NASSAU Ich bin ein ganz normaler Hund. Ein Hund, der gerne herumtollt, der Frauchen und Herrchen liebt und sich über einen schönen Knochen riesig freut. Zu meinem Hundeleben gehört aber auch das Gassigehen und da tritt manchmal ein kleines Problem auf, welches von Frauchen oder Herrchen in gewisser Maße Verantwortung fordert.
Die Stadtverwaltung Nassau wurde in den vergangenen Wochen zum wiederholten Male davon in Kenntnis gesetzt, dass Hunde in städtischen Anlagen, Freiherr-vom-Stein-Park, Lahnanlagen, entlang der „Bahamas Lane“ und nicht zuletzt auch in der Innenstadt, ihr „Häufchen“ machen. Leider gibt es immer wieder Hundebesitzer, die ihre vierbeinigen Lieblinge und pflichtbewusste Hundebesitzer in einen schlechten Ruf bringen, da sie über die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners einfach hinweg schauen und den Hundekot nicht entfernen.
Dabei ist es doch so einfach: Durch den städtischen Bauhof wurden vor Jahren schon am Zugang Lahnanlage in Höhe Schwimmbadparkplatz/Bootshaus, Durchgang Römerstraße/Lahnstraße (Höhe Hotel „Krone”), Parkzugang in Höhe Emser Straße 21, am Ende der Treppe Straße „Am Kurpark“, Zugang Brühl unterhalb des REWE-Marktes, Parkplätze (Höhe ehemalige Gärtnerei Hermes), in der Innenstadt, sowie in Bergnassau-Scheuern, Hundekot-Entsorgungsboxen aufgestellt.
Mit der Installation der Beutelspender soll für mehr Sauberkeit in Nassau gesorgt werden. Dies funktioniert aber nur, wenn alle Hundebesitzerinnen und -besitzer mitmachen und zukünftig den Kot ihrer vierbeinigen Liebliebe auch entsorgen. Dazu entnimmt man aus dem Spender einen Entsorgungsbeutel und zieht diesen, wie einen Handschuh, über die Hand.
Damit nimmt man das Exkrement auf und wendet anschließend den Beutel, der dann entsprechend verknotet im nächsten öffentlichen Abfallbehälter entsorgt werden kann. Sollte sich Frauchen oder Herrchen der Vierbeiner nicht daranhalten, das Exkrement ihres Hundes zu entsorgen, so müssen diese bei Verstoß mit einem Ordnungsgeld rechnen.
Um für die Verwaltung aufwendige und für die Betroffenen lästige Bußgeldverfahren zu vermeiden, bittet Stadtbürgermeister Liguori die bisher noch uneinsichtigen Hundehalter, sich verantwortungsbewusst ihren Mitmenschen gegenüber zu verhalten und künftig die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu beseitigen.
Da in jüngster Zeit sich auch die Beschwerden wieder häufen, dass Hundehalter ihre Tiere frei umherlaufen lassen, wird nochmals in Erinnerung gerufen, dass nach der Gefahrenabwehrverordnung auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen sowie innerhalb der bebauten Ortslage für Hunde generell Leinenzwang besteht.
Die Anleinpflicht für Hunde gilt aber auch außerhalb der Ortschaft, sobald sich der Hund fremden Menschen nähert. Und zwar ohne dass der Hundehalter dazu erst aufgefordert wird. Wer dagegen verstößt muss mit einer Geldstrafe rechnen. Ferner wird nochmals darauf hingewiesen, dass Hundebesitzer jeden Hund bei der Verwaltung anzumelden haben und die ausgehändigte Hundemarke der Hund zu tragen hat.
Die Stadt Nassau bittet ihre Bürger darum, Verstöße gegen die Vorschriften, die das Abkotenlassen in den oben angegebenen Bereichen verbieten, sowie das Führen von Hunden an der Leine verlangen, der Stadtverwaltung umgehend persönlich oder telefonisch unter 02603-793722 mitzuteilen. Text und Foto: Achim Steinhäuser