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Über 40 Anzeigen! – Bad Emser verklagt Polizei, Ordnungsamt, Gerichte und Stadt

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Über 40 Anzeigen! - Bad Emser verklagt Polizei, Ordnungsamt, Gerichte und Stadt

BAD EMS Ein Bad Emser führt mehr als 40 Klagen gegen die Stadt Bad Ems, Staatsbad Bad Ems GmbH , Polizeiinspektion, Ordnungsamt,  Staatsanwaltschaft Koblenz und Verwaltungsgericht? Das geht zu mindestens aus mehreren Schreiben von Klaus P. (Name geändert, der Name ist der Redaktion bekannt) an die BEN Kurier Redaktion hervor. Klaus P. hat dem BEN Kurier zahlreiche Unterlagen und von ihm erfasste Klageschriften zur Einsichtnahme und freien Verwendung  überlassen.

40 Klagen oder Anzeigen sind ein Haufen Arbeit für die Koblenzer Gerichte. Meistens muss sich das Verwaltungsgericht mit den Vorgängen beschäftigen. Doch wie kommt es zu 40 Anzeigen oder auch Klagen? Dafür müssen wir ein wenig zurück in die Vergangenheit von Klaus P. gehen. Er spricht davon, dass er seit 1992 unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden würde. Damals war er etwa 21 Jahre alt gewesen. Ein junger Mann bei dem etwas schlimmes vorgefallen sein soll. Liegt darin der Ursprung für die vielen Klagen?

Klaus P. schreibt in seinen Klagen, dass er fünf Jahre für die US Army in den USA gearbeitet habe. Wegen einer Verschwiegenheitserklärung, dürfte er keinerlei Informationen zu den Einsätzen mitteilen. Gewohnt haben will er in Leesvielle in Louisiana, direkt neben dem Fort Polk, von wo aus die Soldaten in den Krieg ziehen mussten.

Klaus P. verklagt den Leiter der Polizeiinspektion Bad Ems

Später wäre er zur gesundheitlichen Rehabilitation nach Bad Ems gezogen. Soweit seine Geschichte. Angekommen ist Klaus P. nie richtig in der Stadt. Er fühlt sich ungerecht behandelt und spricht von massiven Grundrechtsverletzungen gegen die er vorgehen würde.

In einem Fall ging es um einen unbescholtenen Bad Emser Bürger. Der Staatsanwaltschaft, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Mossad (Israelischer Geheimdienst) gegenüber behauptete er, dass der Bad Emser Bürger ein militanter Islamist wäre. Durch eine solche Behauptung gerät man leicht in das Fadenkreuz der Behörden wenn der Bad Emser Bürger nicht in Wahrheit evangelischer Christ gewesen wäre. Absurd?

Schauen wir einmal auf die Klage gegen die Polizeiinspektion Bad Ems. Dort hat Klaus P. den Leiter der Polizeiinspektion Bad Ems auf 15.000 EUR Schadensersatz verklagt. Als Gründe nannte er die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und Herabwürdigung seiner Person. Das würde aus vier Klagen vor dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und dem Verfassungsgericht RLP resultieren. Dort klagt er wegen Lärmemissionen durch nächtliche Ruhestörungen, Flug und Bahnlärm gegen die Stadt Bad Ems, das Kabarett Casa Blanca und die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. Laut Klaus P., wollte er von der Polizei Bad Ems wissen, ob der Bad Emser Kurpark privat oder öffentlich betrieben wird. Angeblich soll der Leiter der Polizeiinspektion Bad Ems, Klaus P. in herabwürdigender Weise geantwortet und die vier Gerichte informiert haben.

Klaus P. klagt gegen die Stadt Bad Ems, Verbandsgemeinde, Ordnungsamt, Polizei, Kabarett Casa Blanca und Ordnungsamt

Schwierig? Ja. Kein leichter Tobak. Alles etwas durcheinander? In einem weiteren Verfahren klagt Klaus P. gegen Verwarnungsgelder auf einem Behindertenparkplatz in der Römerstraße. Laut seiner Überzeugung, wären die Abmaße des Parkplatzes zu gering um diesen für beeinträchtigte Menschen auszuzeichnen. Der BEN Kurier berichtete am 26.03 hier. Die Aussichten auf Erfolg sind wahrscheinlich gering. Dennoch müssen sich die Gerichte mit der Klage beschäftigen.

Um diesen Parkplatz geht es in der Klage – Die Aussichten auf Erfolg sind eher gering einzuschätzen

Ein anderes Mal geht es um die Öffnungszeiten der Ladenlokale in Bad Ems oder auch um Geruchsbelästigungen und Körperverletzung.   Klaus P. ist mittellos. Dadurch hat er das Recht auf juristische Unterstützung durch den Staat. Sprich: Ihm wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren gewährt. Doch worum geht es hier wirklich?

Klaus P: “Ich bin nicht bekloppt… Ich leide seit 1992 an PTBS und mir sind dieses Jahr massive Grundrechtsverletzungen aufgefallen.”

Ist es die fehlende Aufarbeitung, resultierend aus einer posttraumatischen Belastungsstörung oder die fehlende Anerkennung in einer Gesellschaft in der er evtl. nie angekommen ist? Klaus P. spricht davon, dass er auf dem anderen Ende der Welt für Grundrechte kämpfte, die ihm hier in Deutschland permanent aberkannt werden. Er möchte gegen Verletzungen kämpfen, welche ihm angetan wurden. Und er stellt sich die Frage, ob Grundrechtsverletzungen verjähren. Dabei nennt Klaus P. sein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Beispielhaft nennt er Rektaluntersuchungen in Justizvollzugsanstalten, genitale Musterung bei der Bundeswehr oder einfach nur die Diskriminierung weil er ein Mann wäre und zur Musterung musste. Dazu zählt für ihn auch der sexuelle Missbrauch. Notfalls würde er auch in Brüssel und Luxembourg klagen wollen.

Die zahlreichen Klagen waren bisher allesamt erfolglos – Dennoch will Klaus P. weiter klagen

Am Ende bleibt eine schwierige Geschichte. Klaus P. schreibt, dass er nicht verrückt wäre. Ihm ginge es ausschließlich um die Grundrechte. Uns so gibt es in der Geschichte nur Verlierer. Ein Gericht, das sich mit über 40 Klagen auf Kosten der Staatskasse auseinandersetzen  muss; Beklagte die sich ebenfalls mit der Sache beschäftigen und einen Kläger der vielleicht nie in der Kurstadt an der Lahn ankommen wird.

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Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

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Foto: Symbolbild | Hauptzollamt Koblenz

KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.

Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

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40 Jahre Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn: Jubiläumsfeier und zukunftsweisende Beschlüsse

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Foto: Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn

LAURENBURG Gestern fand die jährliche Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn in Laurenburg statt. Die Veranstaltung bot nicht nur einen Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr, sondern setzte auch neue Impulse für die Zukunft.

Zu den Ehrengästen zählten unter anderem Landesjugendfeuerwehrwart Dirk Ströder, Landrat Jörg Denninghoff sowie zahlreiche Vertreter aus Verwaltung, Feuerwehr und Katastrophenschutz. In ihren Grußworten hoben die Gäste die Bedeutung der Jugendfeuerwehr für die Nachwuchsarbeit und die gesellschaftliche Verantwortung hervor.

Bericht des Kreisjugendfeuerwehrwartes Gerd Werner

Im Jahr 2024 hat die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn zahlreiche Aktivitäten umgesetzt. Insgesamt fanden sechs Vorstandssitzungen statt, bei denen Themen wie die Organisation von Veranstaltungen, personelle Veränderungen sowie die Zusammenarbeit mit den Bambinivertreterinnen im Fokus standen. Unter den durchgeführten Veranstaltungen war der Schwimmwettkampf am 26. Februar in Lahnstein hervorzuheben, an dem 19 Mannschaften mit 112 Jugendlichen teilnahmen. Darüber hinaus wurden erfolgreiche Abnahmen der Jugendflamme und der Leistungsspange durchgeführt.

Ergebnisse und Highlights der Versammlung

Zwei wichtige Personalentscheidungen standen im Fokus: Mario Baldewein aus Hainau wurde im Vorhinein der Delegiertenversammlung zum stellvertretenden Kreisjugendwart gewählt, und Marius Paus aus Lahnstein übernimmt künftig das Amt des Geschäftsführers. Ein weiterer Höhepunkt war die Ehrung von Jan Stotz aus Lohrheim, der vom Landesjugendfeuerwehrwart mit dem Ehrenzeichen der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz in Silber ausgezeichnet wurde.

Prämierung Umweltwettbewerb

Im Rahmen der Versammlung wurden die Jugendfeuerwehren Altendiez, Rettert, Scheidt, Miehlen und Nievern für ihr Engagement beim Umweltwettbewerb ausgezeichnet. Jede Einheit erhielt eine Urkunde und ein Geldpräsent als Anerkennung.

Rückblick und Ausblick

Das Jahr 2024 war für die Jugendfeuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis ereignisreich: Mit über 750 aktiven Mitgliedern in 68 Jugendfeuerwehren wurden zahlreiche Wettbewerbe und Schulungen durchgeführt, darunter der Schwimmwettkampf in Lahnstein, die Abnahme der Leistungsspange in Bad Ems und Betreuerausflüge. Im kommenden Jahr zeichnen sich bereits spannende Veranstaltungen ab. So findet im Rhein-Lahn-Kreis erneut das Kreiszeltlager des Kreises Limburg-Weilburg in Niederneisen und der Deutsche Jugendfeuerwehrtag in Andernach und Neuwied statt.

Auch die Kreisjugendfeuerwehr plant wieder ein Betreuerseminar, eine Betreuerweiterbildung, die Abnahme der Jugendflamme sowie der Leistungsspange. Die aktuellen Termine können immer unter https://kfv-rhein-lahn.de/ nachgelesen werden.

40 Jahre Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn

Ein besonderes Jubiläum begleitete die diesjährige Versammlung: Die Jugendfeuerwehr des Rhein-Lahn-Kreises feierte ihr 40-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung am 14. Oktober 1984 in Lollschied hat sie sich zu einer unverzichtbaren Säule des Kreisfeuerwehrverbands entwickelt.

Werner nutzte Gunst der Stunde

Im Anschluss an die Kreisjugendfeuerwehrversammlung folgte die Sitzung des Kreisfeuerwehrverbands Rhein-Lahn e.V.. Staatssekretär Daniel Stich stellte hier kurz die geplanten Änderungen am Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz vor. Kreisjugendfeuerwehrwart Gerd Werner nutzte seinen Bericht, welchen er im Rahmen dieser Versammlung ebenfalls vorträgt, um in Richtung der Anwesenden Landespolitiker zu appellieren. Er forderte hier dazu auf, die Belange der Bambini- und Jugendfeuerwehren in die Vorgaben zur Planung neuer Feuerwehrgerätehäuser aufzunehmen. Oft sei es der Nachwuchs, der in Neubauten nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Auch die Übernahme von Lohnausfall für Betreuer bei mehrtägigen Veranstaltungen der Jugendorganisationen sei ein Thema, welches, wie schon in anderen Bundesländern geschehen, dringend angegangen werden müsse. Die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn blickt mit Stolz auf ihre Erfolge im Jahr 2024 zurück und freut sich auf ein weiteres Jahr voller Herausforderungen und neuer Möglichkeiten (pm Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn).

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Schwerer Verkehrsunfall bei Schweighausen

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Foto: BEN Kurier

SCHWEIGHAUSEN (ots) Bei einem schweren Verkehrsunfall am gestrigen Freitag auf der Landstraße 332 zwischen Schweighausen und Dachsenhausen wurde eine Person tödlich verletzt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr die 44-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem PKW die L332 aus Richtung Schweighausen kommend in Fahrtrichtung Dachsenhausen. Hier setzte sie in der dortigen Rechtskurve zum Überholen eines Transporters an.

Auf gleicher Höhe kam es dann zum frontalen Zusammenstoß mit dem auf der Gegenspur entgegenkommenden PKW. Der 58-jährige Fahrzeugführer dieses PKW verstarb an der Unfallstelle. Die überholende Fahrzeugführerin wurde schwer und die beiden jugendlichen Mitfahrer leicht verletzt. Beide Fahrzeuge wurden total beschädigt.

Die Unfallstelle war für mehrere Stunden voll gesperrt. Polizei, Feuerwehr sowie Rettungsdienst waren mit starken Kräften vor Ort.

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