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Recht

Rhein-Lahn-Kreis hat keinen Anspruch auf finanzielle Förderung für den Ausbau der K 31

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Rhein-Lahn-Kreis hat keinen Anspruch auf finanzielle Förderung für den Ausbau der K 31 zwischen Fachingen und Diez
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RHEIN-LAHN-KREIS Der Rhein-Lahn-Kreis hat gegen das beklagte Land Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung für den beabsichtigten Ausbau der K 31 im Bereich der Ortsdurchfahrt Fachingen und der freien Strecke von Fachingen bis Diez. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Rhein-Lahn-Kreis beantragte für den geplanten Ausbau der Straße im Jahr 2018 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 662.300 €. Dies lehnte der Landesbetrieb Mobilität im Verwaltungs- und auch im anschließenden Widerspruchsverfahren im Wesentlichen mit der Begründung ab, der K 31 fehle es an der für die Förderung erforderlichen Voraussetzung ihrer Funktion als Kreisstraße.

Mit seiner dagegen beim Verwaltungsgericht Koblenz erhobenen Klage hatte der Rhein-Lahn-Kreis keinen Erfolg. Denn ein Ausbau der K 31, so die Koblenzer Richter, könne nicht gemäß den Regeln betreffend die Förderung von Kreisstraßen erfolgen. Der K 31 fehle es mangels einer überörtlichen Netzfunktion trotz ihrer Widmung an den Merkmalen einer Kreisstraße. Hierfür reiche es nicht aus, ein ansässiges Unternehmen für den Schwerlastverkehr an das überörtliche Verkehrsnetz anzuschließen. Vielmehr
müsse darüber hinaus auf der Straße zunächst ein Durchgangsverkehr innerhalb des Landkreises stattfinden.

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Die Notwendigkeit der Einstufung als Kreisstraße ergebe sich auch nicht daraus, dass der westlich des Bahndamms gelegene Bereich von Fachingen nur über die K 31 an den überörtlichen Verkehr angebunden werden könne. Eine entsprechende Anbindung dieses Bereichs zusammen mit der Hauptgemeinde Birlenbach sei nämlich bereits hinreichend durch andere Straßen gewährleistet. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 2022, 1 K 48/22.KO)

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Blaulicht

Nastätter zur dreieinhalb Jahren Haft wegen Waffen- und Sprengstoffbesitz verurteilt

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Foto: Landgericht Koblenz
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NASTÄTTEN Ein 63-jähriger Mann aus Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis wurde vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ihm wurden Verstöße gegen das Waffenrecht sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. Zuerst berichtete der SWR hier.

Die Polizei hatte im August des vergangenen Jahres bei einer Durchsuchung seines Wohnhauses eine große Menge an Waffen und Munition sichergestellt. Der Angeklagte stand unter Verdacht, mit diesen illegalen Gegenständen gehandelt zu haben. Dieser Vorwurf konnte im Prozess jedoch nicht abschließend bewiesen werden. Da der Mann in vielen Punkten geständig war und auf die Rückgabe seiner Waffen verzichtete, wurde dies von der Richterbank als strafmildernd gewertet.

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Erlaubte und verbotene Waffen

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Zwar besaß der 63-Jährige für einige der gefundenen Waffen eine offizielle Genehmigung, jedoch fehlte ihm diese für diverse Kriegswaffen, die sich ebenfalls in seinem Besitz befanden. Zudem hielt das Gericht ihm vor, die Waffen nicht ordnungsgemäß gelagert zu haben. Unter anderem wurde eine geladene Pumpgun in seinem Schlafzimmer entdeckt, während ein Sturmgewehr in einem provisorischen Holzverschlag in seiner Werkstatt versteckt war.

Besonders brisant war der Fund von zehn Kilogramm TNT-Sprengstoff in seiner Werkstatt. Laut Gericht hätte eine mögliche Explosion nicht nur sein eigenes Haus, sondern auch das eines Nachbarn erheblich gefährdet.

Ein Leben als Waffensammler

Der Angeklagte bezeichnete sich während der Verhandlung als passionierten Waffensammler. Bereits in seiner Jugend sei seine Begeisterung für Waffen entstanden, spätestens während seiner Bundeswehrzeit habe sich dieses Interesse intensiviert. Über viele Jahre hinweg habe er sich sein umfangreiches Arsenal zugelegt.

Obwohl er als Sportschütze legale Genehmigungen für einige Waffenarten besaß, gab er im Prozess zu, dass er auch illegale Waffen besessen hatte. Zudem stellte er selbst Munition her, da diese in den vergangenen Jahren zunehmend teurer geworden sei. Diese habe er nach eigener Aussage zum Selbstkostenpreis an andere weitergegeben, jedoch ohne finanzielle Gewinne daraus zu ziehen.

Illegale Waffenlagerung und brisante Funde

Im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung Ende August 2024 wurden neben Waffen und Munition auch eine Anleitung zum Bau von Sprengkörpern in englischer Sprache entdeckt. Der Angeklagte gab an, diese bereits seit seiner Kindheit zu besitzen, jedoch niemals die Absicht gehabt zu haben, eine Bombe zu bauen.

Trotz seiner teilweise kooperativen Haltung vor Gericht und der fehlenden Beweise für einen aktiven Waffenhandel fiel das Urteil streng aus, da die Menge und Art der gelagerten Waffen sowie der Sprengstoff als besonders gefährlich eingestuft wurden. Das Gericht sah in diesen Umständen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Sicherheit.

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Recht

Hunde im Gnadenhof Eifel erneut beschlagnahmt: Betreiberin kündigt rechtliche Schritte an

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Foto: BEN Kurier
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HARSCHEID Heute wurde erneut eine Beschlagnahmung von Hunden im Gnadenhof Eifel in Harscheid durchgeführt. Mitarbeiter des Veterinäramts, begleitet von der Polizei, holten fünf Hunde aus der Einrichtung ab. Laut Angaben des Veterinäramts verstoße die Betreiberin des Gnadenhofs gegen bestehende Auflagen, die ihr im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren auferlegt worden waren.

Hintergrund der Auflagen

Im Mai 2024 waren bereits 47 Hunde aus dem Gnadenhof entfernt worden. Die Maßnahme erfolgte, da das Veterinäramt der Auffassung war, dass die Betreiberin mit der Betreuung der Tiere überfordert war. Im Anschluss wurden Auflagen erlassen, dass künftig nur noch fünf Hunde im Gnadenhof gehalten werden dürfen. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt.

Derzeit zehn Hunde auf dem Gnadenhof

Trotz der Auflage, nur fünf Hunde zu halten, leben momentan zehn Hunde im Gnadenhof. Fünf dieser Hunde wurden von der Betreiberin an einen Verein übergeben, wobei ein Raum auf dem Hof zur Verfügung gestellt wurde, um den Tieren eine geeignete Unterkunft zu bieten. Fünf der beschlagnahmten Hunde aus dem letzten Jahr wurden von der Betreiberin zurückgeholt und werden nun wieder gepflegt.

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Gerichtliche Klärung der Verantwortung

Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte fest, dass die Betreiberin auch für die fünf Hunde, die an den Verein abgegeben wurden, verantwortlich bleibt. Der Gerichtsbeschluss führte dazu, dass das Veterinäramt die Tiere zurückholte, um die Auflagen zu überprüfen. Dies führte zur erneuten Beschlagnahmung der fünf Hunde am Mittwoch.

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Betreiberin wehrt sich gegen die Vorwürfe

Auf ihrer Facebook-Seite äußerte sich die Betreiberin zu den Vorwürfen und betonte, dass die beschlagnahmten Hunde „bestgepflegt und tierärztlich untersucht“ worden seien. Sie kündigte an, juristisch gegen die Maßnahme vorzugehen, um ihre Sichtweise in der Sache weiterzuverfolgen.

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Panorama

Digitale Hetze gegen den Gnadenhof Eifel: Der lange Kampf um Gerechtigkeit

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Foto: BEN Kurier | Aufgenommen auf dem Gnadenhof Eifel in Harscheid
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HARSCHEID Die Diskussionen um den Gnadenhof Eifel in Harscheid haben sich in den letzten Monaten erheblich zugespitzt, und das jüngste Hoffest spiegelte die angespannte Lage wider. Seit der behördlich angeordneten Reduzierung des Tierbestands und der damit verbundenen Räumung im Oktober 2023 ist der Gnadenhof zu einem Brennpunkt digitaler und öffentlicher Auseinandersetzungen geworden. Betreiberin Liane Olert und ihr Team sahen sich immer wieder mit einer Welle von Hass und Anfeindungen konfrontiert, die sich vor allem in sozialen Netzwerken manifestierte.

Die sogenannten „Hater“, wie Olert sie bezeichnet, bestehen aus einer Gruppe von Personen, die mit teils heftiger Kritik auf die Führung des Gnadenhofs reagieren. Diese Kritiker werfen ihr unter anderem Verstöße gegen den Tierschutz vor und äußern sich in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien nicht nur ablehnend, sondern oft auch diffamierend. Der Höhepunkt der Anfeindungen äußerte sich vor dem diesjährigen Fest in direkten Drohungen, die darauf abzielten, das Event zu stören oder gar zu eskalieren. Dies führte dazu, dass das Hoffest unter strengen Sicherheitsmaßnahmen stattfand, inklusive Ausweiskontrollen und der Unterzeichnung von Einverständniserklärungen für Bild- und Tonaufnahmen.

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Ein zentraler Punkt der Anfeindungen ist die unterschiedliche Wahrnehmung der Ereignisse um die Räumung des Gnadenhofs und den Verbleib der Hunde. Während die einen Olert als Opfer ungerechtfertigter behördlicher Maßnahmen sehen, betrachten andere sie als Verantwortliche, deren Handeln dem Wohlergehen der Tiere geschadet habe. Diese gegensätzlichen Positionen haben die Fronten verhärtet und den Ton in den digitalen Debatten verschärft.

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Die Hasswelle richtet sich nicht nur gegen Olert selbst, sondern betrifft auch Unterstützer und sogar ihre rechtlichen Vertreter. Anwälte, die Olert in ihren Verfahren unterstützen, berichteten von zahlreichen beleidigenden und verleumderischen Kommentaren, die zu rechtlichen Schritten führten. Strafbewehrte Unterlassungserklärungen wurden erwirkt, um gegen identifizierte Angreifer vorzugehen. Gleichzeitig laufen mehrere Gerichtsverfahren, um die Verleumdungen und Beleidigungen, die in sozialen Netzwerken kursieren, zu ahnden. Die Anwaltskanzlei, die Olert vertritt, sieht sich selbst einer Flut von Angriffen ausgesetzt, die bis hin zu Drohungen reicht.

Die Hetze nahm besonders nach der Anordnung des Veterinäramts zur Reduzierung der Hundezahl auf dem Hof zu. Unterstützer von Olert und Organisationen, die sich solidarisch zeigen, wurden von dem mutmaßlichen Hater systematisch angegriffen. Der Betreiber des vermeintlichen Fake-Profils nutzte seine Reichweite, um Leser dazu aufzufordern, Unternehmen, die den Gnadenhof unterstützen, negativ zu bewerten. Diese Aufrufe zeigten, wie tief die Kampagne greift, indem sie versuchte, auch wirtschaftliche und soziale Unterstützungsstrukturen von Olert zu zerschlagen und den Gnadenhof zu isolieren.

Brisantes Datenleck: Hater-Szene im Besitz von Adressen der neuen privaten Besitzer der Hunde

Besonders verstörend ist die Eskalation der Gewaltandrohungen, die auf der Plattform verbreitet wurden. Auf der Hater-Seite sollen Pläne geschmiedet worden sein, einen der Hunde des Gnadenhofs zu entführen und dessen Chip herauszuschneiden. Diese entsetzlichen Drohungen offenbaren, wie weit manche bereit sind zu gehen, um eine Person zu schädigen, und verdeutlichen die reale Gefahr, die von digitalem Hass ausgehen kann.

In der Vergangenheit wurde der vermeintliche Hater bereits mit mutmaßlich ähnlichen diffamierenden Aktionen in Verbindung gebracht. Die Hinweise auf seine Enttarnung deuten darauf hin, dass hinter dem Profil eine Person steckt, die bekannt ist für gezielte Schikanen und psychische Gewalt. Die absichtliche Manipulation der Anhängerschaft dieses Profils soll zu einer Art blindem Herdenverhalten führen , das die Hetze weiter befeuert und die Kluft zwischen Unterstützern und Kritikern von Liane Olert vertieft.

Nachdem Liane Olert einen großen Teil Ihrer Hunde vom Gnadenhof Eifel abgeben musste an Privatpersonen, wurde die systematisch vom Kreisveterinäramt aufgesucht. Neben Vorkontrollen, gab es auch weitere Besuche bei den neuen Besitzern der Tiere. Primär schien es dem Veterinäramt darum zu gehen, ob die Tiere noch vor Ort waren. Vereinzelt sollen von einem Mitarbeiter sogar Fotos der Tiere gefordert worden sein. Wieweit das Kreisveterinäramt dazu überhaupt berechtigt war, stellt Fragen auf, denn die neuen Besitzer waren allesamt keine gewerblichen Händler und eine Gefahrensituation für die Tiere, die ein Eingreifen des Veterinäramtes begründet hätte, soll es in keinem Fall gegeben haben.

Hater-Szene wollte einen Hund entführen und dem Tier den Chip herausschneiden

Dabei dürfte ein mögliches Datenleck deutlich mehr brisant sein. Während dem Kreisveterinäramt alle neuen Besitzer bekannt gewesen sein sollen, hat auch die vermeintliche Hater-Szene die Adressen neuer Besitzer erfahren und soll dort mit Fahrzeugen und sogar Drohnen präsent gewesen sein.  Wie die Hater-Szene an die Adressen der neuen Besitzer gekommen ist, dürfte möglicherweise auch die Justiz beschäftigen, denn zwischenzeitlich sollen zahlreiche Strafanträge gegen den Hater und die Verantwortlichen dahinter ergangen sein. Bisher schien sich die Gruppe davon nicht beeindrucken zu lassen, doch allmählich könnte sich die juristische Schlinge gegen die beteiligten vermeintlichen Hater zuziehen, denn mittlerweile sollen auch gegen Mitläufer Verfahren eingeleitet worden sein. Die Opfer der Hater-Szene wollen keineswegs klein beigeben, auch wenn der angerichtete Schaden enorm ist. Einzelne Betroffene leiden unter der psychischen Belastung. Nachvollziehbar, denn die vermeintliche Hater-Szene soll selbst davor nicht zurückgeschreckt sein, diffamierende Schreiben an Arbeitgeber von Unterstützern des Gnadenhof Eifel zu versenden.

Auf dem Hoffest zeigte sich, dass die Unterstützer von Olert eine starke Gemeinschaft gebildet haben, die sich den „Hatern“ gegenüber solidarisch und entschlossen präsentiert. Viele Besucher und Helfer blieben jedoch anonym, um sich vor Anfeindungen zu schützen. Eine langjährige Unterstützerin aus dem Main-Taunus-Kreis betonte, dass der Zusammenhalt stärker geworden sei, gerade weil man sich den Angriffen von außen habe stellen müssen. Diese Unterstützer verstehen sich als Gegengewicht zu den negativen Stimmen und bemühen sich, die positive Arbeit des Gnadenhofs in den Vordergrund zu rücken.

Die Betreiberin selbst blieb während des Festes kämpferisch und betonte, dass sie und ihr Team sich nicht von den Anfeindungen einschüchtern lassen würden. Auch wenn die Drohungen und die digitale Hetze belastend sind, sah Olert das Hoffest als Beweis dafür, dass der Gnadenhof trotz allem von einer treuen Basis unterstützt wird. Ihr Ziel, die Rehabilitation des Hofes zu erreichen und weiter für die Tiere zu sorgen, bleibt unverändert. Das Fest diente nicht nur dem Sammeln von Spenden, sondern war ein deutliches Zeichen des Widerstands gegen die negativen Kräfte, die den Gnadenhof in die Kritik gezogen haben.

Ein besonders kritischer Moment des Hoffests war die Kontroverse um das Motto „Gegen das Vergessen“, das in Verbindung mit der Erinnerung an verstorbene Hunde gewählt wurde. Dieser Bezug sorgte für Empörung in sozialen Medien, da Olert vorgeworfen wurde, das Gedenken an historische Ereignisse für ihre Zwecke zu nutzen. Die Betreiberin sah sich erneut mit harscher Kritik konfrontiert, doch machte sie deutlich, dass das Fest und seine Botschaft ein Appell gegen das Vergessen von Leid – auch das der Tiere – sein sollte.

Zusammengefasst stand das Hoffest in Harscheid sinnbildlich für den andauernden Kampf zwischen Olert und ihren Unterstützern einerseits und den Kritikern und „Hatern“ andererseits. Trotz der digitalen Angriffe, Drohungen und Anfeindungen war es ein Ausdruck von Widerstand und der Hoffnung, eines Tages den Hof wieder frei von Kontroversen und unter besseren Bedingungen betreiben zu können.

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