Blaulicht
Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen
KOBLENZ Am 06.08.2021 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Nachdem mit Presseerklärung vom 21.12.2021 der damalige Stand der Ermittlungen mitgeteilt worden war, sollen nunmehr die seither durchgeführten Ermittlungsschritte und das geplante weitere Vorgehen dargestellt werden.
Die bisher beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Zeuginnen konnten mittlerweile weitestgehend abgeschlossen werden. Die Ermittlungsgruppe bei dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ist mit Nachdruck dabei, die durch die Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zu sichten und zu einem Bild der Ereignisse am 14./15.07.2021 zusammenzusetzen. Parallel hierzu ist beabsichtigt, nach vorheriger Gewährung rechtlichen Gehörs an die Beschuldigten einen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin mit der hydrologischen Überprüfung der durch die bisherigen Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zu beauftragen. Soweit möglich, sollen die polizeilichen Erkenntnisse auch aus naturwissenschaftlicher Sicht ergänzt werden.
Ein Fokus der Ermittlungen liegt weiterhin auf der Frage, welche Erkenntnisse zu den späteren Entwicklungen entlang der Ahr zu welchen Zeiten den mit dem Katastrophenschutz gesetzlich betrauten Personen vorgelegen haben. Wesentlich für die strafrechtliche Beurteilung ist, welche Handlungspflichten zu welchen Zeitpunkten bestanden und welche konkreten Handlungsoptionen zu diesen Zeitpunkten zur Verfügung gestanden haben, deren Ergreifen zur Vermeidung des Verlustes von Menschenleben geführt hätte.
Wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren auch prüft die Staatsanwaltschaft in jeder Verfahrensphase, ob die Ermittlungen inhaltlich auszuweiten oder gegen noch nicht beschuldigte Personen zu richten sind. Im vorliegenden Fall hat sich bei dieser fortlaufend vorgenommenen Prüfung bisher kein Anfangsverdacht gegen andere als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Dabei ist daran zu erinnern, dass der Anfangsverdacht gegen die beiden Beschuldigten im Wesentlichen aus den Zuständigkeitsnormen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes abgeleitet worden ist, da die Leitung des Katastropheneinsatzes am Nachmittag des 14.07.2021 im Landkreis Ahrweiler übernommen worden war. Ob diesen jedoch tatsächlich die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln geboten hätte, ob tatsächlich Handlungsoptionen bestanden haben, durch deren Ergreifung der Tod von Menschen hätte vermieden werden können, ist – wie schon in der Pressekonferenz am 06.08.2021 dargestellt – Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen. Genau aus diesem Grund betont die Staatsanwaltschaft auch in besonderer Weise die für beide Beschuldigten unvermindert geltende Unschuldsvermutung.
Dass staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Ahrweiler oder (früheren) Mitgliedern der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Informationen vorgelegen hätten, die aus strafrechtlicher Sicht deren Eingreifen erfordert hätten, haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben. Solche sind namentlich auch nicht der Presseberichterstattung oder den hier bekannt gewordenen Inhalten der Ermittlungen des Untersuchungsausschusses 18/1 „Flutkatastrophe“ des Landtags von Rheinland-Pfalz zu entnehmen, aus denen eher auf fehlende Informationen zu schließen ist.
Dies gilt sowohl in Bezug auf den Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung durch Unterlassen wie auch für den einer unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Da das Gesetz fahrlässiges Handeln nicht ausdrücklich unter Strafe stellt, ist nach § 15 StGB Vorsatz erforderlich. Dabei gilt, dass die strafbewehrte Hilfs- bzw. Handlungspflicht entfällt, wenn gewährleistet ist, dass die erforderliche Hilfe von anderer Seite geleistet wird. Doch auch, wenn Letzteres im Ergebnis nicht der Fall ist, geht damit eine Strafbarkeit nicht ohne Weiteres einher. Denn wenn jemand – und sei es auch irrig – subjektiv davon ausgeht und darauf vertraut, dass die erforderlichen Maßnahmen von anderen Stellen oder Personen ergriffen werden, handelt er bzw. sie ohne den für eine Strafbarkeit nach § 323c StGB erforderlichen Vorsatz. Der Staatsanwaltschaft Koblenz liegen bisher keine Hinweise darauf vor, dass (frühere) Mitglieder der Landesregierung oder andere Personen im Landesdienst davon ausgegangen sind oder nach ihrem Erkenntnisstand davon hätten ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden.
Bei den Ermittlungen werden auch in hier eingegangenen etwa 75 Strafanzeigen enthaltene Informationen berücksichtigt. Die Anzeigen richten sich überwiegend gegen die Beschuldigten des Verfahrens, z.T. aber auch gegen die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, den Staatsminister des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie weitere (frühere) politische Verantwortliche in anderen Bundesländern oder im Bund. Allerdings geben die Strafanzeigen gegen (frühere) politische Verantwortungsträger lediglich hier bereits bekanntes und in die Ermittlungen ohnehin einbezogenes Wissen aus der Medienberichterstattung wieder.
Abschließend weist die Staatsanwaltschaft nochmals darauf hin, dass sie ihre Ermittlungen ausschließlich entlang der bestehenden Anfangsverdachtsmomente führen darf. Hiervon nicht umfassten Fragen darf sie weder nachgehen, noch ist sie berufen, diese zu kommentieren.
Wir werden die Öffentlichkeit und die Medien auch weiterhin über den Gang der Ermittlungen unterrichten, bitten jedoch um Verständnis, dass aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten, der Unschuldsvermutung für die Beschuldigten und zur Vermeidung einer Gefährdung des Untersuchungszwecks weitergehende Auskünfte bis auf Weiteres nicht möglich sind. Pressemitteilung: Harald Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz
Blaulicht
Neues TSF-W für die Feuerwehreinheit Bornich übergeben und in Dienst gestellt
BORNICH Ein großes rotes Weihnachtsgeschenk erhielten die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley, Einheit Bornich, um ihren Wehrführer Henry Fensterseifer, jetzt am 4. Adventswochenende: Bürgermeister Mike Weiland und Wehrleiter Jörg Preißmann übergaben das neue Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser (TSF-W). Gleichzeitig erfolgte die offizielle Indienststellung. „Wie wichtig auch in den kleinen Gemeinden gut ausgerüstete Feuerwehren zum Schutz der Bevölkerung sind, hat man bedauerlicherweise erst vor wenigen Tagen beim Gebäudebrand in Bornich sehen können“, unterstrich Mike Weiland die Anschaffung des Fahrzeugs.
Ein Dank ging auch an die Kameraden, die sich bereits vor der Beauftragung und Bestellung des Fahrzeugs am 6. November 2023 bei der Firma WISS GmbH & Co. KG in Herbholzheim gemeinsam mit Wehrleiter Jörg Preißmann mit um die Konzeption gekümmert hatten. Das Fahrzeug basiert auf einem Fahrgestellt von IVECO. Die Gesamtkosten inklusive Ausschreibungskosten und Beladung belaufen sich auf 280.750,04 Euro, wozu das Land Rheinland-Pfalz eine Zuwendung in Höhe von 41.000 Euro in Aussicht gestellt hat.
Die Restsumme hat die Verbandsgemeinde Loreley voll zu tragen. „Hier werden neben der Umrüstung von Sirenenanlagen, zu denen die Verbandsgemeinde einen Eigenanteil zu leisten hat, sowie in die Unterhaltung, Sanierung und teils Erweiterung der Feuerwehrhäuser, aber vor allem auch in die persönliche Schutzausrüstung hohe Summen investiert“, betonte Mike Weiland, der auch noch einmal darauf hinwies, dass für das Feuerwehrhaus Bornich zwei neue Tore beschafft werden konnten, die in Kürze eingebaut werden.
Ebenfalls nutzten Bürgermeister und Wehrleiter die Gelegenheit nicht nur der Einheit sondern auch zwei Kameraden für ihren 15-jährigen Feuerwehrdienst mit dem Bronzenen Feuerwehrehrenzeichen des Innenministers herzlich für deren Engagement zu danken: Sascha Michel und Robin Hufnagel erhielten auch im Beisein der VG-Beigeordneten Holger Puttkammer und Klaus Jacobi, dem SPD- Fraktionsvorsitzenden Jens Michel und Ortsbürgermeister Elias Metz entsprechende Urkunden und Ehrenzeichen.
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René Schubert wird erster Präsident des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz
KOBLENZ René Schubert wird der erste Präsident des neuen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Koblenz. Das hat Innenminister Michael Ebling mitgeteilt. Der 51-Jährige verfügt über langjährige Erfahrung in Führungspositionen der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt war er im Innenministerium Rheinland-Pfalz als stellvertretender Projektleiter für den Aufbau des Landesamtes tätig.
„Ich freue mich, dass wir mit René Schubert einen ausgewiesenen Feuerwehr- und Katastrophenschutzexperten mit großer Führungserfahrung für diese wichtige Funktion gewinnen konnten. René Schubert hat sich nicht nur als Amtsleiter der Feuerwehr in Ratingen und als Abteilungsleiter Einsatz bei der Feuerwehr Essen wie auch als ehrenamtlicher stellvertretender Kreisbrandmeister im Kreis Mettmann verdient gemacht, sondern bringt von diesen Stationen auch wertvolle Erfahrungen bei der Bewältigung von Großschadenslagen und überörtlichen Einsätzen mit“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auch durch das Mitwirken beim Aufbau des Landesamtes und der Inbetriebnahme des Lagezentrums für Bevölkerungsschutz habe Schubert gezeigt, dass er mit seiner Fachkompetenz der Richtige für diese Aufgabe sei.
René Schubert wurde 1973 in Köln geboren. Nach dem Zivildienst im Rettungsdienst und dem Studium der Sicherheitstechnik mit Abschluss als Diplom-Ingenieur absolvierte Schubert die Laufbahnausbildung bei der Feuerwehr Essen, wo er danach als Abteilungsleiter Einsatzdienst tätig war. Von 2007 bis 2024 war Schubert Amtsleiter der Feuerwehr der Stadt Ratingen, bevor er in die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz des rheinland-pfälzischen Innenministeriums wechselte.
„Diese Personalentscheidung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland“, so Ebling. Mit dem Landesamt sei künftig sichergestellt, dass die landeseigenen Strukturen für den Ernstfall gestärkt und die Kommunen bestmöglich unterstützt werden.
Das LfBK wird seine Arbeit zum 1. Januar 2025 am Standort der bisherigen Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) in Koblenz aufnehmen. Dort werden künftig die Aufgaben des für den Katastrophenschutz zuständigen Referates der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der LFKA gebündelt. Die Errichtung des Landesamtes ist ein zentraler Baustein der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Ein zentrales Element der neuen Behörde ist das Lagezentrum, das künftig rund um die Uhr besetzt sein wird.
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Vier junge Täter verurteilt: Lange Haftstrafen für Raubüberfälle in Bad Ems und Dausenau
BAD EMS/DAUSENAU Nach einer Serie schwerer Raubüberfälle auf ältere Menschen in Dausenau und Bad Ems hat das Landgericht Koblenz mit klaren Urteilen reagiert. Vier junge Täter im Alter von 17 bis 26 Jahren wurden zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verbrechen hatten Anfang dieses Jahres die Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis tief verunsichert.
Am 8. Januar und am 20. Januar 2024 verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen. Unter Vorhalt einer Waffe erbeuteten sie Schmuck und Wertgegenstände. Die brutalen Überfälle lösten große Angst in der Bevölkerung aus.
Polizeiarbeit führt zur schnellen Festnahme
Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Montabaur gerieten insgesamt sieben Tatverdächtige ins Visier. Am 14. März 2024 erfolgte der entscheidende Schlag: Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum führten zur Festnahme von vier Beschuldigten, die in Untersuchungshaft kamen. Der Erfolg war dem schnellen und präzisen Vorgehen der Polizei zu verdanken, das für Erleichterung in der Region sorgte.
Das Landgericht Koblenz setzte nun ein klares Signal: Drei der Angeklagten wurden wegen besonders schweren Raubes und schweren Raubes, ein weiterer wegen schweren Raubes verurteilt. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen drei Jahren und drei Monaten (nach Jugendstrafrecht) bis zu acht Jahren und neun Monaten. Zusätzlich wurde die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 24.850 Euro als Gesamtschuldner angeordnet. Das teilte das Landgericht Koblenz dem BEN Kurier auf eine schriftliche Anfrage mit.
Jugendstrafrecht und nicht öffentliche Verhandlung
Da es sich bei den Tätern teils um Jugendliche und Heranwachsende handelt, wurde die Verhandlung nicht öffentlich geführt. Ein weiterer jugendlicher Tatverdächtiger wird in einem separaten Verfahren angeklagt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.
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