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Eltern der getöteten Luise verklagen zivilrechtlich die Täterinnen auf Schmerzensgeld vor dem Gericht in Koblenz

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KOBLENZ Bestehen Schmerzensgeld- und Hinterbliebengeldansprüche der Angehörigen der Verstorbenen im Fall Luise“? Diese Frage wird die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten haben. Verfahren Az.: 1 O 410/23

Sachverhalt:

Am 11.03.2023 wurde die 12-jährige Luise erstochen. Die Tat wird zwei minderjährigen Mädchen (12 und 13 Jahre) zur Last gelegt. Die Eltern und eine weitere Angehörige der Verstorbenen machen nunmehr mit Klage vom 27.11.2023 gegen die zwei minderjährigen Mädchen u.a. Schmerzensgeld- und Hinterbliebengeldansprüche sowie Feststellungsansprüche auf Ersatz etwaiger zukünftiger materieller und immaterieller Schäden geltend.

Die Höhe des Schmerzens- und des Hinterbliebenengelds wird in das Ermessen des Gerichts gestellt. Die Kläger halten ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 € für die beiden Eltern sowie ein Hinterbliebenengeld in Höhe von mindestens 30.000 € je Kläger für angemessen.

Verfahrensstand

Die Kammer hat das schriftliche Vorverfahren gem. § 276 ZPO eingeleitet und den Beklagten die Klage zugestellt. Die Beklagte zu 2. hat erklärt, keine Verteidigungsanzeige abgeben zu wollen. Die Beklagte zu 1. hat Klageabweisung beantragt. Hierbei hat sie unstreitig gestellt, zusammen mit der Beklagten zu 2. an der Tötung von Luise im Sinne einer Mittäterschaft beteiligt gewesen zu sein. Be-stritten wird u.a. die von den Klägern vorgetragene Dauer des Leidens von Luise. Zudem werden vom Vortrag der Kläger abweichende Rechtsauffassungen bezüglich der Höhe eines angemessenen Schmerzens- und Hinterbliebengeldes geäußert.

Ein Termin für eine mündliche Verhandlung wurde bisher noch nicht bestimmt.

Rechtliche Erwägungen

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verklagt. Was bedeutet dies? Dabei handelt es sich um eine Schuldnermehrheit, bei der mehrere Schuldner verpflichtet sind, die ganze Leistung zu erbringen, während der Gläubiger nur einmal die Leistung verlangen kann. Der Gläubiger kann frei wählen, ob er von einem Schuldner die gesamte Leistung fordert oder nur einen Teil davon. Sobald ein Schuldner leistet, sind alle anderen Schuldner von der Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger befreit.

§ 421 BGB Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. 2Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

Wie teilen Gesamtschuldner im Falle einer Verurteilung die zu zahlende Summe untereinander auf? Wenn einer der Gesamtschuldner die gemeinsame Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger erfüllt hat, steht ihm ein Anspruch auf Ausgleich gegen seine Mitschuldner zu. In der Regel tragen die Gesamtschuldner die Verbindlichkeit zu gleichen Anteilen.

§ 426 BGB Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang

(1) 1Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 2Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen. (2) 1Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. (…)

Falls die Beklagten zur Zahlung der genannten oder einer anderen Summe verurteilt würden, welche Rolle spielt es, dass die Beklagten minderjährig sind? Inwieweit müssten die jeweiligen Eltern die Summe übernehmen? Minderjährige können in einem Zivilprozess verklagt und verurteilt werden. Eltern sind rechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen.

Welche Rolle spielt es für das Zivilverfahren, dass die beiden Beklagten zum Tatzeitpunkt strafunmündig waren? Eine Strafunmündigkeit hat keine Bedeutung für den Zivilprozess. Wenn es im Zivilprozess um Haftung aus Straftaten geht, ist die Deliktsfähigkeit des Schuldners entscheidend. Minderjährige sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres deliktsunfähig und daher für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht zum Schadensersatz verpflichtet (§ 828 Abs. 1 BGB). Wer das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 Abs. 3 BGB). Ob die nötige Verantwortungsreife in diesem Sinne vorliegt, bleibt der Entscheidung durch das zuständige Gericht vorbehalten.

Warum ist die Justiz in Rheinland-Pfalz (also hier das LG Koblenz) für die Zivilklage zuständig und nicht die Justiz in NRW? Inwieweit kann sich der Gerichtsstand noch ändern? Gem. der Klageschrift soll die Tat u.a. in der Gemarkung 51598 Friesenhagen und damit im Bezirk des Landgerichts Koblenz stattgefunden haben. Sollte dies der Fall sein, besteht eine Zuständigkeit des LG Koblenz nach § 32 ZPO, die grundsätzlich nicht mehr entfällt.

§ 32 BGB Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

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1,2 Millionen für den Ausbau des Feuerwehrhauses in St. Goarshausen in Aussicht gestellt

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Foto: VG Loreley

ST. GOARSHAUSEN Staatssekretär Daniel Stich überbringt gute Botschaft für die Feuerwehr St. Goarshausen: Vorzeitiger Bau- und Maßnahmenbeginn für Neubau des Feuerwehrhauses – Förderung von gut 1,2 Mio. € in Aussicht gestellt. Staatssekretär Daniel Stich aus dem Mainzer Innenministerium war auf Einladung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley, Mike Weiland, zu Gast in St. Goarshausen.

Nach kurzer Stippvisite am bisherigen Standort in der Dolkstraße, wo es gegenüber dem Gast aus Mainz keiner langen Überzeugungsarbeit für den Neubau durch Bürgermeister und Wehrführer Dirk Jacoby bedurfte, wechselte man mit dem Landtagsabgeordneten Roger Lewentz zum neuen Standort an der Nastätter Straße. Dort wurde anhand von Plänen live und in Farbe die Planung vorgestellt.

“Ich kenne Daniel Stich aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit im Innenministerium nun bereits seit 18 Jahren als verlässlichen Ansprechpartner und habe mich sehr darüber gefreut, dass er sich nach meiner Einladung nicht nur kurzfristig Zeit genommen hat, in die Loreleystadt zu kommen, sondern auch noch dazu eine gute Botschaft für unsere Feuerwehr im Gepäck hatte”, zog Mike Weiland nach dem Termin ein Fazit.

“Wir freuen uns, dass wir auf unseren Förderantrag für den Neubau aus März 2024 nun die Rückmeldung haben, dass nach fachtechnischer Prüfung die Notwendigkeit des Bauvorhabens grundsätzlich anerkannt ist und aufgrund der Dringlichkeit die Zustimmung des sog. vorzeitigen Bau- bzw. Maßnahmenbeginns erfolgt ist. In Aussicht gestellt wird eine Landesförderung in Höhe von 1.213.100 €. Das entspricht einer Förderquote von 50 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten in Höhe von 2.426.200 €.

Derzeit kann jedoch mit dem Neubau noch nicht begonnen werden, weil einerseits die im Mai 2023 beantragte Baugenehmigung von der Kreisverwaltung noch nicht erteilt ist und damit andererseits bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion noch nicht final über eine weitere erwartete Zuwendung aus Städtebaufördermitteln für die Baureifmachung des Geländes, also Abriss der ehemaligen Gärtnerei nebst Hangsicherung und Behelfsbrücke, entschieden werden konnte.

“Mit jedem Quartal, das ins Land geht, können wir von steigenden Kosten ausgehen, ohne dass wir später mehr Förderung erhalten, denn die bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antragstellung”, so Mike Weiland nach Monaten, in denen scheibchenweise Unterlagen nachgefordert, zusätzlich erstellt und beauftragt werden mussten, nachdem unzählige Ortstermine stattgefunden haben, auch zwischenzeitlich etwas ernüchtert, aber nicht entmutigt.

“Wir haben bislang alle uns von Aufsichts- und Genehmigungsbehörden auferlegten Aufträge und Prüfungen erledigt sowie Hürden genommen und werden auch weitere Wegmarken erreichen”, ist er weiter zuversichtlich.

Am geplanten Standort Nastätter Straße überzeugte sich Staatssekretär Daniel Stich von der gelungenen Neubauplanung für die Stützpunktwehr St. Goarshausen | Foto: VG Loreley

Durch persönliche Bitte des Bürgermeisters beim Fördermittelgeber nach der Sommerpause werden erfreulicherweise die für die Baureifmachung bis dahin ermittelten Mehrkosten mitgetragen und gefördert werden können. Nun möchte die Verbandsgemeinde im Sinne der Feuerwehr aber auch diesen Schritt abschließen können, denn die aktuell geschätzten Kosten für die Baureifmachung betragen inzwischen ca. 6 Mio. €, für die man sich zusätzlich rund 50 % Förderung erhofft.

Die geschätzten Kosten für das neue Feuerwehrgerätehaus liegen bei ca. 5 Mio. €, für die jetzt der Staatssekretär die gute Nachricht im Gepäck hatte. “Wir würden uns wünschen, wenn wir in diesem Jahr vielleicht noch mit dem Räumen des Geländes beginnen und dann Anfang des neuen Jahres mit der Baureifmachung starten könnten”, so Bürgermeister Mike Weiland und Wehrführer Dirk Jacoby abschließend.

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Die Feuerwehren in der VG Montabaur sind jetzt mit Wärmebildkameras und Akku-Leuchten ausgestattet

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Bild: Feuerwehren der VG Montabaur

MONTABAUR Gute Ausrüstung erleichtert nicht nur die Arbeit – im Falle der Feuerwehren schützt sie auch das Leben der Feuerwehrleute und der Bürger, denen sie im Brandfall zur Hilfe eilen. So standen Wärmebildkameras und Akku-Leuchten ganz oben auf der Bedarfsliste der Freiwilligen Feuerwehren in der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur. Nun sind die neuen Geräte da: Insgesamt wurden 21 Wärmebildkameras angeschafft: je zwei für die Stützpunktwehren Montabaur, Nentershausen und Neuhäusel und für die übrigen Löschgruppen je eine. Zusätzlich erhielt jede Einheit ein Akku-Beleuchtungsgerät.

Geräte ermöglichen schnelleres und sicheres Arbeiten bei vielen Einsätzen

Im Feuerwehrhaus in Montabaur übergab Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich die neue Ausrüstung an die Feuerwehren. Er freut sich, dass er dem Wunsch der Feuerwehrangehörigen nun nachkommen konnte. „Die Wärmebildkameras verbessern den Schutz unserer Feuerwehrleute im Einsatz, denn sie spüren unsichtbare Gefahren und Fallen effizient auf,“ begründet er die Anschaffung. Er bedankte sich beim VG-Rat, der die Beschaffung beschlossen und die Finanzmittel bereitgestellt hatte.

Eine Wärmebildkamera nutzt einen Infrarot-Sensor, um für das Auge unsichtbare Wärmequellen in Bilder umzuwandeln. So können Personen besser aufgespürt und versteckte Brandherde und Glutnester schneller gefunden werden. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und reichen vom Brand eines Wohnhauses über die Brandbekämpfung in Industriehallen, bei Wald- und Vegetationsbränden, bei technischen Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen bis hin zum Einsatz bei auslaufenden Gefahrstoffen. Vor Ort erfuhren die Kameraden wie die Kameras zu bedienen sind. Wehrleiter Weinriefer sieht seine Feuerwehreinheiten mit der neuen Ausstattung noch besser für die Zukunft aufgestellt.

Die neuen Akku-Leuchten haben eine Betriebsdauer von annähernd acht Stunden. So sind sie unabhängig vom Energienetz und sorgen jederzeit für gute Sicht am Einsatzort. Unisono zeigten sich die Feuerwehren erfreut über die neue Ausstattung, mit deren Einsatz die Brand- und Schadensbekämpfung noch effektiver wird.

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Leistungsspange 2024 der Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn erfolgreich absolviert

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BAD EMS Die Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn führte am Samstag die Abnahme der Leistungsspange im Stadion Insel Silberau in Bad Ems durch. Acht Gruppen aus dem Rhein-Lahn-Kreis und der Stadt Koblenz nahmen an diesem prestigeträchtigen Wettbewerb teil und bewiesen dabei sportliches Geschick, Teamgeist und Feuerwehr-Know-how.

Der Tag startete um 9:00 Uhr, und die Jugendlichen stellten sich mit großem Engagement den fünf Disziplinen: Schnelligkeitsübung, Löschangriff, Staffellauf, Fragen rund um die Feuerwehr und Kugelstoßen. Insgesamt nahmen rund 50 Jugendliche sowie deren Betreuer und Wertungsrichter an der Veranstaltung teil.

Nach einem spannenden Wettbewerb, der planmäßig gegen 15 Uhr endete, konnten sich sieben der acht Gruppen über die begehrte Leistungsspange freuen. Auch wenn eine Gruppe dieses Mal nicht erfolgreich war, wurde ihre Leistung von allen Seiten anerkannt. Die Jugendlichen dieser Gruppe dürfen stolz auf ihren Einsatz sein und bekommen in vier Wochen eine erneute Chance, die Prüfung abzulegen.

Bei der abschließenden Verleihung bedankte sich Kreisjugendfeuerwehrwart Gerd Werner bei allen Beteiligten. Sein besonderer Dank galt den Wertungsrichtern und Betreuern, die die Durchführung des Wettbewerbs erst ermöglichten. Dank gebührt ebenfalls der Feuerwehr Bad Ems-Nassau für die hervorragende Verpflegung der Teilnehmer und Gäste.

“Die Jugendlichen haben heute gezeigt, was in ihnen steckt. Sie haben nicht nur ihre Fähigkeiten unter Beweis gestellt, sondern auch echten Teamgeist und Durchhaltevermögen gezeigt,” so Werner in seiner Abschlussrede. Die Leistungsspange ist das höchste Leistungsabzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr und erfordert nicht nur körperliche Fitness, sondern auch fundiertes Wissen und die Fähigkeit, im Team zu arbeiten

Das erfolgreiche Bestehen der Disziplinen ist daher eine besondere Auszeichnung und ein Meilenstein in der Ausbildung der jungen Feuerwehrleute. Text & Foto: Lucas Kurz – Pressesprecher Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn-Kreis

Über die Jugendfeuerwehren Rhein-Lahn:

Die Jugendfeuerwehren des Rhein-Lahn- Kreises bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich in ihrer Freizeit in der Feuerwehr zu engagieren, neue Freundschaften zu knüpfen und wichtige Fähigkeiten zu erlernen. Die regelmäßige Teilnahme an Wettbewerben wie der Leistungsspange fördert das Gemeinschaftsgefühl und bereitet die Jugendlichen auf ihren späteren Einsatz in der Feuerwehr vor. Die Kreisjugendfeuerwehr vertritt die Interessen der Jugendfeuerwehren sowohl auf Kreis- als auch auf Landesebene. Dabei engagiert sie sich nicht nur politisch, sondern auch fachlich und unterstützt die Einheiten durch Schulungsangebote und die Organisation von Wettbewerben.

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