Blaulicht
Stadt Koblenz verbietet sogenannte Corona-Spaziergänge
KOBLENZ Die Stadt Koblenz hat sich in enger Abstimmung mit der Polizei dazu entschlossen, die sogenannten Corona-Spaziergänge ab Samstag, 15. Januar zu verbieten. Dies betrifft nicht nur die Versammlungen an Samstagen und Montagen, sondern gilt allgemein für alle nicht angemeldeten Versammlungen bis zum Ablauf des 31. Januars.
Das Verbot stützt sich auf das Versammlungsgesetz (VersG), wonach die zuständige Behörde eine Versammlung oder einen Aufzug verbieten kann, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist.
Unter öffentlicher Sicherheit wird der Schutz zentraler Rechtsgüter wie das Grundrecht Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstanden. Dazu zählen auch die Gefahren, die vom derzeit sprunghaft gestiegenen Infektionsgeschehen ausgehen (7 Tage-Inzidenz am 13.01.2022: 464,8). Somit sind grundsätzlich auch Versammlungsverbote geboten, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Polizei und Verwaltung haben seit Mitte Dezember 2021 feststellen müssen, dass die montags und samstags stattfindenden „Spaziergänge“ der Corona-Maßnahmen-Kritiker mit jeweils 1.000 bis 3.000 Teilnehmenden, die gemeinschaftlich mit Parolen sowie Musikbeiträgen durch das Stadtgebiet zogen, erkennbar gut organisiert waren, da für diese „Spaziergänge“ über Messenger-Dienste und soziale Plattformen mit erheblichem zeitlichen Vorlauf aktiv zu einer Teilnahme aufgerufen wird. Ferner ist festzustellen, dass der überwiegende Teil der Demonstrierenden sich nicht an die geforderten Abstände noch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gehalten haben. Wenn die Ordnungsbehörden dagegen eingeschritten sind, waren aus dem Kreis der Teilnehmenden in gesteigertem Maß aggressive Handlungen registriert worden.
Es besteht grundsätzlich das Erfordernis, dass eine öffentliche Versammlung im Sinne von § 14 VersG spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzumelden ist. Das Anmeldeerfordernis trägt dem Umstand Rechnung, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden einen zeitlichen Vorlauf brauchen, um zu prüfen, ob von der Durchführung der Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Die nun erlassene Verfügung dient dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter (Leib und Leben). Es besteht die Möglichkeit, Versammlungen rechtzeitig anzuzeigen und – soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erwarten sind unter Auflagen durchzuführen.
Bei Zuwiderhandlungen können gegen Personen die zu einer Versammlung aufrufen Freiheits- oder Geldstrafen verhängt werden. Gegen Teilnehmende an einer verbotenen Versammlung sind Geldbußen bis zu 500 Euro möglich (Pressemitteilung Stadt Koblenz).
Blaulicht
Waldbrandübung am Wochenende
WEISEL Mit dem Waldbrandlöschzug wurde neben dem kreisweit agierenden Gefahrstoffzug und der Kreisbereitschaft ein weiteres kreisweit und überregional einsetzbares schlagkräftiges Gefahrenabwehrmodul im vergangenen Jahr generiert (wir berichteten). In Abstimmung mit den Wehrleitern konnten die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz des Kreises den Waldbrandlöschzug aufstellen.
Um die Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern, wird es am kommenden Samstag, 11. Mai, eine Waldbrandübung in Weisel (Verbandsgemeinde Loreley) von ca. 10 bis 15 Uhr geben. Beteiligt sind um die 200 Einsatzkräfte von Feuerwehr, der Schnellen Einsatzgruppe (Mitglieder Deutsches Rotes Kreuz und Malteser Hilfsdienst) und THW, unter Mitwirken des Forstamtes Nastätten und der Polizei.
Blaulicht
Olaf Jobst aus Rettershain wurde zum Hauptbrandmeister befördert
RETTERSHAIN Olaf Jobst ist Feuerwehrmann mit Leib und Seele. Früher war er hauptberuflicher Feuerwehrmann, seit vielen Jahren engagiert er sich ehrenamtlich in der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nastätten in Rettershain. Kurz bevor Olaf Jobst wegen Erreichens der Altersgrenze in den „Feuerwehr-Ruhestand“ eintritt, konnte Bürgermeister Jens Güllering ihn nun noch zum Hauptbrandmeister befördern. Diese Beförderung wurde im Rahmen des Maifeuers im Kreise der Öffentlichkeit und der Feuerwehrkameraden aus Rettershain unter Beteiligung der Wehrleitung der Verbandsgemeinde durchgeführt.
Grundlage hierfür war die Anerkennung der in Hessen absolvierten Lehrgänge durch die rheinland-pfälzische Behörde. Bürgermeister, Wehrleitung und Wehrführung freuen sich gemeinsam Olaf Jobst, dass diese Beförderung nach langer Wartezeit nun noch erfolgen konnte.
Die Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr orientieren sich immer an den absolvierten Lehrgängen und den Voraussetzungen der Feuerwehrverordnung. Ehrungen und Beförderungen finden im Blauen Ländchen in der Regel zentral am Verbandsgemeinde-Feuerwehrtag statt. In diesem Jahr ist dieser am 15. September in Bogel. Da Olaf Jobst bis dahin bereits aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sein wird, erfolgte die Beförderung vorgezogen vor Ort in seiner Heimateinheit.
Blaulicht
In der Lahn versunkenes Boot erfolgreich geborgen!
DIEZ Infolge von Hochwasser auf der Lahn war Anfang Januar ein Boot von seiner Anlegestelle zunächst auf den Lahnradweg geschwemmt worden und dort liegengeblieben – kurz darauf jedoch war es infolge von sturmbedingtem Wind und Wellengang wieder in die Lahn zurück gespült worden und ist dort schließlich versunken.
Am 23. April gelang dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Bergung. Das Boot war zwar nicht mehr zu sehen, aber es war an einem dicken Tau befestigt und ist während der zurückliegenden Wochen glücklicherweise an Ort und Stelle geblieben.
Zunächst kamen Taucher zum Einsatz, um zu prüfen, in welcher genauen Position sich das Boot befindet. Mit luftgefüllten Hebesäcken wurde dem Boot dann der nötige Auftrieb verschafft und es gelang schließlich mit Unterstützung durch den Schwimmgreifer „Greif“ vom Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz, es wieder an die Wasseroberfläche zu bringen. Ganz offensichtlich ist der Rumpf unbeschädigt geblieben und das Boot war zumindest noch soweit schwimmfähig, dass es vom Schwimmgreifer bis in den Diezer Hafen gezogen werden konnte. Der Leiter der Außenstelle des WSA in Diez, Bernd Lambertus, war mit dem Verlauf der Bergungsarbeiten sehr zufrieden, auch wenn die Aktion deutlich mehr Zeit in Anspruch nahm als vorgesehen.
Ob das Boot noch aus eigener Kraft fahren kann, ist unklar – der Motor dürfte nach so langer Zeit unter Wasser defekt sein. Die Kosten für die Bergung hat eigentlich der Bootseigentümer zu tragen. Dieser ist zwar bekannt, aber derzeit nicht ausfindig zu machen.
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