Blaulicht
Über 40 Anzeigen! – Bad Emser verklagt Polizei, Ordnungsamt, Gerichte und Stadt

BAD EMS Ein Bad Emser führt mehr als 40 Klagen gegen die Stadt Bad Ems, Staatsbad Bad Ems GmbH , Polizeiinspektion, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft Koblenz und Verwaltungsgericht? Das geht zu mindestens aus mehreren Schreiben von Klaus P. (Name geändert, der Name ist der Redaktion bekannt) an die BEN Kurier Redaktion hervor. Klaus P. hat dem BEN Kurier zahlreiche Unterlagen und von ihm erfasste Klageschriften zur Einsichtnahme und freien Verwendung überlassen.
40 Klagen oder Anzeigen sind ein Haufen Arbeit für die Koblenzer Gerichte. Meistens muss sich das Verwaltungsgericht mit den Vorgängen beschäftigen. Doch wie kommt es zu 40 Anzeigen oder auch Klagen? Dafür müssen wir ein wenig zurück in die Vergangenheit von Klaus P. gehen. Er spricht davon, dass er seit 1992 unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden würde. Damals war er etwa 21 Jahre alt gewesen. Ein junger Mann bei dem etwas schlimmes vorgefallen sein soll. Liegt darin der Ursprung für die vielen Klagen?
Klaus P. schreibt in seinen Klagen, dass er fünf Jahre für die US Army in den USA gearbeitet habe. Wegen einer Verschwiegenheitserklärung, dürfte er keinerlei Informationen zu den Einsätzen mitteilen. Gewohnt haben will er in Leesvielle in Louisiana, direkt neben dem Fort Polk, von wo aus die Soldaten in den Krieg ziehen mussten.
Klaus P. verklagt den Leiter der Polizeiinspektion Bad Ems
Später wäre er zur gesundheitlichen Rehabilitation nach Bad Ems gezogen. Soweit seine Geschichte. Angekommen ist Klaus P. nie richtig in der Stadt. Er fühlt sich ungerecht behandelt und spricht von massiven Grundrechtsverletzungen gegen die er vorgehen würde.
In einem Fall ging es um einen unbescholtenen Bad Emser Bürger. Der Staatsanwaltschaft, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Mossad (Israelischer Geheimdienst) gegenüber behauptete er, dass der Bad Emser Bürger ein militanter Islamist wäre. Durch eine solche Behauptung gerät man leicht in das Fadenkreuz der Behörden wenn der Bad Emser Bürger nicht in Wahrheit evangelischer Christ gewesen wäre. Absurd?
Schauen wir einmal auf die Klage gegen die Polizeiinspektion Bad Ems. Dort hat Klaus P. den Leiter der Polizeiinspektion Bad Ems auf 15.000 EUR Schadensersatz verklagt. Als Gründe nannte er die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und Herabwürdigung seiner Person. Das würde aus vier Klagen vor dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und dem Verfassungsgericht RLP resultieren. Dort klagt er wegen Lärmemissionen durch nächtliche Ruhestörungen, Flug und Bahnlärm gegen die Stadt Bad Ems, das Kabarett Casa Blanca und die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. Laut Klaus P., wollte er von der Polizei Bad Ems wissen, ob der Bad Emser Kurpark privat oder öffentlich betrieben wird. Angeblich soll der Leiter der Polizeiinspektion Bad Ems, Klaus P. in herabwürdigender Weise geantwortet und die vier Gerichte informiert haben.
Klaus P. klagt gegen die Stadt Bad Ems, Verbandsgemeinde, Ordnungsamt, Polizei, Kabarett Casa Blanca und Ordnungsamt
Schwierig? Ja. Kein leichter Tobak. Alles etwas durcheinander? In einem weiteren Verfahren klagt Klaus P. gegen Verwarnungsgelder auf einem Behindertenparkplatz in der Römerstraße. Laut seiner Überzeugung, wären die Abmaße des Parkplatzes zu gering um diesen für beeinträchtigte Menschen auszuzeichnen. Der BEN Kurier berichtete am 26.03 hier. Die Aussichten auf Erfolg sind wahrscheinlich gering. Dennoch müssen sich die Gerichte mit der Klage beschäftigen.
Ein anderes Mal geht es um die Öffnungszeiten der Ladenlokale in Bad Ems oder auch um Geruchsbelästigungen und Körperverletzung. Klaus P. ist mittellos. Dadurch hat er das Recht auf juristische Unterstützung durch den Staat. Sprich: Ihm wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren gewährt. Doch worum geht es hier wirklich?
Klaus P: „Ich bin nicht bekloppt… Ich leide seit 1992 an PTBS und mir sind dieses Jahr massive Grundrechtsverletzungen aufgefallen.“
Ist es die fehlende Aufarbeitung, resultierend aus einer posttraumatischen Belastungsstörung oder die fehlende Anerkennung in einer Gesellschaft in der er evtl. nie angekommen ist? Klaus P. spricht davon, dass er auf dem anderen Ende der Welt für Grundrechte kämpfte, die ihm hier in Deutschland permanent aberkannt werden. Er möchte gegen Verletzungen kämpfen, welche ihm angetan wurden. Und er stellt sich die Frage, ob Grundrechtsverletzungen verjähren. Dabei nennt Klaus P. sein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Beispielhaft nennt er Rektaluntersuchungen in Justizvollzugsanstalten, genitale Musterung bei der Bundeswehr oder einfach nur die Diskriminierung weil er ein Mann wäre und zur Musterung musste. Dazu zählt für ihn auch der sexuelle Missbrauch. Notfalls würde er auch in Brüssel und Luxembourg klagen wollen.
Die zahlreichen Klagen waren bisher allesamt erfolglos – Dennoch will Klaus P. weiter klagen
Am Ende bleibt eine schwierige Geschichte. Klaus P. schreibt, dass er nicht verrückt wäre. Ihm ginge es ausschließlich um die Grundrechte. Uns so gibt es in der Geschichte nur Verlierer. Ein Gericht, das sich mit über 40 Klagen auf Kosten der Staatskasse auseinandersetzen muss; Beklagte die sich ebenfalls mit der Sache beschäftigen und einen Kläger der vielleicht nie in der Kurstadt an der Lahn ankommen wird.
Blaulicht
Schlechter Aprilscherz: Schülerin kündigt für Donnerstag Amoklauf an Realschule in Lahnstein an!

LAHNSTEIN Was als vermeintlicher Aprilscherz begann, endete in einem Schockmoment für eine gesamte Schulgemeinschaft. Pünktlich zum 1. April fand sich auf der Mädchentoilette, die von der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums Lahnstein gemeinsam genutzt wird* (*nachträglich korrigiert, ursprünglich hieß es im Text, dass es eine Mädchentoilette der Realschule wäre) eine bedrohliche Ankündigung: Ein Amoklauf sollte am kommenden Donnerstag stattfinden. Doch damit nicht genug – die Nachricht verbreitete sich rasend schnell über Snapchat und andere soziale Medien. Eine makabere Drohung, die Erinnerungen an vergangene Tragödien wachrief und für Angst und Unruhe sorgte.
Kein harmloser Spaß – Die grausame Realität hinter solchen Drohungen
Es gibt Dinge, über die man keine Witze macht. Für viele Menschen sind die schrecklichen Bilder von Winnenden, Erfurt oder Parkland unauslöschlich ins Gedächtnis eingebrannt. Das Entsetzen, die Angst, das Leid der Familien – all das lässt sich nicht einfach abschütteln. 2009 erschoss ein 17-Jähriger in Winnenden 15 Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Es war eine Tragödie, die sich in die Geschichte eingravierte. Drohungen dieser Art sind kein harmloser Streich, kein leichtfertiges Geplänkel – sie sind Ausdruck einer beunruhigenden Gedankenlosigkeit, die weitreichende Konsequenzen hat.
Die Polizei reagiert schnell – Sicherheit geht vor
Glücklicherweise handelten die Behörden umgehend. Innerhalb kürzester Zeit konnte die Polizei die Täterin identifizieren. Mit einer deutlichen Gefährderansprache setzten die Beamten ein klares Zeichen: Solche Drohungen werden nicht toleriert, unabhängig davon, ob sie ernst gemeint sind oder nicht. Denn die Konsequenzen sind real – nicht nur für die Täterin selbst, sondern auch für die vielen Schülerinnen und Schüler, die in Angst und Unsicherheit versetzt wurden.
Die Polizei verstärkte ihre Präsenz an der Schule merklich, um den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Mehr Streifenfahrten, mehr Beamte vor Ort – alles Maßnahmen, um das Vertrauen in die Sicherheit der Schule zu bewahren. Denn egal, ob eine Drohung ernst gemeint war oder nicht: Die Angst, die sie auslöst, ist echt.
Konsequenzen für die Schülerin – Ein hoher Preis für einen geschmacklosen Scherz
Für die Täterin wird dieser vermeintliche „Scherz“ ernsthafte Folgen haben. Seitens der Schule sind bereits Ordnungsmaßnahmen angekündigt, und auch strafrechtliche Konsequenzen stehen im Raum. Eine solch schwerwiegende Ankündigung einer vermeintlichen Tat bleibt nicht ohne Folgen – und das zu Recht. Wer mit der Angst anderer spielt, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein.Die Rektoren der Realschule plus und des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums informierten gemeinsam die Sorgeberechtigten der jeweiligen Schüler in einem Elternbrief zu den Umständen des Vorfalls.
Unterstützung für die Schüler – Raum für Ängste und Sorgen
Um den Schülern die Möglichkeit zu geben, über ihre Ängste zu sprechen, wird der Unterricht am Donnerstag regulär stattfinden. Doch die Schule hat vorgesorgt: Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen, dürfen auf Wunsch zu Hause bleiben. Die Schulleitung hat die Eltern über diese Möglichkeit informiert, um den jungen Menschen einen sicheren Raum für ihre Gefühle zu bieten.
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass manche Dinge keine Späße sind. Gewaltandrohungen, egal in welchem Kontext, haben nichts mit Humor zu tun. Sie sind eine ernste Angelegenheit, die tiefgreifende Auswirkungen auf viele Menschen haben kann. Ein Aprilscherz sollte zum Lachen bringen – nicht zur Angst. Ein „Scherz“, der Menschen in Panik versetzt, ist keiner. Er ist schlichtweg verantwortungslos.
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Länderübergreifende Hochwasserübung: Stresstest für die Verwaltungs- und Führungsstäbe

LIMBURG/BAD EMS Am vergangenen Wochenende fand die länderübergreifende Hochwasserübung „Gilgamesch“ statt. Diese Übung richtete sich an die Verwaltungs- und Führungsstäbe der Verbandsgemeinden sowie der Landkreise Limburg-Weilburg und Rhein-Lahn-Kreis.
Während der Übung wurde ein Extremhochwasser simuliert. Speziell am Sonntag waren mehr als 100 Personen an der Übung beteiligt. Die Übungsleitung spielte die unterschiedlichen Szenarien, die sich aus einer Hochwasserlage ergeben können, ein. Auf diese musste dann der jeweilig betroffene Verwaltungsstab oder Führungsstab reagieren.
Die Übungsszenarien sowie die Übungssteuerung wurde von der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH gemeinsam mit einem Team der beiden Landkreise durchgeführt. Ziel der Übung „Gilgamesch“ war es, die Organisation und die Abläufe der Stäbe einem Stresstest zu unterziehen und die Reaktionsfähigkeit im Ernstfall zu verbessern.
„Ich möchte mich erst einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die sich im Vorfeld und gestern mit viel Engagement eingebracht haben. Die Übung hat gezeigt, wie aufwendig die `Organisation´ während einer Katastrophe sein kann und wie wichtig Kommunikation und Teamarbeit ist“, so Landrat Jörg Denninghoff.
„Der Führungsstab der operativ-taktischen Komponente konnte mit dieser anspruchsvollen Übung seine Handlungskompetenzen stärken“, so Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler, der sich mitverantwortlich für die Übung zeigte und Teil der Übungsleitung war. „Das erste Fazit der Übung fällt durchweg positiv aus und unser Dank während der Übungsvorbereitung und der Übungsdurchführungen gilt der gesamten Blaulichtfamilie im Rhein-Lahn-Kreis“. Die Übung galt auch als Testlauf für die neuen Stabsräume in Lollschied. Unter der Einsatzleitung vom stv. BKI Lars Ritscher wurde unter anderem auch die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab beübt. Als Leiter des Führungsstabes agierte der stv. BKI Marcus Grün, der mit den internen Arbeitsabläufen sehr zufrieden war. Für den Verwaltungsstab, der sich in den letzten beiden Jahren neu konstituiert hat und mehrere Schulungen durchlaufen hat, war die Übung mit diesem Umfang eine große Herausforderung. Die erworbenen Fähigkeiten, unter anderem auch an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, konnten abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden.
Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg möchte sich ebenfalls bei allen Aktiven für ihr hohes Engagement in der Vorbereitung und Durchführung der Großübung bedanken „Der Aufwand hat sich aber mehr als gelohnt“, betonte Michael Köberle. Denn es sei für reale Hochwasser- und sonstige Kastastrophenschutzeinsätze wichtig, Notfalllagen im eigenen Landkreisgebiet und auch mit den Nachbarkreisen zu üben, um die Zusammenarbeit zu optimieren, Verbesserungspotenzial zu erkennen und im Notfall dann bestmöglich gewappnet zu sein.
In den nächsten Tagen wird es eine umfassende Auswertung geben, um die gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Abläufe und Organisation der Stäbe zukünftig zu nutzen.
Blaulicht
Mann verfolgt und spricht Grundschülerin in Bad Ems an: Polizei ermittelt

BAD EMS Ein Vorfall ereignete sich am 27. März 2025 gegen 13 Uhr in der Winterbergstraße in Bad Ems. Eine Schülerin der Freiherr-vom-Stein-Grundschule wurde von einer unbekannten männlichen Person beobachtet und anschließend verfolgt.
Laut Angaben von Verwandten des Mädchens war der Mann vollständig schwarz gekleidet und trug eine schwarze Maske. Er folgte dem Kind mit einem Auto, das nach Einschätzung der Angehörigen ein Fahrzeug der Marke Audi gewesen sein könnte. Auf Höhe des Mädchens sprach die Person es an und versuchte offenbar, es in Richtung des Fahrzeugs zu locken.
Die Schülerin reagierte besonnen und lief schreiend davon, woraufhin der Unbekannte die Flucht ergriff. Der Vorfall wurde bei der Polizei Bad Ems zur Anzeige gebracht. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Kriminalinspektion Montabaur, wie die Polizei bestätigte.
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