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Koblenz

Gutachten der Staatsanwaltschaft: “Ausmaß der Flutkatastrophe war nicht vorhersehbar”

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Innenminister Roger Lewentz konnte am Abend nichts von eingestürzten Häusern in Schuld gewusst haben

KOBLENZ Aus einem von der Staatsanwaltschaft Koblenz beauftragten Gutachten geht hervor, dass das Ausmaß der Flutkatastrophe nicht vorhersehbar gewesen ist. Thomas Roggenkamp ist Hochwasser-Experte und Dozent an der Universität in Bonn. Er untersuchte die Vorgänge zur Flutnacht an der Ahr. Laut dem Gutachter, soll das Hochwasser vom 14. auf den 15.  Juli 2021 in seiner Größe alle Ahr-Hochwasser, seit Beginn der Pegelmessungen, übertroffen haben. Dieses geht aus einem Artikel des Focus hervor.

Landesumweltamt gab falsche Zahlen heraus

Das bisher größte regionale Hochwasser aus dem Jahr 2016 wurde um den Faktor 4 bis 5 übertroffen. Im Jahre 1804 soll es ein vergleichbares katastrophales Flutereignis mit ähnlichen Schäden gegeben haben. “Jene und weitere historische Hochwasser mit höheren Wasserstand und stärkeren Abfluss als 2016 wurden in der Gefahrenabschätzung nicht berücksichtigt”, soll Thomas Roggenkamp gegenüber dem Focus mitgeteilt haben.

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Harsche Kritik übt der Gutachter gegenüber dem Landesumweltamt (LFU) in Rheinland-Pfalz. Genau diese Behörde soll seit Mitte Juli 2021 für die Hochwasserprognosen verantwortlich gewesen sein. Die vorhergesagten Niederschlagsmengen sollen nahezu exakt die des Deutschen Wetterdienstes entsprochen haben. Die richtigen Prognosen und Warnungen wären vom Landesumweltamt erst am 14. Juli erfolgt. Viel zu spät. Die tatsächlich erreichen Wasserstände wären massiv unterschätzt worden.

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Anhand der fehlerhaften Flutprognosen vom Landesumweltamt, hatten die vor agierenden Rettungskräften kaum Chancen richtig auf die Situation reagieren zu können. Warnhinweise an die Menschen in der Region kamen viel zu spät. Durch dieses Versagen dürfte der Tod von 134 Menschen zu erklären sein. Das staatsanwaltliche Gutachten dürfte für Sprengstoff im Mainzer Umweltministerium sorgen da das Landesumweltamt diesem indirekt unterstellt ist. 2021 amtierte die Grünen Politikerin Anne Spiegel als Ministerin für das Ressort Umwelt. Während der Flutkatastrophe 134 Menschen starben, fuhr sie mit der Familie nach Frankreich in den Urlaub, was in der Bevölkerung stark kritisiert wurde. Kurz Zeit später trat sie zurück. Seinerzeit machte sie sich mehr Sorgen darum, dass die rheinland-pfälzische SPD ihr die Schuld für das Versagen des Krisenmanagements in der Flutnacht geben könnte. Wusste die ehemalige Ministerin seinerzeit bereits, dass die vermeintlichen Hochwasserexperten des Landesumweltamtes fatale Fehler begangen hatte?

Während die Politikerin noch im parlamentarischen Untersuchungsausschuss mitteilte, dass es von ihr keine Fehler gegeben habe und dass das Landesumweltamt die *Informationen (*zu den Wasserständen etc.) in die betroffenen Regionen übermittelt hätte. Das erstellte Gutachten des Hochwasser-Experten Thomas Roggenkamp liefert dazu ganz andere Ergebnisse. Zunächst soll das Landesumweltamt (LFU) lediglich von einem kleinen Hochwasser ausgegangen sein. Bereits zu diesem Zeitpunkt lagen Prognosen des deutschen Wetterdienstes vor, demnach extreme Niederschläge in den betroffenen Regionen zu erwarten waren. Am 13. Juli erhöhte das Landesumweltamt die Warnstufe doch erst am 14. Juli um 11:16 Uhr wurde sie 4. Warnklasse (zweithöchste) ausgerufen. Erst dort wurde es als hohe Hochwassergefährdung klassifiziert. Bereits zu diesem Zeitpunkt lagen die Pegel klar über den Flutständen im Jahre 2016. Eine Stunde später (17:17 Uhr) wurde die höchste Warnstufe ausgerufen.

Innenminister Roger Lewentz konnte am Abend nichts von eingestürzten Häusern in Schuld gewusst haben

In manchen Orten wurden da schon seit Stunden keine Messdaten mehr geliefert, da die überhaupt erfassbaren möglichen Pegelstände weit überschritten waren. Bereits am frühen Vormittag hätten die vermeintlichen Experten des Landesumweltamtes alarmiert sein müssen doch nichts passierte. Im Gegenteil. Am frühen Nachmittag senkte das Landesumweltamt die Hochwasserprognosen fälschlicherweise ab wodurch die Rettungskräfte vor Ort davon ausgingen, dass es doch nicht so schlimm werden würde. Ein verhängnisvoller Irrtum. Aus einer Pressemitteilung des Umweltbundesamtes von dem Tag ging im Kontext hervor, dass es doch nicht so schlimm werden würde.

Erst um 20 Uhr 22 korrigierte das Landesumweltamt seine Prognosen auf bevorstehende massiv höhere Pegelstände. Viel zu spät. Doch selbst diese spiegelten nicht die Wahrheit wider, teilte der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter mit. Der Pegel Altenahr soll mit 7,07 Meter prognostiziert worden sein. Das wäre bereits ein deutlich erhöhter Stand über dem Flutzeitpunkt 2016 gewesen. Später stellte sich heraus, dass zum Höhepunkt der Flut, über 10 Meter erreicht worden sind.

Spätestens zu diesen abendlichen Stunden musste von einer Flutkatastrophe ausgegangen werden. Die Auswertung der eingegangen Notrufe zeigte, dass zu dieser Zeit, die Hochwasserwelle große Teile des Oberlaufs erreicht hatte. Eine landesweite Warnung erfolgte dennoch nicht. Die Informationen wurden nur stockend weitergegeben. Auch der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz musste sich, wie auch die gesamten Rettungskräfte, auf die prognostizierten Pegelstände und Informationen des vom Umweltministerium indirekt unterstellten Landesumweltamtes verlassen.

Treibhausgüter blockierten Brücken und verursachten Sturzfluten – Ein solches Modell war nicht vorhersehbar

Vielfach wurde in Presseorganen mitgeteilt, dass der Staatsminister frühzeitig Kenntnis davon hatte, dass in Schuld mehrere Häuser eingestürzt waren doch dieses ist schlichtweg unmöglich. Zu dem anfänglichen Zeitpunkt, wo der Innenminister vor Ort war bzw. Kenntnisse hatte, waren die betroffenen sechs Häuser noch intakt und wurden erst in der Flutnacht weggespült oder schwer beschädigt.

Das Gutachten des Hochwasserexperten Thomas Roggenkamp entlastet in erster Linie den mittlerweile abgetretenen Landrat Jürgen Pföhler und den damaligen Krisenstabsleiter Michael Z.  Gegen beide ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Laut Anfangsverdacht wäre die Bevölkerung, trotz eindeutiger Hinweise, zu spät gewarnt worden. Die Expertise des Gutachters widerspricht dieser These. Neben den falschen Flutprognosen des Landesumweltamtes gibt es weitere Faktoren für die Katastrophe. Große Treibhausgüter vom Oberlauf der Ahr flussabwärts blockierten zahlreiche der 100 Brücken an der Ahr. Dadurch staute sich das Wasser und stürzte flutartig die Ahr hinunter.  Ein solch komplexes Modell wäre im Vorfeld nicht zu prognostizieren möglich gewesen laut dem Gutachter.

Die Verteidiger der beiden Beschuldigten gehen von einer Einstellung des Verfahrens aus, da die Vorwürfe aus ihrer Ansicht nicht mehr haltbar wären. Andererseits dürfte das Gutachten auch das rheinland-pfälzische Innenministerium entlasten, da auch diese mit den falschen Zahlen des Landesumweltamtes arbeiten mussten.

 

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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