Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe erhoben
NASTÄTTEN Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen Verantwortlichen einer mittlerweile insolventen gemeinnützigen Einrichtung im Rhein-Lahn-Kreis Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – in Koblenz erhoben.
Schaden 598.000 EUR in 251 Fällen – Gegen zwei weitere Beschuldigte wird weiter ermittelt
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Februar 2020 und Dezember 2021 in insgesamt 251 Fällen unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung Anschaffungen für private Zwecke – insbesondere von teuren e-Bikes – getätigt und sich von Konten der Einrichtung Geldbeträge verschafft zu haben. Hierdurch soll ein Schaden in Höhe von 598.000,- EUR entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft bewertet dies jeweils als Untreue in einem besonders schweren Fall. Soweit die Untreuetaten in 62 Fällen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der gemeinnützigen Einrichtung erfolgt sein sollen, wird dem Angeschuldigten in der Anklageschrift darüber hinaus jeweils tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Weiterlesen