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Über 40 Anzeigen! – Bad Emser verklagt Polizei, Ordnungsamt, Gerichte und Stadt

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Über 40 Anzeigen! - Bad Emser verklagt Polizei, Ordnungsamt, Gerichte und Stadt

BAD EMS Ein Bad Emser führt mehr als 40 Klagen gegen die Stadt Bad Ems, Staatsbad Bad Ems GmbH , Polizeiinspektion, Ordnungsamt,  Staatsanwaltschaft Koblenz und Verwaltungsgericht? Das geht zu mindestens aus mehreren Schreiben von Klaus P. (Name geändert, der Name ist der Redaktion bekannt) an die BEN Kurier Redaktion hervor. Klaus P. hat dem BEN Kurier zahlreiche Unterlagen und von ihm erfasste Klageschriften zur Einsichtnahme und freien Verwendung  überlassen.

40 Klagen oder Anzeigen sind ein Haufen Arbeit für die Koblenzer Gerichte. Meistens muss sich das Verwaltungsgericht mit den Vorgängen beschäftigen. Doch wie kommt es zu 40 Anzeigen oder auch Klagen? Dafür müssen wir ein wenig zurück in die Vergangenheit von Klaus P. gehen. Er spricht davon, dass er seit 1992 unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden würde. Damals war er etwa 21 Jahre alt gewesen. Ein junger Mann bei dem etwas schlimmes vorgefallen sein soll. Liegt darin der Ursprung für die vielen Klagen?

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Klaus P. schreibt in seinen Klagen, dass er fünf Jahre für die US Army in den USA gearbeitet habe. Wegen einer Verschwiegenheitserklärung, dürfte er keinerlei Informationen zu den Einsätzen mitteilen. Gewohnt haben will er in Leesvielle in Louisiana, direkt neben dem Fort Polk, von wo aus die Soldaten in den Krieg ziehen mussten.

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Klaus P. verklagt den Leiter der Polizeiinspektion Bad Ems

Später wäre er zur gesundheitlichen Rehabilitation nach Bad Ems gezogen. Soweit seine Geschichte. Angekommen ist Klaus P. nie richtig in der Stadt. Er fühlt sich ungerecht behandelt und spricht von massiven Grundrechtsverletzungen gegen die er vorgehen würde.

In einem Fall ging es um einen unbescholtenen Bad Emser Bürger. Der Staatsanwaltschaft, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Mossad (Israelischer Geheimdienst) gegenüber behauptete er, dass der Bad Emser Bürger ein militanter Islamist wäre. Durch eine solche Behauptung gerät man leicht in das Fadenkreuz der Behörden wenn der Bad Emser Bürger nicht in Wahrheit evangelischer Christ gewesen wäre. Absurd?

Schauen wir einmal auf die Klage gegen die Polizeiinspektion Bad Ems. Dort hat Klaus P. den Leiter der Polizeiinspektion Bad Ems auf 15.000 EUR Schadensersatz verklagt. Als Gründe nannte er die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und Herabwürdigung seiner Person. Das würde aus vier Klagen vor dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und dem Verfassungsgericht RLP resultieren. Dort klagt er wegen Lärmemissionen durch nächtliche Ruhestörungen, Flug und Bahnlärm gegen die Stadt Bad Ems, das Kabarett Casa Blanca und die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. Laut Klaus P., wollte er von der Polizei Bad Ems wissen, ob der Bad Emser Kurpark privat oder öffentlich betrieben wird. Angeblich soll der Leiter der Polizeiinspektion Bad Ems, Klaus P. in herabwürdigender Weise geantwortet und die vier Gerichte informiert haben.

Klaus P. klagt gegen die Stadt Bad Ems, Verbandsgemeinde, Ordnungsamt, Polizei, Kabarett Casa Blanca und Ordnungsamt

Schwierig? Ja. Kein leichter Tobak. Alles etwas durcheinander? In einem weiteren Verfahren klagt Klaus P. gegen Verwarnungsgelder auf einem Behindertenparkplatz in der Römerstraße. Laut seiner Überzeugung, wären die Abmaße des Parkplatzes zu gering um diesen für beeinträchtigte Menschen auszuzeichnen. Der BEN Kurier berichtete am 26.03 hier. Die Aussichten auf Erfolg sind wahrscheinlich gering. Dennoch müssen sich die Gerichte mit der Klage beschäftigen.

Um diesen Parkplatz geht es in der Klage – Die Aussichten auf Erfolg sind eher gering einzuschätzen

Ein anderes Mal geht es um die Öffnungszeiten der Ladenlokale in Bad Ems oder auch um Geruchsbelästigungen und Körperverletzung.   Klaus P. ist mittellos. Dadurch hat er das Recht auf juristische Unterstützung durch den Staat. Sprich: Ihm wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren gewährt. Doch worum geht es hier wirklich?

Klaus P: “Ich bin nicht bekloppt… Ich leide seit 1992 an PTBS und mir sind dieses Jahr massive Grundrechtsverletzungen aufgefallen.”

Ist es die fehlende Aufarbeitung, resultierend aus einer posttraumatischen Belastungsstörung oder die fehlende Anerkennung in einer Gesellschaft in der er evtl. nie angekommen ist? Klaus P. spricht davon, dass er auf dem anderen Ende der Welt für Grundrechte kämpfte, die ihm hier in Deutschland permanent aberkannt werden. Er möchte gegen Verletzungen kämpfen, welche ihm angetan wurden. Und er stellt sich die Frage, ob Grundrechtsverletzungen verjähren. Dabei nennt Klaus P. sein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Beispielhaft nennt er Rektaluntersuchungen in Justizvollzugsanstalten, genitale Musterung bei der Bundeswehr oder einfach nur die Diskriminierung weil er ein Mann wäre und zur Musterung musste. Dazu zählt für ihn auch der sexuelle Missbrauch. Notfalls würde er auch in Brüssel und Luxembourg klagen wollen.

Die zahlreichen Klagen waren bisher allesamt erfolglos – Dennoch will Klaus P. weiter klagen

Am Ende bleibt eine schwierige Geschichte. Klaus P. schreibt, dass er nicht verrückt wäre. Ihm ginge es ausschließlich um die Grundrechte. Uns so gibt es in der Geschichte nur Verlierer. Ein Gericht, das sich mit über 40 Klagen auf Kosten der Staatskasse auseinandersetzen  muss; Beklagte die sich ebenfalls mit der Sache beschäftigen und einen Kläger der vielleicht nie in der Kurstadt an der Lahn ankommen wird.

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In der Lahn versunkenes Boot erfolgreich geborgen!

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Foto: Verbandsgemeinde Diez

DIEZ Infolge von Hochwasser auf der Lahn war Anfang Januar ein Boot von seiner Anlegestelle zunächst auf den Lahnradweg geschwemmt worden und dort liegengeblieben – kurz darauf jedoch war es infolge von sturmbedingtem Wind und Wellengang wieder in die Lahn zurück gespült worden und ist dort schließlich versunken.

Am 23. April gelang dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Bergung. Das Boot war zwar nicht mehr zu sehen, aber es war an einem dicken Tau befestigt und ist während der zurückliegenden Wochen glücklicherweise an Ort und Stelle geblieben.

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Zunächst kamen Taucher zum Einsatz, um zu prüfen, in welcher genauen Position sich das Boot befindet. Mit luftgefüllten Hebesäcken wurde dem Boot dann der nötige Auftrieb verschafft und es gelang schließlich mit Unterstützung durch den Schwimmgreifer „Greif“ vom Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz, es wieder an die Wasseroberfläche zu bringen. Ganz offensichtlich ist der Rumpf unbeschädigt geblieben und das Boot war zumindest noch soweit schwimmfähig, dass es vom Schwimmgreifer bis in den Diezer Hafen gezogen werden konnte. Der Leiter der Außenstelle des WSA in Diez, Bernd Lambertus, war mit dem Verlauf der Bergungsarbeiten sehr zufrieden, auch wenn die Aktion deutlich mehr Zeit in Anspruch nahm als vorgesehen.

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Ob das Boot noch aus eigener Kraft fahren kann, ist unklar – der Motor dürfte nach so langer Zeit unter Wasser defekt sein. Die Kosten für die Bergung hat eigentlich der Bootseigentümer zu tragen. Dieser ist zwar bekannt, aber derzeit nicht ausfindig zu machen.

In der Lahn versunkenes Boot erfolgreich geborgen! | Foto: Verbandsgemeinde Diez
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So geht Gemeinschaft: Die Jugendfeuerwehr in Dessighofen

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DESSIGHOFEN Viele Sportvereine in der Region beklagen Nachwuchsmangel. In Zeiten virtueller Realität mit Handys und Spielekonsolen, rückt die gemeinschaftliche Freizeitgestaltung immer mehr in den Hintergrund. Nicht so bei der Jugendfeuerwehr in Dessighofen. Sieben junge Menschen im Altern von 10 bis 16 Jahren treffen sich regelmäßig mit den Jugendwart Daniel Schaab und dem Jugendgruppenleiter Luca Bingel zu Aktivitäten und Übungen rund um die Feuerwehr. Mitten drin der Dornholzhäuser Wehrführer Florian Schmidt, der ebenfalls die Jugend rund um Dessighofen, Schweighausen, Geisig, Oberwies und Dornholzhausen mitbetreut.

Dabei geht es nicht nur um spannende Erfahrungen mit dem schweren Gerät, sondern auch um gemeinsame Zeit bei Ausflügen oder auch einmal bei Vorführungen des Erlernten mitten im Dorf. Nachwuchssorgen rund um die Jugendfeuerwehr Dessighofen? Immerhin sind fünf der sieben Kinder und Jugendlichen weiblich. Und dennoch brauchen auch die kleinen Gemeinden zukünftige, neue Feuerwehrleute. Dafür wurde jetzt eine Fahrzeugshow organisiert, bei dem die Kleinsten so einiges Wissenswertes zu den ehrenamtlichen Helfern erfahren durften.

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Die Neugierde beim Nachwuchs wurde geweckt und erste Neumitglieder gewonnen. Dabei ist schon die Jugendfeuerwehr, ähnlich wie beim erwachsenen Pedanten, viel mehr als nur eine Interessengemeinschaft oder ein gemeinsames Hobby. Es ist schon bei den Jugendlichen ein Treff weit über die Feuerwehr hinaus. So beginnen Freundschaften für lange Zeit oder sogar für ein Leben lang. Das hat etwas.

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Wehrleiter der VG Nastätten legt Amt nieder: Schwere Vorwürfe gegen mehrere Wehrführer!

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Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Der Nastätter Wehrleiter Stephan Allmeroth hat seinen Abschied zum 30. Juni 2024 bekannt gegeben. Gerne hätte er seine volle Amtszeit beendet, doch die Ereignisse der vergangenen Monate ließen ihn umdenken Aus einem uns vorliegenden Schreiben des Wehrleiters Allmeroth an die Verbandsgemeinde Nastätten geht hervor, dass an einem Konzept für den Fahrzeugbedarfsplan gearbeitet wurde, der in der letzten Sitzung des Arbeitskreises im erarbeiteten Planstand den politischen Vertretern vorgestellt wurde.

Laut Stephan Allmeroth soll es im Anschluss eine Entwicklung gegeben haben, die er als Wehrleiter nicht vertreten kann. Er schreibt an die Verbandsgemeinde: »Hinter meinem Rücken fanden Gespräche von zwei bis drei Wehrführern aus dem Arbeitskreis mit politischen Vertretern statt, mit dem Ziel die im Arbeitskreis demokratisch und mehrheitlich beschlossene Empfehlung in eine andere Richtung zu lenken. Eine solche intrigante Vorgehensweise ärgert mich maßlos und ist ebenso keine gute Entwicklung, wie die nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft dieser Kameraden.«

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Weiter teilt er mit: »Diese Entwicklung, mit einem fehlenden Rückhalt für die Wehrleitung und der immer persönlicher werdende Verlauf, haben in mir diesen Entschluss reifen lassen, dass solch ein arbeitsintensives Ehrenamt wie das des Wehrleiters, ohne die Basis einer vertrauensvollen, wertschätzenden Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Dies ist daher mit meiner persönlichen Lebenseinstellung nicht mehr vereinbar! Gerne hätte ich mich persönlich von Euch verabschiedet, jedoch wurde meiner Forderung nach einer Wehrführerdienstversammlung zur Aussprache in diesem Thema, nicht stattgegeben.

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Für die Zukunft würde ich mir für das doch so wichtige Ehrenamt Feuerwehr wieder mehr Zusammenhalt und Kameradschaft wünschen. Die heutige Ellenbogenmentalität und das egoistische Verhalten (Kirchturmdenken) dürfen hier keinen Platz finden, der Blick muss auf die gesamte Feuerwehr der Verbandsgemeinde gerichtet werden, um alle gleichermaßen nach vorne zu entwickeln. Denn nur gemeinsam bekommen wir die in der Zukunft folgenden Herausforderungen, als eine Feuerwehr gemeistert. Ihr werdet mich auch künftig in der Feuerwehr der VG Nastätten antreffen, jedoch wieder in der Mannschaft! Denn diese Leidenschaft Feuerwehr ist und bleibt die richtige Entscheidung, seine Freizeit sinnvoll für seine Mitmenschen einzusetzen.«

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