Blaulicht
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften

KOBLENZ In dem Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften sowie einen weiteren Beschuldigten kann nunmehr eine Unterrichtung über die verfahrensgegenständlichen Vorwürfe, die in den vergangenen Wochen von zahlreichen Medien erbeten wurde, erfolgen.
Die erwähnten vier Beschuldigten sind verdächtig, aufgrund gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften in der Zeit vom Juli 2017 bis Mai 2020 in mehreren Fällen verletzt, den Gesellschaften hierdurch Vermögensschäden zugefügt und dadurch den Tatbestand der bandenmäßigen Untreue sowie der Untreue unter Herbeiführung von Vermögensverlusten großen Ausmaßes (§ 266 Absatz 1, Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 Strafgesetzbuch) verwirklicht zu haben.
Insbesondere besteht der Verdacht, dass drei der erwähnten vier Beschuldigten in zwei Fällen Einnahmen, die den von ihnen vertretenen Gesellschaften zugestanden hätten, nicht bei den Gesellschaften verbucht, sondern diese entnommen und für eigene Zwecke verwendet haben. Darüber hinaus sind die Beschuldigten der Untreue zum Nachteil einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft verdächtig, weil sie an diese Gesellschaft gerichtete Eingangsrechnungen akzeptierten, verbuchten und in zwei Fällen auch bezahlten, obwohl den Beschuldigten bekannt gewesen sein soll, dass den Rechnungen keine Leistungen des Rechnungsausstellers zugrunde lagen. Die Beschuldigten sind auch verdächtig, unter Verstoß gegen die ihnen gegenüber einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft obliegende Vermögensbetreuungspflicht konkret gegebene Möglichkeiten einer Reduktion der Betriebsausgaben nicht genutzt zu haben. Auch sollen die Beschuldigten Mieteinkünfte dieser Gesellschaft pflichtwidrig nicht verbucht und pflichtwidrig nicht geltend gemacht haben.
Soweit die Vergehen der Untreue sich auf das Betriebsergebnis dieser Gesellschaft im Jahr 2018 ausgewirkt haben, besteht gegen die vier Beschuldigten auch der Verdacht des Subventionsbetruges zum Nachteil des Landes Rheinland-Pfalz, weil aufgrund der aufwandswirksamen Verbuchung fiktiver Betriebsausgaben einerseits und der fehlenden Verbuchung von Forderungen andererseits eine vom Land Rheinland-Pfalz bewilligte und an das Betriebsergebnis geknüpfte Subvention teilweise zu Unrecht beantragt und ausbezahlt worden sein soll.
Die Schadenshöhe im Rahmen des Untreuetatbestandes kann derzeit noch nicht belastbar beziffert werden. Das Land Rheinland-Pfalz soll durch den Subventionsbetrug einen Schaden in Höhe von mindestens 400.000,- EUR erlitten haben.
Im Hinblick auf fünf der verfahrensgegenständlichen Gesellschaften, bei denen es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, haben die Ermittlungen darüber hinaus den Anfangsverdacht ergeben, dass diejenigen drei Beschuldigten, die für die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags jeweils verantwortlich waren, im Sommer/Herbst 2021 die Insolvenzanträge nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaften nicht innerhalb der von § 15a Absatz 1 Insolvenzordnung bestimmten Drei-Wochen-Frist gestellt haben. Dies begründet nach § 15a Absatz 4 Insolvenzordnung auch den Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung.
Weitergehende Angaben sind nicht möglich, weil dies zum einen die Ermittlungen gefährden würde, zum anderen hinsichtlich eines Teils der Tatvorwürfe eine Vorschrift über die Geheimhaltung entgegensteht, die unter § 12a Absatz 2 Ziffer 2 Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2018 fällt.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 266 Absatz 1 Strafgesetzbuch macht sich wegen Untreue strafbar, wer die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Untreue wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Der besonders schwere Fall der Untreue wird gemäß § 266 Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Gemäß § 264 Strafgesetzbuch macht sich wegen Subventionsbetruges strafbar, wer einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder einen anderen vorteilhaft sind. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Der besonders schwere Fall des Subventionsbetruges wird gemäß § 264 Absatz 2 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Nach § 15a Absatz 4 Insolvenzordnung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 15a Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 einen Eröffnungsantrag nicht rechtzeitig stellt (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
Altenkirchen
Nach Dreifachmord: Familie in Weitefeld im Landkreis Altenkirchen brutal getötet

Am frühen Sonntagmorgen (06.04.2025) sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen.
Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn.
Um 3.45 Uhr alarmierte die zu diesem Zeitpunkt noch lebende Frau über Notruf die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei konnten nur noch die drei Leichen, die sich in einem Raum befanden, vorgefunden werden. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.
Bei Eintreffen der Polizei wurde eine flüchtende Person beobachtet, die als Täter in Betracht kommen könnte.
Über die Hintergründe der Tat, insbesondere das Motiv, liegen noch keine veröffentlichungsfähigen Informationen vor. Belastbare Hinweise auf einen unmittelbaren innerfamiliären Hintergrund, wie im Verlaufe des Sonntags zunächst verlautbart, gibt es derzeit nicht.
Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen einen 61-jährigen Mann aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen laufen. Die Polizei bittet im Wege der Öffentlichkeitsfahndung die Bevölkerung um Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort des Verdächtigen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://s.rlp.de/A0Quc58
Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte an folgende Telefonnummer: 0261/103-50399. Es ist anzunehmen, dass der flüchtige Tatverdächtige bewaffnet und gewaltbereit ist. Hinweise auf eine konkrete Gefährdung Unbeteiligter liegen nach polizeilicher Einschätzung derzeit aber nicht vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass mit Blick auf die laufenden Fahndungsmaßnahmen derzeit keine weiteren Details mitgeteilt werden können, da dies die Ermittlungen gefährden könnte (pm Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).
Blaulicht
Nachtragsmeldung zum angekündigten Amoklauf am Schulzentrum Lahnstein

LAHNSTEIN In unserer Erstmeldung vom gestrigen Abend berichteten wir, dass am 1. April auf der Mädchentoilette der Realschule plus in Lahnstein eine bedrohliche Schmiererei entdeckt wurde, die einen Amoklauf ankündigte. Diese Darstellung bedarf jedoch einer Korrektur. Nach aktuellen Informationen der Polizei ist nicht eindeutig geklärt, ob die Verfasserin oder der Verfasser dieser Drohung tatsächlich eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule plus oder des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums ist. Fest steht jedoch, dass sich die Schmiererei seit dem 01. April in einer Mädchentoilette des Gymnasiums befand, die sowohl von Schülerinnen des Gymnasiums als auch von Schülerinnen der Realschule plus genutzt wird.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde eine Person in einem Chat identifiziert, die für die Verbreitung der Nachrichten in den sozialen Medien verantwortlich sein könnte. Mit der Person wurde ein klärendes Gespräch, eine sogenannte Gefährderansprache geführt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Person auch tatsächlich für die Drohung verantwortlich ist. Die Polizei setzt ihre Untersuchungen fort, um die Urheberin oder den Urheber der bedrohlichen Botschaft zweifelsfrei zu ermitteln.
Die Schulleitungen beider betroffenen Bildungseinrichtungen – der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums – haben unverzüglich reagiert und gemeinsam die Eltern der Schülerinnen und Schüler über die Vorfälle informiert. Trotz der schnellen Aufklärung bleibt die Tatsache bestehen, dass es sich hierbei um einen geschmacklosen und verantwortungslosen „Aprilscherz“ handelt, der große Unruhe und Angst innerhalb der Schulgemeinschaften ausgelöst hat.
Bereits am heutigen frühen Morgen zeigte die Polizei Lahnstein verstärkte Präsenz am Schulzentrum, um mögliche Unsicherheiten bei den Schülerinnen, Schülern sowie Lehrkräften zu minimieren. Es liegt keine akute Gefährdungslage vor.
Blaulicht
Schlechter Aprilscherz: Schülerin kündigt für Donnerstag Amoklauf an Realschule in Lahnstein an!

LAHNSTEIN Was als vermeintlicher Aprilscherz begann, endete in einem Schockmoment für eine gesamte Schulgemeinschaft. Pünktlich zum 1. April fand sich auf der Mädchentoilette, die von der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums Lahnstein gemeinsam genutzt wird* (*nachträglich korrigiert, ursprünglich hieß es im Text, dass es eine Mädchentoilette der Realschule wäre) eine bedrohliche Ankündigung: Ein Amoklauf sollte am kommenden Donnerstag stattfinden. Doch damit nicht genug – die Nachricht verbreitete sich rasend schnell über Snapchat und andere soziale Medien. Eine makabere Drohung, die Erinnerungen an vergangene Tragödien wachrief und für Angst und Unruhe sorgte.
Kein harmloser Spaß – Die grausame Realität hinter solchen Drohungen
Es gibt Dinge, über die man keine Witze macht. Für viele Menschen sind die schrecklichen Bilder von Winnenden, Erfurt oder Parkland unauslöschlich ins Gedächtnis eingebrannt. Das Entsetzen, die Angst, das Leid der Familien – all das lässt sich nicht einfach abschütteln. 2009 erschoss ein 17-Jähriger in Winnenden 15 Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Es war eine Tragödie, die sich in die Geschichte eingravierte. Drohungen dieser Art sind kein harmloser Streich, kein leichtfertiges Geplänkel – sie sind Ausdruck einer beunruhigenden Gedankenlosigkeit, die weitreichende Konsequenzen hat.
Die Polizei reagiert schnell – Sicherheit geht vor
Glücklicherweise handelten die Behörden umgehend. Innerhalb kürzester Zeit konnte die Polizei die Täterin identifizieren. Mit einer deutlichen Gefährderansprache setzten die Beamten ein klares Zeichen: Solche Drohungen werden nicht toleriert, unabhängig davon, ob sie ernst gemeint sind oder nicht. Denn die Konsequenzen sind real – nicht nur für die Täterin selbst, sondern auch für die vielen Schülerinnen und Schüler, die in Angst und Unsicherheit versetzt wurden.
Die Polizei verstärkte ihre Präsenz an der Schule merklich, um den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Mehr Streifenfahrten, mehr Beamte vor Ort – alles Maßnahmen, um das Vertrauen in die Sicherheit der Schule zu bewahren. Denn egal, ob eine Drohung ernst gemeint war oder nicht: Die Angst, die sie auslöst, ist echt.
Konsequenzen für die Schülerin – Ein hoher Preis für einen geschmacklosen Scherz
Für die Täterin wird dieser vermeintliche „Scherz“ ernsthafte Folgen haben. Seitens der Schule sind bereits Ordnungsmaßnahmen angekündigt, und auch strafrechtliche Konsequenzen stehen im Raum. Eine solch schwerwiegende Ankündigung einer vermeintlichen Tat bleibt nicht ohne Folgen – und das zu Recht. Wer mit der Angst anderer spielt, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein.*Die Rektoren der Realschule plus und des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums informierten gemeinsam die Sorgeberechtigten der jeweiligen Schüler in einem Elternbrief zu den Umständen des Vorfalls (*nachträglich hinzugefügt).
Unterstützung für die Schüler – Raum für Ängste und Sorgen
Um den Schülern die Möglichkeit zu geben, über ihre Ängste zu sprechen, wird der Unterricht am Donnerstag regulär stattfinden. Doch die Schulen haben vorgesorgt: Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen, dürfen auf Wunsch zu Hause bleiben. Die Schulleitungen haben die Eltern über diese Möglichkeit informiert, um den jungen Menschen einen sicheren Raum für ihre Gefühle zu bieten.
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass manche Dinge keine Späße sind. Gewaltandrohungen, egal in welchem Kontext, haben nichts mit Humor zu tun. Sie sind eine ernste Angelegenheit, die tiefgreifende Auswirkungen auf viele Menschen haben kann. Ein Aprilscherz sollte zum Lachen bringen – nicht zur Angst. Ein „Scherz“, der Menschen in Panik versetzt, ist keiner. Er ist schlichtweg verantwortungslos.
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