählt hätten. Das bewegt uns, auch heute noch nach so langer Zeit, anderen Mut zu machen“, sagt die Familie.

Geschichten wie diese sind kein Alltag, aber in einem Perinatalzentrum Level 1, wie es der Kemperhof ist, kommen jährlich eine Reihe von Frühgeborenen zur Welt. „In unserem Zentrum sind Fachärzte mit spezieller Zusatzweiterbildung für Geburtshilfe und Perinatalmedizin sowie für Neonatologie rund um die Uhr erreichbar. Auf der neonatologischen Intensivstation haben wir mindestens sechs Intensivpflegeplätze und entsprechend ausgebildetes Personal, sodass eine optimale Versorgung gesichert ist“, betont Chefarzt Privatdozent Dr. med. Thomas Nüßlein.

Er und das gesamte Team haben sich sehr gefreut, dass Til zu Gast war. „Es war auch für mich sehr bewegend. Tils Geschichte zeigt auch, wie enorm wichtig es ist, dass möglichst viele für den Notfall geschult sind – nicht nur im Krankenhaus“, betont Hoppen. Deshalb bietet er auch seit Jahren im Kemperhof regelmäßig Notfalltrainings mit Kinder-Simulationspuppen an. „Jeder sollte an seinem Können arbeiten und regelmäßig an einem solchen Kurs teilnehmen.“

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Koblenz

Koblenzer Höhenretter üben auf Baustellenkran an der Pfaffendorfer Brücke

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Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf

KOBLENZ Die Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr Koblenz ist seit 2023 im Dienst und wird für die spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen ausgebildet. Um mögliche Einsatzszenarien so realistisch wie möglich zu üben, ergreifen die Einsatzkräfte immer wieder bestehende Möglichkeiten im Koblenzer Stadtgebiet.

An drei Freitagen, 26. Juli, 2. und 9. August, nutzen die Höhenretter der Koblenzer Berufsfeuerwehr dieses Mal die Gelegenheit, um auf der Brückenbaustelle an der Pfaffendorfer Brücke verschiedene Szenarien rund um den roten Baukran auf der Seite des Kurfürstlichen Schlosses zu üben. 

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Koblenz

Hinterm Horizont ging´s weiter: Tolles Musik-Festival auf der Festung Ehrenbreitstein begeisterte tausende Zuschauer

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ Das dreitägige Horizonte Musikfestival vom Café Hahn in Koblenz ist vielmehr wie nur ein übliches Aufeinandertreffen großartiger Künstler, sondern eine kulturelle Begegnung, die zum Nachdenken, Mitfeiern und Tanzen anregt.  Bei einer ausgelassenen Stimmung schafft die Musik in einer gespaltenen Gesellschaft die unpolitische Verbindung der zahlreichen Besucher. Dabei gibt es durchaus den mahnenden und warnenden Zeigefinger so mancher Liedermacher. Wer es wollte und konnte, sinnierte über die Textzeilen uns suchte das Gespräch mit den Nachbarn.

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Genau das ist eine der Intentionen des Fördervereins vom Café Hahn, teilte die erste Vorsitzende Saskia Scherhag-König mit. Dabei bot das Horizonte-Festival noch weit mehr als die Liedermacher. Auf mehreren Bühnen präsentierten Bands aus aller Herren Länder das Beste vom Besten aus ihrer Region. Von Folk über Afrorock, Gypsy, Klassik, Reggae, Gospel, Indie-Pop bis hin zu Jazz, Weltmusik, Country, Balkan-Rock und Blues war alles vertreten, was man sich nur wünschen konnte.

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Natürlich durfte auch der Lokalmatador Lulo Reinhardt nicht fehlen, der mit dem großen Ensemble von Absinto Orkestra die Sparkassenbühne zum Beben brachte. Auf der Casino-Bühne war es die Liedermacherin Cynthia Nickschas, die mit ihrer rauchigen Stimme die Menschen begeisterte. Das Horizonte-Festival ist längst zu einer Kultveranstaltung für die ganze Familie geworden. Und so darf man bereits jetzt gespannt sein, was die Verantwortlichen des Fördervereins vom Cafe´Hanhn im kommenden Jahr für tolle Bands aus dem Hut zaubern werden. Und nach dem Horizonte ist vor dem 33. Gaukler-Fest, das kommendes Wochenende auf der Festung Ehrenbreitstein stattfinden wird. Eröffnet wird die Veranstaltung am kommenden Freitag um 20 Uhr. Mehr Informationen gibt es hier (https://www.cafehahn.de/p~gauklerfestung-33.-gaukler-und-kleinkunstfestival~343475).

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