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Koblenz

Soldat durfte wegen rechtsextremer Fotoaufnahmen fristlos entlassen werden

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Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und verfassungsfeindlicher Foto- und Videoaufnahmen fristlos entlassen werden

KOBLENZ Ein Zeitsoldat, der eine Vielzahl von Inhalten mit rechtsextremistischen Bezügen auf seinem Mobiltelefon gespeichert lässt, Fotos und Videos mit sicherheitsrelevanten Informationen aufnimmt und diese Dateien an Dritte weiterleitet, verstößt gegen seine Dienstpflicht und darf von daher fristlos aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im Oktober 2019 kam der Verdacht auf, der Kläger habe gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutz- und Sicherheitsbereich verstoßen. Zur Aufklärung dieser
Angelegenheit übergab er freiwillig sein Mobiltelefon. Nach dem Abschlussbericht des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst wurde eine Vielzahl von Inhalten mit rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Bezügen auf dem Mobiltelefon gefunden, was auf eine ideologische Nähe zum Rechtsextremismus hindeute.

In der Folge wurde der Kläger aus der Bundeswehr entlassen. Er habe nicht nur Videos und Fotos mit rechtsextremistischem Bezug auf seinem Mobiltelefon gespeichert, sondern darüber hinaus gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutzbereich verstoßen und die angefertigten Inhalte an Dritte versandt.

Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und verfassungsfeindlicher Foto- und Videoaufnahmen fristlos entlassen werden

Nachdem weder die Beschwerde noch ein beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellter Eilantrag Erfolg hatten, wandte sich der Kläger im Klageverfahren gegen die Entlassung. Die Klage, mit welcher der Kläger im Wesentlichen die ihm vorgeworfene Gesinnung verneinte, blieb ohne Erfolg. Der Kläger, so die Koblenzer Richter, habe seine sich aus dem Gesetz ergebende Dienstpflicht sowie die ihm ebenfalls obliegende Wohlverhaltenspflicht verletzt, da er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert
habe, die den Staat und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und deformierten.

Auf dem Mobiltelefon des Klägers habe sich eine Vielzahl von Inhalten mit extremistischen Bezügen befunden (z. B. Bilder mit nationalsozialistischen Symbolen sowie rassistische und fremdenfeindliche Witze). Diese habe er vor seinem Eintritt in die Bundeswehr nicht nur empfangen, sondern zu einem nicht unerheblichen
Teil auch weitergeleitet.

Von diesen Inhalten, die objektiv geeignet seien, ihn in die Nähe rechtsextremistischen Gedankenguts zu rücken, habe er sich nicht distanziert. Diese fehlende Distanzierung von der Gewalt- und Willkürherrschaft des national- sozialistischen Regimes habe er nach seinem Eintritt in die Bundeswehr auch nicht nachgeholt. Hierfür wäre die Löschung der Dateien notwendig gewesen. Zudem habe der Kläger auch nach seinem Dienstantritt bei der Bundeswehr Dateien mit rechtsextremistischen Inhalten empfangen, von denen er sich nicht distanziert habe.

Ohne Bedeutung sei, dass der Kläger die in Rede stehenden Dateien überwiegend im Rahmen eines innerfamiliären Austausches erhalten habe. Dieses Verhalten sei geeignet gewesen, Zweifel an seiner persönlichen Integrität und charakterlichen Eignung als Soldat zu begründen und damit dessen Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit ernsthaft zu beeinträchtigen.

Daneben habe der Kläger mit dem Verstoß gegen das Film- und Fotografierverbot die Pflicht zum treuen Dienen verletzt. Er habe hierdurch ein mangelndes Sicherheitsbewusstsein an den Tag gelegt und zumindest eine abstrakte Gefahr für die militärische Ordnung der Bundeswehr verursacht.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27. Oktober 2021, 2 K 252/21.KO) – (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz)

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Gesundheit

Adipositas: Wie Experten aus Koblenz bei starkem Übergewicht helfen können

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KOBLENZ Menschen mit schwerem Übergewicht werden häufig diskriminiert und beschämt. Ihnen wird schnell Trägheit und ein Mangel an Willenskraft unterstellt, um etwa einen Ernährungsplan konsequent umzusetzen oder sich „einfach“ mehr zu bewegen. Doch bei Adipositas handelt es sich um eine chronische Erkrankung, die ebenso komplexe wie unterschiedliche Ursachen haben kann. Trotz Sport und Diäten können Betroffene oftmals aus eigener Kraft nicht mehr ausreichend abnehmen. Auf Dauer drohen weitere gesundheitliche Probleme wie Gelenkbeschwerden, Diabetes, Bluthochdruck oder Schlaganfälle. Zudem kann darunter auch die Psyche auf die Dauer leiden.

Adipositaszentrum Mittelrhein informiert über interdisziplinäres Behandlungskonzept

Am Mittwoch, 5. März, bieten die Experten des Adipositaszentrum Mittelrhein eine Informationsveranstaltung im Kemperhof an. Dr. med. Benedikt Hoidn, Leiter Adipositaszentrum Mittelrhein, Dr. med. Sven Oosterloo, Leitender Oberarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Kemperhof, Thorsten Kratz, Oberarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Kemperhof, sowie Zentrumskoordinatorin Ingrid Neunheuser erläutern das multimodale Konzept zur Vorbereitung auf einen chirurgischen Eingriff, verschiedene Operationsverfahren sowie die umfassende Nachsorge und weitere Unterstützung. Los geht es um 18 Uhr im Konferenzzentrum des Kemperhofs, Koblenzer Straße 115-155 in Koblenz. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum Leistungsspektrum des Adipositaszentrum Mittelrhein gibt es auch im Internet unter www.adipositaszentrum-koblenz.de.

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Blaulicht

Bad Ems: Drohungen mit Schusswaffen gegen Grüne-Politikerin erschüttern Wahlkampf

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Foto: Facebook | Kim Theisen

BAD EMS/KOBLENZ Nach Gewaltandrohungen gegen die GRÜNE Kandidatin Kim Theisen, Listenplatz 7 und Wahlkreis 198 Koblenz erklären die Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz, Natalie Cramme-Hill und Paul Bunjes, gemeinsam mit Kim Theisen:

„Beleidigungen, die sich gerade an mich als GRÜNE Politikerin richten, kenne ich mittlerweile leider schon. Diese Gewaltandrohungen, teilweise mit Schusswaffen, sind aber eine neue Eskalationsstufe. Es ist auch ein Problem für unsere Demokratie, wenn Menschen, die sich zur Wahl stellen, auf diese Weise bedroht werden“, betont Kim Theisen.

„Die massiven Drohungen gegen unsere Kandidatin Kim Theisen haben eine Qualität erreicht, die uns zutiefst beunruhigt. Wir unterstützen, dass diese zur Anzeige gebracht werden. Gegen solche Drohungen muss polizeilich ermittelt werden. Unser Dank geht an die Behörden für die gute Zusammenarbeit. Grundsätzlich gilt für uns: Die Sicherheit unserer Kandidat*innen und Wahlkämpfer*innen hat erste Priorität. Gleichzeitig lassen wir uns von Demokratiefeinden nicht einschüchtern.“

Hintergrund

Unter einem Social Media Post „Triff mich am Wahlkampfstand“ mit der Ankündigung eines Infostands von Kim Theisen in Bad Ems am kommenden Samstag, 10 bis 12 Uhr, wurden gegen die Kandidatin verschiedene Gewaltandrohungen, unter anderem Waffengewalt gepostet. Die Polizeiinspektion Koblenz und das Landeskriminalamt ist bereits eingebunden. Der Stand wird vermutlich weiter stattfinden können, allerdings mit intensivierter Streifentätigkeit durch die Polizei Koblenz.

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Koblenz

Mit 102 Jahren voller Pläne: Winnie Ruge lädt OB Langner zum nächsten Geburtstag ein

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Foto: Robert Pechler

KOBLENZ Koblenz ist eine Stadt in der es sich leben lässt, sogar ganz schön lang. Oberbürgermeister David Langner gratulierte dieser Tage Winnie Ruge einer fidelen Bewohnerin der Karthause, die seit kurzem in der De Haye’schen Stiftung wohnt. Im stiftungseigenen Café war ein Tisch reserviert an dem der OB das Geburtstagskind antraf, um mit Blumen und einer Urkunde zum 102. Wiegenfest zu gratulieren.

Die Jubilarin erzählte aus ihrem Leben und verabredete sich mit Langner schon für das kommende Jahr zu ihrem Geburtstag, bei dem dann indische Snacks gereicht werden sollen.

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