Sicherheit hat Vorrang – “Radweg” nur schiebend nutzbar
KOBLENZ Anlässlich einer Ortsbegehung ist Mitarbeitenden des Tiefbauamtes aufgefallen, dass bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Römerstraße ein Geländer auf rund 90 m Länge nicht mehr den aktuellen Vorschriften entspricht. Daher ist dort angeordnet worden, dass auf diesem Teilstück das Fahrrad geschoben werden muss. Weiterlesen