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Demenzkranker aus dem Westerwald soll vor Schülerin masturbiert haben – Zeugin sagte vor Gericht aus

KOBLENZ Der zweite Verhandlungstag in diesem schwierigen und außergewöhnlichen Fall begann mit der Vernehmung der Geschädigten. Ein Demenkranker soll mehrfach vor einer damals minderjährigen Schülerin aus dem Westerwald masturbiert haben. Die mittlerweile 18-Jährige erzählte über den Anfang der merkwürdigen und verstörenden Ereignisse mit Herrn P. auf ihrem Nachhauseweg. Seitdem sie die weiterführende Schule besuchte, lief die Schülerin fast jeden Nachmittag die relativ ruhige und wenig befahrene Straße entlang, heute meidet sie die Route eher, fährt jedoch selten mal mit ihrem Auto dort lang. Auffällig war eigentlich nie etwas, jedoch veränderte sich die Lage im Sommer 2018.
Zu dieser Zeit war sie grade einmal dreizehn Jahre alt. Das erste Mal sah sie ihr Gegenüber im Garten, nackt bis auf die Socken, er selbst habe sie hier aber wohl nicht gesehen. Dieses Ereignis konnte sie sich nur schwer erklären, sie dachte sich „wieso zieht sich dieser Mann im Garten um?“. Hier erkannte sie keine Handlungen an seinem Genitalbereich, sie verdrängte diesen Vorfall schlichtweg. Relativ zeitnah sah sie ihn erneut, nackt, mit seinem Glied in der Hand. Hier verdeutlichte sie, dass er am masturbieren war. Nach diesem Schreck bewegte sie sich noch schneller nachhause. Hier erwähnte sie, dass sein Blick auf die Straße gerichtet war, fast so als wenn er sie beobachtet hatte.
Die nächste „Begegnung“ ereignete sich an einem regnerischen Tag. Da wirkte es laut der Geschädigten so, als würde er die Straße von seinem Fenster aus absuchen und nach potentiellen Zuschauern Ausschau halten. Ein anderes Mal konnte sie sehen, wie Herr P. sich nackt aus seinem Fenster lehnte und die Straße mit seinen Blicken durchkämmte. Dabei soll er sein Glied in der Hand gehalten haben. Die Geschädigte fügte hinzu, dass sie deutlich von ihm gesehen werden konnte, da an diesem Straßenstück keine Bäume wären, die seine Sicht erschwerten. Als er sie dann erblickte, soll er angefangen haben sich zu masturbieren.
Aus einem Polizeibericht ist eine weitere Begegnung bekannt, zu dieser die Zeugin nicht viel sagen konnte, da die Geschehnisse fünf Jahre zurück liegen würden, jedoch erzählte die Mutter der Geschädigten, was ihre Tochter damals gesagt haben soll. Hier soll Herr P. in einem Pferdeanhänger, vor seinem Haus gesehen worden sein, erneut entblößt und mit der Hand in seinem Genitalbereich. Laut der Geschädigten, soll es zu keiner Zeit zu Annäherungsversuchen seitens Herrn P. gekommen sein. Auch habe er sie nicht angesprochen oder ansatzweise versuchte in die Nähe der damaligen Schülerin zu gelangen. Im Ort habe sie den Angeklagten niemals angetroffen, sondern lediglich auf dem Nachhauseweg.
Vier Jahre sind die Vorfälle her. Erst jetzt kam es zu der Gerichtsverhandlung vor dem Koblenzer Landgericht. Wieso hat das Mädchen nicht sofort gehandelt? Wieso hat sie keinem davon erzählt? Das soll nicht der Fall gewesen sein, wie die heute 18-Jährige schilderte. „Sie wäre ein typischer Teenager gewesen“, teilte sie dem Gericht in ihrer Aussage mit. Sie hätte sich mit Gleichaltrigen ausgetauscht. Diese hätten gemeint, dass es gar nicht so wäre, wie sie denken würde. Vielmehr seinen die Handlungen des Mannes ein Kompliment an sie. Aus diesem Grund, hätte die Geschädigte über die Vorfälle hinweggesehen und wolle diese einfach nur vergessen. Kurz vor ihrem 15. Geburtstag hätte sie sich dann doch ihren Eltern anvertraut. Beide sollen sehr aufgebracht über die Situation gewesen sein.
Im Frühjahr 2019 hätte man dann Strafanzeige nach einem erneuten Vorfall gestellt. Seit diesem soll es keine weiteren Begegnungen zwischen der Geschädigten und Herrn P. gegeben haben.
In der Vernehmung der Mutter der Geschädigten, wurden weitere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben. Es hätte einige merkwürdige Ereignisse gegeben. „Da man sich im Dorf kennt, spricht man natürlich miteinander“, führte die Mutter aus. So hätte eine Bekannte von einem Annäherungsversuch des Herrn P. berichtet. Eine weitere Person soll von einer unangemessenen Berührung gesprochen haben. Einer weiteren Person soll das Gleiche widerfahren sein, wie ihrer Tochter. Die Mutter hatte zu keinem Zeitpunkt die Taten beobachtet. Sie möchte nur die Vorfälle widergegeben haben, die ihre Tochter ihr im Gespräch anvertraut haben will.
Bereits morgen wird die Verhandlung vor dem Koblenzer Landgericht fortgeführt. Dabei geht es um eine ganz besondere Frage: Sollte der Angeklagte schuldig sein, wie kann man ihn dafür bestrafen? Der Mann ist an Demenz erkrankt. War er noch in der Lage sein Unrecht zu erkennen? Wusste er genau was er tut? Doch selbst wenn dem so war, so ist es heute nicht mehr so. Eine Strafe sollte verstanden werden, doch das kann der Mann heute sicherlich nicht mehr. Da es seit 2019 auch keine weiteren Vorfälle mehr gegeben haben soll, dürfte auch eine Unterbringung nach §63 StGB in eine geschlossene Psychiatrie unangemessen sein, da keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Ein interessanter Fall, denn Demenzerkrankungen nehmen zu und werden auch die Strafkammern unter Umständen häufiger beschäftigen.
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Weiland/Pusch: Deutsche Bahn muss Verantwortung übernehmen und sich zu mehr Lärmschutz verpflichten

ST. GOARSHAUSEN Die Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn (BI) um ihren langjährigen Vorsitzenden Willi Pusch hat ein Rechtsgutachten vorgestellt, dass einem möglichen Klageverfahren gegen die Deutsche Bahn (DB) gute Erfolgsaussichten bescheinigt. Im Kern geht es darum, dass sich die DB bei den Baumaßnahmen zum geplanten Hochleistungskorridor 2026 an der rechtsrheinischen Bahnstrecke nicht auf den sog. Bestandsschutz berufen kann.
Das hätte zur Folge, dass die DB aufgrund der vorgesehenen weitgreifenden Veränderungen an der Strecke ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen und damit auch mehr Lärmschutz für die Anliegergemeinden und die Menschen ergreifen und bezahlen muss, was bislang seitens der DB nur im Rahmen der Freiwilligkeit erfolgt. „Das erhöht den Druck auf die DB, wenn sie an ihren Maßnahmen im Jahr 2026 festhält, und muss zum Wohle der Menschen und der Entwicklung des Mittelrheintals in einer Selbstverpflichtung der DB im Zuge des Hochleistungskorridors münden“, so die klare Forderung von Willi Pusch und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, im Gespräch nach der Vorstellung des Gutachtens.
Der Hochleistungskorridor 2026 bringt für das Mittelrheintal einige positive Veränderungen: Bahnhöfe werden noch vor der BUGA29 saniert und optimiert aufgewertet. Nach Angaben der DB InfraGo soll der Schienenpersonennahverkehr wieder reibungsloser und pünktlicher verlaufen. Zudem wird die über Jahrzehnte auf Verschleiß gefahrene Bahnstrecke umfassend modernisiert und technisch aufgerüstet. „Das sind sinnvolle Maßnahmen in einer Zeit, in der immer mehr Güter auf die Bahn gehören“, so Mike Weiland und Willi Pusch.
Allerdings räumte selbst ein Vertreter der Bahn bei der jüngsten Vorstellung des Hochleistungskorridors 2026 im Verbandsgemeinderat ein, dass die Umstellung des Signalsteuerungssystems vom sogenannten Blockabstand auf den Bremsabstand eine erhöhte Zugkapazität ermöglicht. Konkret bedeutet das: Während Züge bisher nur in festgelegten Signalblock-Abständen fahren konnten, werden sie künftig im kürzeren Bremsabstand verkehren können – also so, dass sie noch rechtzeitig stoppen können, falls der vorausfahrende Zug anhält. Laut Einschätzung der BI führt diese Änderung zu einer 30 – 40-prozentigen Erhöhung der Zugdurchfahrten – und damit nicht nur von Personenzügen, sondern vor allem von lauten Güterzügen.
„Daher muss sich die DB zwingend zu mehr Lärmschutzmaßnahmen verpflichten, bevor der Bau des Hochleistungskorridors 2026 beginnt“, fordern Mike Weiland und Willi Pusch. Die BI verfolgt derzeit (noch) nicht das Ziel, unmittelbar eine Klage gegen die DB einzureichen, da sie die Modernisierung der Strecke nicht grundsätzlich verhindern will. Dennoch sieht sie die Bahn in der Pflicht, weitere Lücken im Lärmschutz entlang der rechten Rheinstrecke zu schließen – nicht zuletzt, um einer möglichen Klage vorzubeugen. Diesen Weg kann Bürgermeister Mike Weiland gut mitgehen. Auch zahlreiche der sieben Gemeinden und Städte entlang der Strecke von Braubach bis Kaub in der VG Loreley wurden im Rechtsgutachten betrachtet und festgestellt, dass dort Lärmwerte um ein Vielfaches überschritten werden, die eigentlich an Neubaustrecken gelten. Obwohl die DB immer wieder betont, dass sie sich mit den Maßnahmen des Hochleistungskorridors im Bestandsschutz bewege, ist nicht sicher, ob ein Gericht diese Einschätzung teilen würde. Daher sollte die Bahn nicht länger auf diesem unsicheren Standpunkt verharren, sondern aktiv werden: Sie muss sich verbindlich dazu verpflichten, dass bestehende Lücken im Lärmschutz oder anderen Schutzmaßnahmen umgesetzt oder geplant werden. Diese Verpflichtung muss spätestens bis zum Baustart des Hochleistungskorridors feststehen.
Deren Umsetzung könne dann innerhalb einer verbindlichen festgelegten Frist erfolgen, bestätigt auch Willi Pusch. Gemeinsam mit Mike Weiland will er der DB nun eine klare Frist für eine Selbstverpflichtung setzen. Mit entsprechenden Schreiben werden sich Bürgermeister Mike Weiland und der BI- Vorsitzende Willi Pusch nun an verschiedene Stellen wenden, um auf das Rechtsgutachten, dessen mögliche Folgen und ihre Forderungen hinzuweisen. Auch während der aktuellen Koalitionsverhandlungen pochen Weiland und Pusch auf zusätzlichen Lärmschutz sowie eine Entscheidung über die seit Langem diskutierte Alternativtrasse für den Güterverkehr außerhalb des Mittelrheintals.
Sichtlich verärgert erklärt Mike Weiland: „Ein Schreiben an den inzwischen aus dem Amt geschiedenen Bundesverkehrsminister Dr. Wissing (ehemals FDP, jetzt parteilos) zur Alternativtrasse und Hochleistungskorridor blieb bis heute unbeantwortet. Ebenso wenig gab es Reaktionen auf Briefe zur Frage der Welterbeverträglichkeit des Hochleistungskorridors an das UNESCO-Welterbe-Zentrum Paris und die deutsche Koordinierungsstelle Welterbe beim Auswärtigen Amt in Berlin – und das, obwohl sie extra auf Anraten des rheinland-pfälzischen Innenministeriums ins Englische übersetzt waren.“ Weiter kritisiert er: „Bei jeder Einzelbaumaßnahme, die in Realität auf den Punkt gebracht null Auswirkung auf das Welterbe hat, müssen wir uns strengen Vorgaben der Baugenehmigungs- und Denkmalschutzbehörden unterwerfen. Wir müssen Farbe, Form und Gestaltung akribisch abstimmen, uns jede Maßnahme mühsam von oben absegnen lassen und nehmen oft erhebliche Mehrkosten in Kauf. Doch wenn es um die entscheidende Frage geht, ob der Hochleistungskorridor der DB mit dem Welterbe überhaupt vereinbar ist, ziehen sich genau jene Behörden, die angeblich für den Schutz des Welterbes zuständig sind, aus der Verantwortung. Weiland bringt seine Empörung auf den Punkt: „Hier wird nicht nur mit zweierlei Maß gemessen – vielmehr lassen diese Behörden die großen Akteure, die das Tal wirklich nachhaltig verändern und die Bevölkerung beeinträchtigen, einfach gewähren.
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Abschied von Wehrleiter Marcus Schneider in Lahnstein

LAHNSTEIN Nach zehn Jahren als Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein verabschiedete sich Marcus Schneider offiziell aus seinem Amt. Im Rahmen der Jahresdienstversammlung in der Stadthalle dankten Oberbürgermeister Lennart Siefert und der stellvertretende Wehrleiter Sascha Lauer ihm für sein außerordentliches Engagement und seine Verdienste im Brand- und Katastrophenschutz.
Marcus Schneider kann auf eine lange und eindrucksvolle Laufbahn in der Feuerwehr Lahnstein zurückblicken: Im kommenden Jahr begeht er sein 40-jähriges Jubiläum in der Wehr. Bereits 2003 übernahm er als Gruppenführer Verantwortung, wurde ein Jahr später zum Zugführer ernannt und 2012 zum stellvertretenden Wehrleiter befördert, bevor er 2015 schließlich das Amt des Wehrleiters übernahm. Durch zahlreiche Weiterbildungen, etwa als Sicherheitsbeauftragter, Drehleiter-Maschinist oder Kreisausbilder, hat Schneider seine Fachkenntnisse kontinuierlich erweitert. Besonders geschätzt wurde sein lösungsorientiertes Vorgehen bei komplexen Herausforderungen sowie seine Fähigkeit, die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen zu stärken.
Jahresdienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lahnstein
Bis zur Ernennung eines neuen hauptamtlichen Wehrleiters übernimmt Sascha Lauer kommissarisch diese Funktion, wie Oberbürgermeister Siefert bekannt gab. Lauer präsentierte zudem die Einsatzstatistik für das Jahr 2024: Insgesamt rückte die Feuerwehr Lahnstein zu 419 Einsätzen aus, darunter 132 Brandeinsätze, 90 Hilfeleistungen, 18 Wassereinsätze sowie 40 Einsätze im Bereich gefährlicher Stoffe mit radioaktiven, biologischen oder chemischen Gefahren. Hinzu kamen 139 Sondereinsätze.

Ein zentraler Bestandteil der Versammlung war die Ehrung und Beförderung engagierter Feuerwehrleute. Neu in den aktiven Dienst aufgenommen wurden Matthias Denker, Lucas Gras, Colin Borsch, Franzis Rittinger, Franziska Grochowiak, Luca Ems, Philipp Lohmann und Patrick Korn. Beförderungen erhielten Phillip Noll, Matteo Müller und Björn Schmitz zum Oberfeuerwehrmann, Victoria Geisel und Julia Haase zur Hauptfeuerwehrfrau, Raphael Lorenz zum Löschmeister sowie Andreas Seil zum Oberbrandmeister und stellvertretenden Wachleiter der Wache Nord. Für ihr langjähriges Engagement wurden außerdem Marc Rojan mit dem bronzenen und Karsten Grochowiak mit dem silbernen Ehrenzeichen des Kreisfeuerwehrverbands ausgezeichnet.
„Die Freiwillige Feuerwehr ist das Rückgrat unserer Stadt. Mit ihrem Einsatz, Mut und unermüdlichen Engagement sorgen die Kameradinnen und Kameraden für unsere Sicherheit und prägen den starken Zusammenhalt, der unsere Gemeinschaft ausmacht. Dafür möchte ich ihnen aufrichtig danken,“ betonte OB Siefert.
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Samstagsarbeiten an der Pfaffendorfer Brücke

KOBLENZ Im Zuge des Neubaus der Pfaffendorfer Brücke werden am kommenden Samstag, 8. März, zwischen 7 und 17 Uhr, Arbeiten auf der Baustelle durchgeführt. Derweil konnte ein weiterer Spundwandkasten – auf der Pfaffendorfer Seite – im Rhein errichtet werden. Damit dieser vom Land aus zugänglich ist, wird – wie bereits auf der Seite des Schlosses – ein Steg aufgebaut werden.
Weiterhin finden im Bereich der Emser Straße Bewehrungsarbeiten an der neu zu errichtenden Stützwand statt. Weitere Informationen und visuelle Darstellungen zum Großbauprojekt „Neubau Pfaffendorfer Brücke“ erhalten Sie auf www.koblenz-baut.de/pb . Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter info-pfaffendorferbruecke@stadt.koblenz.de oder unter koblenzbaut@stadt.koblenz.de zur Verfügung.
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