Blaulicht
Stand der Ermittlungen zur Flutnacht im Ahrtal – KEIN Anfangsverdacht gegen Mitglieder der Landesregierung!

KOBLENZ Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022, 09.06.2022, 09.09.2022 und 27.09.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt.
Im Hinblick auf die Vielzahl von Medienanfragen zu den am 23.09.2022 bekannt gewordenen Hubschrauberflügen vom 14./15.07.2021 entlang der Ahr teilt die Staatsanwaltschaft ergänzend mit:
Der Staatsanwaltschaft sind – wie bereits in der die Pressemitteilung vom 27.09.2022 dargelegt – die Hubschraubervideos erst infolge der Presseberichterstattung über die Vernehmungen im Untersuchungsausschuss 18/1 des rheinland-pfälzischen Landtages bekannt geworden. Sie sind daraufhin am 26.09.2022 telefonisch bei dem Polizeipräsidium Koblenz mit der Bitte um eine unverzügliche Vorlage angefordert worden. Das Polizeipräsidium ist dieser Aufforderung am 27.09.2022 nachgekommen und hat insgesamt sieben Videos vorgelegt, von denen drei Überflüge der Ahr am 14.07.2021 zwischen 22.14 Uhr und 22.43 Uhr und die übrigen vier Überflüge der Ahr zwischen 05.38 Uhr und 06.09 Uhr am 15.07.2021 zeigen. Parallel dazu wurde der Untersuchungsausschuss gebeten, Kopien der ihm vorliegenden Videos zu übermitteln. Diese sind am 17.10.2022 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Eine erste Sichtung der durch den Ausschuss übermittelten Videos spricht dafür, dass die Videos mit den vom Polizeipräsidium übermittelten inhaltlich übereinstimmen. Eine genauere Auswertung des Videomaterials ist noch nicht abgeschlossen. Für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von unmittelbarer Bedeutung sind nur die Videos vom 14.07.2021, nicht aber die vom Morgen des 15.07.2021, da diese erst nach dem für die Ermittlungen maßgeblichen Zeitraum entstanden sind.
Weitere Unterlagen – Mails, Lichtbilder und der Einsatzbericht der Hubschrauberbesatzung -, über die bisher im Zusammenhang mit der zunächst nicht erfolgten Vorlage der Videos an den Untersuchungsausschuss berichtet worden ist, liegen der Staatsanwaltschaft vor. Diese sind bereits Ende August 2021 bzw. im Oktober 2021 im Rahmen der Ermittlungen im Lagezentren des Ministeriums des Innern und für Sport sowie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gesichert worden. Sie sind im November und Dezember 2021 nach einer Auswertung durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit einer Vielzahl anderer Unterlagen zu den Akten gelangt.
Seit dem 29.09.2022 liegt der Staatsanwaltschaft auch ein Übergabeprotokoll vom 15.07.2021 betreffend Videos vor, das sich nach dessen Inhalt allerdings ausschließlich auf am 15.07.2021 – vermutlich nachmittags – entstandene Filme beziehen, jedoch nicht die Videos vom 14.07.2021 betreffen dürfte. Für die in manchen Anfragen aufscheinende Vermutung, die Polizei habe der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Unterlagen aus der Flutnacht vorenthalten, liegen hier daher nach derzeitigem Stand keine Anhaltspunkte vor.
Die laufende Auswertung der Unterlagen sowie der inzwischen vorliegenden Videos hat – ebenso wie die erfolgte Vernehmung der Hubschrauberbesatzung – bisher keinen Anfangsverdacht gegen weitere Personen oder Mitglieder der Landesregierung ergeben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Anfangsverdacht einer durch Unterlassen begangenen fahrlässigen Tötung nicht allein damit begründet werden kann, dass eine Person möglicherweise Kenntnisse von Umständen gehabt hat oder hätte haben müssen, nach denen sie hätte tätig werden müssen. Vielmehr müssen dafür zusätzlich zureichende konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass ein solches Tätigwerden zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung sowohl praktisch möglich war als auch zur Verhinderung von Todesfällen geführt hätte. Angesichts des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes müssen in diese Prüfung alle der Staatsanwaltschaft schon bekannt gewordenen Umstände aus der Katastrophennacht einbezogen werden. Dies geschieht fortlaufend.
Wann mit einem Abschluss der Auswertungen und der Ermittlungen zu rechnen ist, kann leider noch immer nicht gesagt werden, da – wie bereits mehrfach mitgeteilt – nicht auszuschließen ist, dass noch Anschlussermittlungen geführt werden müssen.
Erneut ist auf die für die bisher beschuldigten Personen geltende Unschuldsvermutung besonders hinzuweisen. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz)
Blaulicht
Diebstähle in Becheln: 18 Paletten Pflastersteine und 2 Paletten Außenputz entwendet

BECHELN Wie sie bestimmt im „Flurfunk“ gehört haben, fanden in den letzten zwei Wochen zwei Diebstähle in Becheln statt. Wahrscheinlich im Zeitraum vom 29.01. zum 30.01.2025 wurden vom Parkplatz unseres Dorfgemeinschaftshauses 2 Paletten mit Säcken Außenputz von bisher unbekannten Tätern entwendet. Bereits im Tatzeitraum vom 16.01. – 21.01.2025 wurden 18 Paletten Pflasterstein vom Friedhofsparkplatz ebenfalls in Becheln entwendet. Aufgrund der Art und der Menge des entwendeten Diebesgutes, geht die Polizei vom einem evtl. Tatzusammenhang und von der Nutzung eines entsprechend großen Fahrzeuges aus.
Falls Ihnen etwas aufgefallen ist bzw. falls sie sonstige sachdienliche Hinweise bzgl. beider Taten machen können, werden sie gebeten sich bei der Polizeiinspektion in Bad Ems (Tel. 02603/9700, pibadems.wache@polizei.rlp.de) zu melden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben sie aufmerksam! (pm Michaela Lehmler, Ortsbürgermeisterin in Becheln)
Blaulicht
Brandschutzerziehung für Lehrer und Erzieher in Katzenelnbogen

KATZENELNBOGEN Plötzlich brennt es. Feuer! Die meisten Erwachsenen wissen, wie der weitere Verlauf ist, um die entsprechende Rettungskette zu alarmieren. Vielen Kindern fehlt diesesBrandsch Wissen, da sie bisher keine Berührungspunkte hatten.
Um Kindern die grundlegenden Abläufe sowie die entsprechende Sicherheit zu vermitteln, haben sich am Samstag, den 25. Januar 2025, den ganzen Tag über Feuerwehrangehörige zu einer Qualifizierung zur Brandschutzerziehung in Katzenelnbogen zusammengefunden. Die 19 Teilnehmer aus der gesamten Verbandsgemeinde Aar-Einrich wurden dabei von der Firma Bals Brandschutz aus Menden kompetent auf ihre begleitenden Aufgaben in der Brandschutzerziehung in den Kindertagesstätten sowie in den Grundschulen vorbereitet.
Auch wenn einige Teilnehmer den Tag zum Anlass nahmen, ihr bereits bei früheren Schulungen erworbenes Wissen, aufzufrischen, so gab es für jeden doch etwas Neues zu entdecken. Mit sehr anschaulichen Beispielen und vielen praktischen Übungen wurden dabei die Grundlagen zur Entstehung von Feuer, den Gefahren, hier insbesondere der Rauch, und das richtige Verhalten bei einem Feuer, zum kindgerechten Verständnis dargestellt.
Das Vermitteln zum Absetzten eines Notrufes über 112 durfte dabei natürlich nicht fehlen, ebenso nicht, wie eine Kerze mit einem Streichholz sicher entzündet und wieder gelöscht wird. Die Schulungsinhalte folgten dabei durchweg den bundeseinheitlichen Vorgaben des Deutschen Feuerwehr Verbandes.
Mit dem erworbenen Wissen sind die Feuerwehrangehörigen nun bestens ausgebildet, die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer bei ihren Brandschutzerziehungsaufgaben zu unterstützen. „Die Schulung hat viel Spaß gemacht und wir haben viel gelernt,“ war die einhellige Meinung am Ende des Tages. Gemeinsam freuen wir uns nun auf unsere neuen „Einsätze“, damit auch weiterhin zukünftige Generationen von Kindern dann lernen, was bei einem Brand zu tun ist.
Bei Fragen zur Brandschutzerziehung oder Brandschutzaufklärung für Erwachsene kontaktieren Sie uns bitte per Mail über sgl-brandschutzerziehung@aar-einrich.org Text: Manuel Keitsch, Sachgebietsleiter Brandschutzerziehung, Feuerwehr VG Aar-Einrich
Blaulicht
Erneuter Vandalismus auf der Baustelle Pfaffendorfer Brücke

KOBLENZ In der Nacht zum Dienstag, 21. Januar 2025, wurde auf der Baustelle der Pfaffendorfer Brücke am Geländer der Südrampe die neue LED-Beleuchtung unbekannterweise entwendet. Erst seit Mitte letzter Woche (KW 3) wurde diese installiert und sorgte für einen ausgeleuchteten Bereich, sodass die Nutzung für den Rad- und Fußverkehr auch in der Dunkelheit problemlos gewährleistet war.
Derzeit läuft eine Ersatzbeschaffung. Eine zeitliche Einordnung, wann die neue Beleuchtung montiert wird, wird aktuell geklärt. Dies war nicht der erste Fall von Vandalismus auf der Baustelle der Pfaffendorfer Brücke. In diesem Zusammenhang teilt das Tiefbauamt mit, dass Anzeige bei der Polizei erstattet wurde und bittet etwaige Zeugen des Vorfalls bei der Polizei eine Aussage zu machen.
Die wiederholte mutwillige Sachbeschädigung muss aus Steuermitteln zum Schaden der Allgemeinheit finanziert werden.
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