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Bad Emser Stadtbürgermeister Krügel geht auf offenen Brief zur geplanten Bettensteuer ein

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Bad Emser Stadtbürgermeister Krügel geht auf offenen Brief zur geplanten Bettensteuer ein
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BAD EMS Am gestrigen Tag veröffentlichten wir einen offenen Brief von Thomas Günther zur geplanten Einführung einer Bettensteuer in Bad Ems. Nunmehr antwortete der Stadtbürgermeister Oliver Krügel auf die Kritikpunkte wie folgt:

Sehr geehrter Herr Günther, lieber Thomas, vielen Dank für Deine Nachricht und die Anregungen, die Du teilweise auch in der öffentlichen Infoveranstaltung eingebracht hast. Gerne möchte ich kurz auf die einzelnen Punkte eingehen. 

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Thomas Günther: § 4 Steuersatz:  2,9%  –  warum nimmt man nicht eine gerade Zahl (von mir aus auch 3 %)? Hat man sich davor gescheut und meint, damit die Leute besänftigen zu können? Zum Rechnen ist das extrem ungünstig!“

Oliver Krügel: Wir sind von den 3,5% im Plan nach den Anregungen aus der Infoveranstaltung runter. Dies ist eine Rechengröße. Damit wollten wir insgesamt die Belastungen des einzelnen Gastes reduzieren. Auf 3,0% hinauf zu gehen, dürfte kein Problem darstellen. Zudem setzen wir die Beitragspflicht in der neusten Satzungsfassung ab der 8 Nacht aus, auch dies ist ein Resultat aus der Beteiligung der Beherbergungsbetriebe. 

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Thomas Günther: §8 Steueraufsicht und Außenprüfung und § 12 Datenspeicherung, Datenverarbeitung:  In keiner der mir vorliegenden Satzungen von Bettensteuern wird das so dramatisch aufgeführt wie hier in Bad Ems. Misstraut man seinen eigenen Beherbergungsbetrieben? Diese Paragraphen werde ich auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen, wie bereits in der Versammlung angekündigt. Nach meiner bisherigen anwaltlichen Auskunft wird mir geraten, das  vor Gericht klären zu lassen, da dies rechtlich mehr als fraglich ist. In diesem Zusammenhang werde ich auch den Punkt Finanzamtabfrage wie schon in der Versammlung angekündigt rechtlich prüfen lassen.

Oliver Krügel: Diese Punkte hat die Verbandsgemeindeverwaltung in Abstimmung mit der Beratung in die Satzung aufgenommen.  Aus Deiner Tätigkeit als Stadtbürgermeister weist Du sicherlich nur zu gut, dass solche Regelungen in Satzungen Klarheit im Umgang miteinander schaffen, allerdings keineswegs ein Misstrauen voraussetzen. Die allermeisten Beitragspflichtigen kommen ihren Pflichten glaubhaft nach. Dennoch muss sich die Verbandsgemeindeverwaltung im Interesse ihrer Städte und Gemeinden ihre Kontrollmöglichkeiten nach den derzeit geltenden rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten. Wir haben bereits in der derzeit geltenden Satzung zur Erhebung des Tourismusbeitrags ähnliche Regelungen getroffen, diese Satzung gilt bereits seit 2017. Es steht jedem frei, dies prüfen zu lassen. 

Thomas Günther: Nachholbedarf in der Stadt, Kurpark, Quellenturm, Römerquelle

Oliver Krügel: Sicherlich gibt es an verschiedenen Punkten Verbesserungsbedarf und dies wird sich nicht ändern. Wie jedem Eigenheimbesitzer bekannt: Ist man einmal komplett durch, fängt man wieder in der Startposition an. Zudem verändern sich die Zeiten und Anforderungen ändern sich. Bad Ems hat bereits in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den 90er Jahren an verschiedenen Punkten von Veränderungen profitiert. Prägnanteste Beispiele sind sicherlich die Schaffung der neuen Therme, des Thermenhotels und des Parkhauses sowie die bauliche Sanierung der Römerstraße. Auch denke ich an die Umgestaltung der Bahnhofsvorplatz sowie der Lückenschluss zum Güterbahnhof.  

Der Bahnhof wird übrigens im kommenden Jahr von der DB AG und dem Bund für viel Geld generalsaniert (so die Zusage von Seiten des Ministeriums).  Auf unserem Aufgabenzettel steht die Umgestaltung und Sanierung des Alten Rathauses (inkl. Welterbeinformationszentrum) und der Carl-Heyer-Promenade, hier gehen wir derzeit weitere wichtige Schritte.  

Der Kurpark, Quellenturm sowie die Römerquelle stehen unter der Verwaltung der Staatsbad Bad Ems GmbH. Und hier sind wir bei dem von Dir angesprochenen Thema „Kurtaxe“.  Der Nachweis, dass die Mittel aus der Erwirtschaftung der Kurtaxe in das Staatsbad und die Unterhaltung der Liegenschaften inklusive Kurpark fallen, dürfte der Staatsbad nicht schwer fallen.  Herrn Deusner als noch relativ neue Geschäftsführer der Staatsbad bringt einen neuen und frischen Blick mit.  Die Generalsanierung des Quellenturms ist derzeit im Gange. Diese hat am 6. März diesen Jahres begonnen. 

Thomas Günther: 5-6 Euro pro Tag [für den Gast]

Oliver Krügel: Dies ist ein Grund, warum wir von den 3,5% im Vorschlag runter wollten. Wir berücksichtigen die Kurtaxe in der Gesamtbetrachtung. Zudem setzen wir die Beitragspflicht in der neusten Satzungsfassung ab der 8 Nacht aus, auch dies ist ein Resultat aus der Beteiligung der Beherbergungsbetriebe.  Grundsätzlich bin ich bei Dir: Ein Gesamtbetrag und ein Beitrag wären vorteilhaft, allerdings haben wir in Bad Ems eine ganz besondere Situation.

Ein Beschluss zur Einführung der Beherbergungssteuer (Bettensteuer) ist für mich kein Hinderungsgrund, weiter an dem Thema „neuer Gästebeitrag“ zu arbeiten. Hierzu wurde auch schon die „Rhein-Lahn-Limes-Karte“ genannt. Sofern die Stadt Bad Ems und die Staatsbad Bad Ems ihre Aufwendungen aus den touristischen Aufwendungen gedeckt bekämen, würde ich dies persönlich unterstützen. Hier sehe ich allerdings zunächst die Staatsbad Bad Ems und die Ministerien am Zug. Es existiert ein Landesgesetz sowie eine für Bad Ems explizit geltende Landesverordnung zur Erhebung der Kurtaxe.   Entsprechende Gespräche sind bereits heute terminiert. 

Du kennst aus deiner langjährigen (kommunal)politischen Tätigkeit als Stadtbürgermeister und Landtagsabgeordneter die Vorgänge nur zu gut. Wir werden keine rechtlich verbindliche Voraussetzung für eine kreisweite Gästekarte nicht bis Ende des Jahres erlangen, davon darf ausgegangen werden. Auch die Einführung eines zweiten Gästebeitrags im Ort wird sicherlich nicht einfach zu argumentieren sein, dann könnte man beim Tourismusbeitrag bleiben. Allerdings reichen die Erträge bei weitem nicht aus, um die Aufwendungen zu decken. Wir sprechen von rund 110.000 € zu mindestens 175.000 € (ungeachtet > 100.000€ Great Spa Towns Welterbe – hiervon darf man auch anteilig Aufwendungen für den Tourismus unterstellen). 

Die ohnehin schon restriktive Haltung der Kommunalaufsichten im Land hat sich seit diesem Jahr deutlich verschärft und die Aufwendungen müssen nach dem Gesamtdeckungsprinzip gegenfinanziert werden. Zudem ist der Tourismusbeitrag oft streitbehaftet, weil viele Betriebe keinen grundsätzlichen Vorteil durch den Tourismus sehen (wollen). 

Mein persönliches Fazit: Die Entlastung vieler Betriebe um 110.000€ (Entfall Tourismusbeitrag) und die Schaffung von Mehreinnahmen (zur Gegenfinanzierung bestehender nachweisbarer Aufwendungen für den Tourismus)   stehen in einem angemessenen Verhältnis zur geringen Mehrbelastung unserer Gäste. Wir sprechen im Durchschnittsübernachtungspreis von 55€ und bei 3% Bettensteuer von 1,65€ pro Nacht! Bei den größeren Häusern entsprechend mehr. Zuzüglich der Kurtaxe wären wir bei rund 3,50€ (Durchschnittspreis angenommen).  Eine Änderung des Modus für die kommenden Jahre hin zur Gästekarte bleibt uns unbenommen und kann – je nach der Konstellation und dem Nutzen für unser Gemeinwesen hier – von Vorteil sein. 

Die Beteiligung der Betriebe durch Infoveranstaltungen und Aussprachen VOR Satzungsbeschluss  ist sicherlich nicht alltäglich und hat auch die Offenheit des Stadtrats im Umgang mit der Entscheidung zur Bettensteuer und der Ausgestaltung der neuen Satzung bewiesen. Dies haben mir Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kommunen bescheinigt, die in Satzungsfragen – und dem „ob“ und „wie“ – die alleinige Verantwortung beim Stadtrat als gewähltes Gremium und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger sehen. Formaljuristisch ist dem auch so, die Eindrücke aus den Infoveranstaltungen haben jedoch in dem ein oder anderen Punkt neue sowie gute Erkenntnisse gebracht und wenn die Stadtpolitik diese in ihre Entscheidung einfließen lässt, finde ich dies sehr gut. 

Solltest du weitere Fragen oder Anregungen haben, stehe ich dir zur Verfügung, gerne auch telefonisch. Zwar befinde ich mich noch bis Montag im Urlaub, bin allerdings wieder erreichbar. Wunschgemäß leite ich Deine Nachricht auch an die Fraktionssprecher*innen weiter. 

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Neues Jagdgesetz: Jäger protestieren vor dem Kreishaus in Bad Ems

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BAD EMS Mit der geplanten Reform des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz verschieben sich die Kräfteverhältnisse im Revier: Die Rechte von Grundstückseigentümern werden gestärkt, während Jagdpächter mit Einschränkungen rechnen müssen. Die Folge: scharfer Protest aus der Jägerschaft – zuletzt vor dem Kreishaus in Bad Ems, wo sich rund 120 Jäger versammelten, um ihrem Unmut öffentlich Luft zu machen.

Rheinland-Pfalz steht vor einer grundlegenden Reform des Landesjagdgesetzes – und die Diskussionen darüber sind hitzig. Während Umwelt- und Naturschutzverbände den Entwurf begrüßen, kommt aus jagdlichen Kreisen scharfer Gegenwind. Insbesondere die geplanten Änderungen rund um den Waldumbau und Mindestabschussquoten sorgen für Unmut.

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Kern des neuen Gesetzes ist die stärkere Ausrichtung der Jagd auf die klimabedingt notwendige Walderneuerung. Um eine natürliche Verjüngung des Waldes zu ermöglichen, sollen künftig neue Jagdkonzepte entwickelt werden, die regional zwischen Jagdausübungsberechtigten und Verpächtern abgestimmt werden. Wenn Wildverbiss die Entwicklung des Waldes stark behindert, können Behörden Mindestabschusszahlen festsetzen – im Zweifelsfall auch verbindlich anordnen.

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Die Kritik aus der Jägerschaft ist deutlich. Es wird befürchtet, dass das neue Gesetz zu einem massiven Anstieg der Abschüsse führen könnte, ohne ausreichende Berücksichtigung wildbiologischer Zusammenhänge. In der Folge sehen sich viele Jäger in ihrer Rolle einseitig belastet und stellen die Ausgewogenheit des Entwurfs infrage.

Besonders umstritten sind die neuen Eingriffsrechte für Grundstückseigentümer. Diese können künftig bei Wildschäden selbst zur Jagd greifen oder Dritte bestimmen – auch zusätzlich zum Jagdpächter. Bei einer Nutzung von mehr als 50 Prozent der bejagbaren Fläche erhalten Eigentümer sogar ein Mitspracherecht bei den Abschussplänen – bis hin zur Möglichkeit der Kündigung bestehender Pachtverhältnisse.

Naturschutzverbände begrüßen die Reform. Aus ihrer Sicht ist der Wildbestand in vielen Regionen zu hoch, was die natürliche Waldverjüngung erheblich erschwere. Sie sehen die Novelle als überfällig an – gerade mit Blick auf die fortschreitende Klimakrise, den Rückgang der Artenvielfalt und die Herausforderungen einer ökologisch tragfähigen Waldbewirtschaftung.

Die Reform ist nicht neu auf dem politischen Tableau: Über Jahre hinweg wurde darum gerungen. Auch in anderen Bundesländern verliefen ähnliche Reformprozesse nicht ohne Widerstand. In Rheinland-Pfalz wurde der Entwurf über längere Zeit mit unterschiedlichen Interessengruppen abgestimmt.

Umweltministerin Katrin Eder betont, dass es sich um einen breit abgestimmten Kompromiss handelt, der sowohl den Koalitionsvertrag als auch die Anforderungen an den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Wälder berücksichtigt. Mit dem Beschluss im Ministerrat ist das Gesetz einen bedeutenden Schritt weiter – die Einbringung in den Landtag soll zeitnah erfolgen. In Kraft treten könnte es dann ab April 2027.

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Streit um Straßenausbaubeiträge: CDU fordert Abschaffung – SPD warnt vor Folgen für Kommunen

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POLITIK In der 88. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags trafen am Mittwoch zwei entgegengesetzte Positionen frontal aufeinander: Die CDU-Fraktion forderte die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, während die SPD vor einem schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung warnte. Im Zentrum der Debatte standen die Fragen der Gerechtigkeit, der Finanzierung und der politischen Verantwortung gegenüber Kommunen und Bürgern.

CDU: „Öffentliche Straßen sind eine Aufgabe für alle“

Die CDU-Landtagsfraktion hat ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge eingebracht. Fraktionschef Gordon Schnieder erklärte, es sei an der Zeit, Eigentümerinnen und Eigentümer zu entlasten: »Öffentliche Straßen, Wege und Plätze dienen der Allgemeinheit. Ihr Ausbau darf keine übermäßige Belastung für Einzelne bedeuten

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Künftig sollen die Kommunen pauschal jährlich rund 10.000 Euro pro Straßenkilometer aus Landesmitteln erhalten – ohne bürokratisches Antragsverfahren. Schnieder betonte: »Wir stehen für eine bürgernahe Politik und eine effiziente Verwaltung.«

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Die CDU verweist auf andere Bundesländer, in denen die Beiträge bereits abgeschafft oder den Kommunen freigestellt wurden. Rheinland-Pfalz sei das letzte Flächenland, das an einer verpflichtenden Regelung festhalte.

SPD: „Ein gefährlicher Vorschlag zu Lasten der Allgemeinheit“

Benedikt Oster, SPD-Abgeordneter und Mitglied des Innenausschusses, widersprach vehement: »Der CDU-Entwurf klingt auf den ersten Blick bürgerfreundlich – ist in Wirklichkeit aber ein populistisches Umverteilungsmodell nach dem Gießkannenprinzip.« Er warnte davor, dass eine Abschaffung der Beiträge nicht nur die Planungssicherheit der Kommunen gefährde, sondern auch zu einer ungerechten Belastung der Allgemeinheit führe.

Die SPD sieht die Beiträge als Instrument kommunaler Selbstverwaltung und verweist auf die Vorteile für Anlieger durch steigende Grundstückswerte nach einem Straßenausbau. »Warum sollen Mieter und Menschen ohne Eigentum künftig über Steuern für den Vorteil Einzelner aufkommen?«, so Oster.

Ein vollständiger Systemwechsel, so die SPD, sei zudem weder gerecht noch haushaltspolitisch vertretbar. Auch der Vorschlag der CDU, die Finanzierung aus Rücklagen zu stemmen, sei unseriös. Rücklagen wie die Gigabit-Rücklage oder die Haushaltssicherungsrücklage seien für andere Aufgaben vorgesehen.

Kommunale Spitzenverbände und der Bund der Steuerzahler uneins

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz spricht sich gegen eine pauschale Abschaffung aus. Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz Frieden betonte, dass die Beiträge bei differenzierter Anwendung ein funktionierendes Finanzierungsinstrument seien. Insbesondere wiederkehrende Beiträge würden Härten vermeiden und böten den Kommunen verlässliche Einnahmen.

Demgegenüber fordert der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz seit Jahren ein Ende der Beiträge. Präsident Rainer Brüderle nannte Rheinland-Pfalz das letzte Reservat verpflichtender Ausbaubeiträge. Auch der Verband Wohneigentum sowie Haus & Grund argumentieren, dass das System ungerecht, bürokratisch und intransparent sei.

Finanzierung weiter ungeklärt

Zwar plant die CDU jährlich 200 Millionen Euro aus originären Landesmitteln zur Kompensation, die Freien Wähler sprechen jedoch nur von 90 Millionen Euro. Oster stellte infrage, wie diese Summen nachhaltig gestemmt werden sollen: »Eine dauerhafte Ausgabe aus Rücklagen zu finanzieren, ist nicht verantwortbar.«

Zudem bestehe die Gefahr, dass künftig jede einzelne Investition in Mainz entschieden werden müsste, was die kommunale Gestaltungsfreiheit erheblich einschränken würde. Der SPD-Abgeordnete stellte klar: »Die Kommunen wollen keine Symbolpolitik, sondern Verlässlichkeit und Entscheidungsfreiheit vor Ort

Blick in andere Bundesländer: Keine einfache Lösung

In Bayern und Hessen wurden die Beiträge abgeschafft oder zur freiwilligen Option erklärt – mit gemischten Ergebnissen. In Bayern spricht der Gemeindetag von einem Pyrrhussieg für die Bürger, da nun die Allgemeinheit belastet werde. In Hessen befürchten viele Kommunen Steuererhöhungen, um den Wegfall der Einnahmen zu kompensieren.

Die Debatte um die Straßenausbaubeiträge bleibt ein hochsensibles Thema, das sowohl finanzielle als auch verfassungsrechtliche Dimensionen berührt. Während die CDU mit ihrem Vorschlag auf Entlastung und Vereinfachung setzt, mahnt die SPD zur Vorsicht und verweist auf die Risiken für Kommunen und Steuerzahler.

Ob es zu einer Einigung kommt, ist ungewiss. Klar ist jedoch: Die grundsätzliche Frage, wer für den Zustand öffentlicher Infrastruktur zahlen soll, wird das politische Rheinland-Pfalz noch lange beschäftigen.

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Kreis will Schulen übernehmen: Wer zahlt am Ende die Zeche?

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BAD EMS Der Rhein-Lahn-Kreis plant die Übernahme der letzten drei Realschulen von den Verbandsgemeinden. Die damit verbundenen Kosten sollen durch eine Erhöhung der Kreisumlage um zwei Prozent gedeckt werden. Der Kreisausschuss hat dem Kreistag eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen – die endgültige Entscheidung wird für Ende Juni erwartet.

Ziel: Entlastung der Verbandsgemeinden – aber zu welchem Preis?

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Die Idee, Schulen in Trägerschaft des Kreises zu führen, ist nicht neu. Bereits 2020 wurde das Modell vorgestellt, um die Verbandsgemeinden von Verwaltungs- und Sanierungsaufwand zu entlasten. Während die Verbandsgemeinden seither unter zunehmenden finanziellen Belastungen leiden, galt der Vorschlag damals als pragmatischer Ansatz. Allerdings war die Ausgangslage damals eine andere: Der Kreis verfügte noch über einen ausgeglichenen Haushalt – heute steht er mit rund 28 Millionen Euro in der Kreide.

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Kreisumlage bereits wegen Paulinenstift erhöht

Mit der Übernahme des Paulinenstifts in Nastätten zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Region hatte der Kreis bereits eine erste Erhöhung der Umlage beschlossen. Nun soll mit der geplanten Schulübernahme eine weitere Erhöhung folgen. Die Argumentation: Ein einheitlicher Schulträger könne langfristig Verwaltungs- und Betriebskosten einsparen.

Solidargemeinschaft – oder Mehrbelastung für alle?

Durch die Übernahme würden die finanziellen Lasten nicht mehr allein von den Verbandsgemeinden getragen, in denen sich die Realschulen befinden. Vielmehr würde der gesamte Kreis – also auch Kommunen ohne eigene Realschulen – zur Kasse gebeten. Kritiker sehen darin zwar einen Akt solidarischer Finanzierung, warnen aber vor finanziellen Folgewirkungen: Die Verbandsgemeinden werden die höheren Umlagen an ihre jeweiligen Städte und Ortsgemeinden weiterreichen. Und dort wird die Belastung letztlich bei den Bürgern ankommen.

Einsparungen nicht automatisch entlastend

Offen bleibt zudem, ob die Verbandsgemeinden die durch den Wegfall der Schulträgerschaft eingesparten Mittel tatsächlich an die Kommunen weitergeben. Angesichts der angespannten Haushaltslagen ist eine Entlastung der Städte und Ortsgemeinden keineswegs sicher. Die beabsichtigte Umlageerhöhung könnte also trotz möglicher Einsparungen unterm Strich zu einer Mehrbelastung führen.

Transparenz gefordert

Viele Bürgerinnen und Bürger wissen kaum, was sich hinter dem Begriff der Kreisumlage verbirgt – und noch weniger, welche konkreten Auswirkungen eine Erhöhung auf ihre eigene Gemeinde und letztlich auf sie selbst hat. Umso wichtiger wäre es aus Sicht von Beobachtern, die finanziellen Folgen künftiger Entscheidungen frühzeitig und offen zu kommunizieren. In der freien Wirtschaft wäre eine solche Investition mit klaren Rückzahlungsmodalitäten und Risikobewertungen verknüpft. Im politischen Raum dagegen bleibt oft unklar, wer die tatsächliche Zeche zahlt.

Entscheidung steht bevor

Der Kreistag wird Ende Juni über die Übernahme der Schulen und damit auch über die Erhöhung der Kreisumlage entscheiden. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Rhein-Lahn-Kreises und der bereits erfolgten Umlageerhöhung zur Finanzierung des Paulinenstifts wird die Entscheidung nicht nur ein bildungspolitisches Signal setzen, sondern auch zur Nagelprobe für die finanzielle Belastbarkeit der kommunalen Solidargemeinschaft im Kreis.

Kommentar: Am Ende zahlt der Bürger

In der Privatwirtschaft gilt ein einfaches Prinzip: Wer bestellt, bezahlt. In der öffentlichen Hand funktioniert das offenbar anders. Politische Entscheidungen werden getroffen, Projekte angestoßen – und die Kosten wandern von oben nach unten. Der Kreis beschließt, die Umlage steigt. Die Verbandsgemeinden geben die Belastung an Städte und Ortsgemeinden weiter. Und dort landet sie schließlich bei denen, die weder am Tisch saßen noch gefragt wurden: die Bürger.

Die Idee, Schulträgerschaften zu zentralisieren, mag sinnvoll sein. Doch die Finanzierung über eine ständig steigende Kreisumlage folgt einem Prinzip, das sich immer öfter wiederholt: Man beschließt, doch bezahlt wird ganz unten. Eine ehrliche Debatte über die Grenzen kommunaler Belastbarkeit ist längst überfällig (BEN Kurier Kommentar).

 

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