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Koblenz

Übersicht der Arbeit des Ordnungsamtes

KOBLENZ Ob die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, die Begleitung von Versammlungen und Veranstaltungen, Einweisungen nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen oder die Überprüfung von Gewerbebetrieben sowie Gaststätten bis hin zu der Rettung verletzter Tiere

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Aktiv für ein sicheres Koblenz: Übersicht der Arbeit des Ordnungsamtes der letzten beiden Wochen

KOBLENZ Ob die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, die Begleitung von Versammlungen und Veranstaltungen, Einweisungen nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen oder die Überprüfung von Gewerbebetrieben sowie Gaststätten bis hin zu der Rettung verletzter Tiere – unter dem Dach der Ludwig-Erhard-Straße 2 kommt ein breites Aufgabenspektrum zusammen.

Neben all diesen Pflichten kommen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes etwa als Infektionsschutzbehörde im Rahmen der Pandemie eine Vielzahl an Aufgaben im Rahmen der Durchsetzung der Corona-Bekämpfungsverordnung zu. Darüber informierten Bürgermeisterin Ulrike Mohrs, der Leiter der Polizeiinspektion 1 Florian Stadtfeld und Josef Hehl der Leiter des Ordnungsamtes.

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Um das gesamte Stadtgebiet abzudecken, wurde unter anderem die Gruppenstärke im Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) aufgestockt und ein Vier-Schicht-System eingeführt. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Innendienstes unterstützen die Durchführung von Kontrollen und Maßnahmen zur Durchsetzung der Corona-Restriktionen; daneben läuft das Alltagsgeschäft weiter. Einige außerplanmäßige Kontrollen sollen an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden:

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08.07.2020:  Kontrolle Massagestudios (fünf Verstöße CoBeLVO); Corona-Ausbruch im Studentenwohnheim

– Zwei Massagesalons werden kontrolliert, die in Verdacht stehen, sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Aus Effizienzgründen werden die Kontrollen zeitgleich durchgeführt, ergo sind mehr Mitarbeiter gebunden. Im Anschluss werden Privatwohnungen, in denen der Prostitution nachgegangen wird, kontrolliert. Hier wurden fünf Verstöße gegen die CoBeLVO festgestellt, die nun auch geahndet werden.

– Die Kontrolle wurde von Amts wegen nach vorheriger Online-Recherche durchgeführt; die Maßnahme wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin geleitet und von drei weiteren Mitarbeiterinnen unterstützt. Sie wurde begleitet von Mitarbeitern der Polizei sowie der Ausländerbehörde.

– Zeitgleich treten Corona-Fälle in Studierendenwohnheimen auf. Sechs Mitarbeiter (Innendienst) rücken am Nachmittag begleitet durch den KVD aus, um die Wohnheime abzuriegeln. Damit ist nahezu die gesamte Abteilung (regulär Innendienst) bis zum Abend im Rahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung im Außendiensteinsatz

14.07.2020:  Unterbringung eigen- und fremdgefährdender Person (Morddrohung); Gastronomiekontrolle (Verstoß gegen CoBeLVO festgestellt)

– Eine psychisch kranke Person wird gemeldet. Der KVD fährt die gemeldete Adresse an, die Person wird als eigen- und fremdgefährdend eingestuft, sie hat zuvor einen Suizid angekündigt und Morddrohungen an den getrenntlebenden Ehepartner ausgesprochen. An der Meldeadresse ist die Person jedoch nicht auffindbar, sodass der KVD eine Suchaktion startet, die sich bis zum 15.07. fortsetzt. Bis zur Unterbringung der Person in der Rhein-Mosel-Fachklinik, sind die Mitarbeiter mehr als 12 Stunden beschäftigt.

– Es wird ein weiterer Suizidversuch in der Innenstadt gemeldet, der KVD findet die Person und verbringt sie in die Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach.

– Am frühen Nachmittag wird eine Kontrolle einer Gaststätte in der Innenstadt durchgeführt, zu der bereits mehrere Beschwerden eingegangen sind. Ein Verstoß gegen die CoBeLVO wurde festgestellt.

Aktiv für ein sicheres Koblenz: Übersicht der Arbeit des Ordnungsamtes der letzten beiden Wochen

15.07.2020:  Kontrolle einer Prostitutionsstätte (Verstoß gegen CoBeLVO festgestellt)

– Mitarbeiter ermitteln Undercover, dass in einer Prostitutionsstätte auch aktuell der Prostitution nachgegangen wird und vereinbaren einen Termin. Der Einsatz wird mit Unterstützung des KVDs durchgeführt. Ein Verstoß gegen die CoBeLVO wird festgestellt und geahndet (siehe separate Pressemeldung)

16.07.2020: Kontrolle von Wohnungen in Neuendorf

– Die Ausländerbehörde (drei Mitarbeiter) kontrolliert gemeinsam mit der Bauaufsichtsbehörde (zwei Mitarbeiter) ein Anwesen in Neuendorf wegen stetiger Postrückläufer. Die gesuchte Person wird nicht angetroffen, ansonsten keine Verstöße festgestellt. In der darauffolgenden Woche wurde die Kontrolle bei anderen Anwesen wiederholt.

18.07.2020:  Ruhestörungen

– Allein an diesem Tag werden 11 Einsätze wegen Ruhestörungen vom KVD angefahren. (Partylärm; Musik). Wenn sich der Lärm vor Ort feststellen lässt, wird er durch den KVD abgestellt.

Juli insgesamt:

Zustellung Absonderungsverfügungen

– Auch im Juli kamen einige Neuerkrankungen mit Covit-19 hinzu; hier hat der KVD Absonderungsverfügungen an die Erkrankten zugestellt.

Corona-Verstöße in der Gastronomie

– Bei der zuständigen Sachbearbeiterin gehen täglich Beschwerden über Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung in der Gastronomie ein. Der KVD wird mit den entsprechenden Kontrollen beauftragt. Am Wochenende werden wesentlich mehr Verstöße gemeldet, die zeitnah kontrolliert werden.

Veranstaltungen

– Parallel zum Alltagsgeschäft laufen Vorbereitungen für Großveranstaltungen wie dem Christopher-Street-Day oder der EU-Agrarministerkonferenz. Zeitgleich findet der temporäre Freizeitpark „Schängelland“ statt, ein Großevent, das auch aufgrund von Corona intensiver Betreuung durch die Stadtverwaltung bedurfte. Die Planungen für die mögliche Durchführung eines Weihnachtsmarktes starten, denn gerade solche Events sind es, die für viele Koblenzerinnen und Koblenzer Lebensqualität bedeuten.

– Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVD sind bisher zusätzlich zu ihren regulären Fahrten im Juli von der Leitstelle zu 45 Einsätzen geschickt worden, davon 26 mit Coronabezug. Bei zwei Einsätzen wurde der KVD zu Leichenfunden gerufen, da keine Angehörigen erreichbar waren.

Causa Münzplatz/Deutsches Eck:

– Jedes Wochenende wurden Kontrollen auf dem Münzplatz und am Deutschen Eck durchgeführt. Es wurde ein temporäres Alkoholverbot durchgesetzt, nachdem am Deutschen Eck Straftaten gegenüber Polizei/KVD begangen wurden und Eigengefährdungen alkoholisierter Personen vorlagen.

  • Es wurden Zulaufkontrollen am Münzplatz durchgeführt, um möglichst gezielt die Einhaltung der Corona-Regeln durchzusetzen und gleichzeitig nicht die ansässige Gastronomie überverhältnismäßig zu belasten.
  • Der Verkauf von To-Go-Getränken wurde ab 22 Uhr auf dem Münzplatz, ab 23 Uhr in der Umgebung eingestellt. Dies wurde ebenfalls an den Wochenenden kontrolliert.
  • Die Außenbestuhlungsflächen wurden – wenn möglich – erweitert. Hierzu wurden entsprechende Genehmigungen erteilt, um die Einhaltung des Mindestabstands zu ermöglichen und gleichzeitig die Gastronomen in Zeiten von Corona zu unterstützen.

– In den nächsten Wochen ist geplant, den Münzplatz an den Wochenenden stärker auszuleuchten, da es immer wieder zu starker Vermüllung auch mit Glassplittern kommt, was eine nicht unerhebliche Gefahr für die Passanten darstellt.

– Gaststätten werden weiterhin verstärkt auf die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert und sind hierüber in Kenntnis gesetzt, um aus eigener Motivation heraus bereits stärker auf die Einhaltung hinzuwirken.

Bußgeldverfahren:

– Seit Beginn der Pandemie im März wurden rund 750 Verwarnungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet.

– Die Einnahmen aus Bußgelder belaufen sich bisher auf 70.000 €; das höchste verhängte Bußgeld beträgt 1.000 €.

– Insgesamt ist aufgrund der Zahlungsquote und den hohen Rückäußerungsquoten im Anhörungsverfahren von einer großen Akzeptanz der Betroffenen auszugehen.

Bürgermeisterin Mohrs und der Leiter der PI 1 Florian Stadtfeld betonten die gute Zusammenarbeit von Stadt und Polizei, um die zusätzlichen Aufgaben, die sich aus der Corona-Pandemie ergaben, gemeinsam zu bewältigen.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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