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Blaulicht

Brand am 18.01.2023 in der Kurfürstenstraße in Koblenz: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Brand im Kellergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Kurfürstenstraße in Koblenz am 18.01.2023 ein Ermittlungsverfahren gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen eingeleitet.

Ihm wird zur Last gelegt, zunächst am frühen Abend des 18.01.2023 versucht zu haben, in eine Wohnung in einem anderen Anwesen in der Kurfürstenstraße einzubrechen, um daraus Wertgegenstände zu entwenden. Er steht im Verdacht, nach dem Aufbruch eines auf einem Balkon stehenden Schranks versucht zu haben, die Balkontür zur Wohnung aufzubrechen. Dies soll er aufgegeben haben, nachdem er festgestellt hatte, dass sich jemand in der Wohnung befand und er die Tat deshalb nicht ungestört durchführen konnte.

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Anschließend soll er ein ebenfalls in der Kurfürstenstraße gelegenes Mehrfamilienhaus betreten und in einem dortigen Kellerabteil Unrat mit einem Feuerzeug entzündet haben. Aufgrund der Tat wurden u.a. eine hölzerne Abtrennung des Abteils und der Putz des Kellerraums beschädigt. Zudem kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass 15 Personen, die sich im Haus aufhielten, das Anwesen nicht mehr über das Treppenhaus verlassen konnten, sondern von der Feuerwehr gerettet werden mussten.

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Der Schaden liegt ersten Schätzungen zufolge im mittleren fünfstelligen Bereich. Die betroffenen Bewohner sind nach bisherigem Kenntnisstand unverletzt geblieben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat die Haftrichterin des zuständigen Amtsgerichts Koblenz am 19.01.2023 gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen wegen Fluchtgefahr und des dringenden Tatverdachts des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls und der versuchten schweren Brandstiftung. Bei seiner Vorführung hat der Beschuldigte sich nicht zur Sache geäußert, sondern von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen, die u.a. die Einholung eines Brandsachverständigengutachtens umfassen, dauern an.


Rechtliche Hinweise:

Für einen Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung droht das Gesetz in § 244 Absatz 1 und 4 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren an.

Für eine vorsätzliche Brandstiftung sieht § 306 Absatz 1 StGB grundsätzlich einen entsprechenden Strafrahmen vor. Wer durch eine vorsätzliche Brandstiftung einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt, kann aufgrund § 306a Absatz 2 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren bestraft werden.

Nach § 23 StGB kann der Versuch einer Straftat milder bestraft werden. Im Übrigen hängt die Höhe etwaiger Strafen von einer Vielzahl einzelfallbezogener Gesichtspunkte ab, insbesondere den näheren Umständen etwaiger Taten und individuellen Gegebenheiten in der Person des Beschuldigten, so dass sie einer schematischen Beurteilung nicht zugänglich sind.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

Presemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt)

 

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Blaulicht

Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

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Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

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Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

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MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.

Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.

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Blaulicht

Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

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KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

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Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

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Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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