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Koblenz

MdB Rudolph: Sanierung des Kurfürstlichen Schlosses – Fortschritte beim Koblenzer Hof

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Bildinformationen: Thorsten Rudolph (links) und David Langner (rechts) informierten sich im Gespräch mit Christoph Krupp, dem Vorstandssprecher der BImA, über die Sanierung des Schlosses und des Koblenzer Hofes. Bildquelle: Wahlkreisbüro Thorsten Rudolph/Volker Schmidt

KOBLENZ Das Kurfürstliche Schloss und der Koblenzer Hof gehören sicher zu den prominentesten Immobilien in Koblenz. Beide Gebäude befinden sich im Besitz des Bundes und müssen dringend saniert werden. Um mehr über diese für die Stadt wichtigen Projekte zu erfahren, hatte der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph nun den Vorstandssprecher der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Dr. Christoph Krupp, nach Koblenz eingeladen. Und zusammen mit Oberbürgermeister David Langner erfuhr er, dass die Sanierung des Schlosses bereits sehr konkrete Formen angenommen hat und dass die Sanierung des Koblenzer Hofs so langsam Fahrt aufnimmt.

„Ich freue mich, dass Christoph Krupp sich die Zeit genommen hat, um mit uns über diese Projekte zu sprechen“, erklärte Rudolph, der vor kurzem in den Verwaltungsrat der BImA gewählt wurde und im Haushaltsausschuss des Bundestags als Berichterstatter für die Bundesanstalt zuständig ist. „In diesen Funktionen arbeite ich eng mit dem Vorstand zusammen. Und mir ist es natürlich wichtig, dabei unter anderem auch über die Bundes-Immobilien in meinem Wahlkreis zu sprechen. Und da gibt es insbesondere in Koblenz einige große Objekte und viel Handlungsbedarf.“

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Eine ganz besondere Immobilie ist natürlich das Koblenzer Schloss. Wie Rudolph und Langner beim Gespräch in Koblenz erfuhren, sind die Sanierungspläne für das im späten 18. Jahrhundert errichtete Bauwerk weit fortgeschritten. So ist die Finanzierung bereits geklärt: Nach der haushaltsmäßigen Anerkennung stehen rund 53 Millionen Euro an Bundesmitteln für die Baumaßnahme zur Verfügung. In einer ersten Phase der Sanierung sollen das Dach, die Fassade sowie das Innere der Zirkularbauten saniert werden.

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„Diese Phase soll bis 2028, also noch vor Beginn der Buga, abgeschlossen werden“, so Rudolph. Nach der Buga soll dann das Innere des Hauptgebäudes folgen. Es ist geplant, dass große Teile des Schlosses von Bundesbehörden als Verwaltungsgebäude genutzt werden. Die Räumlichkeiten im Mittelteil stehen aber weiterhin der Stadt als Veranstaltungsräume zur Verfügung. „Es ist gut, dass das Schloss nun auch unabhängig von einer konkreten Bedarfsdeckung saniert werden kann – allein schon um die historische Bausubstanz zu erhalten“, sagt Rudolph. Und Langner ergänzt: „Dass man in einer Stadt wie Koblenz, in der es viele Bundesbehörden gibt, einen Nutzer findet, steht für mich ohnehin außer Frage.“

Noch nicht so weit wie beim Schloss ist man in Sachen Koblenzer Hof. Aber auch hier tut sich inzwischen einiges. „Fest steht, dass dieses Gebäude zu einem multifunktionalen Verwaltungsgebäude ausgebaut werden soll. Und fest steht auch, dass die historische Fassade auf jeden Fall bestehen bleiben wird“, berichtet Oberbürgermeister Langner. Was mit dem nach
dem Krieg errichteten Gebäude dahinter passiert, ist aber noch unklar. Geprüft wird, ob eine Sanierung oder aber ein Neubau sinnvoller ist.

Der erste Teil der europaweiten Ausschreibung zur Erstellung eines Vorplanungskonzepts ist bereits beendet. Dabei haben sich Bieter beworben. In der bereits gestarteten zweiten Ausschreibungsphase zur Konkretisierung der Angebote soll im September dieses Jahres der Zuschlag erteilt werden. Nächstes Jahr sollen dann die Ergebnisse der Prüfung und die Kostenschätzungen vorliegen, sodass entschieden werden kann, wie genau der Koblenzer Hof saniert wird. „Es ist gut, dass endlich Bewegung in die Sache gekommen ist – auch wenn noch
nicht genau feststeht, wer das Gebäude letztlich langfristig nutzen wird“, so Rudolph. Denn man dürfe den Koblenzer Hof nicht weiter dem Verfall preisgeben.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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