NIEVERN Die im Eigentum und auf den Grundstücken der Ortsgemeinde stehenden Bäume unterliegen der laufenden jährlichen Kontrolle durch die von der Verbandsgemeinde beauftragte Firma ProHabitus und werden im so genannten Baumkataster festgehalten. Das Ergebnis ihrer jährlichen und damit kontinuierlichen Baumbegutachtung wurde jetzt der Ortsgemeinde zur Umsetzung vorgelegt. Einige der im Prüfergebnis festgehaltenen Maßnahmen konnten vom Gemeindemitarbeiter bereits erledigt werden. Die restlichen Arbeiten wurden an eine örtliche Fachfirma vergeben. In der Regel handelt es sich um die Beseitigung offensichtlicher Schäden bzw. abgestorbenen Astwerks oder notwendige Kürzungen der Baumkronen. Auch die mit den Arbeiten beauftragte Firma wird ein fachliches Auge darauf haben, ob die Bäume in ihrer Grundstruktur noch eine standfeste Ausprägung besitzen. Mit dieser Vorgehensweise, der Aufnahme und Beseitigung von offensichtlichen Mängeln an den im Bestandskataster geführten Bäumen der Ortsgemeinde ist zumindest deren fortwährende Pflege gesichert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass – wie wir in den letzten Jahren leider immer wieder feststellen konnten – Äste oder ganze Bäume „über Nacht“ abbrechen bzw. umstürzen können oder dank Expertenrat rechtzeitig niedergelegt werden konnten.
Gefahr im Verzug – Niederlegung von Bäumen am Schützenhaus
So musste der Gemeinderat – wie bereits berichtet – in seiner letzten Ratssitzung über die zwingend erforderliche Niederlegung von mehreren Bäumen oberhalb des Schützenhauses entscheiden, die aufgrund ihrer Größe, des Allgemeinzustandes sowie der besonderen Hanglage im Steinbruch neben der Außenschießanlage auch das Gebäude gefährden. In Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung und der Verbandsgemeinde wurde der Auftrag einem Spezialunternehmen übergeben, das nach Prüfung und eingehender Einschätzung der Gefahrenlage, die Bäume voraussichtlich in der 2. Märzwoche entnehmen wird. Auch für das Unternehmen ist der Auftrag eine besondere Herausforderung, wird für das Entfernen einzelner Bäume auch der Einsatz eines speziell ausgerüsteten Helicopters notwendig sein, da sonstige individuellen oder technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind. Als Eigentümer der Schießsportanlage steht die Ortsgemeinde hier in einer besonderen Verantwortung, die nicht wegzureden ist, auch wenn die Kosten für die Durchführung der lt. Expertenrat nicht aufschiebbaren Maßnahme nicht unerheblich sind.
Gerade im Zusammenhang mit den von der Kommunalaufsicht des Kreises fast im gleichen Atemzug geforderten Ausgabenreduzierungen im laufenden Haushalt muss die Frage erlaubt sein wie dies angesichts der zum Teil nicht vorhersehbaren Aufgabenvielfalt nicht nur in unserer Gemeinde umgesetzt werden soll (Pressemitteilung: Lutz Zaun Ortsbürgermeister in Nievern).