Koblenz
Koblenz gedenkt Opfer des Nationalsozialismus mit zentralen Feierlichkeiten

KOBLENZ Zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus haben auch in diesem Jahr der Förderverein Mahnmal Koblenz, die Christlich-Jüdische Gesellschaft für Brüderlichkeit und der Freundeskreis Koblenz-Petah-Tikva gemeinsam mit der Stadt Koblenz bei zentralen Feierlichkeiten gemeinsam an die damaligen Opfer erinnert.
Am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus am Reichenspergerplatz verlas Oberbürgermeister David Langner die Namen einiger Opfer. Zudem brachten Schülerinnen und Schüler der Diesterweg-Schule und Hans-Zulliger-Schule die Biografien der Opfer sowie Rosen am Mahnmal an. Musikalisch wurde die Statio vom Solotrompeter Andreas Stickel untermalt.

Oberbürgermeister David Langner (rechts) ließ sich im Rahmen des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus von Dr. Markus Lohoff eine Installation zeigen, die sich in der Citykirche mit deportierten Kinder und Jugendlichen auseinandersetzt. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf
In einer anschließenden Gedenkstunde mit christlich-jüdischem Gebet, an dem Vertreter der Jüdischen Kultusgemeinde sowie der evangelischen, katholischen und alt-katholischen Kirche teilnahmen, stand in der Citykirche am Jesuitenplatz ebenfalls das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im Mittelpunkt. Neben einer Performance von Schülerinnen sowie Schülern des Bischöflichen Cusanus-Gymnasiums und musikalischen Darbietungen von Werner Höss am Klavier und Tekla Varga an der Querflöte sprachen Oberbürgermeister David Langner sowie der Vorsitzende des Fördervereins Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz, Dr. Jürgen Schumacher.
„Extremismus, Fanatismus, Toleranz und Hetze dürfen in der heutigen Zeit keinen Platz mehr finden. Lassen sie uns daran gemeinsam arbeiten“, machte Langner in seiner Ansprache deutlich, in der er den Bogen zur Gegenwart schlug. „Es ist wichtig, das Geschichtsbewusstsein der jungen Generation zu schärfen“, forderte unterdessen Dr. Jürgen Schumacher. Er stellte daher exemplarisch das Schicksal der Koblenzer Familie Hoevel vor, um auf die Ausstellung „‘Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.‘ – Vor 90 Jahren: Machtübernahme und frühe Opfer der Nazis in Koblenz“ hinzuweisen. Diese kann ab sofort in der Citykirche besucht werden. Sie setzt sich mit regionalen Biografien auseinander und porträtiert 24 Menschen aus Koblenz und Umgebung, die zu Opfern der systematischen Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime wurden.

Schülerinnen und Schüler des Bischöflichen Cusanus-Gymnasiums stellten gemeinsam mit ihrem Lehrer Hubert Huffer bei der Gedenkstunde in der Citykirche eindrucksvoll ihre Sichtweise auf den Holocaust und die Erinnerungskultur dar. Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf
Zudem haben Studierende der Computervisualistik der Universität Koblenz unter der Leitung von Dr. Markus Lohoff in einer Kooperation zwischen dem Kultur- und Schulverwaltungsamt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“, der Citykirche Koblenz und dem Arbeitsbereich Digitale Medien am Institut für Kunstwissenschaft der Universität eine Installation mit den Namen deportierter Kinder und Jugendlicher erarbeitet. Da sich deren erlebtes Leid der Vorstellungskraft sowie einer bildlichen Darstellung entziehen, werden die Namen in eine abstrakte Bild- und Geräuschkulisse eingebettet.
Beide Ausstellungen können bis Freitag, 10. Februar, täglich in der Citykirche in der Zeit von 8 bis 17 Uhr (mit Ausnahme der Gottesdienstzeiten von 11.30 bis 13 Uhr) besucht werden.
Blaulicht
Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.
Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.
Zwei Tatverdächtiger in Haft
Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.
Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.
„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.
Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Blaulicht
Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.
Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.
Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.
Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
Koblenz
Bauarbeiten in Lahnstein früher fertig: Einfahrtsverbot in die Emser Straße wird ab Mittwoch angepasst

LAHNSTEIN Seit Montag, 20. November, läuft in Lahnstein die Sanierung des Kreisverkehrs an der Kölner Straße. In diesem Zuge hatte die Stadtverwaltung Koblenz nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Lahnstein das Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ausgeweitet, um so erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtteil Horchheim zu vermeiden.
Ursprünglich war der erste Bauabschnitt der Kreiselsanierung für zwei Wochen angesetzt. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse konnten am Montag die Asphaltdeckenarbeiten am Kreisverkehr in der Kölner Straße in Lahnstein durchgeführt werden. Damit kann am Mittwoch, 29. November, der erste Bauabschnitt abgeschlossen werden und es stehen ab diesem Zeitpunkt wieder drei von vier Ausfahrten des Kreisverkehrs, darunter die Zufahrt zur Bundesstraße 42 in Fahrtrichtung Koblenz, zur Verfügung.
Mit dem Umbau der Verkehrsführung im Kreisverkehr Kölner Straße für den zweiten Bauabschnitt rechnen die beteiligten Behörden damit, dass es zu einer deutlichen Entspannung der Verkehrssituation kommt. Aus diesem Grund wird, wie bereits vor Beginn der Kreiselsanierung angekündigt, das aktuelle Einfahrtsverbot (Montag bis Samstag, 6.30 bis 18 Uhr) in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ab Mittwoch, 29. November, vonseiten der Stadtverwaltung Koblenz wieder auf die ursprüngliche, gewohnte Regelung angepasst. Das bedeutet, dass ab Mittwoch wieder von 6.30 bis 8 Uhr von montags bis samstags ein Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Süden gilt. Die Wechselverkehrszeichenanlage und der Blitzer werden entsprechend umprogrammiert. Für den Schwerlastverkehr gilt weiterhin ein dauerhaftes Einfahrtsverbot. Der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr sind wie bisher von der Regelung ausgenommen.
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