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VG Bad Ems-Nassau

Besuch Sommerfest des VdK-Ortsverbandes „Augst-Gemeinden“ in Arzbach

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(Auf dem Bild von links nach rechts: Christian Christ (Erster Beigeordneter), Heinz-Peter Christ (Vorsitzender VdK-Augst-Gemeinden) und Claus Eschenauer (Ortsbürgermeister)

ARZBACH Vergangenes Wochenende fand erstmalig in Arzbach das VdK-Sommerfest der Augst-Gemeinden statt. Ortsbürgermeister Claus Eschenauer begrüßte zusammen mit dem Ersten Beigeordneten Christian Christ die Verbandsmitglieder und Besucher um ihren Vorsitzenden Heinz-Peter Christ. Ortsbürgermeister Eschenauer hielt ein kleines Grußwort, in dem er sich für das ehrenamtliche Engagement der Menschen bedankte. Der Sozialverband VdK (Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e.V.) ist eine der größten und ältesten Interessenvertretungen für Sozialversicherte, Menschen mit Behinderungen, Rentnerinnen und Rentner sowie Pflegebedürftige in Deutschland.

Der Verband setzt sich für soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Gleichstellung ein. Der VdK-Kreisverband Westerwald zählt derzeit fast 13.000 Mitglieder in über 40 Ortsverbänden. Zum Ortsverband „Augst-Gemeinden“ gehören die Ortsgemeinden Arzbach, Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern.

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VG Bad Ems-Nassau

Bad Ems an der Spitze: Die steuerlich teuerste Stadt in der VG Bad Ems-Nassau und unter den Top 10 in Rheinland-Pfalz!

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BAD EMS Die Frage nach den Realsteuern auf kommunaler Ebene gewinnt in Zeiten finanzieller Herausforderungen und dynamischer wirtschaftlicher Entwicklungen zunehmend an Bedeutung. Als unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden stellen Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer eine wichtige Säule der lokalen Finanzierung dar. Insbesondere in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau rückt die Debatte um die Anhebung dieser Steuersätze ins Zentrum des Interesses. Basierend auf den jüngsten Daten des Statistischen Landesamtes aus dem Jahr 2023 haben wir die Hebesätze in dieser Region genauer unter die Lupe genommen (weil auch der Sitz unserer Redaktion in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau liegt). Dabei werfen wir nicht nur einen Blick auf die lokale Ebene, sondern vergleichen auch die Situation auf Kreis- und Landesebene in Rheinland-Pfalz. Trotz der noch ausstehenden Daten für das Jahr 2024, bedingt durch laufende Verabschiedungen der Gemeinderäte und Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörden, bietet dieser Vergleich bereits wichtige Einblicke in die steuerliche Landschaft der Region. Teilweise wurden Artikel bereits von “Steuererhöhungs-Tsunamis in Rheinland-Pfalz” überschrieben, was die Brisanz und Aktualität dieses Themas unterstreicht. Die drastischen Steuererhöhungen, insbesondere bei der Grundsteuer B, haben direkte Auswirkungen auf jeden Einzelnen. Die Umlage über die Nebenkostenabrechnung macht die finanziellen Belastungen unmittelbar spürbar. Diese Entwicklung erfordert eine ernsthafte Diskussion über die finanziellen Herausforderungen, denen die Bürgerinnen und Bürger gegenüberstehen.

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau – Stadt Bad Ems Spitzenreiter

In der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau zeigt sich eine deutliche Tendenz: Die Stadt Bad Ems steht an der Spitze bei allen drei Steuerarten, und das mitunter mit erheblichem Abstand zu den nächstplatzierten Gemeinden.

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Für die Grundsteuer A belegt Bad Ems Platz 1 mit einem Hebesatz von 398%, knapp dahinter Becheln mit 380% auf Platz 2. Dornholzhausen und Pohl folgen auf dem dritten Rang mit jeweils einem Hebesatz von 370%.

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Auch bei der Grundsteuer B verteidigt Bad Ems Platz 1, wobei der Hebesatz mit 523% deutlich über dem von Miellen (500%) und Dornholzhausen (485%) liegt, die auf den Plätzen zwei und drei folgen.

In Bezug auf die Gewerbesteuer behält Bad Ems erneut die Führung, diesmal mit einem Hebesatz von 424%. Miellen folgt auf dem zweiten Platz mit einem Hebesatz von 420%, gefolgt von Nassau auf dem dritten Platz mit einem Hebesatz von 418%.

Rhein-Lahn-Kreis

Im Rhein-Lahn-Kreis zeichnet sich bei den Hebesätzen für die Grundsteuer A eine bemerkenswerte Präsenz von Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ab. Unter den Top 10 der höchsten Hebesätze finden sich insgesamt fünf Gemeinden aus der VG Bad Ems-Nassau.

An der Spitze dieses Rankings steht die Stadt Bad Ems auf dem vierten Platz, gefolgt von Becheln auf dem achten Platz. Die Gemeinden Dornholzhausen und Pohl belegen gemeinsam den neunten Rang, während Lollschied den zehnten Platz einnimmt. Diese Platzierungen verdeutlichen die herausragende Position der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau im Rhein-Lahn-Kreis in Bezug auf die Grundsteuer A.

Auch bei der Grundsteuer B spiegelt sich die starke Präsenz der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau im Rhein-Lahn-Kreis wider. Unter den Top 10 der höchsten Hebesätze finden sich insgesamt 25 Gemeinden aus dieser Region. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass einige Gemeinden des Rhein-Lahn-Kreises den Nivellierungssatz des Landes Rheinland-Pfalz (465%) als Grundlage verwenden, was die Vergleichbarkeit beeinflusst. Daher richten wir unser Augenmerk auf jene Gemeinden, die über diesem Satz liegen.

Erneut führt die Stadt Bad Ems diese Rangliste an, diesmal auf dem zweiten Platz mit einem Hebesatz von 523%. Miellen folgt auf dem dritten Platz mit einem Hebesatz von 500%. Dornholzhausen belegt den sechsten Platz mit 485%, während Lollschied auf dem achten Platz mit einem Hebesatz von 475% liegt. Diese Zahlen verdeutlichen die herausragende Position einiger Gemeinden der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau im Vergleich zu anderen im Rhein-Lahn-Kreis in Bezug auf die Grundsteuer B.

Auch bei der Gewerbesteuer zeigen sich die Gemeinden der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau unter den Top 10 der höchsten Hebesätze im Rhein-Lahn-Kreis äußerst präsent. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund gleicher Hebesätze die Plätze mehrfach belegt sein können.

An der Spitze dieses Rankings steht die Stadt Bad Ems auf dem siebten Platz mit einem Hebesatz von 424%. Ihr folgt Miellen auf dem achten Platz mit einem Hebesatz von 420%. Auf dem neunten Platz befindet sich die Stadt Nassau mit einem Hebesatz von 418%, während sich Dornholzhausen und Lollschied den zehnten Platz teilen, jeweils mit einem Hebesatz von 410%.

Rhein-Land-Pfalz – Die 50 größten Gemeinden gemessen an der Einwohnerzahl

Im Gesamtvergleich für Rheinland-Pfalz, gemessen an der Einwohnerzahl, schaffen es zwei Gemeinden aus dem Rhein-Lahn-Kreis unter die Top 10 der höchsten Hebesätze bei der Grundsteuer A.

Die Stadt Bad Ems sichert sich den achten Platz in dieser Liste, gefolgt von Lahnstein auf dem zehnten Platz.  Bei der Grundsteuer B zeigt sich ein ähnliches Bild, wobei Lahnstein den fünften Platz einnimmt und Bad Ems den siebten Platz belegt. Auch bei der Gewerbesteuer finden sich erneut die beiden Städte Bad Ems und Lahnstein unter den Top 10. Hierbei sichert sich Lahnstein den zweiten Platz, während Bad Ems den fünften Platz belegt.

Kommunaler Finanzausgleich – Urteil des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Die Platzierungen, die bestimmte Gemeinden im Rahmen der Steuer(hebe)sätze einnehmen, sind sicherlich keine Positionen, auf die sie stolz sein würden. Anders als im Sport, wo jeder nach dem Sieg strebt, ist es im Bereich der Steuerbelastung ein Wunsch aller Gemeinden, den letzten Platz zu belegen.

Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) in Rheinland-Pfalz, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, markierte einen bedeutenden Schritt zur Sicherstellung einer gerechteren finanziellen Ausstattung der Kommunen. Diese Reform war eine direkte Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2020, welches feststellte, dass das bisherige System des kommunalen Finanzausgleichs den Kommunen nicht ausreichend finanzielle Mittel für ihre Aufgaben sicherte.

Die Reform führte zu einem grundlegenden Systemwechsel bei der Festlegung der Finanzausgleichsmasse und zur Einführung eines bedarfsorientierten Systems. Dabei wurde den Kommunen eine Mindestfinanzausstattung garantiert, die zusammen mit anderen Einnahmequellen die nachhaltige Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglichen sollte.

Die Neuregelung des KFA war ein komplexer Prozess, der eine enge Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden erforderte. Rheinland-Pfalz orientierte sich dabei an Erfahrungen anderer Bundesländer, die ähnliche Reformen aufgrund von Gerichtsurteilen umgesetzt hatten.

Trotz der fachlichen Herausforderungen und der Vielfalt der kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz wurde die Neuregelung des KFA gemäß den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs streng erarbeitet und umgesetzt. Die Einführung eines bedarfsorientierten Systems stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer gerechten und ausgewogenen finanziellen Ausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz dar.

Verbesserte Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz laut Haushaltsplan der Stadt Bad Ems

Die Stadt Bad Ems betont im Haushaltsplan für 2024 die verbesserte Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz seit der KFA-Reform 2014. Trotz der Pandemie wurden von 2017 bis 2022 sechs Jahre in Folge positive Finanzierungssalden erzielt. Die gestiegenen Landeszuweisungen und Gewerbesteuerkompensationen aufgrund der Pandemie trugen dazu bei.

Trotz der Pandemie verzeichneten die Jahre 2020 und 2021 positive Finanzierungssalden von +203 Mio. Euro bzw. 966 Mio. Euro. Für 2023 standen dank guter Einnahmen mehr als 357 Mio. Euro mehr für den KFA zur Verfügung als im Vorjahr.

Die “Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)” ermöglicht es dem Land, drei Milliarden Euro kommunaler Liquiditätskredite zu übernehmen und die Kommunen von zukünftigen Schuldendiensten zu entlasten. 654 Gebietskörperschaften haben die Teilnahme beantragt.

Insgesamt zeigt die Darstellung der Stadt Bad Ems eine positive Entwicklung und Bemühungen, die Finanzsituation der Kommunen weiter zu verbessern und Schulden abzubauen.

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VG Bad Ems-Nassau

Landräte Boch und Denninghoff bekräftigen Aufforderung zur Zukunftssicherung für die GKM-Standorte Boppard und Nastätten

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Foto: Tim Wittler

BAD EMS/MAYEN Die beiden Landräte Jörg Denninghoff, Rhein-Lahn-Kreis, und Volker Boch, Rhein-Hunsrück-Kreis, haben am Freitag aus aktuellem Anlass persönlich in der Kreisverwaltung des Kreises Mayen-Koblenz Schreiben der Landkreise übergeben, adressiert an Landrat Dr. Alexander Saftig. Als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) hat Dr. Saftig damit von den beiden Landräten durch ihn zuletzt angeforderte Schreiben erhalten.

Mit diesen Schreiben bekräftigen beide Landräte das große Interesse der Landkreise am Erhalt der Krankenhaus-Standorte Boppard und Nastätten. Diese beiden Kliniken sind aufgrund geplanter Strukturveränderungen im GKM laut Medienberichten stark in ihrer Existenz gefährdet.

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Die Landräte Boch und Denninghoff haben in den vergangenen Wochen vor allem aufgrund von Medienberichterstattungen von mutmaßlichen Plänen erfahren, dass die beiden Klinikstandorte Boppard und Nastätten im GKM keine weitere Zukunft haben sollen. Hintergrund ist ein offensichtlich beauftragtes Sanierungsgutachten, welches dem Vernehmen nach von der Unternehmensberatung Roland Berger und mit der juristischen Begleitung einer Anwaltskanzlei erstellt worden sein soll.

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Inhalt eines möglichen Sanierungsplanes, so wurde zuletzt medial berichtet, soll sein, dass eine Zukunft des GKM nur möglich wäre, indem die beiden Standorte Boppard und Nastätten geschlossen werden sollen. Angeblich sollten Teilbereiche der Klinik in Boppard perspektivisch in diesem Zuge auch in das Klinikum Mayen verlagert werden können. In Koblenz solle mutmaßlich eine Fusion von Kemperhof und Klinikum Stift zu einer sogenannten Ein-Standortlösung erfolgen.

Öffentlich gibt es bis jetzt keinerlei Erkenntnisse zu den Planungen. Der Rhein-Hunsrück-Kreis und der Rhein-Lahn-Kreis werden seit Wochen laut Medienberichten insbesondere in den Gremien des Landkreises Mayen-Koblenz und des Stadtrates Koblenz als mögliche Gesellschafter des GKM anstelle der lokalen Stiftungen diskutiert. Bis dato tragen weder der Rhein-Hunsrück-Kreis noch der Rhein-Lahn-Kreis Anteile des GKM oder einer der beiden Standorte Boppard und Nastätten.

Getragen wird das GKM vielmehr durch die beiden kommunalen Gesellschafter Kreis Mayen-Koblenz und Stadt Koblenz sowie durch verschiedene örtliche Stiftungen. Die Landräte Denninghoff und Boch haben aufgrund der Entwicklungen des GKM mehrfach versucht, konkrete Informationen zu erhalten, unter anderem durch einen detaillierten Fragenkatalog. Inhaltlich sind die Anfragen bislang unbeantwortet geblieben. Zuletzt haben beide Landräte ein Schreiben des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Dr. Saftig, erhalten.

In diesem Schreiben wird „zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft und zur Wahrung der Rechte aller Beteiligten ein gestuftes Vorgehen“ vorgeschlagen. Tenor ist, dass die Landkreise eine Absichtserklärung abgeben, bevor sie Informationen erhalten. Diesem gestuften Verfahren stimmen die Landräte zu und haben dies in den individuellen und am Freitag an Dr. Saftig abgegebenen Schreiben für ihre Landkreise bekräftigt: „Wir stehen zu unseren Krankenhäusern und setzen uns dafür ein, dass diese nicht abgewickelt werden, sondern eine Perspektive erhalten“, erklären beide Landräte,

„Schließungen müssen immer das letzte Mittel sein, wir sehen allerdings Perspektiven für beide Häuser.“ Weiter erklären die Landräte mit Blick auf die vergangenen Wochen: „Nach zwei ersten Gesprächen mit den kommunalen Gesellschaftern sowie dem zuständigen Ministerium im Februar haben leider keine weiteren Gespräche stattgefunden, obwohl wir unsere klare Bereitschaft dazu signalisiert haben. Da in diesen ersten beiden Gesprächen und im Nachgang durch uns angeforderte konkretere Informationen ausgeblieben sind, haben wir Fragen formuliert, um detaillierte Erkenntnisse zum aktuellen Zustand des GKM sowie zur Situation der beiden Standorte Boppard und Nastätten und zu den Zukunftsüberlegungen der Gesellschafter zu erhalten.

Erste Schreiben dazu haben wir bereits Ende Februar auf den Weg gebracht. Konkrete Antworten haben wir nicht erhalten, stattdessen wurden wir durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung vor wenigen Tagen dazu aufgefordert, einen sogenannten Letter of Intent abzugeben, der ein Interesse beider Landkreise bekräftigt, sich für den Erhalt der Standorte einzusetzen und gegebenenfalls auch zu beteiligen. Um eine mögliche Beteiligungsform überhaupt prüfen zu können, ist es für uns zwingend erforderlich, überhaupt Informationen zu erlangen.

Dadurch, dass die Gesellschafterversammlung von uns als Landräten der bislang nicht am GKM beteiligten Landkreise Rhein-Hunsrück-Kreis und Rhein-Lahn-Kreis verlangt, dass wir eine Absichtserklärung abgeben, bevor wir erste Informationen erhalten können, kommen wir dieser Aufforderung natürlich nach, um uns für die beiden Standorte einzusetzen. Uns liegt der Erhalt der Standorte Boppard und Nastätten und die Versorgung der Menschen vor Ort am Herzen. Dies haben wir immer wieder betont und daran halten wir weiterhin fest. Deshalb sind wir gerne bereit, uns auf das vorgeschlagene Verfahren einzulassen. Im Gegenzug erwarten wir nun allerdings auch ganz klar, dass die Gesellschafter und die Geschäftsführung auch einen offenen Dialog mit uns führen und konkrete, belastbare Zahlen, Daten und Fakten vorlegen. Wir warten darauf nunmehr schon seit mehr als zwei Monaten. Wir gehen mit der Übergabe der angeforderten Bestätigung am heutigen Tage fest davon aus, dass endlich alle Hürden, die es zuletzt für uns gab, überwunden sein sollten. Jeder wird schließlich nachvollziehen können, dass wir unseren Gremien eine Entscheidungsgrundlage vorlegen müssen, die von Daten, Zahlen und Fakten getragen ist. Wir wollen nicht über die Medien zum aktuellen Sachstand des GKM informiert werden.“

Beide Landräte haben jeweils die Geschäftsführung und den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung sowie die Betriebsräte der jeweiligen Standorte Boppard und Nastätten zu den bevorstehenden Kreisausschusssitzungen am Montag, 13. Mai, zum Austausch eingeladen.

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VG Bad Ems-Nassau

Scheuern erleben: Wenn Tüpfelfarn, Seefrosch und Mönchsgrasmücke grüßen

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Foto: Mönchsgrasmücke | Anne Neidhöfer

NASSAUScheuern erleben“, Naturpark Nassau und Stadt Nassau laden zu einer weiteren naturkundlichen Wanderung am Mühlbach rund um den Philosophenweg ein. Angesprochen sind alle an Natur interessierte, gerne auch Kinder. Vögel und deren Gesänge stehen ebenso im Focus wie Pflanzen links und rechts des Weges, der einfach zu begehen ist und auch für Kinderwagen geeignet ist. Am Eisweiher wird auch mit Hilfe von Käscher und allerlei Tricks ein Blick in die interessante wasserabhängige Fauna möglich sein.

Eine schöne Pfingstsamstagwanderung, die für Interessierte in der „Orgelpfeife“ der Stiftung Scheuern enden könnte. Startpunkt zu der kostenlosen Veranstaltung ist die alte Schule Scheuern am 18.05.2024 um 14.00 Uhr. Die Leitung liegt in den Händen von Manfred und Ursula Braun.

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