Connect with us

Koblenz

Angebote zum Schutz von Obdachlosen bei Frost

Veröffentlicht

am

Angebote zum Schutz von Obdachlosen bei Frost

BAD EMS Mit dem beginnenden Winter verschärft sich die ohnehin schon schwierige Situation obdachloser Menschen erheblich. In Koblenz stehen verschiedene Angebote zur Verfügung, die es obdachlosen Menschen ermöglichen, auch bei extremer Kälte Hilfe und Zuflucht zu finden.

Im Rahmen ihrer präventiven Arbeit achten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes und der Polizeidirektion Koblenz bei eisigen Temperaturen besonders auf Obdachlose.

Anzeige

Aber auch die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger ist gefragt, wenn es darum geht, für obdachlose Menschen in erkennbaren Notsituationen Hilfe herbei zu rufen oder Hinweise auf die nachfolgenden Hilfsangebote zu geben.

Anzeige

Sollte der Obdachlose offenkundig einer Unterbringung bedürfen, kann das Ordnungsamt unter der Tel. 0261/129-4567 (Mo-Do. 06.00 – 02.00 Uhr, Fr. 06.00 – 03.00 Uhr, Sa 08.30 – 03.00 Uhr, So 08.30 – 02.00 Uhr) verständigt werden.   Die bekannten Notrufnummern stehen zur Verfügung, wenn der Obdachlose offenkundig dringend medizinischer Hilfe bedarf.

Der AWO Kreisverband-Koblenz Stadt e.V. betreibt das städtische Übernachtungsheim in der Herberichstraße 153, 56072 Koblenz, Tel. 0261/84651. Hier besteht für obdachlose Männer und Frauen eine Übernachtungsmöglichkeit mit Tagesaufenthalt. Sollte das Übernachtungsheim belegt sein, ist das Ordnungsamt unter der o.g. Rufnummer zu verständigen.

Die Fachberatungsstelle für Menschen ohne Wohnung des Caritasverbands Koblenz, Neustadt 20, Telefon 0261/9144078, verfügt – neben den Räumlichkeiten zur Sozialberatung – über ein angegliedertes Wohnungslosencafé, eine ärztliche Kontaktstelle, eine Kleiderkammer sowie über einen ausgebauten Sanitärbereich. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (Beratung und Tagesaufenthalt) von 9.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag (Tagesaufenthalt) von 13.00 bis 15.00 Uhr, bei Frost ab 8.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Zusätzlich wird Straßensozialarbeit am Bahnhof montags bis freitags wahrgenommen.

In Form von Streetwork nimmt der Verein “Die Schachtel” e.V. auf den Straßen und Plätzen von Koblenz Kontakt zu Wohnungslosen auf. Von ca. Ende November bis Ende März fährt der “Kältebus” mit warmen Getränken, einem Eintopfgericht, Decken, Schlafsäcken und Bekleidung jeden Montag und Donnerstag von ca. 18.00 – 21.00 Uhr durch Koblenz und versorgt obdachlose Menschen.

Im Wohnungslosenrestaurant “Mampf” in der Gartenstr. 12 in Koblenz-Lützel besteht von Montag – Samstag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr eine Aufenthaltsmöglichkeit. Ein kostenloses Frühstück, ein günstiges Mittagessen sowie Getränke können vor Ort eingenommen werden. Im angeschlossen Beratungsbüro (0261/16992) besteht die Möglichkeit der Sozialberatung (Mo., Mi. und Fr. 9.00 – 12.00 Uhr, Di. und Do. 12.00 – 15.00 Uhr).

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

Anzeige

In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

Anzeige

Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

Anzeige

So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

Veröffentlicht

am

von

KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

Anzeige

Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

Anzeige

Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier

KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

Anzeige

In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

Anzeige
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier