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Blaulicht

Stand der Ermittlungen zur Flutnacht im Ahrtal – KEIN Anfangsverdacht gegen Mitglieder der Landesregierung!

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KOBLENZ Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022, 09.06.2022, 09.09.2022 und 27.09.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt.

Im Hinblick auf die Vielzahl von Medienanfragen zu den am 23.09.2022 bekannt gewordenen Hubschrauberflügen vom 14./15.07.2021 entlang der Ahr teilt die Staatsanwaltschaft ergänzend mit:

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Der Staatsanwaltschaft sind – wie bereits in der die Pressemitteilung vom 27.09.2022 dargelegt – die Hubschraubervideos erst infolge der Presseberichterstattung über die Vernehmungen im Untersuchungsausschuss 18/1 des rheinland-pfälzischen Landtages bekannt geworden. Sie sind daraufhin am 26.09.2022 telefonisch bei dem Polizeipräsidium Koblenz mit der Bitte um eine unverzügliche Vorlage angefordert worden. Das Polizeipräsidium ist dieser Aufforderung am 27.09.2022 nachgekommen und hat insgesamt sieben Videos vorgelegt, von denen drei Überflüge der Ahr am 14.07.2021 zwischen 22.14 Uhr und 22.43 Uhr und die übrigen vier Überflüge der Ahr zwischen 05.38 Uhr und 06.09 Uhr am 15.07.2021 zeigen. Parallel dazu wurde der Untersuchungsausschuss gebeten, Kopien der ihm vorliegenden Videos zu übermitteln. Diese sind am 17.10.2022 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Eine erste Sichtung der durch den Ausschuss übermittelten Videos spricht dafür, dass die Videos mit den vom Polizeipräsidium übermittelten inhaltlich übereinstimmen. Eine genauere Auswertung des Videomaterials ist noch nicht abgeschlossen. Für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von unmittelbarer Bedeutung sind nur die Videos vom 14.07.2021, nicht aber die vom Morgen des 15.07.2021, da diese erst nach dem für die Ermittlungen maßgeblichen Zeitraum entstanden sind.

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Weitere Unterlagen – Mails, Lichtbilder und der Einsatzbericht der Hubschrauberbesatzung -, über die bisher im Zusammenhang mit der zunächst nicht erfolgten Vorlage der Videos an den Untersuchungsausschuss berichtet worden ist, liegen der Staatsanwaltschaft vor. Diese sind bereits Ende August 2021 bzw. im Oktober 2021 im Rahmen der Ermittlungen im Lagezentren des Ministeriums des Innern und für Sport sowie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gesichert worden. Sie sind im November und Dezember 2021 nach einer Auswertung durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit einer Vielzahl anderer Unterlagen zu den Akten gelangt.

Seit dem 29.09.2022 liegt der Staatsanwaltschaft auch ein Übergabeprotokoll vom 15.07.2021 betreffend Videos vor, das sich nach dessen Inhalt allerdings ausschließlich auf am 15.07.2021 – vermutlich nachmittags – entstandene Filme beziehen, jedoch nicht die Videos vom 14.07.2021 betreffen dürfte. Für die in manchen Anfragen aufscheinende Vermutung, die Polizei habe der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Unterlagen aus der Flutnacht vorenthalten, liegen hier daher nach derzeitigem Stand keine Anhaltspunkte vor.

Die laufende Auswertung der Unterlagen sowie der inzwischen vorliegenden Videos hat – ebenso wie die erfolgte Vernehmung der Hubschrauberbesatzung – bisher keinen Anfangsverdacht gegen weitere Personen oder Mitglieder der Landesregierung ergeben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Anfangsverdacht einer durch Unterlassen begangenen fahrlässigen Tötung nicht allein damit begründet werden kann, dass eine Person möglicherweise Kenntnisse von Umständen gehabt hat oder hätte haben müssen, nach denen sie hätte tätig werden müssen. Vielmehr müssen dafür zusätzlich zureichende konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass ein solches Tätigwerden zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung sowohl praktisch möglich war als auch zur Verhinderung von Todesfällen geführt hätte. Angesichts des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes müssen in diese Prüfung alle der Staatsanwaltschaft schon bekannt gewordenen Umstände aus der Katastrophennacht einbezogen werden. Dies geschieht fortlaufend.

Wann mit einem Abschluss der Auswertungen und der Ermittlungen zu rechnen ist, kann leider noch immer nicht gesagt werden, da – wie bereits mehrfach mitgeteilt – nicht auszuschließen ist, dass noch Anschlussermittlungen geführt werden müssen.

Erneut ist auf die für die bisher beschuldigten Personen geltende Unschuldsvermutung besonders hinzuweisen. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz)

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Dachstuhlbrand in Cramberg: Glücklicherweise keine Verletzten!

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CRAMBERG Zunächst wurde ein Dachstuhlbrand mit Menschenrettung in Cramberg gemeldet. Dem war glücklicherweise nicht so. Bewohner des Wohnhauses konnten sich selbständig aus dem Haus retten. Eine Rauchgasvergiftung wurde nicht festgestellt. Somit das Wichtigste vorab: Keine Verletzten.

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Vor Ort stellten die Feuerwehrkräfte Flammen im Dachstuhl fest. Mit starken Einheiten aus Diez, Cramberg, Balduinstein, Birlenbach, Wasenbach, Steinsberg  und Holzappel, bekamen die Feuerwehrkräfte den Brand schnell in den Griff. Dennoch kein einfacher Einsatz. Mehrere Atemschutztruppen mussten vor Ort eingesetzt werden. Dabei waren zwei im Innenangriff direkt unter dem Dachstuhl im Einsatz, um Brandnester abzulöschen.

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Zusätzlich war der Regelrettungsdienst, das Notarzteinsatzfahrzeug und ein Rettungswagen vor Ort. Zur Eigensicherung der Feuerwehrkräfte war das DRK Diez zugegen.

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Garagenbrand in Gemmerich: Schnelle Feuerwehreinsatzkräfte verhindern Schlimmeres!

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GEMMERICH Gegen 22:19 Uhr wurde ein Garagenbrand an einem anliegenden Haus in Gemmerich gemeldet. Dabei galt es zu verhindern, dass das Feuer aus der Garage auf das Wohngebäude übergreifen konnte. Dank starker Einsatzkräfte aus Gemmerich, Hainau, Oberbachheim, Miehlen, Nastätten, Bogel, Niederwallmenach und Ruppertshofen konnte der Brand schnell unter Kontrolle gebracht werden.

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Verletzte gab es glücklicherweise keine. Und auch der Vierbeiner der Bewohner konnte von den Feuerwehrkräften gerettet werden. An solchen Situationen sieht man wieder, wie wichtig das Ehrenamt ist. Rund 117 (!) Feuerwehrleute rückten zum Einsatz aus. Das ist sicherlich keine Selbstverständlichkeit. Zusätzlich waren 3 Einsatzkräfte des Rettungsdienstes vor Ort und die Polizei aus St. Goarshausen sowie der Nastätter Verbandsbürgermeister Jens Güllering.

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Nachdem schlussendlich nach der erfolgreichen Brandbekämpfung noch die Dachhaut kontrolliert werden konnte, wurde der Einsatz beendet. Für die Bewohner sicherlich ein Glück im Unglück. Auch wenn das in der Garage befindliche Fahrzeug ausgebrannt ist, so konnte die Feuerwehr durch ihren schnellen Einsatz das anliegende Haus retten.

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Anm. Das Interview mit dem Wehrleiter Stephan Almeroth ist leider nur teilweise verfügbar, da der Akku der Kamera leer war!

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Blaulicht

Heiße Pfanne: 2 Verletzte bei Brand in einer Restaurantküche in Nastätten

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NASTÄTTEN Gemeldet war zunächst eine unklare Rauchentwicklung in einem Gebäude in der Römerstraße in Nastätten. Durch eine heiße Pfanne soll ein Brand in einer Restaurantküche ausgebrochen sein. Vor Ort konnten die Kräfte der Feuerwehr Nastätten den Brand schnell eindämmen. Zwei Personen wurden mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in ein umliegendes Krankenhaus zur weiteren Behandlung gebracht.

Für die Feuerwehrkräfte kein einfacher Einsatz, da sich unter dem Dach eine hohe Hitze entwickelt hatte. Atemschutzkräfte waren vor Ort.

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