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Koblenz

Steinschlag in der Steillage – Winzer klagt auf Schadensersatz

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Steinschlag in der Steillage - Winzer klagt auf Schadensersatz

KOBLENZ Muss der Eigentümer eines Hanggrundstücks Schadensersatz zahlen, wenn der Weinanbau auf dem weiter unterhalb liegenden Grundstücks wegen der Gefahr eines Steinschlages eingestellt wird? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Urteil vom 07.04.2022, Az. 1 O 112/21 (nicht rechtskräftig)

Der Sachverhalt

Der Kläger ist Winzer und seit dem Jahr 2012 Eigentümer eines Weinbergs an der Mosel. Auf einem oberhalb des Weinbergs gelegenen Grundstück, das der beklagten Stadt C. gehört, befindet sich eine Jahrmillionen alte Felsformation. Im Jahr 2020 rodete der Kläger auf seinem Grundstück 681 Rebstöcke Riesling, die sein Vorbesitzer im Jahr 2004 gepflanzt hatte. Er behauptete, von dem Grundstück der Beklagten aus komme es zu Steinschlägen. Die Rodung des Weinbergs sei notwendig geworden, um Gefährdungen und Schäden abzuwenden. Die Reben – so der Kläger weiter – hätte er noch mindestens 13 Jahre nutzen können. Durch die Rodung sei ihm ein Gewinn in Höhe von 96.143,58 € entgangen. Diesen Betrag müsse ihm die Stadt C. nun erstatten.

Die Beklagte erklärte, von ihrem Grundstück gehe keine Gefahr aus. Steinschlag verursache allenfalls die schadhafte Weinbergsmauer, die der Kläger im Bereich seines Grundstückes nicht saniert habe. Dem Kläger gehe es auch gar nicht um die Vermeidung von Gefahren. Er habe schlicht kein Interesse mehr daran, die arbeitsintensive Steillage zu bewirtschaften und wolle aus der Stilllegung auf Kosten der Beklagten Kapital schlagen.

Die Entscheidung

Das Gericht hat die Klage des Winzers abgewiesen. Selbst wenn man unterstelle, dass von dem Grundstück der beklagten Stadt C. tatsächlich eine Steinschlaggefahr ausgehe, könne der Kläger den ihm durch die Rodung entstandenen Schaden nicht ersetzt verlangen. Die Beklagte sei nämlich keinesfalls als „Störer“ im Sinne des Gesetzes anzusehen. Verantwortlich sei immer nur derjenige Grundstückseigentümer, auf dessen Willen eine Beeinträchtigung wenigstens mittelbar zurückgehe. Ein Steinschlag werde hier aber ausschließlich durch das Wirken von Naturkräften ausgelöst und sei nicht durch Eingriffe der Stadt C. beeinflusst worden.

Vielmehr realisiere sich insoweit nur das allgemeine Lebensrisiko des betroffenen Grundstücksnachbarn. Letztlich sei die vom Kläger behauptete Gefährdung auf seine eigene Entscheidung zurückzuführen, auf der unterhalb des Felshangs befindlichen Parzelle Weinbau zu betreiben. Wer sich an einer gefährlichen Stelle ansiedele, müsse grundsätzlich selbst für seinen Schutz sorgen und könne nicht von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser umfangreiche Sicherungsmaßnahmen ergreife. Auch bei einer von Steinschlag betroffenen Straße müsse ja der Straßenbaulastträger – und eben nicht der Grundstückseigentümer – für die Sicherung sorgen.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch

§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist. Auszug aus dem Bundesfernstraßengesetz § 11 Schutzmaßnahmen
(1) Zum Schutze der Bundesfernstraßen vor nachteiligen Einwirkungen der Natur (z.B. Schneeverwehungen, Steinschlag, Vermurungen) haben die Eigentümer von Grundstücken an den Bundesfernstraßen die Anlage vorübergehender Einrichtungen zu dulden (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).

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Koblenz

Mit 102 Jahren voller Pläne: Winnie Ruge lädt OB Langner zum nächsten Geburtstag ein

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Foto: Robert Pechler

KOBLENZ Koblenz ist eine Stadt in der es sich leben lässt, sogar ganz schön lang. Oberbürgermeister David Langner gratulierte dieser Tage Winnie Ruge einer fidelen Bewohnerin der Karthause, die seit kurzem in der De Haye’schen Stiftung wohnt. Im stiftungseigenen Café war ein Tisch reserviert an dem der OB das Geburtstagskind antraf, um mit Blumen und einer Urkunde zum 102. Wiegenfest zu gratulieren.

Die Jubilarin erzählte aus ihrem Leben und verabredete sich mit Langner schon für das kommende Jahr zu ihrem Geburtstag, bei dem dann indische Snacks gereicht werden sollen.

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Gesundheit

Im Tandem engagiert für Menschen: Müller-Ensel und Achim Meis leiten den Caritasverband Koblenz

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Foto: Caritasverband Koblenz

KOBLENZ Im vergangenen Frühjahr startete Caritasdirektorin Victoria Müller-Ensel ihren Dienst beim Caritasverband Koblenz. Nachdem binnen weniger Monate drei Führungskräfte in den verdienten Ruhestand gingen, stellte der Wohlfahrtsverband nun entscheidende Weichen für die Zukunft.

Achim Meis wurde zum stellvertretenden Caritasdirektor ernannt. Der 55-jährige Diplom-Pädagoge ist seit 1999 für den Caritasverband und das Inklusionsunternehmen CarMen gem. GmbH aktiv. Bereits in den vergangenen zehn Jahren gehörte er der Geschäftsleitung des Wohlfahrtsverbandes an. „Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind die Gesichter der Caritas“, betont Achim Meis. „Ziel ist es, als Dienstgemeinschaft gemeinsam unsere Beratungsangebote und Einrichtungen weiterzuentwickeln und die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.“

Engagiert für Menschen: Unter diesem Leitsatz arbeiten unter dem Dach der Koblenzer Caritas zurzeit 500 Mitarbeitende, die von zahlreichen ehrenamtlich engagierten Menschen unterstützt werden. Knapp 50 Fachdienste und Einrichtungen beraten, begleiten und betreuen Menschen in den unterschiedlichsten Lebensphasen. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst neben den Städten Koblenz und Bendorf auch die Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Vallendar und Weißenthurm. Einige Fachdienste sind auch in weiteren Teilen der Landkreise Mayen-Koblenz, Ahrweiler und Neuwied präsent.

Unser Caritasverband ist ein innovativer Verband, der eng mit den Menschen in der Stadt und der Region verbunden ist“, sagte Vorsitzende Anette Moesta. „Wir haben für die Zukunft eine Wunschlösung gefunden und freuen uns, mit Victoria Müller-Ensel und Achim Meis ein Führungstandem mit Caritas-DNA, großer Gestaltungskraft und langjähriger Leitungserfahrung zu haben.“

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Koblenz

IG Metaller Jürgen Redert erhält in Koblenz Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz

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Foto: IG Metall Koblenz | Clarissa Redert

KOBLENZ Am 3. Februar 2025 wurde im Rahmen einer feierlichen Stunde im Ministerium der Justiz in Mainz der IG Metaller Jürgen Redert mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Im Namen des Ministerpräsidenten Alexander Schweizer wurde die Ehrennadel von Justizminister Herbert Mertin für die ehrenamtliche Tätigkeit als Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit verliehen.

Jürgen Redert, Betriebsratsvorsitzender der Firma Eaton in Holzhausen und Dausenau: „Für mich ist das Ehrenamt selbstverständlich. Ich übernehme gerne Verantwortung für meine Mitmenschen und unsere Gesellschaft.“ Dabei ist dem ehrenamtlichen Arbeitsrichter Redert der Einsatz für Demokratie und Beteiligung sehr wichtig: „Wer sich einbringt, kann im eigenen Umfeld etwas bewegen. Das ist unmittelbar wichtig für unsere Demokratie. Die ehrenamtliche Arbeit ist nicht immer einfach, aber der Einsatz, gemeinsam nicht nur Probleme zu benennen, sondern auch Lösungen dafür zu erarbeiten, lohnt sich.“

Neben Redert wurde die Ehrennadel neun weiteren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit als Zeichen des Dankes und der Anerkennung überreicht. Die Ehrennadel wird als Anerkennung für ein mindestens 16-jährige ehrenamtliches Engagement verliehen.  Der Ortsvorstand der IG Metall Koblenz gratuliert Jürgen Redert herzlich.

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