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Koblenz

Angebote zum Schutz von Obdachlosen bei Frost

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Angebote zum Schutz von Obdachlosen bei Frost

BAD EMS Mit dem beginnenden Winter verschärft sich die ohnehin schon schwierige Situation obdachloser Menschen erheblich. In Koblenz stehen verschiedene Angebote zur Verfügung, die es obdachlosen Menschen ermöglichen, auch bei extremer Kälte Hilfe und Zuflucht zu finden.

Im Rahmen ihrer präventiven Arbeit achten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes und der Polizeidirektion Koblenz bei eisigen Temperaturen besonders auf Obdachlose.

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Aber auch die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger ist gefragt, wenn es darum geht, für obdachlose Menschen in erkennbaren Notsituationen Hilfe herbei zu rufen oder Hinweise auf die nachfolgenden Hilfsangebote zu geben.

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Sollte der Obdachlose offenkundig einer Unterbringung bedürfen, kann das Ordnungsamt unter der Tel. 0261/129-4567 (Mo-Do. 06.00 – 02.00 Uhr, Fr. 06.00 – 03.00 Uhr, Sa 08.30 – 03.00 Uhr, So 08.30 – 02.00 Uhr) verständigt werden.   Die bekannten Notrufnummern stehen zur Verfügung, wenn der Obdachlose offenkundig dringend medizinischer Hilfe bedarf.

Der AWO Kreisverband-Koblenz Stadt e.V. betreibt das städtische Übernachtungsheim in der Herberichstraße 153, 56072 Koblenz, Tel. 0261/84651. Hier besteht für obdachlose Männer und Frauen eine Übernachtungsmöglichkeit mit Tagesaufenthalt. Sollte das Übernachtungsheim belegt sein, ist das Ordnungsamt unter der o.g. Rufnummer zu verständigen.

Die Fachberatungsstelle für Menschen ohne Wohnung des Caritasverbands Koblenz, Neustadt 20, Telefon 0261/9144078, verfügt – neben den Räumlichkeiten zur Sozialberatung – über ein angegliedertes Wohnungslosencafé, eine ärztliche Kontaktstelle, eine Kleiderkammer sowie über einen ausgebauten Sanitärbereich. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (Beratung und Tagesaufenthalt) von 9.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag (Tagesaufenthalt) von 13.00 bis 15.00 Uhr, bei Frost ab 8.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Zusätzlich wird Straßensozialarbeit am Bahnhof montags bis freitags wahrgenommen.

In Form von Streetwork nimmt der Verein “Die Schachtel” e.V. auf den Straßen und Plätzen von Koblenz Kontakt zu Wohnungslosen auf. Von ca. Ende November bis Ende März fährt der “Kältebus” mit warmen Getränken, einem Eintopfgericht, Decken, Schlafsäcken und Bekleidung jeden Montag und Donnerstag von ca. 18.00 – 21.00 Uhr durch Koblenz und versorgt obdachlose Menschen.

Im Wohnungslosenrestaurant “Mampf” in der Gartenstr. 12 in Koblenz-Lützel besteht von Montag – Samstag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr eine Aufenthaltsmöglichkeit. Ein kostenloses Frühstück, ein günstiges Mittagessen sowie Getränke können vor Ort eingenommen werden. Im angeschlossen Beratungsbüro (0261/16992) besteht die Möglichkeit der Sozialberatung (Mo., Mi. und Fr. 9.00 – 12.00 Uhr, Di. und Do. 12.00 – 15.00 Uhr).

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Blaulicht

Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

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Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

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Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Blaulicht

Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

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KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

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Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

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Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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Koblenz

Bauarbeiten in Lahnstein früher fertig: Einfahrtsverbot in die Emser Straße wird ab Mittwoch angepasst

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LAHNSTEIN Seit Montag, 20. November, läuft in Lahnstein die Sanierung des Kreisverkehrs an der Kölner Straße. In diesem Zuge hatte die Stadtverwaltung Koblenz nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Lahnstein das Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ausgeweitet, um so erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtteil Horchheim zu vermeiden.

Ursprünglich war der erste Bauabschnitt der Kreiselsanierung für zwei Wochen angesetzt. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse konnten am Montag die Asphaltdeckenarbeiten am Kreisverkehr in der Kölner Straße in Lahnstein durchgeführt werden. Damit kann am Mittwoch, 29. November, der erste Bauabschnitt abgeschlossen werden und es stehen ab diesem Zeitpunkt wieder drei von vier Ausfahrten des Kreisverkehrs, darunter die Zufahrt zur Bundesstraße 42 in Fahrtrichtung Koblenz, zur Verfügung. 

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Mit dem Umbau der Verkehrsführung im Kreisverkehr Kölner Straße für den zweiten Bauabschnitt rechnen die beteiligten Behörden damit, dass es zu einer deutlichen Entspannung der Verkehrssituation kommt. Aus diesem Grund wird, wie bereits vor Beginn der Kreiselsanierung angekündigt, das aktuelle Einfahrtsverbot (Montag bis Samstag, 6.30 bis 18 Uhr) in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ab Mittwoch, 29. November, vonseiten der Stadtverwaltung Koblenz wieder auf die ursprüngliche, gewohnte Regelung angepasst. Das bedeutet, dass ab Mittwoch wieder von 6.30 bis 8 Uhr von montags bis samstags ein Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Süden gilt. Die Wechselverkehrszeichenanlage und der Blitzer werden entsprechend umprogrammiert. Für den Schwerlastverkehr gilt weiterhin ein dauerhaftes Einfahrtsverbot. Der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr sind wie bisher von der Regelung ausgenommen. 

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