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Koblenz

Angebot an Handwerksbetrieben für den Wiederaufbau vergrößern

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Die Wiederaufbaubeauftragte, Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß, und der Hauptgeschäftsführer der HwK, Ralf Hellrich, bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Bildquelle: MdI RLP

KOBLENZ Mit der Landesinitiative „Handwerk-baut-auf“ wollen Landesregierung und Handwerkskammer (HwK) Koblenz Handwerksunternehmen aus den nicht von der Flut betroffenen Bundesländern für den Wiederaufbau gewinnen. Eine Kooperationsvereinbarung haben die Wiederaufbaubeauftragte, Staatssekretärin Nicole Steingaß, und der Hauptgeschäftsführer der HwK Koblenz, Ralf Hellrich, unterzeichnet.

Der Bedarf an Fachhandwerkern in den unterschiedlichen Gewerken ist größer als es das Einzugsgebiet der Region bedienen kann. Dies gilt für Privathaushalte, aber auch für den Wiederaufbau der gemeindlichen Infrastruktur mit Feuerwehrhäusern, Schulen und Kindergärten. Mit der Landesinitiative wollen wir verstärkt erreichen, dass das Angebot an Handwerksbetrieben über das eigentliche Einzugsgebiet hinaus deutlich vergrößert wird“, sagte Nicole Steingaß.

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Die Handwerkskammer Koblenz verfügt über ein gutes Netzwerk zu Kreishandwerkerschaften, Innungen, Fachverbänden und anderen Handwerkskammern. Durch die Kooperationsvereinbarung sind wir in der Lage, unsere Partner und deren Mitgliedsunternehmen bundesweit noch gezielter für eine Registrierung auf der digitalen Plattform handwerk-baut-auf.de zu gewinnen und den Betroffenen eine noch größere Auswahl anzubieten“, sagte Ralf Hellrich.

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Es geht auch darum, auf analogem Weg über die Angebote und die Nutzung der Plattform zu informieren. Betroffenen und Handwerksbetrieben sollen die Vorteile nähergebracht werden, auch um möglichen Vorbehalten gegenüber der Beauftragung von Handwerksbetrieben aus anderen Regionen entgegenzuwirken. Wird zum Beispiel die Heizung von einem Handwerksbetrieb aus Norddeutschland eingebaut, kann die Wartung später trotzdem durch den örtlichen Heizungsbauer erfolgen.

Rund 1.700 Handwerksbetriebe haben sich bereits auf der digitalen Plattform www.handwerk-baut-auf.de der Handwerkskammer Koblenz registriert.

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Koblenz

Wenn Hochbegabung zum Fluch wird: 10-Jährige in der 11. Klasse

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KOBLENZ Eine Hochbegabung ist für Kinder nicht immer ein Segen. Oftmals sind sie in den Schulen vollkommen unterfordert, gelten als Außenseiter und nicht selten folgt die Diagnose ADHS, weil sie sich nicht auf den Unterricht konzentrieren. Die Lehrer haben bei einer Früherkennung einer Hoch- oder Inselbegabung die betroffenen Schüler mit fordernden anderen Aufgaben zu fördern, doch nicht selten bleibt die hohe Intelligenz unerkannt, da nicht ausreichend Zeit bleibt, ein einzelnes Kind separat zu beschäftigen.

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Dem treten staatliche Entdeckertagschulen oder auch das private Kinder-College in Koblenz entgegen. Sie beraten Eltern und suchen den Kontakt zu Schulen. Sie klären auf, wie man die besonderen Fähigkeiten der Kinder schnell erkennt und wie man sie unterstützen kann.

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Schüler werden zu Lehrern und unterstützen die jüngeren Jahrgänge

Im Idealfall bemerken schon Hausärzte die Besonderheiten der Kleinkinder bei den U-Untersuchungen. Mal spricht ein Kind deutlich früher oder fängt schon im Kleinkinderalter an, sich mit Zahlen oder Farben auseinanderzusetzen.  Auf dem Kinder-College in Koblenz ist alles ein wenig anders. Oft nehmen Eltern hunderte Kilometer Fahrweg in Kauf, um einmal die Woche ihre Sprösslinge die Förderung zugutekommen zu lassen. Die Fächer sind vielfältig. Von der Mikroskopie über Schädelkunde, Französisch, Spanisch, Japanisch, Latein, Mathematik, Schach, Physik, Philosophie bis hin zur Medizintechnik. Für die Kleinsten geht es ab in das Kunstatelier, die Kreativwerkstatt, Fossilienkunde, Englisch und Französisch zu Chemie, Mathematik und Völkerkunde. Nicht zu vergessen der Kurs für kleine Schriftsteller.

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Hochbegabung fördern: kinder-college.de

All das machen die Kinder, weil sie es möchten und ihrer Begabung nach gefordert und gefördert werden. Am vergangenen Samstag besuchte der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hendrik Hering das Kinder-College in Koblenz und würdigte die Arbeit des Instituts. Überdies zeichnete er einige Schüler für besondere Leistungen aus. Darunter eine 10-Jährige, die aktuell die 11. Klasse eines Gymnasiums besucht und voraussichtlich mit 12 Lebensjahren ihr Abitur in der Tasche haben wird.

Für all die geförderten Kinder ist das Koblenzer-College ein Segen. Nicht alle haben das Glück frühzeitig entdeckt zu werden und für viele beginnt dann eine Odyssee, bis der tatsächliche Grund für ihr außergewöhnliches Verhalten gefunden wird. Das Kinder-College in Koblenz ist mit Kosten verbunden. Teilweise gibt es Förderungen vom Land doch, das alleine reicht nicht aus. Je Stunde zahlen die Eltern 13,00 EUR an Gebühren. Am Ende zahlt sich das jedoch aus, wenn man sich das leisten kann. Alternativ bietet der Staat die Entdeckertagschulen an, die einen ähnliches Ansatz verfolgen, aber mit der Grundschule enden.

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Blaulicht

Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

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Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

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Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Blaulicht

Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

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KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

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Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

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Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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