Koblenz
RECHT: Kein Grundsteuererlass bei baurechtswidriger Nutzung

KOBLENZ Eine Grundstückseigentümerin hat keinen Anspruch auf den Erlass der Grundsteuer, wenn sie durch ein ihr zurechenbares Verhalten die Ursache für eine Ertragsminderung ihrer Gewerbeimmobilie selbst herbeigeführt hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin ist Eigentümerin einer in einem Gewerbegebiet der beklagten Stadt liegenden Immobilie, die baurechtlich bis auf die Hausmeisterwohnung nur gewerblich als Bürogebäude genutzt werden darf. Sie bat um Grundsteuererlass, da von acht Einheiten des Gebäudes nur eine vermietet worden sei und die Kaltmiete 600,00 € betrage. Die Beklagte lehnte den begehrten Grundsteuererlass ab und führte aus, die Klägerin habe sich nicht nachhaltig um die Vermietung des Objekts bemüht. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin Klage.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Grundsteuer, so die Koblenzer Richter, könne nach den gesetzlichen Bestimmungen bei einer Minderung der erzielbaren Mieteinnahmen um mindestens 50 % teilweise erlassen werden, aber nur dann, wenn der Eigentümer die Minderung der Mieteinnahmen nicht zu vertreten hätte. Dies sei hier allerdings nicht der Fall. Der Klägerin sei bei Erwerb des Gebäudes, das bereits seit 20 Jahren im Eigentum ihrer Familie gestanden habe, bekannt gewesen, dass eine Vermietung mit Blick auf die baurechtlichen Vorschriften nur zu Gewerbezwecken in Betracht komme.
Das Objekt wiese indes eine deutliche Prägung als reines Wohnhaus auf, was einer Vermietung der Einheiten zu Gewerbezwecken (Büronutzung) entgegenstehe. Die Klägerin habe aber keine baulichen Maßnahmen ergriffen, um die Einheiten einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Habe sie es somit unterlassen, das Objekt in einen Zustand zu versetzen, der sich zur Vermietung für die erlaubte Nutzung der Räumlichkeiten eigne, habe sie die Ursache für den Leerstand des Gebäudes selbst zu
verantworten.
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 16. November 2021, 5 K 256/21.KO) – (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).
Gesundheit
Adipositas: Wie Experten aus Koblenz bei starkem Übergewicht helfen können

KOBLENZ Menschen mit schwerem Übergewicht werden häufig diskriminiert und beschämt. Ihnen wird schnell Trägheit und ein Mangel an Willenskraft unterstellt, um etwa einen Ernährungsplan konsequent umzusetzen oder sich „einfach“ mehr zu bewegen. Doch bei Adipositas handelt es sich um eine chronische Erkrankung, die ebenso komplexe wie unterschiedliche Ursachen haben kann. Trotz Sport und Diäten können Betroffene oftmals aus eigener Kraft nicht mehr ausreichend abnehmen. Auf Dauer drohen weitere gesundheitliche Probleme wie Gelenkbeschwerden, Diabetes, Bluthochdruck oder Schlaganfälle. Zudem kann darunter auch die Psyche auf die Dauer leiden.
Adipositaszentrum Mittelrhein informiert über interdisziplinäres Behandlungskonzept
Am Mittwoch, 5. März, bieten die Experten des Adipositaszentrum Mittelrhein eine Informationsveranstaltung im Kemperhof an. Dr. med. Benedikt Hoidn, Leiter Adipositaszentrum Mittelrhein, Dr. med. Sven Oosterloo, Leitender Oberarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Kemperhof, Thorsten Kratz, Oberarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Kemperhof, sowie Zentrumskoordinatorin Ingrid Neunheuser erläutern das multimodale Konzept zur Vorbereitung auf einen chirurgischen Eingriff, verschiedene Operationsverfahren sowie die umfassende Nachsorge und weitere Unterstützung. Los geht es um 18 Uhr im Konferenzzentrum des Kemperhofs, Koblenzer Straße 115-155 in Koblenz. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Leistungsspektrum des Adipositaszentrum Mittelrhein gibt es auch im Internet unter www.adipositaszentrum-koblenz.de.
Blaulicht
Bad Ems: Drohungen mit Schusswaffen gegen Grüne-Politikerin erschüttern Wahlkampf

BAD EMS/KOBLENZ Nach Gewaltandrohungen gegen die GRÜNE Kandidatin Kim Theisen, Listenplatz 7 und Wahlkreis 198 Koblenz erklären die Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz, Natalie Cramme-Hill und Paul Bunjes, gemeinsam mit Kim Theisen:
„Beleidigungen, die sich gerade an mich als GRÜNE Politikerin richten, kenne ich mittlerweile leider schon. Diese Gewaltandrohungen, teilweise mit Schusswaffen, sind aber eine neue Eskalationsstufe. Es ist auch ein Problem für unsere Demokratie, wenn Menschen, die sich zur Wahl stellen, auf diese Weise bedroht werden“, betont Kim Theisen.
„Die massiven Drohungen gegen unsere Kandidatin Kim Theisen haben eine Qualität erreicht, die uns zutiefst beunruhigt. Wir unterstützen, dass diese zur Anzeige gebracht werden. Gegen solche Drohungen muss polizeilich ermittelt werden. Unser Dank geht an die Behörden für die gute Zusammenarbeit. Grundsätzlich gilt für uns: Die Sicherheit unserer Kandidat*innen und Wahlkämpfer*innen hat erste Priorität. Gleichzeitig lassen wir uns von Demokratiefeinden nicht einschüchtern.“
Hintergrund
Unter einem Social Media Post „Triff mich am Wahlkampfstand“ mit der Ankündigung eines Infostands von Kim Theisen in Bad Ems am kommenden Samstag, 10 bis 12 Uhr, wurden gegen die Kandidatin verschiedene Gewaltandrohungen, unter anderem Waffengewalt gepostet. Die Polizeiinspektion Koblenz und das Landeskriminalamt ist bereits eingebunden. Der Stand wird vermutlich weiter stattfinden können, allerdings mit intensivierter Streifentätigkeit durch die Polizei Koblenz.
Koblenz
Mit 102 Jahren voller Pläne: Winnie Ruge lädt OB Langner zum nächsten Geburtstag ein

KOBLENZ Koblenz ist eine Stadt in der es sich leben lässt, sogar ganz schön lang. Oberbürgermeister David Langner gratulierte dieser Tage Winnie Ruge einer fidelen Bewohnerin der Karthause, die seit kurzem in der De Haye’schen Stiftung wohnt. Im stiftungseigenen Café war ein Tisch reserviert an dem der OB das Geburtstagskind antraf, um mit Blumen und einer Urkunde zum 102. Wiegenfest zu gratulieren.
Die Jubilarin erzählte aus ihrem Leben und verabredete sich mit Langner schon für das kommende Jahr zu ihrem Geburtstag, bei dem dann indische Snacks gereicht werden sollen.
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