Allgemein
Demenzkranker aus dem Westerwald soll vor Schülerin masturbiert haben – Zeugin sagte vor Gericht aus

KOBLENZ Der zweite Verhandlungstag in diesem schwierigen und außergewöhnlichen Fall begann mit der Vernehmung der Geschädigten. Ein Demenkranker soll mehrfach vor einer damals minderjährigen Schülerin aus dem Westerwald masturbiert haben. Die mittlerweile 18-Jährige erzählte über den Anfang der merkwürdigen und verstörenden Ereignisse mit Herrn P. auf ihrem Nachhauseweg. Seitdem sie die weiterführende Schule besuchte, lief die Schülerin fast jeden Nachmittag die relativ ruhige und wenig befahrene Straße entlang, heute meidet sie die Route eher, fährt jedoch selten mal mit ihrem Auto dort lang. Auffällig war eigentlich nie etwas, jedoch veränderte sich die Lage im Sommer 2018.
Zu dieser Zeit war sie grade einmal dreizehn Jahre alt. Das erste Mal sah sie ihr Gegenüber im Garten, nackt bis auf die Socken, er selbst habe sie hier aber wohl nicht gesehen. Dieses Ereignis konnte sie sich nur schwer erklären, sie dachte sich „wieso zieht sich dieser Mann im Garten um?“. Hier erkannte sie keine Handlungen an seinem Genitalbereich, sie verdrängte diesen Vorfall schlichtweg. Relativ zeitnah sah sie ihn erneut, nackt, mit seinem Glied in der Hand. Hier verdeutlichte sie, dass er am masturbieren war. Nach diesem Schreck bewegte sie sich noch schneller nachhause. Hier erwähnte sie, dass sein Blick auf die Straße gerichtet war, fast so als wenn er sie beobachtet hatte.
Die nächste „Begegnung“ ereignete sich an einem regnerischen Tag. Da wirkte es laut der Geschädigten so, als würde er die Straße von seinem Fenster aus absuchen und nach potentiellen Zuschauern Ausschau halten. Ein anderes Mal konnte sie sehen, wie Herr P. sich nackt aus seinem Fenster lehnte und die Straße mit seinen Blicken durchkämmte. Dabei soll er sein Glied in der Hand gehalten haben. Die Geschädigte fügte hinzu, dass sie deutlich von ihm gesehen werden konnte, da an diesem Straßenstück keine Bäume wären, die seine Sicht erschwerten. Als er sie dann erblickte, soll er angefangen haben sich zu masturbieren.
Aus einem Polizeibericht ist eine weitere Begegnung bekannt, zu dieser die Zeugin nicht viel sagen konnte, da die Geschehnisse fünf Jahre zurück liegen würden, jedoch erzählte die Mutter der Geschädigten, was ihre Tochter damals gesagt haben soll. Hier soll Herr P. in einem Pferdeanhänger, vor seinem Haus gesehen worden sein, erneut entblößt und mit der Hand in seinem Genitalbereich. Laut der Geschädigten, soll es zu keiner Zeit zu Annäherungsversuchen seitens Herrn P. gekommen sein. Auch habe er sie nicht angesprochen oder ansatzweise versuchte in die Nähe der damaligen Schülerin zu gelangen. Im Ort habe sie den Angeklagten niemals angetroffen, sondern lediglich auf dem Nachhauseweg.
Vier Jahre sind die Vorfälle her. Erst jetzt kam es zu der Gerichtsverhandlung vor dem Koblenzer Landgericht. Wieso hat das Mädchen nicht sofort gehandelt? Wieso hat sie keinem davon erzählt? Das soll nicht der Fall gewesen sein, wie die heute 18-Jährige schilderte. „Sie wäre ein typischer Teenager gewesen“, teilte sie dem Gericht in ihrer Aussage mit. Sie hätte sich mit Gleichaltrigen ausgetauscht. Diese hätten gemeint, dass es gar nicht so wäre, wie sie denken würde. Vielmehr seinen die Handlungen des Mannes ein Kompliment an sie. Aus diesem Grund, hätte die Geschädigte über die Vorfälle hinweggesehen und wolle diese einfach nur vergessen. Kurz vor ihrem 15. Geburtstag hätte sie sich dann doch ihren Eltern anvertraut. Beide sollen sehr aufgebracht über die Situation gewesen sein.
Im Frühjahr 2019 hätte man dann Strafanzeige nach einem erneuten Vorfall gestellt. Seit diesem soll es keine weiteren Begegnungen zwischen der Geschädigten und Herrn P. gegeben haben.
In der Vernehmung der Mutter der Geschädigten, wurden weitere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben. Es hätte einige merkwürdige Ereignisse gegeben. „Da man sich im Dorf kennt, spricht man natürlich miteinander“, führte die Mutter aus. So hätte eine Bekannte von einem Annäherungsversuch des Herrn P. berichtet. Eine weitere Person soll von einer unangemessenen Berührung gesprochen haben. Einer weiteren Person soll das Gleiche widerfahren sein, wie ihrer Tochter. Die Mutter hatte zu keinem Zeitpunkt die Taten beobachtet. Sie möchte nur die Vorfälle widergegeben haben, die ihre Tochter ihr im Gespräch anvertraut haben will.
Bereits morgen wird die Verhandlung vor dem Koblenzer Landgericht fortgeführt. Dabei geht es um eine ganz besondere Frage: Sollte der Angeklagte schuldig sein, wie kann man ihn dafür bestrafen? Der Mann ist an Demenz erkrankt. War er noch in der Lage sein Unrecht zu erkennen? Wusste er genau was er tut? Doch selbst wenn dem so war, so ist es heute nicht mehr so. Eine Strafe sollte verstanden werden, doch das kann der Mann heute sicherlich nicht mehr. Da es seit 2019 auch keine weiteren Vorfälle mehr gegeben haben soll, dürfte auch eine Unterbringung nach §63 StGB in eine geschlossene Psychiatrie unangemessen sein, da keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Ein interessanter Fall, denn Demenzerkrankungen nehmen zu und werden auch die Strafkammern unter Umständen häufiger beschäftigen.
Allgemein
Zeugen gesucht: 31-Jähriger onaniert auf Netto-Parkplatz in Diez

DIEZ Am Mittwoch, den 13. August, erhielt die Polizeiinspektion Diez durch einen Zeugenanruf gegen 13:15 Uhr Kenntnis über einen Mann, der sich auf dem Parkplatz des NETTO-Marktes in der Wilhelmstraße vor einem Pkw mit Insassen die Hose heruntergezogen, seinen Penis entblößt und an diesem manipuliert habe. Durch die eingesetzte Streifenbesatzung konnte der Mann, ein 31-Jähriger ohne festen Wohnsitz, kurz darauf angetroffen werden.
Eine Überprüfung ergab, dass der Mann bereits u.a. wegen eines gleichgelagerten Falls polizeilich bekannt war. Er wurde zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur Dienststelle verbracht und anschließend entlassen. Zeugen, insbesondere der oder die Insassen des Pkw, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Diez, Tel. 06432-6010, zu melden.
Allgemein
Behörden bestätigen: Spielplatzbau Große Wiese in Bad Ems war nicht rechtskonform

BAD EMS In einem offenen Brief, unterzeichnet von den Fraktionen der CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied des Stadtrats Bad Ems, wurde dem regionalen Online-Medium BEN Kurier vorgeworfen, in der Berichterstattung zum Bau des Spielplatzes „Große Wiese“ tendenziös, unsachlich und persönlich motiviert vorgegangen zu sein. Die Vorwürfe richteten sich unter anderem gegen angeblich fehlerhafte Recherchen sowie die Nutzung einer „gefälschten E-Mail“ als Informationsquelle.
Die Redaktion des BEN Kuriers weist diese Vorwürfe entschieden zurück – und stützt sich dabei auf offizielle Auskünfte der zuständigen Behörden, die im Rahmen journalistischer Nachfragen erteilt wurden. Aus Sicht des BEN Kuriers ergibt sich daraus der Eindruck einer gezielten öffentlichen Diffamierung eines kritischen Mediums, die nach derzeitiger Prüfung auch strafrechtlich relevant sein könnte.
Keine Genehmigung – Kreisverwaltung widerspricht zentraler Behauptung
Im offenen Brief heißt es wörtlich, die Stadt Bad Ems habe beim Bau des Spielplatzes rechtskonform gehandelt. „… die Stadt jedoch handelt heute rechtskonform und verantwortungsbewusst, indem sie alle relevanten Regelwerke einhält. So auch bei der Bauantragsstellung nach dem vereinfachten Verfahren, die eine Genehmigungsfiktion von zwei Monaten mit sich bringt. Nach ungehemmten Ablauf dieser Frist ist diese, nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde, eingetreten und die Baugenehmigung galt als erteilt. Mitnichten kann davon gesprochen werden, dass die Stadt ohne Baugenehmigung gebaut habe – hier gehen die Meinungen mit der Baugenehmigungsbehörde auseinander.“
Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Auf Anfrage des BEN Kuriers teilte die Behörde mit:
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„Nein. Zum Zeitpunkt der Errichtung lag keine Baugenehmigung vor.“
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„Ja. Der Spielplatz wurde ohne gültige Genehmigung gebaut.“
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„Nein. Das Vorgehen war nicht rechtskonform.“
Diese Aussagen stehen in direktem Widerspruch zur Darstellung im offenen Brief, in dem unter anderem eine vermeintliche „Genehmigungsfiktion“ nach Ablauf einer gesetzlichen Frist behauptet wurde.
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau: Keine Genehmigungsfiktion – Darstellung ist unzutreffend
So wurde behauptet, nach Ablauf der Frist sei „nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde“ eine Genehmigung als erteilt anzusehen gewesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau widerspricht dieser Darstellung:
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„Nein. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nie bestätigt, dass eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist.“
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„Nein. Das vereinfachte Verfahren wurde nicht bejaht.“
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„Nein. Es wurde nie gesagt, dass eine Genehmigung automatisch gilt.“
Nach Auffassung der Redaktion sind diese Aussagen des offenen Briefs daher sachlich unzutreffend.
Die Stadt Bad Ems hat den Spielplatz „Große Wiese“ ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet und feierlich eröffnet. Hinsichtlich der Genehmigungslage besteht Einigkeit unter den zuständigen Baubehörden; deren Stellungnahmen lassen keinen Interpretationsspielraum.
Disziplinarprüfung durch Kommunalaufsicht verschwiegen
Ein weiterer Aspekt, der im offenen Brief keine Erwähnung findet, betrifft die disziplinarrechtliche Bewertung des Bauvorgangs durch die Kommunalaufsicht. Die Kreisverwaltung bestätigte gegenüber dem BEN Kurier:
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„Ja. Die Kommunalaufsicht hat eine disziplinarrechtliche Prüfung vorgenommen.“
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Eine Bewertung des Ergebnisses könne aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.
Die Redaktion des BEN Kuriers wertet das vollständige Verschweigen dieses Vorgangs als bewusst irreführend gegenüber der Öffentlichkeit.
Zur E-Mail: Kein Fake, sondern zutreffender Hinweis
Als besonders problematisch wird die im offenen Brief enthaltene Behauptung angesehen, der BEN Kurier habe sich auf eine „gefälschte E-Mail“ eines angeblichen Informanten gestützt. Fakt ist: Die E-Mail wurde nachweislich an die Kreisverwaltung, der Printpresse und den BEN Kurier versendet. Der Absender war technisch nicht erreichbar, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar war. Der Inhalt der E-Mail war jedoch inhaltlich korrekt und wurde später durch Behörden bestätigt.
Nach rechtlicher Bewertung durch die Redaktion könnte diese öffentlich aufgestellte Behauptung den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Die Redaktion prüft derzeit zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen die Unterzeichner des offenen Briefs.
Sitzung des Stadtrates Bad Ems am 8.7.2025
Kurzfristig hat Stadtbürgermeister Oliver Krügel die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung am 8. Juli 2025 um einen Punkt erweitert: Unter dem neu eingefügten Tagesordnungspunkt 10 sollen „Rechtsangelegenheiten“ behandelt werden – konkret geht es um die mögliche Beauftragung eines Rechtsbeistands im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über den Spielplatz „Große Wiese“. Die Mitteilung hierzu wurde den Ratsmitgliedern am 3. Juli 2025 übermittelt. Der BEN Kurier wird an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.
Redaktion: „Nicht mit uns.“
„Kritischer Journalismus lebt davon, dass er Fragen stellt – auch unbequeme. Der offene Brief erscheint aus unserer Sicht nicht als sachliche Kritik, sondern als Versuch, ein unabhängiges Medium öffentlich zu diskreditieren – veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, an dem der verantwortliche Redakteur urlaubsbedingt nicht reagieren konnte“, so die Redaktion in einer Stellungnahme.
Die Redaktion kündigt an, die Vorgänge juristisch und presserechtlich aufarbeiten zu lassen. Gleichzeitig werde eine medienethische Einordnung durch unabhängige Fachstellen angestrebt.
Allgemein
Generationenfest in den Rheinanlagen

KOBLENZ In den Koblenzer Rheinanlagen wurde wieder das beliebte Generationenfest gefeiert – ein Fest, das schon seit Jahren ganz im Zeichen des Miteinanders von Jung und Alt steht. Auch diesmal wurde die Veranstaltung wieder von vier engagierten Kooperationspartnern organisiert: dem Koblenzer Bündnis für Familie, dem Seniorenbeirat der Stadt Koblenz, dem Förderverein Rheinanlagen e.V. und der Musikerinitiative Music-Live e.V.
Trotz anfänglich durchwachsenen Wetters ließen sich die Besucherinnen und Besucher die gute Laune nicht nehmen. Im Laufe des Nachmittags füllten sich die Rheinanlagen rund um die Konzertmuschel zunehmend, und das Fest wurde wie gewohnt ein voller Erfolg.
Wie auch in den Vorjahren übernahm Bürgermeisterin Ulrike Mohrs die Schirmherrschaft. In ihrem Grußwort betonte sie, dass es wichtig ist „die Bedürfnisse aller zu berücksichtigen, ein soziales Miteinander zu fördern und Netzwerke zu bauen, damit sich die Generationen im Alltag gegenseitig unterstützen können. Zu unseren Zielen gehört es, Menschen zusammen zu bringen – Jung und Alt sowie Alteingesessene und Neuzugezogene.“
Das Bühnenprogramm bot viele Highlights: Kinder der 4. Klassen der Grundschule St. Castor präsentierten Ausschnitte aus dem Musical „Der kleine Vampir“ und ernteten viel Applaus. Der aus mehreren Generationen – Mitglieder zwischen 18 und 85 Jahre alt – bestehende Chor mit dem Namen Chorthause erfreute Groß und Klein mit mitreißenden Songs – unter anderem von ABBA – und bewies eindrucksvoll, wie Musik Generationen verbinden kann. Für einen weiteren musikalischen Höhepunkt sorgte die beliebte Band Rivers, die mit vier starken Sängerinnen, grandiosem, mehrstimmigem Gesang und bekannten Pop – und Soul – Stücken das Publikum begeisterte. Bei mittlerweile strahlendem Sonnenschein wurden von den etwa 300 Zuhörern mehrere Zugaben lautstark eingefordert und mit Freude gegeben. Besonderen Anklang fand auch, wie in den Vorjahren, das köstliche Eis von eGeLoSIa, welches vom Inhaber gespendet wurde.
Das Organisationsteam zeigte sich am Ende des Tages zufrieden und glücklich über die positive Resonanz. Bereits jetzt steht fest: Auch im kommenden Jahr wird es wieder ein Generationenfest geben, ein Fest, das – wie die Schirmherrin in ihrem Grußwort freudig feststellte – in Koblenz schon zur Tradition geworden ist.
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