Koblenz
Soldat durfte wegen rechtsextremer Fotoaufnahmen fristlos entlassen werden


KOBLENZ Ein Zeitsoldat, der eine Vielzahl von Inhalten mit rechtsextremistischen Bezügen auf seinem Mobiltelefon gespeichert lässt, Fotos und Videos mit sicherheitsrelevanten Informationen aufnimmt und diese Dateien an Dritte weiterleitet, verstößt gegen seine Dienstpflicht und darf von daher fristlos aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im Oktober 2019 kam der Verdacht auf, der Kläger habe gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutz- und Sicherheitsbereich verstoßen. Zur Aufklärung dieser
Angelegenheit übergab er freiwillig sein Mobiltelefon. Nach dem Abschlussbericht des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst wurde eine Vielzahl von Inhalten mit rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Bezügen auf dem Mobiltelefon gefunden, was auf eine ideologische Nähe zum Rechtsextremismus hindeute.
In der Folge wurde der Kläger aus der Bundeswehr entlassen. Er habe nicht nur Videos und Fotos mit rechtsextremistischem Bezug auf seinem Mobiltelefon gespeichert, sondern darüber hinaus gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutzbereich verstoßen und die angefertigten Inhalte an Dritte versandt.
Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und verfassungsfeindlicher Foto- und Videoaufnahmen fristlos entlassen werden
Nachdem weder die Beschwerde noch ein beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellter Eilantrag Erfolg hatten, wandte sich der Kläger im Klageverfahren gegen die Entlassung. Die Klage, mit welcher der Kläger im Wesentlichen die ihm vorgeworfene Gesinnung verneinte, blieb ohne Erfolg. Der Kläger, so die Koblenzer Richter, habe seine sich aus dem Gesetz ergebende Dienstpflicht sowie die ihm ebenfalls obliegende Wohlverhaltenspflicht verletzt, da er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert
habe, die den Staat und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und deformierten.
Auf dem Mobiltelefon des Klägers habe sich eine Vielzahl von Inhalten mit extremistischen Bezügen befunden (z. B. Bilder mit nationalsozialistischen Symbolen sowie rassistische und fremdenfeindliche Witze). Diese habe er vor seinem Eintritt in die Bundeswehr nicht nur empfangen, sondern zu einem nicht unerheblichen
Teil auch weitergeleitet.
Von diesen Inhalten, die objektiv geeignet seien, ihn in die Nähe rechtsextremistischen Gedankenguts zu rücken, habe er sich nicht distanziert. Diese fehlende Distanzierung von der Gewalt- und Willkürherrschaft des national- sozialistischen Regimes habe er nach seinem Eintritt in die Bundeswehr auch nicht nachgeholt. Hierfür wäre die Löschung der Dateien notwendig gewesen. Zudem habe der Kläger auch nach seinem Dienstantritt bei der Bundeswehr Dateien mit rechtsextremistischen Inhalten empfangen, von denen er sich nicht distanziert habe.
Ohne Bedeutung sei, dass der Kläger die in Rede stehenden Dateien überwiegend im Rahmen eines innerfamiliären Austausches erhalten habe. Dieses Verhalten sei geeignet gewesen, Zweifel an seiner persönlichen Integrität und charakterlichen Eignung als Soldat zu begründen und damit dessen Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit ernsthaft zu beeinträchtigen.
Daneben habe der Kläger mit dem Verstoß gegen das Film- und Fotografierverbot die Pflicht zum treuen Dienen verletzt. Er habe hierdurch ein mangelndes Sicherheitsbewusstsein an den Tag gelegt und zumindest eine abstrakte Gefahr für die militärische Ordnung der Bundeswehr verursacht.
Gegen die Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27. Oktober 2021, 2 K 252/21.KO) – (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz)
Koblenz
Tonnenschwere Stahlbauteile für neue Pfaffendorfer Brücke eingehoben

KOBLENZ Die Bauarbeiten für den Neubau der Pfaffendorfer Brücke nehmen sichtbar Gestalt an. Nun konnten im Flussbereich die ersten Bestandteile der Stahlkonstruktion der neuen Brücke per Schwimmkran eingehoben werden. Seit 10. Juni laufen die Arbeiten, bei denen der Kran von einem Ponton im Rhein aus insgesamt sieben Teile in ihre Endposition gehoben hat. Neben einer Behelfsbrücke, die als Verbindung zwischen der Westrampe auf der Schlossseite und der neuen Brücke im Fluss dient, wurde ein Querträger auf dem bereits betonierten Flusspfeiler und zwei Streben eingehoben und montiert.
Die vier Bauteile waren bereits in den vergangenen Wochen mit mehreren Lkw-Ladungen per Tieflader auf das Baustellengelände transportiert worden. In der Fronleichnamswoche werden insgesamt drei weitere Brückenteile aus Stahl montiert, die in den vergangenen Monaten in Mannheim final gefertigt wurden. Ende der vergangenen Woche wurden die drei Teile im Mannheimer Rheinau Hafen auf den unter niederländischer Flagge fahrenden Koppelverband „Innovation/Innovation II“ verladen. Am Freitagabend legte das Schiff dann mit seiner insgesamt rund 870 Tonnen schweren Fracht ab, um von Mannheim aus rheinabwärts seine Fahrt in Richtung Koblenz zu bewältigen, wo das das Schiff am Samstagnachmittag ankam. Am Montag konnte dann das schwerste der drei Teile, ein 480 Tonnen schwerer „Schuss“, wie die Teile auch genannt werden, eingehoben werden.
In den Folgetagen sollen dann die beiden weiteren Teile, die 120 Tonnen und 270 Tonnen wiegen, vom Koppelverband aus dem Rhein per Schwimmkran angehoben werden und ebenfalls in ihre vorgesehene Position gehoben werden. „Der Einhub der tonnenschweren Stahlbauteile ist für uns ein wichtiger Schritt im Verlauf der Bauarbeiten, denn mit ihm wird die neue Pfaffendorfer Brücke in Seitenlage deutlich sichtbarer“, erklärte Tiefbauamtsleiter Dr.-Ing. Kai Mifka am Montag während Arbeiten am bisher schwersten Brückenteil.
Sein Dank galt den Kollegen des Baubüros unter der Leitung von Martin Becker sowie der an der Bauarbeitsgemeinschaft Pfaffendorfer Brücke beteiligten Unternehmen und Ingenieurbüros, die absolute Präzisionsarbeit leisten würden. Nach dem Einhub der ersten Brückenbauteile auf der Schlossseite, sollen weitere Stahlbauteile im Herbst bzw. Winter 2025 unter anderem auf der Pfaffendorfer Seite folgen. Hier konnte in der vergangenen Woche bereits die Betonage des zweiten Flusspfeilers vorgenommen werden.
Insgesamt ist derzeit der Plan, dass die neue Pfaffendorfer Brücke, deren Spatenstich im Januar 2023 erfolgt ist, im Jahr 2029 fertiggestellt wird. Aufwendige Kampfmittelsondierungen, zwei Bombenfunde und auch das Niedrigwasser in diesem Jahr sowie sehr hohe Wasserstände des Rheins im vergangenen Jahr haben in den vergangenen Monaten ebenso wie die aufwändigere Ausführung der Schiffsabweiser nach Maßgabe der Bundesanstalt für Wasserbau für zeitliche Verschiebungen im Bauablauf gesorgt.
Blaulicht
Wenn das Warum bleibt: Der Fall Luise und der schwierige Weg zur Gerechtigkeit

KOBLENZ Es ist über zwei Jahre her. Und doch ist es, als sei es erst gestern gewesen. Als wir damals in Freudenberg standen, an jenem kalten, stillen Ort, wo eine Zwölfjährige ihr Leben verlor. Ihr Name war Luise. Zwei gleichaltrige Mädchen sollen sie mit dutzenden Messerstichen getötet haben. Eine Tat, so grausam, so unbegreiflich, dass sich selbst abgeklärte Reporter mit der Frage „Warum?“ zurückzogen – weil es keine Antwort gab. Heute kehrt dieser Fall zurück in die öffentliche Wahrnehmung: vor einem Zivilgericht.
Am 24. Juli 2025 wird vor dem Landgericht Koblenz verhandelt – nicht über Schuld im strafrechtlichen Sinne, denn die mutmaßlichen Täterinnen waren zum Tatzeitpunkt strafunmündig. Es wird auch nicht über das Motiv gesprochen, nicht über Details der Tat. Es geht nun um Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld, Beerdigungskosten. Die Familie von Luise fordert, was ihnen umen und Kerzen rechtlich zusteht – und vielleicht mehr noch: ein Zeichen, ein öffentliches Eingeständnis, dass der Schmerz nicht folgenlos bleibt.
Die Eltern von Luise fordern jeweils 50.000 Euro Schmerzensgeld, hinzu kommen mindestens 30.000 Euro Hinterbliebenengeld pro Kläger. Auch eine weitere Angehörige ist beteiligt. Die Klage richtet sich gegen die beiden Mädchen, die das Leben ihrer Tochter ausgelöscht haben sollen. Die Summe mag hoch erscheinen – und doch ist sie in Wahrheit nicht messbar. Denn was ist der Tod eines Kindes wert? Was wiegt das Schweigen eines leeren Kinderzimmers?
Doch bei allem Verständnis, bei aller Wut, bei aller Trauer: Die Fragen gehen weiter. Denn der Prozess wirft auch ein moralisches Licht auf das, was Recht kann – und was nicht. Kann ein finanzieller Ausgleich wirklich Gerechtigkeit schaffen? Kann ein Gerichtsurteil heilen, was durch keine Tat, keine Worte, kein Geld der Welt wieder gutzumachen ist?
Und dann ist da noch die andere Seite. Zwei Kinder, die zu Täterinnen wurden. Zwei Familien, deren Welt ebenfalls zerbrach. Eine der Mütter sagte später in einem Interview: „Ich bin eine Mama. Ich verstehe die Mutter des Opfers. Ihr Bett bleibt leer – meins nicht.“ Ein Satz voller Ambivalenz. Voller Tragik. Voller Schuld, die sich nicht einfach aufrechnen lässt.
Wer diesen Fall beurteilt, muss beides sehen: das Leid der Opferfamilie – und die Abgründe, in die auch die Familien der Täterinnen gestürzt wurden. Und wieder stellt sich das alte „Warum?“: Warum kam es so weit? Warum diese Gewalt? Warum zwei so junge Mädchen – mit einem Messer, mit Wut, mit was auch immer in sich?
Was kann ein Zivilprozess leisten in einem Fall, der so viele Grenzen sprengt? Juristisch geht es um die Frage, ob die Täterinnen zivilrechtlich überhaupt haften können. Dafür müssten sie das Unrecht ihrer Tat erkannt haben – mit zwölf und dreizehn Jahren. Doch ganz unabhängig vom Ergebnis: Der Prozess ist eine Form der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Unbegreiflichen. Ein Versuch, etwas zu ordnen, was nicht geordnet werden kann.
Das Landgericht hat den Gütetermin öffentlich angesetzt. Es wird viele Kameras geben. Viele Stimmen. Vielleicht auch viele Meinungen. Aber am Ende bleibt eine Erkenntnis, die sich durchzieht seit jenem 11. März 2023: Nichts wird je wieder gut. Und dennoch suchen Menschen nach Wegen, mit dem Schmerz zu leben.
Damals haben wir vom BEN Kurier in einem sehr persönlichen Leitartikel gefragt: Warum? Heute ist diese Frage aktueller denn je. Denn mit dem Zivilprozess beginnt keine juristische Aufarbeitung – sie ist längst unmöglich. Es beginnt ein Ringen um Anerkennung, um Ausdruck, um Würde. Für ein Kind, das nie erwachsen werden durfte.
Und wenn dieser Prozess etwas leisten kann, dann vielleicht das: Dass wir nie aufhören, zu fragen. Und dass wir nicht vergessen.
Koblenz
Lucia Sturm von der Universität Koblenz ist Deutsche Hochschulmeisterin


KOBLENZ Die Studierende an der Universität Koblenz Lucia Sturm hat bei den Deutschen Hochschulmeisterschaften in Duisburg den 800-Meter-Lauf der Frauen für sich entschieden. Die 21-jährige Lehramtsstudentin aus Winningen, die für die Universität Koblenz gestartet war, setzte sich in einem taktisch klugen Rennen gegen starke Konkurrenz durch und sicherte sich damit ihren ersten Titel bei den Hochschulmeisterschaften.
Lucia Sturm, die bereits in den vergangenen Jahren durch konstant starke Leistungen auf sich aufmerksam gemacht hatte, zeigte auch in Duisburg ihre Klasse. Mit einem kontrollierten Start-Ziel-Sieg mit einer Zeit von 2:06:25 Minuten lief sie als Erste über die Ziellinie. Diese Zeit liegt nur knapp über ihrer persönlichen Bestleistung und unterstreicht ihre hervorragende Form.
Die Athletin, die von Trainer Stefan Kölsch betreut wird, hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert und gehört mittlerweile zur deutschen Spitze über 800 Meter. Kölsch betonte: „Lucia hat einen souveränen Start-Ziel-Sieg erzielt und dabei die im Vorfeld besprochene Taktik 1:1 umgesetzt. Nach einer schnellen ersten Runde in knapp unter 60 Sekunden hatte sie bereits zu diesem Zeitpunkt mehr als 20 Meter Vorsprung vor dem Rest des Feldes, so dass sie in der zweiten Runde kontrolliert zu Ende laufen konnte und letztendlich mit knapp drei Sekunden Vorsprung ungefährdet ins Ziel kam.“
Ihre Erfolge bei den U20- und U23-Meisterschaften, darunter mehrere Titelgewinne, sowie ihre Berufung in den Bundeskader des Deutschen Leichtathletik-Verbands zeugen von ihrem Talent und ihrer Zielstrebigkeit.
Auch an der Universität Koblenz sorgt der Erfolg für große Begeisterung. Dr. habil. Sabine Bauer, Leiterin des Allgemeinen Hochschulsports der Universität Koblenz, betonte: „Lucia Sturm hat mit ihrem Sieg über 800 Meter eindrucksvoll gezeigt, welches sportliche Potenzial an der Universität Koblenz schlummert. Ihre Leistung erfüllt uns mit großer Freude und Stolz – sie ist ein leuchtendes Vorbild für den studentischen Sport und den Hochschulwettkampfgeist.“
Mit dem Sieg in Duisburg setzt Lucia Sturm ein weiteres Ausrufezeichen in ihrer Karriere und empfiehlt sich für kommende internationale Wettbewerbe. Ihr nächstes großes Ziel ist die Teilnahme an den FISU World University Championships im Juli in Deutschland, für die sie sich mit weiteren starken Leistungen qualifizieren möchte.
Die Deutsche Hochschulmeisterschaft in Duisburg bot den idealen Rahmen für diesen Erfolg. Trotz kühlem, windigem Wetter und leichtem Regen zeigte Sturm vor begeistertem Publikum, dass sie bereit ist, den nächsten Schritt in ihrer Laufbahn zu gehen. Mit diesem Sieg bestätigt sie einmal mehr ihre herausragende Stellung im deutschen Mittelstreckenlauf und lässt auf weitere Erfolge in der laufenden Saison hoffen.
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