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Koblenz

Überraschende Ehrung für drei Leuchttürme der Integrationsarbeit in Koblenz

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30.10.2021, Rheinland-Pfalz, Koblenz: Verleihung der Ehrennadel für besondere integrative Leistungen und Verdienste. Foto: Sascha Ditscher/Stadt Koblenz - Das Foto (von Sascha Ditscher) zeigt v.l. Vito Contento, Heinz-Gerd Reis, Martina Choukri, Ulrike Mohrs, Zafar Mehmood Shaikh und Clara Röllinghoff.

KOBLENZ Die Überraschung war sichtlich geglückt, als Martina Choukri, Heinz-Gerd Reis und Zafar Mehmood Shaikh jüngst mit der Ehrennadel für besondere integrative Leistungen und Verdienste der Stadt Koblenz ausgezeichnet wurden.

Die Stadt Koblenz ist stolz auf ihre bunte und vielfältige Stadtgesellschaft zu der die diesjährigen Preisträger mit Ihrem Engagement erheblich beitragen. Das Zusammenwachsen der Kulturen und Religionen wird nur durch das beherzte Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger möglich.

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Einige strahlen dabei wie Leuchttürme hervor. Daher ehrt die Stadt jährlich von einer Jury auserkorene Preisträgerinnen und Preisträger, die stellvertretend für das große gesamtgesellschaftliche Engagement aller Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet werden.

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Stadt Koblenz verleiht Martina Choukri, Heinz-Gerd Reis und Zafar Mehmood Shaikh die Integrationsehrennadel für ihr jahrelanges Engagement

Bürgermeisterin Ulrike Mohrs bezeichnete die diesjährigen Ehrungen als „absolut verdiente Auszeichnungen“. Selbst wenn bereits fast alle Lichter in Koblenz ausgegangen sind, so ist es zumindest in einer Koblenzer Wohnung sicherlich noch hell erleuchtet: Martina Choukri arbeitet sehr oft unermüdlich bis tief in die Nacht hinein, um nach ihrer Berufstätigkeit Neuzugewanderten auf dem Weg in die Integration behilflich zu sein.

Sie hilft bei allen Alltagsfragen und scheut keine Mühen im Kontakt mit Behörden, Ärzten oder auch bei der schwierigen Thematik der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche. Im Verein Soziales Netzwerk Koblenz e. V. ist sie eine tragende Säule geworden. Hier bietet sie regelmäßige Sprechzeiten an. Die Erfahrung zeigt: Ihr Ruf eilt ihr voraus. Sie wird als empathischer, sachkundiger und grundoptimistischer Mensch in Integrationsfragen in ganz Koblenz geschätzt!

Dem steht Heinz-Gerd Reis in nichts nach. Auch er hilft insbesondere seit 2014 Menschen, die im Zuge von Flucht nach Deutschland gekommen sind. Er war und ist sich nicht zu schade dafür dort anzupacken, wo gerade die Hilfe gebraucht wird. Seit Anfang an stand er im Haus Bastian als Ansprechpartner zur Verfügung und hat proaktiv seine Hilfe angeboten.

Für ihn ist die Alltagshilfe (Behördengänge, Arbeitsplatzsuche, Wohnungssuche) ein zentraler Schlüssel, um den Menschen, die neu in Koblenz sind, eine adäquate Form der Unterstützung zu teil werden zu lassen.

Er hat früh erkannt: Sprache ist ein zentrales Element, um sich verständigen zu können. So hilft er nicht nur beim Deutsch lernen, sondern sieht es auch als fundamental wichtig an die Kultur und die Sprache unserer neuen Koblenzerinnen und Koblenzer zu verstehen und zu erlernen.

Heinz-Gerd Reis wird für sein von Respekt, Gastfreundlichkeit und Vertrauen geprägtes Handeln von allen sehr geschätzt. Als Dritter im Bunde wurde Herrn Zafar Mehmood Shaikh die Integrationsehrennadel verliehen.  In der Gemeinde der Ahmadiyya Muslim Jamaat Koblenz ist er sehr aktiv und prägte eine ganze Generation. Er setzt sich intensiv dafür ein, dass sich alle Gemeindemitglieder in die Gesellschaft einbringen.

So fanden unter seiner Regie verschiedene Projekte und Veranstaltungen statt, u. a. Engagements beim Charity Walk, Koblenzer Mampf, Baumpflanzungen, Themenvorträge mit Schulklassen, der Bundeswehr oder Studenten.

Der Tag der offenen Moschee am 3. Oktober hat sich als regelmäßiges Event etabliert. Das Engagement gegen Rassismus und die Beteiligung an der Demokratie, z. B. durch Wahlen, ist ihm besonders wichtig.

Auch er setzte seit 2015 einen Schwerpunkt auf die Flüchtlingshilfe der Gemeinde in Koblenz.

Herr Shaikh leistet seit Jahren Pionierarbeit und schafft es Brücken zwischen den Kulturen und Religionen zu schlagen, um uns allen die Chance zu geben den Islam besser kennenzulernen und Vorbehalte abzubauen.

Eine besondere Freude war es, dass die Ehrungen wieder in Präsenz mit Publikum im Rahmen einer kleinen Veranstaltung am Samstag, den 30.10.2021, im Historischen Rathaussaal der Stadt Koblenz durchgeführt werden konnten.

Bürgermeisterin Ulrike Mohrs und Vito Contento, seines Zeichens selbst Träger der Integrationsehrennadel und Vorsitzender des Beirates für Migration und Integration, würdigten in ihren Reden nicht nur das besondere Engagement der Preisträger, sondern stellten klar heraus: Integration ist eine dauerhafte, mitunter lebenslange Aufgabe. Daher ist die Offenheit der Gesellschaft für diese Herausforderung und das Engagement der Koblenzer Bürgerinnen und Bürger der Schlüssel, um das Zusammenwachsen der unterschiedlichsten Kulturen und Religionen voranzutreiben und eine bunte, vielfältige und offene städtische Gesellschaft dauerhaft zu ermöglichen.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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