Connect with us

Koblenz

Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden

Veröffentlicht

am

Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden (Symbolbild)

KOBLENZ Wer eine Angelteichanlage betreibt, indem er fangreife Fische aus Hälternetzen in den See setzt, um sie unmittelbar danach an Angler freizugeben, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gilt als unzuverlässig zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Ihm kann der Betrieb der Anlage untersagt werden. Dies entschied das
Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage des Betreibers einer Angelteichanlage ab.

Der Kläger beantragte im Jahr 2019 bei dem Beklagten zum Zwecke des Betriebs einer Angelteichanlage an dem von ihm gepachteten Stausee eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Das von ihm hierzu eingereichte Betriebskonzept sah vor, dass Fische (vorwiegend Forellen) angekauft, für eine angemessene Schonzeit unter Zugabe einer Erhaltungsfütterung in Netzgehegen in dem Stausee gehalten und im Anschluss zum Zwecke des Herausangelns kontaktlos in den Stausee gelassen werden.

Anzeige

Auf Grundlage dieses Betriebskonzepts erteilte der Beklagte dem Kläger die beantragte Erlaubnis mit mehreren Nebenbestimmungen. Insbesondere legte er die beim Besatz des Angelteichs mit zugekauften Speisefischen einzuhaltende Schonzeit auf acht Wochen fest. Nachdem in der Folge mehrere Tierschutzanzeigen bei dem Beklagten eingegangen waren, denen zufolge der Kläger während des Angelbetriebs Fische mit dem Kescher aus den Netzgehegen in den See eingesetzt haben soll, widerrief der Beklagte die dem Kläger erteilte Erlaubnis und untersagte ihm das gewerbsmäßige Handeln mit lebenden Fischen sowie jeglichen Angelbetrieb.

Anzeige

Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Kläger hiergegen Klage, mit der er vorbrachte, die Schonzeit von acht Wochen sei zu lang bemessen; in anderen Bundesländern gälten deutlich kürzere Fristen. Er habe die Fische stets kontaktlos in das Wasser entlassen, indem er die Netzgehege in das Wasser herabgedrückt habe. Lediglich gelegentlich sei er gezwungen gewesen, Fische mit dem Kescher umzusetzen, wenn diese aufgrund der angeordneten langen Hälterung in den Netzgehegen zu verenden gedroht hätten.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Widerruf der dem Kläger erteilten Erlaubnis zum gewerbemäßigen Handel mit lebenden Fischen sei rechtlich nicht zu beanstanden, da der Kläger sich diesbezüglich als unzuverlässig erwiesen habe, so die Koblenzer Richter. Nach den Aussagen der von der Kammer vernommenen Zeugen stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger Fische regelmäßig mit einem Kescher aus den Gehegen herausgehoben und vor den anwesenden Anglern in den See eingesetzt habe. Damit habe er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Zwar sei die waidgerechte Fischerei – trotz der damit verbundenen Leiden der Fische – zur Gewinnung von Nahrung zulässig.

Nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei jedoch, wenn fangreife Fische, die sich bereits in der Hand des Menschen befänden, ausschließlich in einen Angelteich eingesetzt würden, um den anwesenden Anglern – wie hier – unmittelbar darauf das Vergnügen des Herausangelns zu bieten. Aufgrund der Schwere der tierschutzrechtlichen Verstöße sei der Widerruf der Erlaubnis auch – trotz der damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Klägers – verhältnismäßig.

Infolge des Widerrufs der Erlaubnis habe der Beklagte dem Kläger auch zu Recht den gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen sowie angesichts der festgestellten Verstöße jeglichen Angelbetrieb untersagt. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. März 2022, 3 K 848/21.KO – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blaulicht

Warum?

Veröffentlicht

am

von

FREUDENBERG Der Beruf ist nicht immer eine Berufung. Gestern fuhr ich im Auftrag nach Freudenberg. Ich sollte Bilder festhalten von dem Ort, wo die 12-jährige Luise gestorben ist. Dort, wo die Menschen im Wald Blumen und Kerzen niederlegten. Ein letztes Andenken. Vor dem kleinen Andachtsplatz stand ein junger Mann mit seinem Hund. Stille. Die Blicke einfach nur leer. Er kannte Luise und auch die beiden mutmaßlichen Täterinnen flüchtig. Häufiger kamen sie den Waldweg entlang und grüßten so wie es Kinder nun mal tun.

“Dort hinten ist sie gestorben”, sagte der Mann mit leiser Stimme und zeigte auf ein tiefliegendes Waldstück. Sogar zahlreiche Fußspuren waren noch erkennbar. Vielleicht waren sie von der Polizei, von Luise oder den beiden Täterinnen. Man blickt von oben etwa 100 Meter in ein kleines Talstück abseits des Radweges. Ich wünschte, Luise hätte die Kraft gehabt, dort nicht mit hinzugehen. Hat sie sich gewehrt, hatte sie Angst und wusste sie, was ihr droht? Warum nur?

Anzeige

Es ist gespenstisch still. Die Menschen vor Ort reden leise. Im Hintergrund zwitschern fast friedlich die Vögel. Ich stehe dort oben und habe einen Kloß der Trauer im Hals. Man muss nicht sehen, um zu verstehen. Ich möchte schreien, aber ich kann nicht. Warum nur?

Anzeige

Man sieht viel, wenn man für eine Zeitung arbeitet, doch darauf ist man nicht vorbereitet. Die Gefühle fahren Achterbahn. Ich schaue ins Tal hinab, betrachte die Fußspuren und bin einfach nur entsetzlich traurig. Was hat sich dort nur abgespielt? Sterben durch die wahrscheinliche Hand der besten Freundin. Jemanden, dem man doch vertraut. Ich bin 52 Jahre alt und man macht sich natürlich Gedanken zum Sterben. Vielleicht ein wenig Torschlusspanik. Mancher möchte schnell gehen. Vielleicht im Schlaf sterben oder ein schneller Herzinfarkt. Das war nie mein Wunsch. Ich wollte mich immer verabschieden können. Die Hand eines geliebten Menschen halten, noch einmal in die Augen sehen und wissen, dass alles richtig war. Luise starb alleine. Sie hatte keine Hand, die sie hielt. Keine Mutter, kein Vater, der im letzten Moment bei ihr war. Kein Abschied. Nur der kalte Boden unter ihr im Wald. Wo ist da nur der Gott, von dem alle reden?

Ob diese Frage ernst gemeint ist? Für mich war sie es gestern. 52 Jahre lang wurde mir gesagt, ich soll glauben. Das neue Testament finde ich toll, aber wo warst du die vergangenen 52 Jahre? Die kleinen Zeichen erkennen und du warst da? Ich hätte gerne im Leben diesen Halt und Best Buddy gehabt, aber ich sehe dich nicht. Du hattest die Chance gehabt, dich bei Luise zu zeigen, um es zu verhindern.  Einmal ein großes Zeichen. Irrational? Ja. Rational denken konnte ich nicht mehr. Man fühlt vor Ort diesen Schmerz und die Trauer, obwohl man Luise selber nicht kannte. Warum nur?

Was muss dieses Mädchen ertragen haben? Vielleicht hätte sie gerettet werden können. Sie ist verblutet. Weiß man, dass man stirbt, wenn man verblutet? Ich könnte heulen. Zeit heilt alle Wunden, sagt man, doch wie sollen diese tatsächlich wieder gut werden? Es gibt so viele Opfer in der Geschichte. Die Eltern von Luise. Wie kann man das nur ertragen? Und die Eltern der Täterinnen. Auch diese sind Opfer. Wie soll man mit dem eigenen Kind und deren Schuld umgehen? Ist das überhaupt möglich? Und die Täterinnen? Ich rede mir ein, dass sie verroht sind und aus einer asozialen Familie kommen, doch genau das ist wohl nicht der Fall. Ich bin ein Kind der 80er. Verfehlungen hatten Konsequenzen. Mal war es der Stubenarrest oder auch eine Tracht Prügel. Ob das besser war? Es waren halt die 80er. Der Respekt vor den Eltern war groß und auch der Umgang mit Gleichaltrigen war anders. Auch früher gab es Streitigkeiten in der Schule und auch mal außerhalb, aber es wurde anders gelöst. Ob man sich prügelte? Klar. Man nahm in den Schwitzkasten und versuchte den Kontrahenten zu Boden zu zwingen. Und es wurde in den Bauch geboxt. Doch es gab da ein paar ungeschriebene goldene Regeln. Es wurde nicht ins Gesicht geschlagen und schon gar nicht getreten. Wenn der Unterlegene aufgab, war augenblicklich Ende. In der Schule wurde man auch noch von den Lehrern zurechtgewiesen. In der Grundschule stand ich so einige Male in der Ecke und Nachsitzen war mein Lieblingsfach.

So habe ich es aus meiner Sicht erlebt. Vielleicht verklärt man es mit der Zeit. Doch diese Gewaltexzesse, wie sie heute vereinzelt vorkommen, habe ich nie erlebt. Ich packe meine Sachen zusammen. Ich fahre das Stativ ein, schiebe die Kamera in die Tasche und gehe den Weg durch den Wald zurück ins Auto. Es ist wie das benommene Laufen auf Watte. 96 Kilometer bis nach Hause.

Auf dem Heimweg kreisen die Gedanken um Luise. Um den bedrückenden Ort. Mir kommen Tränen und ich rede mit einem Gott, den es wohl nicht gibt. Warum zeigt er sich nicht wenigstens einmal den Menschen. Jedem einzelnen? Wäre dann so etwas möglich? Vielleicht mit ein wenig Blitz und Donner alles Leid zu beenden und Erkenntnis zu bringen. Wie toll wäre das. Wir gewöhnen uns so schnell an das Schreckliche. Dort die Flutopfer der Ahr, der Syrien-Krieg, dann die Ukraine, das Erdbeben in der Türkei und Syrien und zwischendurch noch ein paar Morde. Was am Beginn unfassbar erscheint, verblasst und wird zur Normalität. Kaum noch jemanden erschrecken die Bilder aus der Ukraine. Man stumpft ab. Jede Hilfsaktion wird schwieriger.

Im Augenblick des Schreckens sind wir ergriffen, doch die Zeit lässt das Unfassbare zur Normalität werden. Man braucht nur Geduld. Meine Mutter starb schon früh in den 90ern. Am Anfang sah ich sie in meinen Träumen und hätte alles dafür gegeben, noch einmal fünf Minuten mit ihr reden zu dürfen. Nach und nach wurden die Bilder undeutlicher, der Schmerz ließ nach und heute kann ich sie nicht mehr in Bildern in meiner Erinnerung erfassen. Ja, dafür schämt man sich, aber vielleicht ist das ein Reflex. Die Erinnerungen verblassen, auch wenn man sie festhalten möchte.

So wird es auch hier sein. Ich frage mich oft, wie es die Rettungskräfte, Feuerwehrleute oder Polizisten schaffen, die Eindrücke zu verarbeiten. Ich hatte gestern keine Bilder gesehen, sondern nur Gedanken in dem Wald, wo Luise starb. Was aber machen erst dann die ehrenamtlichen und beruflichen Einsatzkräfte durch, wenn sie mit dem Tod konfrontiert werden? Wie löscht man diese Erinnerungen aus? Kann man da Abstand zu halten? Ich werde mich in Zukunft wahrscheinlich öfters einmal still fragen, wenn ich einen Feuerwehrmann sehe, was dieser bereits durchgemacht hat und wie er das verarbeiten konnte.

Was uns bleibt im Leben, sind die Erinnerungen. Die Festplatte des Lebens. So manche, würde man gerne gänzlich auslöschen. Am Montag gab es in Koblenz die Pressekonferenz zu Luise. Sämtliche Medienvertreter waren vor Ort. Auch wir. Dort wurden die ersten genaueren Ermittlungsergebnisse bekannt gegeben. Vorne saß ein sichtlich ergriffener Oberstaatsanwalt. Die Situation war surreal. Mit gebrochener Stimme berichtete der Jurist von den Geschehnissen. Und am Ende war auch klar, dass er nichts Genaues zum Tathergang und den Täterinnen sagen möchte. Man hätte es dabei belassen können. Das Unfassbare zu erklären, ist manchmal unmöglich. Die Erwartung an die Justiz ist es bei manchen, dass diese in maschinenartiger Professionalität emotionslos über das Geschehen berichten und vergessen gleichzeitig, dass dort Menschen sitzen, die ebenso Väter sind und fassungslos mit den Tränen kämpfen müssen. Und dennoch muss die Medienindustrie berichten und aggressiv nachfragen. Die große Story zählt offenbar mehr wie Empathie. Zum Kotzen!

96 Kilometer Autofahrt können sehr lange sein. Ich weinte um ein Kind, was ich nicht kannte. Ich führte vermeintliche Zwiegespräche mit Gott. Hätte mich einer im Auto gesehen oder gehört, hätte er wahrscheinlich einen Psychologen zurate gezogen. Antworten? Gibt es tatsächlich eine echte erklärende Antwort auf eine solche Tat? Es tut weh. Man fühlt den Schmerz mit Luise. Ihre Angst und Verzweiflung und man weiß nicht, wie man mit den Täterinnen umgehen soll. Nach Immanuel Kant würde es Auge um Auge gehen. Der Wunsch danach ist verständlich. Das Urteil durch die  Gesellschaft ist längst gefallen. Doch genau dieses geht nicht. Ein pädophiler Kindesmörder wird in einem gerichtlichen Verfahren verurteilt. Oftmals auch mit einer verhängten Sicherungsverwahrung, um die Gesellschaft vor weiteren schweren Straftaten zu schützen, wenn eine weitere Gefährlichkeit des Täters zu erwarten ist.

Ein solcher Täter wird in einer öffentlichen Verhandlung vorgeführt. Die Gesellschaft kann damit langsam abschließen, weil sie daran teilhaben konnte. Bei den mutmaßlichen Täterinnen von Luise geht das nicht. Es wird keine Verhandlung geben. Für all die Menschen in Trauer bleibt nur Leere und Verzweiflung. Das Verarbeiten des Unfassbaren dauert viel länger und ist nahezu unmöglich. Doch bleibt die Tat tatsächlich ungesühnt?

Die Täterinnen werden sich mit ihrem Handeln auseinandersetzen müssen. Momentan befinden sie sich in Obhut des Jugendamtes und in einem geschützten Bereich. Geschützt hört sich ja toll an, dabei bedeutet es in erster Linie eine geschlossene Anstalt. Luise übernachtete bei ihrer vermeintlich besten Freundin, die zu ihrer Mörderin werden sollte. Während sie im Wald verblutete, sollen die Täterinnen die Mutter von Luise angerufen haben, mit dem Hinweis, dass sich Luise auf dem Heimweg befinden würde und die Mutter doch anrufen soll, wenn sie daheim ankommen würde. Sie wussten genau, dass Luise nie mehr nach Hause kommen würde. Kaltblütig und geplant? Ja, so sehe ich das.

Laut werden die Rufe danach, dass die Strafmündigkeit heruntergesetzt wird. In all der Verzweiflung und Trauer absolut nachvollziehbar. Doch was ist denn das richtige Alter? 12 oder besser 10? Vielleicht sogar eine individuelle Lösung? Manch ein 13-Jähriger benimmt sich wie ein 10-Jähriger und viele sind altersgerecht. Muss das eventuell im Einzelfall entschieden werden?  Wann kann ein Kind eine solche Tat und die Folgen erfassen? Ich wäre momentan nicht gerecht. Viel zu viele Emotionen haben mich seit gestern gepackt um neutral zu sein. Wahrscheinlich denke ich in Wochen wieder nüchtern und anders darüber. So schwer es auch fällt, aber auch den Täterinnen muss ein Weg zurück in die Gesellschaft gezeigt werden. Nur zu gerne würde man situationsbedingt wünschen, dass diese sehr lange in einem geschützten Bereich verbleiben müssten. Rache. Da sind wir wieder bei Kant. Doch genau das wird es nicht geben. Luise ist tot. Und ich bin nicht bereit mich mit den Lebensperspektiven der Täterinnen auseinanderzusetzen. Dafür ist für mich jetzt kein Raum.

Aber es wird die Zeit kommen, darüber wieder klar nachzudenken. Und wir müssen uns damit abfinden, dass auch die Täterinnen wieder zurück ins Leben kommen müssen, irgendwann, wenn sie begriffen haben was sie taten. Ihre Auseinandersetzung mit dem Unfassbaren wird sie ein Leben lang begleiten. Ob ich damit Mitleid habe? Nein. Auch dazu bin ich im Moment noch nicht bereit.

96 Kilometer Heimweg. Und 96 Kilometer war ich in Gedanken bei Luise und in einem Zwiegespräch mit Gott. Wer glaubt weiß nichts und wer weiß, wird Glauben. Ich wische mir die Tränen aus den Augen und wünsche mir nichts mehr, dass es diesen Gott doch geben mag. Für Luise. Einen Menschen den ich nicht kannte, aber der mich 96 Kilometer begleitete. Und am Ende bleibt für mich noch immer die Frage: Warum nur?

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Luise (12) mutmaßlich von 2 Mädchen erstochen: Polizei Koblenz nennt neue Details!

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Luise ist offenbar durch zahlreiche Messerstiche und den resultierenden großen Blutverlust gestorben. Täterinnen sollen eine 12- und 13-Jährige sein. Diese sollen die Tat gestanden haben. Nach ihren ersten Anhörungen seien Widersprüche aufgetaucht. Im Zuge der Ermittlungen seien vermehrt Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen.  Zeugen und Bewohnerbefragungen standen im Widerspruch zu den Aussagen der beiden mutmaßlichen Täterinnen. Daraufhin wären sie gestern erneut in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten befragt worden. Schließlich hätten die beiden die Tat eingeräumt. Angaben zum Motiv wurden seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz nicht genannt. Was aber gesagt wurde ist, dass die Motive von Kindern oder Jugendlichen nicht mit denen von Erwachsenen vergleichbar wären.

video
play-sharp-fill

Es davon auszugehen, dass das Mädchen dort starb, wo es aufgefunden wurde. Am vergangenen Sonntag wurde die Leiche des Mädchens von einem Hundeführer gefunden.

Anzeige

Auch der Tathergang und weitere Informationen zu den Tatverdächtigen wurden zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Minderjährigen nicht genannt. Die Täterinnen wurden dem Jugendamt übergeben und befinden sich laut dem Oberstaatsanwalt Mario Mannheimer in einem geschützten Bereich.

Anzeige

Eines wurde klar. Der Fall erschüttert. Wenn strafunmündige Kinder töten und getötet werden, kann nicht von einem sogenannten Alltagsverbrechen mehr gesprochen werden. Was man sah, war ein sichtlich ergriffener und um Worte ringenden Oberstaatsanwalt. Zurück bleibt eine Leere in der Gesellschaft zu der unfassbaren Tat. Warum, wird man nie wirklich verstehen.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Attraktives Mobilitätsangebot: Machbarkeitsstudie der Pendler-Radroute an Rhein und Lahn

Veröffentlicht

am

von

RHEIN-LAHN/KOBLENZ Ende Januar trafen sich die Vertreter*innen der sechs Projektpartner (Landesbetrieb Mobilität (LBM), Stadt Koblenz, Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Stadt Lahnstein, Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau und die Stadt Boppard) mit dem beauftragten Fachbüro zum Projektstart der Machbarkeitsstudie Pendler-Radroute. Ziel der Studie ist dabei, die am besten geeignete Strecke für die Radpendler in den Korridoren zwischen Koblenz und Boppard/ Bad Salzig (linke Rheinseite) und zwischen Koblenz und Bad Ems (Lahntal) ausfindig zu machen. Sie soll direkt, weitestgehend störungsarm, sicher und frei von Umwegen sein. Der Untersuchungsraum umfasst insgesamt einen Streckenumfang von ca. 46 km in den besagten Korridoren zzgl. weiterer lokaler Anbindungen ins Moseltal und nach Oberlahnstein.

Die umfangreiche und detaillierte Machbarkeitsstudie bildet im ersten Schritt die Grundlage zur späteren Realisierung einer schnellen, sicheren und komfortablen Pendler-Radroute zwischen den genannten Städten. Langfristig versprechen sich die Verantwortlichen hierdurch eine qualitative Stärkung des Alltagsradverkehrs sowie eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs.

Anzeige

Vorausgegangen war im Dezember 2022 eine Kooperationsvereinbarung (KV I) zwischen dem rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium und den genannten Projektpartnern. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt – wie bei anderen Pendler – Radrouten auch – 80% der Kosten der Machbarkeitsstudie als Interessenanteil. Die restlichen 20% der Kosten teilen sich die beteiligten Kommunen zu gleichen Teilen auf.

Anzeige

In etwa 1,5 Jahren wird das Fachbüro die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie als Grundlage für die weiteren damit verbundenen Planungen vorlegen. Mit Bestimmung der Vorzugstrassen kann anschließend in den weiteren Planungsprozess sowie in die Detailplanungen eingestiegen werden. Die anschließende Realisierung bzw. Umsetzung der geplanten Maßnahmen setzt auch zukünftig eine gebietsübergreifende Kooperation aller Projektpartner voraus.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier